Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 173 36/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Oertelstraße 10 -- Errichtung eines Wohnheimes für seelisch Behinderte
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit, der Geschossflächenzahl (GFZ) und der
Überschreitung der Baulinie.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Oertelstraße 10 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5574/21, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist und u.a.
eine Geschossigkeit von II, eine GFZ von 0,7 sowie Baulinien festsetzt.
Geplant ist die Errichtung eines Wohnheimes mit 24 Plätzen für seelisch Behinderte, in
der Regel Menschen mit einer Alkoholproblematik. Den Bewohnern sollen
Einzelappartements mit Einbauküche und Sanitäreinrichtung zur Verfügung stehen. Hier
sollen sie sich selbst versorgen. Sofern sie sich nicht selbst versorgen können, ist zudem
eine Küche und ein Speisesaal für eine zentrale Versorgung geplant. Des weiteren sind
Therapieräume vorgesehen. Die Verweildauer der Bewohner wird mindestens 1 Jahr und
durchschnittlich ca. 2 Jahre betragen.
Die Betreuung soll durch ca. 14 Mitarbeiter erfolgen.
Das Wohnheim soll III-geschossig mit Flachdach entstehen. Die Bruttogeschossfläche soll
ca. 1.690 qm, das Bauvolumen ca. 5.540 cbm betragen.
Die vorhandene Bebauung soll abgerissen werden.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu kö nnen, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte Geschossigkeit von II um ein
Vollgeschoss überschritten werden soll, eine GFZ von 0,96 statt 0,7 vorgesehen ist und
die Baulinie überschritten wird.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die Wände des dritten Obergeschosses
sind gegenüber den Außenwänden der anderen Geschosse zurückgesetzt, so dass sie
sich innerhalb der Giebelgrenzen der benachbarten Wohnbebauung bewegen, die sehr
steile Satteldächer aufweisen. Es handelt sich allerdings dennoch um ein Vollgeschoss.
Die Trauflinie des Nachbargebäudes Oertelstraße 8 wird vom geplanten Gebäude mit der
Oberkante des 2. Obergeschosses aufgenommen. Durch die Anrechnung der Flächen des
3. Obergeschosses kommt es zur Überschreitung der GFZ. Die Überschreitung der
strassenbegleitenden Baulinie ist geringfügig; sie ergibt sich aus der Staffelung der
Geschosse.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 173 36/2004
Seite 2 von 2
Der notwendige Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Um die Baumaßnahme realisieren zu kö nnen, muß ggfs. satzungsgeschützter
Baumbestand gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen werden im Baugenehmigungs-
verfahren in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt geregelt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 04.05.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin