Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 3/2005

Elly-Heuss-Knapp-Schule

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 137 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 29. Dezember 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 3/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Elly-Heuss-Knapp-Schule - Einrichtung des vollzeitschulischen Bildungsganges Berufsgrundschuljahr im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss beschließt die Einrichtung des vollzeitschulischen Bildungsganges „Berufsgrundschuljahr" im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen an der Elly-Heuss-Knapp- Schule, Siegburger Straße 137 zum 01.08.2005 Sachdarstellung: In diesem Bildungsgang soll Schülerinnen und Schülern, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben haben, eine berufliche Grundbildung im v.g. Berufsfeld mit der Möglichkeit des Erwerbs der Fachoberschulreife vermittelt werden. Die Fachoberschulreife ist in der Regel Eingangsvoraussetzung für die verschiedenen Berufe wie z.B. Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter, Hebamme/Entbindungshelfer, Physiotherapeutin/Physiotherapeut. Darüber hinaus ist das Berufsgrundschuljahr ein sinnvolle Ergänzung zu der bereits an der Elly- Heuss-Knapp-Schule existierenden zweijährigen Berufsfachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen, da die Lerninhalte dem ersten Ausbildungsjahr vergleichbar sind. Bei den Anmeldungen zur Berufsfachschule wurde eine zunehmende Nachfrage für den Bildungsganges „Berufsgrundschuljahr" deutlich, da hier die berufliche Grundbildung und die Fachoberschulreife bereits in einem Jahr erworben werden kann. Sollten Schülerinnen und Schüler nach erfolgreichem Besuch des Berufsgrundschuljahres noch nicht die Fachoberschulreife erworben haben, besteht die Möglichkeit, in die Oberstufe der Berufsfachschule zu wechseln. Die Einrichtung des Bildungsganges bedeutet keine Vergrößerung der Schülerzahl, sondern eine Umorientierung innerhalb der Bildungsgänge des Berufsfeldes Sozial und Gesundheitswesen . Somit ist ein zusätzlicher Raum- und Sachbedarf nicht gegeben; der Unterrichtsbedarf kann durch die vorhandenen Lehrkräfte abgedeckt werden. Mit einer Genehmigung des Bildungsganges durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann gerechnet werden. Fazit: RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 40/ 3/2005 Seite 2 von 2 Die Schulverwaltung empfiehlt die Einrichtung des Bildungsganges zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 11.01.2005 -/- 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 3/2005