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Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 63
- Kikweg -
Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 - Kikweg -
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet westlich der Deutzer Straße, südlich des Kikweges
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg -, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist -
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg - gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998
I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die
vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
SAusweisung von Wohnbauflächen,
SAusweisung von Grünflächen,
SAusweisung von Flächen für die Forstwirtschaft,
SAusweisung von Wasserflächen (Eselsbach).
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß
Anlage 1
zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Entwurf) - Kikweg - und dem
Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu
beschließen.
Beratungsfolge:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung
2 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/121/2004
Bericht über die Bürgerbeteiligung
für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 63 (Vorentwurf)
- Kikweg -
Am 30.08.2000 fand in der Mensa der Gesamtschule Kikweg, Heidelberger Straße 75,
eine gemeinsame Bürgerbeteiligung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 63
(Vorentwurf) - Kikweg - und zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5974/36 - Kikweg - statt.
Dabei wurden
keine Anregungen vorgebracht, die ausschließlich den
Flächennutzungsplan betreffen.
Der Bericht über die Bürgerbeteiligung befindet sich als Anlage zur Vorlage zum
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5974/36 - Kikweg - (Vorlage 61/112/2004).
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/121/2004
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf)
- Kikweg -
Stadtbezirk 8 Stadtteil Eller
1.Lage des Plangebietes
Das Plangebiet reicht vom Kikweg im Norden bis zum Büllenkothenweg im Süden. Im
Osten wird es begrenzt durch den Hasseler Richtweg und den Broichgraben, im
Westen durch die Deutzer Straße und die Gesamtschule am Kikweg.
1. Planungsanlass
Das Plangebiet ist Teil des Grünzuges Lierenfeld-Eller auf der aufgegebenen Trasse
der ehemaligen "Osttangente", parallel zur Eisenbahnstrecke Rath-Hilden. Dieser
Grünzug besteht aus 5 Gebieten, für die vom Rat der Stadt Düsseldorf im Jahr 1985
Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne gefasst wurden.
Nach der Aufstellung von Bebauungsplänen konnten die Teilstücke des Grünzuges
nördlich der Vennhauser Allee inzwischen weitgehend realisiert werden.
Anlass für die Flächennutzungsplanänderung ist es nun, die für den Ausbau des
Grünzuges südlich der Vennhauser Allee notwendigen Darstellungen zu treffen.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung läuft das Bebauungsplanverfahren
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 5 -
5974/36.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1992 sind die aufgeforsteten Flächen am
Eselsbach, die Grabelandfläche, die Wohncontaineranlage am Hasseler Richtweg /
In der Elb sowie die Wiesenfläche am Hasseler Richtweg als Grünfläche mit dem
Planzeichen „Dauerkleingärten" dargestellt. Innerhalb dieser Grünfläche ist
außerdem ein Planzeichen für "Spielplatz" eingetragen.
Der Sportplatz liegt auf der als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellten Fläche für
die Gesamtschule Kikweg. Die Wohngebiete an der Deutzer Straße, In der Elb, In
den Maisbanden und am Büllenkothenweg sind als Wohnbaufläche dargestellt. Die
Kirche und ein Jugendheim sind durch entsprechende Planzeichen vermerkt.
Der Sportplatz ist im Bebauungsplan 5973/10 von 1974 als Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen.
Die Wohnbaugrundstücke östlich In den Maisbanden sowie nördlich am
Büllenkothenweg sind im Bebauungsplan 6073/18 als allgemeines Wohngebiet
festgesetzt. Ebenfalls im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt eine ca 30
m breite und 150 m lange Fläche nordöstlich dieses Wohngebietes, die als
Grünfläche (Baumschule) ausgewiesen ist.
Teilbereiche der geplanten Wohnbaufläche liegen gemäß Festsetzungen im
Landschaftsplan im Landschaftsschutzgebiet.
Nach Rechtskraft des parallel laufenden Bebauungsplanes Nr. 5974/36 wird die
Grenze der Schutzgebietsausweisung in einem Änderungsverfahren zum
Landschaftsplan den Ausweisungen im Bebauungsplan angeglichen. Die
Zustimmung hierzu wurde von der Unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt.
Erst danach kann auch die "Nachrichtliche Übernahme" in den Flächennutzungsplan
erfolgen.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 6 -
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) weist
die Wohnbauflächen In der Elb / In den Maisbenden als allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB) aus.
Der Bereich entlang des Eselsbaches einschließlich des Sportplatzes ist als
Freiraum dargestellt mit den Funktionen "Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung" und "Regionaler Grünzug".
Die das Plangebiet im Südwesten tangierende Deutzer Straße ist als bestehende
Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr ausgewiesen.
Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage wurden keine Bedenken erhoben.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes dient im Wesentlichen
folgenden Zielen:
SAusweisung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser zwischen dem Eselsbach
und der nördlichen Randbebauung der Straße In der Elb,
SErweiterung der bestehenden Wohngebiete auf dem Eckgrundstück In der Elb /
Hasseler Richtweg,
SAusweisung des Schulsportplatzes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
"Sportplatz/Sportanlage",
SAusweisung von Flächen für die Forstwirtschaft.
5.1 Wohnbauflächen
Die überwiegend sehr langen Wohnbaugrundstücke nördlich der Straße In der Elb
und an der Deutzer Straße (zwischen ca. 110 und 140 m lang) können bislang
baulich nicht angemessen genutzt werden. Da in Düsseldorf ein starker Bedarf an
Eigenheimgrundstücken für Familien besteht, soll hier ein reines Wohngebiet für
Einfamilienhäuser entstehen. Dafür wird auch die heute als Grabeland genutzte
Fläche benötigt. Den Grabelandpächtern kann Ersatz auf der Erweiterungsfläche
des Dauerkleingartengebietes am Kikweg angeboten werden.
Im Sinne einer besseren Verträglichkeit mit dem angrenzenden
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 7 -
Landschaftsschutzgebiet wird eine offene Bauweise in Form von Doppelhäusern
gewählt.
Zum Schutz des unmittelbar angrenzenden ökologisch wertvollen Freiraumbandes
entlang des Eselsbaches erhält die unmittelbar angrenzende Wohnbaufläche eine
abschließende Ortsrandeingrünung, die im Bebauungsplan festgesetzt wird.
Auf der Fläche, auf der über mehrere Jahre eine Wohncontainer-Anlage für
Aussiedler und Obdachlose stand, ist geplant, in zweigeschossiger Bauweise eine
barrierefreie Wohnanlage für Körperbehinderte zu errichten. Mit diesem Gebäude
wird der Siedlungsbereich in maßvoller Weise zum Landschaftsschutzgebiet hin
abgerundet und abgeschlossen. Der erforderliche Schutzabstand von 22 m zum
Wald wird durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen im
Bebauungsplan gesichert.
5.2 Sportplatz/Sportanlage
Der vorhandene Sportplatz südlich der Gesamtschule konnte wegen der Festsetzung
als Fläche für den Gemeinbedarf aus planungsrechtlichen Gründen bislang nur für
den Schulsport genutzt werden. Da Bedarf besteht, die Anlage auch für den
Vereinssport nutzbar zu machen (insbesondere auch am Wochenende), wird der
Sportplatz als Grünfläche mit dem Symbol "Sportplatz/Sportanlage" ausgewiesen.
5.3 Kinderspielplatz
Der Siedlungsbereich In der Elb / Hasseler Richtweg ist mit Spielplätzen
unterversorgt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist deshalb auch ein
entsprechendes Planzeichen dargestellt. Da auf dieser Fläche das Behinderten-
Wohnprojekt geplant ist, wird der Spielplatz statt dessen auf die gegenüberliegende
Seite des Hasseler Richtweges auf ein heute als Pferdeweide genutztes Gelände
verlegt. Innerhalb der Fläche soll eine Spielwiese, die von den Kindern und
Jugendlichen für Ballspiele genutzt werden kann, angelegt werden.
5.4 Flächen für die Forstwirtschaft
Die aufgeforsteten Flächen nördlich und südlich des Eselsbaches werden als
"Flächen für die Forstwirtschaft" ausgewiesen. Darüber hinaus wird nördlich des
Eselsbaches eine ca. 1800 m² große Dreiecksfläche, die bislang zum Sportplatz des
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 8 -
Schulgeländes gehört, der "Fläche für Forstwirtschaft" zugeordnet.
Auf dieser Fläche ist bereits Baumbestand und sie ist räumlich dem Eselsbach und
dem vorhandenen Wald am Ufer des Baches zugewandt.
6. Auswirkungen der Planung
Verkehr
Das Plangebiet ist überwiegend durch das vorhandene Straßennetz erschlossen.
Durch die vorgesehene Verbindung der Straße In der Elb mit der Straße In den
Maisbanden erhält das Wohngebiet am Hasseler Richtweg einen zusätzlichen
Anschluss an die Deutzer Straße, wodurch die Verkehrsbelastung des
Büllenkothenweges etwas reduziert werden kann.
Die Siedlung wird an das Fuß- und Radwegenetz im Bereich des Eselsbaches
angebunden.
Durch die Buslinien 732 und 776 ist die Anbindung an das Netz des öffentlichen
Personennahverkehrs gegeben.
Ausgleichsmaßnahmen
Durch die vorgesehene Planung werden Eingriffe in Natur und Landschaft
vorbereitet, die nach §§ 18 bis 21 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 1a
Baugesetzbuch auszugleichen sind. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
erfolgen innerhalb des Plangebietes und werden im Bebauungsplan entsprechend
festgesetzt.
Klima und Luft
Die Neuversiegelung bisher unbebauter Bereiche führt voraussichtlich zu einer
geringfügigen Verschlechterung der bioklimatischen Eigenschaften im Plangebiet.
Die nachteiligen Bedingungen für das Lokalklima können durch eine Begrünung von
Flachdächern, Carports und Gärten abgeschwächt werden. Die weiteren sich aus
dem Freirauminformationssystem der Stadt Düsseldorf ergebenden Anforderungen
zum Schutz der vorhandenen Funktionen in den Bereichen Klima, Wasser, Erholung
sowie Arten- und Biotopschutz sind in der Planung berücksichtigt (s. unter
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 121/2004- 9 -
Bebauungsplan Nr. 5974/36).
Sportlärm
Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanes wurde gutachterlich untersucht,
in welchem Maße sich die vorgesehene Nutz ung der Sportanlage auf die
vorhandene oder geplante Bebauung im Plangebiet oder außerhalb des
Plangebietes auswirkt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz
des geplanten reinen Wohngebietes südlich des Eselsbaches ein aktiver Lärmschutz
von 5,5 m Höhe erforderlich wird. Vorgeschlagen wird ein Wall-/Wandsystem.
Altlasten
In einem Radius von 500 m um das Plangebiet und im Plangebiet befinden sich
keine Altablagerungen.
Für die im Plangebiet sich befindlichen Altstandorte ergibt sich aufgrund der
vorliegenden Erkenntnisse kein Bodenbelastungsverdacht.
Natur und Landschaft
Neue Bauflächen sind nur nördlich In der Elb und im Bereich der ehemaligen
Container-Wohnanlage geplant. In beiden Fällen sind keine hochwertigen
Biotopflächen betroffen. Mit dem ergänzenden Potenzial zur ökologischen
Aufwertung der Bachläufe von Eselsbach und Bruchgraben durch die geplante
Fließgewässerrenaturierung ergibt sich für das gesamte Gebiet insgesamt eine
ausgeglichene bis leicht positive Bilanz für den Arten- und Biotopschutz.