Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 61/2004

FNP-Ä Nr. 77 - NDD Tannenstraße

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Tannenstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 15. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD - Landesgrundstück Tannenstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Johannstraße, Ulmenstraße, Tannenstraße und Roßstraße Smaßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß dem Plan der Flächennutzungsplanänderung - Nr. 77 (Entwurf) - NDD - Landesgrundstück Tannenstraße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD -Tannenstraße- gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebieten, allgemeinen Wohngebieten, öffentlichen Grünflächen, öffentliche Verkehrsflächen und einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte). II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD - Landesgrundstück Tannenstraße - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

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Seite 1 von 18 Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 77 - Nördliches Derendorf - Tannenstraße - Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD - Landesgrundstück Tannenstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Johannstraße, Ulmenstraße, Tannenstraße und Roßstraße Smaßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß dem Plan der Flächennutzungsplanänderung - Nr. 77 (Entwurf) - NDD - Landesgrundstück Tannenstraße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD -Tannenstraße- gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebieten, allgemeinen Wohngebieten, öffentlichen Grünflächen, öffentliche Verkehrsflächen und einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte). II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD - Landesgrundstück Tannenstraße - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 zu beschließen. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 18 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 Bezirksvertretung 1 26.03.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 18 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/61/2004 Bericht über die Bürgerbeteiligung Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 NDD - Landesgrundstück Tannenstraße - Ort: Aula der Realschule In der Lohe Schwannstraße 5 Zeit: 09.04.2003, 17:30 Uhr Anwesend: die Bezirksvorsteherin Stadtbezirk 1 ca. 35 Bürgerinnen und Bürger 5 Vertreterinnen / Vertreter der öffentlichen Verwaltung ein Vertreter der Projektgesellschaft Tannenstraße mbH Frau Schmidt eröffnet um 17:45 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Frau Fluck erläutert zunächst das formale Aufstellungsverfahren und die Stufen der Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und die Möglichkeit, Anregungen einzubringen. Vorgestellt und erörtert werden in der heutigen Veranstaltung - der Rahmenplan Tannenstraße/Rheinmetall sowie - die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände Tannenstraße und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5479/67 - NDD Landesgrundstück Tannenstraße - Dem Vertreter der Projektgesellschaft, Herrn Rothmund, im weiteren Investor genannt, wird Rederecht erteilt. Zur Flächennutzungsplanung wurden innerhalb der Bürgerbeteiligung folgende Fragen und Anregungen vorgetragen: 1. Es wird darum gebeten zu erläutern, inwieweit es sich bei der Veranstaltung formal um die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene vorgezogene Bürgerbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan handelt. In der Einladung sei nur der Rahmenplan erwähnt worden. Es wird erläutert, dass eine Bürgerbeteiligung für einen Rahmenplan als informelle Planung gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Mit der Einladung zu der Veranstaltung zum Seite 4 von 18 Rahmenplan seien interessierte Bürgerinnen und Bürger angesprochen worden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. In dieser Rahmenplanung werden die Bereiche Landesgrundstück Tannenstraße und das Rheinmetallgrundstück zwischen der Ulmenstraße und der Rather Straße vorgestellt. Die gleichzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplanes für den Bereich Landesgrundstück Tannenstraße und der Fläc hennutzungsplanänderung sei der gesetzliche Verfahrensschritt für die Bauleitplanung. Die Verwaltung erläutert die Flächennutzungsplanänderung. 2. Es wird festgestellt, dass die Darstellung von Kern- und Wohngebieten nahezu parzellenscharf erfolgt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht weitgehend dem Vorentwurf des Bebauungsplanes. Die Grünachse ist im Maßstab des Flächennutzungsplanes wegen ihrer geringen Breite teilweise nur symbolisch darstellbar. Sie wird dann mit einer Punktlinie dargestellt. 3. Es wird angeregt, anstelle von Kerngebieten Mischgebiete festzusetzen. Somit könnten die im MK-Gebiet zulässigen Einzelhandelsbetriebe verhindert und eine Konkurrenz zu benachbarten Einzelhandelsstandorten vermieden werden. Die Flächen sind aufgrund ihrer Lage an Hauptverkehrsstraßen in Innenstadtnähe für eine hochwertige, verdichtete Büronutzung prädestiniert. Eine Mischgebietsdarstellung würde dieser Standortgunst nicht gerecht werden. Städtebaulich Ziel ist hier die Konzentration von hochwertigen gewerblichen Nutzungen (Bürogebäude) zur Abschirmung der Wohnbebauung vor Verkehrslärm. Durch die Darstellung eines Kerngebietes, welches im Bebauungsplanverfahren weiter gegliedert werden soll, wird der hohen Wertigkeit des gesamten Gebietes besser Rechnung getragen als durch die Darstellung eines Mischgebietes. Durch eine entsprechende Gliederung des Kerngebietes wird im Bebauungsplan, der sich parallel in Aufstellung befindet, großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden. Eine Gliederung auf Flächennutzungsplanebene ist nicht möglich. 4. Es wird um Erläuterung der beabsichtigten Sondernutzung gebeten. Es ist vorgesehen, im Bereich der ehemaligen Stallungen Infrastruktureinrichtungen für das Gebiet, wie zum Beispiel Läden mit Versorgung für den täglichen Bedarf, aber auch Ateliers o. ä. zu ermöglichen. Die Nutzungen sind im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. 5. Es wird nachgefragt, inwieweit eine kulturelle Nutzung (Theater) vorgesehen ist. Anlagen für kulturelle Zwecke sind im Allgemeinen Wohngebiet zwar generell zulässig, Seite 5 von 18 jedoch muss eine derartige Nutzung hinsichtlich des Verkehrsaufkommens/Stellplatzbedarfs mit der benachbarten Wohnnutzung verträglich sein. Damit ist auch die später erfolgte schriftliche Nachfrage beantwortet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch noch 2 Wochen nach der Bürgerbeteiligung Fragen und Anregungen schriftlich an das Planungsamt gerichtet werden können. Die Sitzung endet um 19.15 Uhr. II. Schriftliche Anregungen Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung am 09.04.2003 wurden außerdem schriftliche Bürgereingaben an das Planungsamt gerichtet. Den Flächennutzungsplan betraf hiervon eine Anregung; diese ist bereits in der Bürgerbeteiligung durch die Verwaltung beantwortet worden (s. Nr. 5). Seite 6 von 18 Anlage zur Vorlage Nr. 61/ 61 /2003 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 -Entwurf- - NDD- Tannenstraße - Stadtbezirk 1 Stadtteil Derendorf 1. Lage des Plangebietes und gegenwärtige Flächennutzung Plangebiet : Südlich Johannstraße, westlich Ulmenstraße, nördlich Tannenstraße, östlich Roßstraße. Besonderes Charakteristikum des Plangebietes ist die historische Nutzung als Kasernengelände, die heute noch ablesbar ist und die dazu führte, dass der Bereich als Denkmal geschützt ist. Die Nutzung der Flächen im Plangebiet erfolgte im Wesentlichen durch verschie- dene Polizeieinrichtungen und das Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesge- richtes Düsseldorf; weiterhin sind einige Wohngebäude und Handwerksbetriebe vorhanden. Es gibt im Plangebiet erhebliche Freiflächenanteile, die als Sportplatz (der Polizei), Wegflächen / Parkplätze und Brachflächen genutzt wurden. Nördlich der Tannenstraße werden die Flächen nicht in die Flächennutzungsplan- - 7 - Seite 7 von 18 änderung mit einbezogen, die in Ihrer Gemeinbedarfsnutzung unverändert bleiben. Hierbei handelt es sich um die Flächen des Rechenzentrums NRW und die daran südlich angrenzenden gemischt genutzten Flächen, die in Ihrer Nutzung unver- ändert bleiben. Die Nutzung der Umgebung ist geprägt durch: südlich: Wohnbebauung (Tannenstraße) südwestlich: Büronutzung (Rechenzentrum), Wohnnutzung (Roßstraße) westlich: Büronutzung (Kennedydamm), Wohnnutzung nördlich: die Johannstraße als mehrspurige verkehrsreiche Hauptver- kehrsstraße (B1, B7, B8) sowie das daran anschließende Wohngebiet "Am Tannenwäldchen" östlich: das Rheinmetallgelände, das bisher industriell / gewerblich genutzt wurde und sich zukünftig zu einem Büro- und Wohn- standort entwickeln soll. 1. Planungsanlaß Die bisher an diesem Standort ausgeübten Nutzungen durch die Polizei und das Gericht sind an eine andere Stelle in der Stadt verlagert und dort konzentriert worden. Im Rahmen eines Werkstattverfahrens wurden im Mai 2002 für das Gelände Vorschläge für eine neue Abgrenzung der Nutzungen ermittelt, die der hier vorlie- genden Planung zugrunde gelegt wurden. Diese weisen gegenüber der wirksamen Darstellung des Flächennutzungsplanes einen höheren Anteil an Wohnnutzung auf. Um diese Planung realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 5479/067 - NDD Tannenstraße - aufgestellt, der die Planung weiter konkreti- siert und in verbindliches Baurecht umsetzt. 3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1992 enthält für das Plangebiet folgende Baugebietsdarstellungen: - 8 - Seite 8 von 18 SKerngebiet SWohnbaufläche Sdarin Öffentliche Verwaltung (durch Planzeichen an der Ecke Ulmen- straße / Tannenstraße) SGrünfläche - Parkanlage - Die Umgebung ist gekennzeichnet durch folgende Darstellungen SWohngebiete (an der Tannenstraße und nördlich der Johannstraße) SFläche für den Gemeinbedarf - Öffentliche Verwaltung- (Landesre- chenzentrum) SKerngebiet (westlich der Roßstraße) SGewerbegebiet (östlich der Ulmenstraße) SHauptverkehrsstraßen (Johannstraße, Roßstraße, Ulmenstraße) Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Sektors 33 der Querwindbahn des für den Verkehrsflughafen Düsseldorf festgesetzten Bauschutzbereiches gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vom 27.03.1999 (BGBl. I S. 530). Die differenzierteren Festsetzungen und Hinweise betreffen u.a. die zulässigen bzw. genehmigungs- bedürftigen Höhen sowie weitere Genehmigungserfordernisse gemäß Luftverkehrs- gesetz, diese erfolgen aber nur im Bebauungsplan, da sie die Darstellungsschärfe des Flächennutzungsplanes überschreiten. Unmittelbar westlich des Plangebietes verläuft eine Richtfunkstrecke der Deut- schen Telekom AG. Für den Änderungsbereich existieren mehrere Fluchtlinien und Durchführungs- pläne als übergeleitete Bebauungspläne. Die ehemalige Infanterie-, Artillerie- und Ulanenkaserne ist als zusammenhängen- des Denkmal unter Schutz gestellt. Mit der Unterschutzstellung wurde nicht die endgültige Erhaltung oder die Unver- änderbarkeit des Denkmals festgeschrieben. Es wurde lediglich festgestellt, dass es sich um ein Objekt von besonderem öffentlichen Interesse handelt. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf weist den gesamten Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Die landes- - 9 - Seite 9 von 18 planerische Anfrage vom 1.9.2003 ergab lt. Bescheid der Bezirksregierung vom 27.11. 2003 keine landesplanerischen Bedenken. 5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung Um den Anspruch der Landeshauptstadt Düsseldorf als Metropole Nordrhein- Westfalens und als Standort für Firmenzentralen und Medienkonzerne decken zu können, bedarf es vielfältiger Angebote an Bauflächen. Hierzu gehört auch ein Angebot an Flächen für Nutzungsmischungen wie es das geplante Konzept mit einer Mischung aus Wohnen und Büros sowie ergänzenden Nutzungen vorsieht. Es bietet sich die Chance, an diesem innenstadtnahen Standort, die Wohnstruktu- ren Derendorfs weiter zu entwickeln und sie mit Flächen für Büronutzungen und Grünflächen zu verzahnen. Östlich des Plangebietes unmittelbar östlich der Ulmenstraße befinden sich weitere Flächen, die mit ähnlichen gemischten Nutzungen entwickelt werden. Dadurch kann ein neues Stadtquartier mit einem insgesamt durch Mischnutzungen gepräg- tem neuen innovativen Charakter gebildet werden. 5.1 Entwicklung von Wohngebieten Der Stadtteil Derendorf ist in weiten Bereichen von gründerzeitlicher Wohnnutzung geprägt. Die hier dargestellten Wohnbauflächen nehmen - zumindest indirekt - die historische Wohnnutzung im Bereich des Kasernengeländes wieder auf und runden die vorhandenen Wohnquartiere südlich der Tannenstraße ab. 5.2 Darstellung von Kerngebieten Die unmittelbar an die Johannstraße angrenzenden Flächen sind auf Grund ihrer Immissionsbelastung nicht zu Wohnbauzwecken geeignet. In der Abwägung zwischen möglichen Alternativen, kristallisierte sich als Optimum die Nutzung durch Büros heraus. Hiermit wurde eine Darstellung als Kerngebiet verbunden. Diese fügt sich in besonderem Maße in die Reihe der Kerngebiete entlang der B7 ein (Seestern, Uerdinger Straße, Kennedydamm, Grashofstraße/ Mörsenbroicher Ei), die alle in erheblichem Maße zentrale Einrichtungen aus Wirtschaft und Ver- waltung beherbergen. - 10 - Seite 10 von 18 Mit der Ausweisung als Kerngebiet wird der gewünschten städtebaulichen Dichte an diesem hochwertigen Standort am ehesten Rechnung getragen und gleichzeitig eine Abschirmung der geplanten Wohnbebauung zu den Verkehrsemissionen der Johannstraße durch immissionsunempfindlichen Nutzungen ermöglicht. Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan werden durch das Kern- gebiet selbst im angrenzenden Wohngebiet keine verkehrstechnisch bedingten Immissionsbelastungen ausgelöst. Da Kerngebiete aber als eine Hauptnutzung auch Handel beinhalten, war zu untersuchen, welche Auswirkungen von Einzelhandel an diesem Standort ausge- hen würden. Dabei wurde festgestellt, dass hier großflächiger Einzelhandel mit der Düsseldorfer Zentrenstruktur nicht zu vereinbaren ist. Daher wird dieses Kern- gebiet im Bebauungsplan dahingehend gegliedert, dass großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen wird, soweit von ihm störende Auswirkungen auf die Zentren- struktur ausgehen; das heißt, dass nur reine Nahversorgungsläden mit bis zu 700 m² Verkaufsfläche im B

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 61/2004