Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 121/2004

FNP-Ä Nr. 63 - Kikweg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kikweg · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 - Kikweg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet westlich der Deutzer Straße, südlich des Kikweges - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: SAusweisung von Wohnbauflächen, SAusweisung von Grünflächen, SAusweisung von Flächen für die Forstwirtschaft, SAusweisung von Wasserflächen (Eselsbach). II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Seite 1 von 9 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 63 - Kikweg - Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 - Kikweg - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet westlich der Deutzer Straße, südlich des Kikweges - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: SAusweisung von Wohnbauflächen, SAusweisung von Grünflächen, SAusweisung von Flächen für die Forstwirtschaft, SAusweisung von Wasserflächen (Eselsbach). II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Beratungsfolge: RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 9 Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Seite 3 von 9 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/121/2004 Bericht über die Bürgerbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Vorentwurf) - Kikweg - Am 30.08.2000 fand in der Mensa der Gesamtschule Kikweg, Heidelberger Straße 75, eine gemeinsame Bürgerbeteiligung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Vorentwurf) - Kikweg - und zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5974/36 - Kikweg - statt. Dabei wurden keine Anregungen vorgebracht, die ausschließlich den Flächennutzungsplan betreffen. Der Bericht über die Bürgerbeteiligung befindet sich als Anlage zur Vorlage zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5974/36 - Kikweg - (Vorlage 61/112/2004). Seite 4 von 9 Anlage zur Vorlage Nr. 61/121/2004 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - Kikweg - Stadtbezirk 8 Stadtteil Eller 1.Lage des Plangebietes Das Plangebiet reicht vom Kikweg im Norden bis zum Büllenkothenweg im Süden. Im Osten wird es begrenzt durch den Hasseler Richtweg und den Broichgraben, im Westen durch die Deutzer Straße und die Gesamtschule am Kikweg. 1. Planungsanlass Das Plangebiet ist Teil des Grünzuges Lierenfeld-Eller auf der aufgegebenen Trasse der ehemaligen "Osttangente", parallel zur Eisenbahnstrecke Rath-Hilden. Dieser Grünzug besteht aus 5 Gebieten, für die vom Rat der Stadt Düsseldorf im Jahr 1985 Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne gefasst wurden. Nach der Aufstellung von Bebauungsplänen konnten die Teilstücke des Grünzuges nördlich der Vennhauser Allee inzwischen weitgehend realisiert werden. Anlass für die Flächennutzungsplanänderung ist es nun, die für den Ausbau des Grünzuges südlich der Vennhauser Allee notwendigen Darstellungen zu treffen. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung läuft das Bebauungsplanverfahren Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 5 - 5974/36. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1992 sind die aufgeforsteten Flächen am Eselsbach, die Grabelandfläche, die Wohncontaineranlage am Hasseler Richtweg / In der Elb sowie die Wiesenfläche am Hasseler Richtweg als Grünfläche mit dem Planzeichen „Dauerkleingärten" dargestellt. Innerhalb dieser Grünfläche ist außerdem ein Planzeichen für "Spielplatz" eingetragen. Der Sportplatz liegt auf der als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellten Fläche für die Gesamtschule Kikweg. Die Wohngebiete an der Deutzer Straße, In der Elb, In den Maisbanden und am Büllenkothenweg sind als Wohnbaufläche dargestellt. Die Kirche und ein Jugendheim sind durch entsprechende Planzeichen vermerkt. Der Sportplatz ist im Bebauungsplan 5973/10 von 1974 als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen. Die Wohnbaugrundstücke östlich In den Maisbanden sowie nördlich am Büllenkothenweg sind im Bebauungsplan 6073/18 als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Ebenfalls im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt eine ca 30 m breite und 150 m lange Fläche nordöstlich dieses Wohngebietes, die als Grünfläche (Baumschule) ausgewiesen ist. Teilbereiche der geplanten Wohnbaufläche liegen gemäß Festsetzungen im Landschaftsplan im Landschaftsschutzgebiet. Nach Rechtskraft des parallel laufenden Bebauungsplanes Nr. 5974/36 wird die Grenze der Schutzgebietsausweisung in einem Änderungsverfahren zum Landschaftsplan den Ausweisungen im Bebauungsplan angeglichen. Die Zustimmung hierzu wurde von der Unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt. Erst danach kann auch die "Nachrichtliche Übernahme" in den Flächennutzungsplan erfolgen. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 6 - Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist die Wohnbauflächen In der Elb / In den Maisbenden als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Der Bereich entlang des Eselsbaches einschließlich des Sportplatzes ist als Freiraum dargestellt mit den Funktionen "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung" und "Regionaler Grünzug". Die das Plangebiet im Südwesten tangierende Deutzer Straße ist als bestehende Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr ausgewiesen. Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes dient im Wesentlichen folgenden Zielen: SAusweisung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser zwischen dem Eselsbach und der nördlichen Randbebauung der Straße In der Elb, SErweiterung der bestehenden Wohngebiete auf dem Eckgrundstück In der Elb / Hasseler Richtweg, SAusweisung des Schulsportplatzes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz/Sportanlage", SAusweisung von Flächen für die Forstwirtschaft. 5.1 Wohnbauflächen Die überwiegend sehr langen Wohnbaugrundstücke nördlich der Straße In der Elb und an der Deutzer Straße (zwischen ca. 110 und 140 m lang) können bislang baulich nicht angemessen genutzt werden. Da in Düsseldorf ein starker Bedarf an Eigenheimgrundstücken für Familien besteht, soll hier ein reines Wohngebiet für Einfamilienhäuser entstehen. Dafür wird auch die heute als Grabeland genutzte Fläche benötigt. Den Grabelandpächtern kann Ersatz auf der Erweiterungsfläche des Dauerkleingartengebietes am Kikweg angeboten werden. Im Sinne einer besseren Verträglichkeit mit dem angrenzenden Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 7 - Landschaftsschutzgebiet wird eine offene Bauweise in Form von Doppelhäusern gewählt. Zum Schutz des unmittelbar angrenzenden ökologisch wertvollen Freiraumbandes entlang des Eselsbaches erhält die unmittelbar angrenzende Wohnbaufläche eine abschließende Ortsrandeingrünung, die im Bebauungsplan festgesetzt wird. Auf der Fläche, auf der über mehrere Jahre eine Wohncontainer-Anlage für Aussiedler und Obdachlose stand, ist geplant, in zweigeschossiger Bauweise eine barrierefreie Wohnanlage für Körperbehinderte zu errichten. Mit diesem Gebäude wird der Siedlungsbereich in maßvoller Weise zum Landschaftsschutzgebiet hin abgerundet und abgeschlossen. Der erforderliche Schutzabstand von 22 m zum Wald wird durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen im Bebauungsplan gesichert. 5.2 Sportplatz/Sportanlage Der vorhandene Sportplatz südlich der Gesamtschule konnte wegen der Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf aus planungsrechtlichen Gründen bislang nur für den Schulsport genutzt werden. Da Bedarf besteht, die Anlage auch für den Vereinssport nutzbar zu machen (insbesondere auch am Wochenende), wird der Sportplatz als Grünfläche mit dem Symbol "Sportplatz/Sportanlage" ausgewiesen. 5.3 Kinderspielplatz Der Siedlungsbereich In der Elb / Hasseler Richtweg ist mit Spielplätzen unterversorgt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist deshalb auch ein entsprechendes Planzeichen dargestellt. Da auf dieser Fläche das Behinderten- Wohnprojekt geplant ist, wird der Spielplatz statt dessen auf die gegenüberliegende Seite des Hasseler Richtweges auf ein heute als Pferdeweide genutztes Gelände verlegt. Innerhalb der Fläche soll eine Spielwiese, die von den Kindern und Jugendlichen für Ballspiele genutzt werden kann, angelegt werden. 5.4 Flächen für die Forstwirtschaft Die aufgeforsteten Flächen nördlich und südlich des Eselsbaches werden als "Flächen für die Forstwirtschaft" ausgewiesen. Darüber hinaus wird nördlich des Eselsbaches eine ca. 1800 m² große Dreiecksfläche, die bislang zum Sportplatz des Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 8 - Schulgeländes gehört, der "Fläche für Forstwirtschaft" zugeordnet. Auf dieser Fläche ist bereits Baumbestand und sie ist räumlich dem Eselsbach und dem vorhandenen Wald am Ufer des Baches zugewandt. 6. Auswirkungen der Planung Verkehr Das Plangebiet ist überwiegend durch das vorhandene Straßennetz erschlossen. Durch die vorgesehene Verbindung der Straße In der Elb mit der Straße In den Maisbanden erhält das Wohngebiet am Hasseler Richtweg einen zusätzlichen Anschluss an die Deutzer Straße, wodurch die Verkehrsbelastung des Büllenkothenweges etwas reduziert werden kann. Die Siedlung wird an das Fuß- und Radwegenetz im Bereich des Eselsbaches angebunden. Durch die Buslinien 732 und 776 ist die Anbindung an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs gegeben. Ausgleichsmaßnahmen Durch die vorgesehene Planung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die nach §§ 18 bis 21 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 1a Baugesetzbuch auszugleichen sind. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen innerhalb des Plangebietes und werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Klima und Luft Die Neuversiegelung bisher unbebauter Bereiche führt voraussichtlich zu einer geringfügigen Verschlechterung der bioklimatischen Eigenschaften im Plangebiet. Die nachteiligen Bedingungen für das Lokalklima können durch eine Begrünung von Flachdächern, Carports und Gärten abgeschwächt werden. Die weiteren sich aus dem Freirauminformationssystem der Stadt Düsseldorf ergebenden Anforderungen zum Schutz der vorhandenen Funktionen in den Bereichen Klima, Wasser, Erholung sowie Arten- und Biotopschutz sind in der Planung berücksichtigt (s. unter Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 9 - Bebauungsplan Nr. 5974/36). Sportlärm Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanes wurde gutachterlich untersucht, in welchem Maße sich die vorgesehene Nutz ung der Sportanlage auf die vorhandene oder geplante Bebauung im Plangebiet oder außerhalb des Plangebietes auswirkt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz des geplanten reinen Wohngebietes südlich des Eselsbaches ein aktiver Lärmschutz von 5,5 m Höhe erforderlich wird. Vorgeschlagen wird ein Wall-/Wandsystem. Altlasten In einem Radius von 500 m um das Plangebiet und im Plangebiet befinden sich keine Altablagerungen. Für die im Plangebiet sich befindlichen Altstandorte ergibt sich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse kein Bodenbelastungsverdacht. Natur und Landschaft Neue Bauflächen sind nur nördlich In der Elb und im Bereich der ehemaligen Container-Wohnanlage geplant. In beiden Fällen sind keine hochwertigen Biotopflächen betroffen. Mit dem ergänzenden Potenzial zur ökologischen Aufwertung der Bachläufe von Eselsbach und Bruchgraben durch die geplante Fließgewässerrenaturierung ergibt sich für das gesamte Gebiet insgesamt eine ausgeglichene bis leicht positive Bilanz für den Arten- und Biotopschutz.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 121/2004