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Informationsvorlage
Betrifft:
Controllingbericht des Amtes für Wohnungswesen zu den Zielvereinbarungen zur
Frauenförderung
Zwischen dem Frauenbüro und dem Amt für Wohnungswesen wurden im Jahr 2002
Zielvereinbarungen zur Frauenförderung abgeschlossen.
Gemäß Ziffer 3.3 Frauenförderplan kommt im Rahmen dezentraler
Ressourcenverantwortung der Berichtspflicht der einzelnen Fachbereiche eine besondere
Bedeutung zu.
Die Fachbereiche dokumentieren auf der Grundlage der Zielvereinbarung in einem
jährlichen Bericht die Umsetzung des Frauenförderplanes in ihrem
Verantwortungsbereich.
In der Anlage ist der Controllingbericht des Amtes für Wohnungswesen beigefügt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Frauenausschuss 25.01.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Controllingbericht
Amt:
Frauenbüro
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Berichtszeitraum:
01.06.2002 bis
31.12.2004
Projektbezeichnung:
Controlling Frauenförderplan
Zielvereinbarungen mit Amt 64
Projektleitung:
Armin Bank
Datum:
30.12.2004
Vereinbarte Ziele Stand nach Ablauf des Berichtszeitraumes
Ziel 1
Mitarbeiterinnen- und
Mitarbeiterzufriedenheit
Gespräche und Diskussionen werden mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern laufend zu aktuellen Themenbereichen geführt. Sie haben
insbesondere bei der Integration der Zentralen Fachstelle für
Wohnungsnotfälle und den damit verbundenen Neu- und
Umorganisationen zu guten Ergebnissen geführt. Im Rahmen zweier
Workshops wurden gemeinsam Maßnahmen zur Prozessoptimierung
entwickelt und anschließend in einer Erprobungsphase getestet.
Die Durchführung einer neuen Befragung aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Amtes ist für 2005 geplant.
Ziel 2
Förderung der Teilzeitbeschäftigung
In den Jahren 2003 und 2004 ist die Zahl der Teilzeitkräfte im
Wohnungsamt konstant hoch geblieben. Bei 26 -übrigens ausschließlich
weiblichen- Kräften entspricht dies einem Anteil von zur Zeit 24,3 % der
besetzten Stellen.
Eine freie Planstelle konnte durch 2 Rückkehrerinnen mit jeweils der
Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit besetzt werden. Die
Teilung ist bereits im Stellenplan umgesetzt worden.
Das modifizierte Bearbeitungsverfahren für die Bearbeitung von
Teilzeitanträgen mit den "Vereinbarungen über die zeitliche Lage der
Arbeitszeit" ist im Wohnungsamt umgesetzt und wird bei Neu- und
Verlängerungsanträgen erfolgreich angewandt.
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Ziel 3
Einrichtung von Telearbeitsplätzen
Neben den 3 Telearbeitsplätzen in der Wohngeldabteilung sind
inzwischen auch für 2 Kolleginnen des Sachgebietes "Ausgleichszahlung"
Telearbeitsplätze eingerichtet worden.
Ziel 4
Betreuung in Beurlaubung und
Rückkehr aus der Elternzeit
Im Berichtszeitraum sind 7 ehemalige Mitarbeiterinnen des
Wohnungsamtes aus dem Erziehungsurlaub bzw. aus Beurlaubung
zurückgekehrt, eine davon mit 30 Std. wöchentlich, die übrigen mit der
Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (zuzüglich 2
Kolleginnen der Zentralen Fachstelle / Amt 50).
Durch frühzeitige Kontaktaufnahmen konnten den Rückkehrerinnen
unter Berücksichtigung der ehemaligen Aufgabenbereiche und der
bewertungsrelevanten Vorgaben geeignete Einsatzmöglichkeiten
angeboten werden, größtenteils sogar auf Planstellen (siehe auch zu 2.).
Ziel 5
IT Praktikum in der Elternzeit
Hierbei handelte es sich um ein einmaliges Projekt der Abteilung 11/3,
das nicht fortgesetzt wurde.
Ziel 6
Erhöhung des Frauenanteils in
Führungspositionen
Die Zielsetzung, den Frauenanteil auf 50 % zu erhöhen, wurde
inzwischen sowohl bei den Abteilungsleitungen, als auch bei den
Sachgebietsleitungen erfüllt.
Ziel 7
Qualifizierungsmaßnahmen Auf Wunsch der Teilzeitbeschäftigten erfolgen im Rahmen des
amtsinternen Personalentwicklungskonzeptes Anmeldungen für
Seminare gezielt für Veranstaltungen an Vormittagen, sofern beim
Zentrum für Personalentwicklung entsprechende Möglichkeiten
bestehen.
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