Beschlussvorlage Aktenzeichen SCHUA/051/2025

Errichtung neuer Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp-Schule

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 16. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Zu 1: Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker*in für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung findet in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen mit hauswirtschaftlicher Abteilung oder Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens statt. Die Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf Hauswirtschaft. Es ist der Elly-Heuss-Knapp-Schule ein besonderes Anliegen Menschen mit Behinderungen eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Integration zu geben. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können Bildungsgänge nach §66 BBIG/§42m HwO rückwirkend beantragt werden, sobald tatsächlich Schüler*innen aufgenommen wurden. An der Elly -Heuss-Knapp- Schule haben zwei Jugendliche angefangen. Die Ausbildung wird im Rahmen der Flexibilisierung mit der Ausbildung Hauswirtschaft durch die Schule zusammen gesehen, so dass keine zusätzlichen räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen benötigt werden. Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden se itens der benachbarten Schulträger, der Agentur für Arbeit und der Landwirtschaftskammer NRW und der Industrie- und Handelskammer keine Bedenken geäußert.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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SCHUA/051/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Errichtung neuer Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp-Schule Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW die Errichtung folgender Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp- Schule, Siegburger Straße 137-139, 40591 Düsseldorf, Schulnummer 187690: 1. Teilzeitbildungsgang "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachpraktiker*in - Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit §66 BBIG/§42m HwO, einzügig, rückwirkend zum 01.08.2025 2. Vollzeitschulischer Bildungsgang „einjährige Berufsfachschule mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) im Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement" gemäß Anlage B2 der APO -BK, einzügig, zum 01.08.2026 3. Vollzeitschulischer Bildungsgang „einjährige Berufsfachschule mit beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) im Fachbereich Agrarwirtschaft" gemäß Anlage B2 der APO-BK, einzügig, zum 01.08.2026 Sachdarstellung: Zu 1: Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker*in für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung findet in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen mit Seite 2 hauswirtschaftlicher Abteilung oder Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens statt. Die Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf Hauswirtschaft. Es ist der Elly-Heuss-Knapp-Schule ein besonderes Anliegen Menschen mit Behinderungen eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Integration zu geben. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können Bildungsgänge nach §66 BBIG/§42m HwO rückwirkend beantragt werden, sobald tatsächlich Schüler*innen aufgenommen wurden. An der Elly -Heuss-Knapp- Schule haben zwei Jugendliche angefangen. Die Ausbildung wird im Rahmen der Flexibilisierung mit der Ausbildung Hauswirtschaft durch die Schule zusammen gesehen, so dass keine zusätzlichen räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen benötigt werden. Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden se itens der benachbarten Schulträger, der Agentur für Arbeit und der Landwirtschaftskammer NRW und der Industrie- und Handelskammer keine Bedenken geäußert. Zu 2: Die Elly-Heuss-Knapp-Schule bietet bereits mehrere Bildungsgänge im Bereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement an. Im dualen System sind es die Ausbildungsberufe Bäcker*in, Fleischer*in, Fachverkäufer*in und Hauswirtschafter*in. Die jungen Menschen sollen in der oben genannten Berufsfachschule strukturiert an diese Berufe herangeführt werden, berufliche Kenntnisse erwerben und Softskills trainieren, die an die Ausbildungsreife heranführen. Dadurch sollen neue Auszubildende für den Bereich generiert und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Durch Abfragen in der Ausbildungsvorbereitung und durch Nachfragen während der vorherigen Anmeldephasen wurde ein Bedarf bei den Jugendlichen festgestellt. Die notwendige Sachausstattung, Fachräume und ausreichend Lehr personal sind vorhanden. Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der benachbarten Schulträger, der Agentur für Arbeit, der Landwirtschaftskammer NRW und der Industrie- und Handelskammer keine Bedenken geäußert. Zu 3: Im Agrarbereich gibt es grundsätzlich keine formalen Zugangsbeschränkungen bezüglich des erforderlichen Schulabschlusses. Viele Ausbildungsbetriebe bevorzugen jedoch Bewerber*innen, die mindestens den mittleren Schulabschluss erworben haben. Durch den Besuch der Berufsfachschule im Fachbereich Agrarwirtschaft erwerben die Jugendlichen nicht nur einen höherwertigen Schulabschluss, sondern erhalten mit der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Praktika in diesem Bereich eine hilfreiche berufliche Orientierung. Durch einen leichten Rückgang der Anmeldezahlen im dualen Bereich Gartenbau und Tierpflege kann der Raumbedarf gedeckt werden. Auch ausreichend Sachausstattung und Lehrkräfte sind vorhanden. Seite 3 Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der benachbarten Schulträger, der Agentur für Arbeit und der Landwirtschaftskammer NRW keine Bedenken geäußert. Zu 1 - 3: Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Geb äude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/051/2025