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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 4/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Elly-Heuss-Knapp-Schule - Einrichtung des vollzeitschulischen Bildungsganges
zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Körperpflege
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss beschließt die Einrichtung des vollzeitschulischen Bildungsganges
„zweijährige Berufsfachschule" im Berufsfeld Körperpflege an der Elly-Heuss-Knapp-Schule,
Siegburger Straße 137 zum 01.08.2005
Sachdarstellung:
In diesem Bildungsgang soll Schülerinnen und Schülern, die den Hauptschulabschluss nach
Klasse 9 erworben haben, in zwei Jahren eine berufliche Grundbildung im v.g. Berufsfeld und die
Fachoberschulreife - evtl. mit Qualifikationsvermerk - vermittelt werden.
Die berufliche Grundbildung dient zur Orientierung im Berufsfeld Körperpflege und wird als erstes
Ausbildungsjahr bei der Ausbildung im dualen System zur Friseurin/zum Friseur und zur
Kosmetikerin/zum Kosmetiker angerechnet.
Der Besuch der Berufsfachschule nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht stellt auch für
lernschwächere und noch nicht ausbildungsfähige Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit dar,
eine berufliche Grundbildung und einen höheren schulischen Abschluss zu erreichen und somit
ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt deutlich zu verbessern.
Darüber hinaus ist die zweijährigen Berufsfachschule ein sinnvolle Ergänzung zu dem bereits an
der Elly-Heuss-Knapp-Schule existierenden Bildungsgang „Berufsgrundschuljahr" im Bereich
Körperpflege. Die Kombination des Bildungsangebotes von zweijähriger Berufsfachschule und
Berufsgrundschuljahr wird bzw. soll auch in den Berufsfeldern Ernährung und Hauswirtschaft und
Sozial- und Gesundheitswesen angeboten werden. Damit ist je nach Leistungsvermögen der
Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss erheblich gestiegen.
Die Einrichtung des Bildungsganges bedeutet keine Vergrößerung der Schülerzahl, sondern eine
Umorientierung innerhalb der Bildungsgänge des Berufsfeldes Körperpflege. Somit ist ein
zusätzlicher Raum- und Sachbedarf nicht gegeben; der Unterrichtsbedarf kann durch die
vorhandenen Lehrkräfte abgedeckt werden.
Mit einer Genehmigung des Bildungsganges durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann
gerechnet werden.
Fazit:
Die Schulverwaltung empfiehlt die Einrichtung des Bildungsganges zu beschließen.
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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 4/2005
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 11.01.2005 -/-
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2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff