Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 47/2004

FNP-Änderung Nr. 52 - Nördl. Karl-Hohmann-Str.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Karl-Hohmann-Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 10. März 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 47_2004_18354.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073111.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:20 GMT Number of Pages: 18 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 > 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten Seite 1 von 18 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 52 - Karl-Hohmann-Straße -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 09 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 (Entwurf) -Nördlich Karl-Hohmann-Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” OVA 1 D e r O r d n u n g s - u n d V e r k e h r s a u s s c h u s s s t i m m t d e r Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 (Entwurf) - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanersichen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel “Ziel und Zweck des Bebauungsplanes - Verkehr” enthalten. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet nördlich Karl-Hohmann-Straße - maßgebend ist der räumlichen Geltungsbereiches des nachfolgend genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -die Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 (Entwurf) - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen) II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 Seite 2 von 18 aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 (Entwurf) - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - und ihrem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/-2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 Seite 3 von 18 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/47 /2003 Bericht über die Bürgerbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 (Vorentwurf) -Nördlich Karl-Hohmann-Straße - und den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 6071/36 - Nördlich Karl-Hohmann-Str. (Eigenes Protokoll unter Vorlage Nr. 61/55/2004) Ort: Katholische Grundschule Buchenstraße 16 Zeit: Dienstag, den 22.07.03 von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Schuth ca. 80 Bürgerinnen und Bürger Ingenieurbüro David GmbH, Herr David (Verkehrsgutachter) Ingenieurbüro Peutz GmbH, Herr Hübel (Lärmgutachter) Mitarbeiter der Verwaltung: Herr Behm, Frau Dohmen, Herr Grisar, Herr Laferi Herr Bezirksvorsteher Schuth begrüßt die Anwesenden und erläutert den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Laferi erläutert den Aufbau des Bebauungsplanverfahrens und stellt die darin enthaltenden grundsätzlichen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft dar. Anschließend verdeutlicht er die Bedeutung und Stellung der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Verfahrensablauf. Zunächst stellt Frau Dohmen die vorgesehenen Inhalte des im Parallelverfahren laufenden Flächennutzungsplanverfahrens vor. Von Seiten der Bürgerschaft wurden darauf hin einige Fragen gestellt und von der Verwaltung beantwortet. Herr Grisar präsentiert darauf hin die konkrete Bebauungsplanung in zwei Varianten. Hiernach soll im Plangebiet ein Gymnasium des Freie Christliche Schulen e.V. sowie eine Mehrzweckhalle, die neben dem Schulbetrieb auch Sportveranstaltungen (bis max. 3670 Besucher) und sonstigen kulturellen Veranstaltungen (bis max. 2000 Besucher) dienen soll, errichtet werden. Im Westen des geplanten Schul- und Hallenstandorts soll eine arrondierende Wohnbebauung in Form dreigeschossiger Mehrfamilienhäuser entstehen. Hinsichtlich der zur Diskussion stehenden Planungsvarianten führt Herr Grisar aus, dass diese in Bezug auf die geplanten Nutzungen und Grundstücksauslastungen identisch sind und sich lediglich in der Anordnung einzelner Gebäude sowie der Verteilung von Stellplätzen unterscheiden. Da die verkehrstechnische Erschließung der geplanten Nutzungen Gymnasium und M e h r z we c k h a l l e v o n z e n t r a l e r Be d e u t u n g s i n d , s t e l l t H e r r D a v i d a l s verfahrensbegleitender Verkehrsgutachter darauf hin seine Gutachtenergebnisse dar. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 Seite 4 von 18 Explizit geht er auf die geplante groß- und kleinräumige Erschließung des künftigen Schul- und Veranstaltungsgelände und das für die geplanten Nutzungen entwickelte Stellplatzkonzept ein. Den Vortrag der Verwaltung abschließend erläutert Herr Grisar die Lärmproblematik des Plangebiets. Hiernach ist der Standort durch die im Osten unmittelbar angrenzende Bahntrasse sowie die Gewerbegebiete im Süden heute stark belastet. Die geplante Bebauung wird in Bezug auf den Bahnlärm zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen. Zugleich werden von den neuen geplanten Nutzungen, insbesondere der Mehrzweckhalle, Lärmemissionen aus bestehende und neu geplanten Wohnnutzungen im Umfeld ausgehen. Herr Grisar weist darauf hin, dass angesichts dessen die Planungen von Beginn an schallgutachterlich begleitet würden. Zum Schutz der umgebenden Wohnnutzungen vor Lärmemissionen seien deshalb sowohl aktive als auch passive Schallschutzmaßanhmen vorgesehen. Herr Grisar weist darauf hin, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Festsetzungen zu treffen sind, die die Einhaltung der in verschiedenen Rechtvorschriften für Wohnnutzungen fixierten Schallschutzwerte zum Ziel haben. Es folgte eine lebhafte Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern, in deren Mittelpunkt die Mehrzweckhallenplanung mit der o.g. Auslastung, die verkehrstechnische Erschließung inkl. Stellplatzkonzept sowie die mit Veranstaltungen verbundene Lärmbelastung stand. Herr Schuth bedankte sich schließlich für das große Interesse und beendete die Veranstaltung kurz nach 19:00. I n d e r D i s k u s s i o n w u r d e n f o l g e n d e A n r e g u n g e n u n d F r a g e n z u r Flächennutzungsplanänderung erörtert: Ein Bürger fragte, wo die vorhandene Wohnbebauung im nördlichen Plangebietsbereich in der geänderten Flächenutzungsplandarstellung bleibe ?Antwort der Verwaltung: Die Wohnbebauung liegt in der Darstellung Fläche für den Gemeinbedarf. Der Flächennutzungsplan verzichtet im Sinne eines übergeordneten Planes häufig auf die Darstellung von kleinteiligen Flächen. Hier geht es vorrangig darum eine, zusammenhängende Fläche für verschiedene Gemeinbedarfsnutzungen darzustellen. Die Wohnbebauung hat sich vorher in einer Gewebegebietsdarstellung befunden. Sie genießt Bestandsschutz. Es wurde gefragt , wie man auf dieser Fläche eine Schule errichten könne, wenn für die ursprünglich geplante Wohnbebauung die Lärmeinwirkung der Bahn zu groß sei. Antwort der Verwaltung: Eine Schule kann sich aufgrund anderer Erfordernisse an den Grundriss im Vergleich zur Wohnbebauung besser gegen Lärm schützen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 Seite 5 von 18 Hierzu werden die Baukörperstellung und entsprechende Zuordnung von Räumen mit lärmunempfindlichen Nutzungen eingesetzt. Von einem weiteren Bürger wurde die Frage gestellt , warum der Bedarf für eine Schule in Reisholz durch den Schulneubau gedeckt werden müsse? Antwort der Verwaltung: Im Düsseldorfer Süden steht keine andere Fläche in der Größe für eine Schule und entsprechender Erschließung zur Verfügung Es wurde gefragt, ob es eine UVP gäbe? Antwort der Verwaltung: Eine UVP wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 Seite 6 von 18 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/47/2004 I. Liste der Träger öffentlicher Belange, die Änderungswünsche zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 (Vorentwurf) - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - vorgebracht haben: 1. Forstamt Mettmann der Landwirtschaftskammer Rheinland - Untere Forstbehörde -Goldberger Straße 32 40822 Mettmann 2. Polizeipräsidium Düsseldorf Postfach 10 11 10 40002 Düsseldorf 3. Der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht beim Eisenbahn-Bundesamt Werkstattstraße 102 50733 Köln Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 Seite 7 von 18 II. Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 52 - Nördlich Karl-Hohmann-Straße - Zu 1.: Da sich auf der Brachfläche Wald zu bilden beginnt, bestehen seitens des Forstamtes Mettmann so lange Bedenken, bis über eine verbindliche Regelung einer zweifach großen Ersatzaufforstung mit der ULB (Untere Landschaftsbehörde) Einigung erzielt wird. Antwort der Verwaltung: Die geforderte zweifach große Ersatzaufforstung wird im Benehmen mit der ULB auf einer Ökokonto-Fläche der Stadt Düsseldorf im Landschaftspark Fuhrkamp-Ost auf Langenfelder Stadtgebiet nachgewiesen. Zu 2.: Gegen die Flächennutzungsplanänderung als Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 6071/36 werden Bedenken geltend gemacht, da Parkplätze nur in nicht ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und die Verkehrswege nicht leistungsfähig genug sind, die Schule und insbesondere die Mehrzweckhalle ohne gravierende Auswirkungen für das bestehende Verkehrsnetz anzubinden. Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist anzumerken, dass für die geplanten Einrichtungen im Plangebiet (Gymnasium und Mehrzweckhalle) von einem unabhängigen Verkehrsgutachter eine verkehrstechnische Beurteilung vorgenommen wurde. Insofern stützen sich die folgenden Antworten der Verwaltung auf die Ergebnisse dieser gutachterlichen Bewertung. Stellplätze: Die Rechtsgrundlage für die Ermittlung der für ein Vorhaben notwendigen Stellplätze stellt die Landesbauordnung Nordrhein Westfalen dar. Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW (VV BauO NRW) ist die Zahl der für ein Vorhaben notwendigen Stellplätze im Einzelfall zu ermitteln. In der Anlage der Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW werden zudem u.a. für die hier in Betracht kommenden Einrichtungen Schule, Spiel-und Sporthalle sowie Versammlungsstätte Richtzahlen zum Stellplatzbedarf genannt. Die Einzelfallermittlung wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens angestellt. Dabei wurden die o.g. Richtzahlen der Anlage zur VV BauO NRW als Orientierungs- und Kontrollwerte herangezogen. Darüber hinaus hat im Rahmen des Verkehrsgutachtens - im Sinne einer Plausibiltätskontrolle - ein Vergleich des ermittelten nutzungsbezogenen Stellplatzbedarfs mit anderen Veranstaltungsorten stattgefunden. Der durch das Gutachten im Einzelfallnachweis ermittelte maximale Stellplatzbedarf von 390 Stellplätzen für die geplanten Einrichtungen liegt innerhalb der Richtwerte der Anlage zur VV BauO NRW. Das Gutachten kommt zu dem Schluß, dass mit 390 Stellplätzen ein ausreichendes Angebot geschaffen wird. Insofern wird der indirekten Anregung des Polizeipräsidiums, das Stellplatzangebot für die geplanten Einrichtungen zu erhöhen, nicht gefolgt. Verkehrslenkung Das Plangebiet liegt innerhalb eines besiedelten und verkehrstechnisch vollkommen erschlossenen Bereichs. Mit den geplanten 390 Stellplätzen vor Ort wird ein Ö Vorlagen - Nr. 61/ 47/2004 Seite 8 von 18 leistungsfähiges Stellplatzangebot für ein maximales Aufkommen von 3 670 Besuchern geschaffen. De r Ö PNV-Anschluss des Plangebiets wird von Seiten des Verkehrsgutachters als überdurchschnittlich gut in Bezug auf den Schulstandort, resp. leistungsfähig bezogen auf den Veranstaltungsort bewertet. Das Verkehrsgutachten kommt abschließend zu dem Schluss, dass die geplanten Nutzungen am Standort verkehrstechnisch erschlossen und ohne Beeinträchtigung des umgebenden Verkehrsnetzes realisierbar sind. Die geplanten Maßnahmen der Verkehrslenkung und die nur im Bedarfsfall vorgesehenen temporären Straßensperrungen an vereinzelten Knotenpunkten stellen unterstützende Maßnahmen dar, die im übrigen vielerorts und vielfach bei vergleichbaren räumlichen Gegebenheiten erfolgreich angewendet werden. Voraussetzung ist, dass die temporären Straßensperrungen und Parkplatzeinweisungen am Standport durch geschulte Verkehrshelfer und in frühzeitiger Absprache mit der örtlichen Polizei erfolgen. Dies ist entsprechend im Verkehrsgutachten vermerkt. Deshalb ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht zu befürchten, dass im Veranstaltunsgfall Rettungswege zugeparkt werden resp. dass es zu einem vermehrten Parksuchverkehr in den umliegenden Wohngebieten kommt. Die Belastungen der Anwohner und Anlieger durch die temporären Straßensperrungen sind aus Sicht der Verwaltung überschaubar, da diese nur hinsichtlich des Zielverkehrs (d.h. zu Veranstaltungsbeginn) von Relevanz sind. Eine Beeinträchtigung der Wohngebiete nach Veranstaltungsende ist auf Grund der vorgesehenen Fahrzeugerschließung ausschließlich von Süden und der bestehenden Einbahnstraßenregelung in der Eichelstraße nicht möglich. Aufnahmekapazität des umgebenden Verkehrsnetzes Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Einrichtungen und die dort vorgesehenen Nutzungen und Veranstaltungen innerhalb des vorhandenen Verkehrsnetzes erschlossen sind. Da die Veranstaltungen schwerpunktmäßig an Wochenenden stattfinden, liegt der Verkehr von und zu den jeweiligen Veranstaltungen außerhalb der Verkehrsspitzen des Berufsverkehrs im Straßennetz, so dass die vorhandenen Kapazitäten hierfür genutzt werden können. Bei Veranstaltungen unter der Woche liegt der Quellverkehr in den Abendstunden ebenfalls außerhalb der Verkehrsspitzen. Der Zielverkehr fließt du

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 47/2004