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SCHUA/051/2025
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Errichtung neuer Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp-Schule
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2
Schulgesetz NRW die Errichtung folgender Bildungsgänge an der Elly-Heuss-Knapp-
Schule, Siegburger Straße 137-139, 40591 Düsseldorf, Schulnummer 187690:
1. Teilzeitbildungsgang "Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung
(Fachpraktiker*in - Hauswirtschaft und personenorientierte
Serviceleistungen)" nach Anlage A1.1 der APO-BK in Verbindung mit §66
BBIG/§42m HwO, einzügig, rückwirkend zum 01.08.2025
2. Vollzeitschulischer Bildungsgang „einjährige Berufsfachschule mit beruflichen
Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) im Fachbereich Ernährungs- und
Versorgungsmanagement" gemäß Anlage B2 der APO -BK, einzügig, zum
01.08.2026
3. Vollzeitschulischer Bildungsgang „einjährige Berufsfachschule mit beruflichen
Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife) im Fachbereich Agrarwirtschaft" gemäß Anlage B2 der
APO-BK, einzügig, zum 01.08.2026
Sachdarstellung:
Zu 1:
Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker*in für Hauswirtschaft und personenorientierte
Serviceleistungen richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige
Ausbildung findet in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen mit
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hauswirtschaftlicher Abteilung oder Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens statt. Die Ausbildung orientiert sich am Ausbildungsberuf
Hauswirtschaft. Es ist der Elly-Heuss-Knapp-Schule ein besonderes Anliegen
Menschen mit Behinderungen eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und
berufliche Integration zu geben. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf
können Bildungsgänge nach §66 BBIG/§42m HwO rückwirkend beantragt werden,
sobald tatsächlich Schüler*innen aufgenommen wurden. An der Elly -Heuss-Knapp-
Schule haben zwei Jugendliche angefangen. Die Ausbildung wird im Rahmen der
Flexibilisierung mit der Ausbildung Hauswirtschaft durch die Schule zusammen
gesehen, so dass keine zusätzlichen räumlichen, sächlichen und personellen
Ressourcen benötigt werden.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden se itens der benachbarten
Schulträger, der Agentur für Arbeit und der Landwirtschaftskammer NRW und der
Industrie- und Handelskammer keine Bedenken geäußert.
Zu 2:
Die Elly-Heuss-Knapp-Schule bietet bereits mehrere Bildungsgänge im Bereich
Ernährungs- und Versorgungsmanagement an. Im dualen System sind es die
Ausbildungsberufe Bäcker*in, Fleischer*in, Fachverkäufer*in und
Hauswirtschafter*in. Die jungen Menschen sollen in der oben genannten
Berufsfachschule strukturiert an diese Berufe herangeführt werden, berufliche
Kenntnisse erwerben und Softskills trainieren, die an die Ausbildungsreife
heranführen. Dadurch sollen neue Auszubildende für den Bereich generiert und
Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Durch Abfragen in der
Ausbildungsvorbereitung und durch Nachfragen während der vorherigen
Anmeldephasen wurde ein Bedarf bei den Jugendlichen festgestellt.
Die notwendige Sachausstattung, Fachräume und ausreichend Lehr personal sind
vorhanden.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der benachbarten
Schulträger, der Agentur für Arbeit, der Landwirtschaftskammer NRW und der
Industrie- und Handelskammer keine Bedenken geäußert.
Zu 3:
Im Agrarbereich gibt es grundsätzlich keine formalen Zugangsbeschränkungen
bezüglich des erforderlichen Schulabschlusses. Viele Ausbildungsbetriebe bevorzugen
jedoch Bewerber*innen, die mindestens den mittleren Schulabschluss erworben
haben. Durch den Besuch der Berufsfachschule im Fachbereich Agrarwirtschaft
erwerben die Jugendlichen nicht nur einen höherwertigen Schulabschluss, sondern
erhalten mit der Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten und Praktika in diesem Bereich eine hilfreiche berufliche Orientierung.
Durch einen leichten Rückgang der Anmeldezahlen im dualen Bereich Gartenbau und
Tierpflege kann der Raumbedarf gedeckt werden. Auch ausreichend Sachausstattung
und Lehrkräfte sind vorhanden.
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Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden seitens der benachbarten
Schulträger, der Agentur für Arbeit und der Landwirtschaftskammer NRW keine
Bedenken geäußert.
Zu 1 - 3:
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Geb äude, Einrichtungen
und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den
neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger.