Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 36/2004

Oertelstraße 10; Bauvoranfrage

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Oertelstraße 10 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 19. April 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit, der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Überschreitung der Baulinie.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 173 36/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Oertelstraße 10 -- Errichtung eines Wohnheimes für seelisch Behinderte Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit, der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Überschreitung der Baulinie. Sachdarstellung: Das Grundstück Oertelstraße 10 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5574/21, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a. eine Geschossigkeit von II, eine GFZ von 0,7 sowie Baulinien festsetzt. Geplant ist die Errichtung eines Wohnheimes mit 24 Plätzen für seelisch Behinderte, in der Regel Menschen mit einer Alkoholproblematik. Den Bewohnern sollen Einzelappartements mit Einbauküche und Sanitäreinrichtung zur Verfügung stehen. Hier sollen sie sich selbst versorgen. Sofern sie sich nicht selbst versorgen können, ist zudem eine Küche und ein Speisesaal für eine zentrale Versorgung geplant. Des weiteren sind Therapieräume vorgesehen. Die Verweildauer der Bewohner wird mindestens 1 Jahr und durchschnittlich ca. 2 Jahre betragen. Die Betreuung soll durch ca. 14 Mitarbeiter erfolgen. Das Wohnheim soll III-geschossig mit Flachdach entstehen. Die Bruttogeschossfläche soll ca. 1.690 qm, das Bauvolumen ca. 5.540 cbm betragen. Die vorhandene Bebauung soll abgerissen werden. Um das Bauvorhaben genehmigen zu kö nnen, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte Geschossigkeit von II um ein Vollgeschoss überschritten werden soll, eine GFZ von 0,96 statt 0,7 vorgesehen ist und die Baulinie überschritten wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Wände des dritten Obergeschosses sind gegenüber den Außenwänden der anderen Geschosse zurückgesetzt, so dass sie sich innerhalb der Giebelgrenzen der benachbarten Wohnbebauung bewegen, die sehr steile Satteldächer aufweisen. Es handelt sich allerdings dennoch um ein Vollgeschoss. Die Trauflinie des Nachbargebäudes Oertelstraße 8 wird vom geplanten Gebäude mit der Oberkante des 2. Obergeschosses aufgenommen. Durch die Anrechnung der Flächen des 3. Obergeschosses kommt es zur Überschreitung der GFZ. Die Überschreitung der strassenbegleitenden Baulinie ist geringfügig; sie ergibt sich aus der Staffelung der Geschosse. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 36/2004 Seite 2 von 2 Der notwendige Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Um die Baumaßnahme realisieren zu kö nnen, muß ggfs. satzungsgeschützter Baumbestand gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden im Baugenehmigungs- verfahren in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt geregelt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 04.05.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 36/2004