Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 4/2005

Elly-Heuss-Knapp-Schule

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Siegburger Straße 137 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 29. Dezember 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 4/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Elly-Heuss-Knapp-Schule - Einrichtung des vollzeitschulischen Bildungsganges zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Körperpflege Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss beschließt die Einrichtung des vollzeitschulischen Bildungsganges „zweijährige Berufsfachschule" im Berufsfeld Körperpflege an der Elly-Heuss-Knapp-Schule, Siegburger Straße 137 zum 01.08.2005 Sachdarstellung: In diesem Bildungsgang soll Schülerinnen und Schülern, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben haben, in zwei Jahren eine berufliche Grundbildung im v.g. Berufsfeld und die Fachoberschulreife - evtl. mit Qualifikationsvermerk - vermittelt werden. Die berufliche Grundbildung dient zur Orientierung im Berufsfeld Körperpflege und wird als erstes Ausbildungsjahr bei der Ausbildung im dualen System zur Friseurin/zum Friseur und zur Kosmetikerin/zum Kosmetiker angerechnet. Der Besuch der Berufsfachschule nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht stellt auch für lernschwächere und noch nicht ausbildungsfähige Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit dar, eine berufliche Grundbildung und einen höheren schulischen Abschluss zu erreichen und somit ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt deutlich zu verbessern. Darüber hinaus ist die zweijährigen Berufsfachschule ein sinnvolle Ergänzung zu dem bereits an der Elly-Heuss-Knapp-Schule existierenden Bildungsgang „Berufsgrundschuljahr" im Bereich Körperpflege. Die Kombination des Bildungsangebotes von zweijähriger Berufsfachschule und Berufsgrundschuljahr wird bzw. soll auch in den Berufsfeldern Ernährung und Hauswirtschaft und Sozial- und Gesundheitswesen angeboten werden. Damit ist je nach Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler die Chance auf einen erfolgreichen Abschluss erheblich gestiegen. Die Einrichtung des Bildungsganges bedeutet keine Vergrößerung der Schülerzahl, sondern eine Umorientierung innerhalb der Bildungsgänge des Berufsfeldes Körperpflege. Somit ist ein zusätzlicher Raum- und Sachbedarf nicht gegeben; der Unterrichtsbedarf kann durch die vorhandenen Lehrkräfte abgedeckt werden. Mit einer Genehmigung des Bildungsganges durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann gerechnet werden. Fazit: Die Schulverwaltung empfiehlt die Einrichtung des Bildungsganges zu beschließen. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 40/ 4/2005 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 11.01.2005 -/- 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 4/2005