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Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 77
- Nördliches Derendorf - Tannenstraße -
Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 -
NDD - Landesgrundstück Tannenstraße - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen Johannstraße, Ulmenstraße, Tannenstraße und
Roßstraße
Smaßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches
gemäß dem Plan der Flächennutzungsplanänderung - Nr. 77
(Entwurf) - NDD - Landesgrundstück Tannenstraße -, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist -
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD -Tannenstraße- gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der
UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien
zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der
vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Kerngebieten, allgemeinen Wohngebieten,
öffentlichen Grünflächen, öffentliche Verkehrsflächen und einer
Fläche für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätte).
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß
Anlage 1
zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 - NDD - Landesgrundstück
Tannenstraße - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 zu beschließen.
RSD AllVorlg.WPT
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 1 26.03.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung
2 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/61/2004
Bericht über die Bürgerbeteiligung
Flächennutzungsplanänderung Nr. 77
NDD - Landesgrundstück Tannenstraße -
Ort: Aula der Realschule In der Lohe
Schwannstraße 5
Zeit: 09.04.2003, 17:30 Uhr
Anwesend: die Bezirksvorsteherin Stadtbezirk 1
ca. 35 Bürgerinnen und Bürger
5 Vertreterinnen / Vertreter der öffentlichen Verwaltung
ein Vertreter der Projektgesellschaft Tannenstraße mbH
Frau Schmidt eröffnet um 17:45 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Frau Fluck erläutert zunächst das formale Aufstellungsverfahren und die Stufen der
Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und die Möglichkeit, Anregungen
einzubringen.
Vorgestellt und erörtert werden in der heutigen Veranstaltung
- der Rahmenplan Tannenstraße/Rheinmetall sowie
- die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände Tannenstraße und
der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5479/67 - NDD Landesgrundstück
Tannenstraße -
Dem Vertreter der Projektgesellschaft, Herrn Rothmund, im weiteren Investor genannt,
wird Rederecht erteilt.
Zur Flächennutzungsplanung wurden innerhalb der Bürgerbeteiligung folgende Fragen
und Anregungen vorgetragen:
1. Es wird darum gebeten zu erläutern, inwieweit es sich bei der Veranstaltung formal
um die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene vorgezogene Bürgerbeteiligung
für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan handelt. In der
Einladung sei nur der Rahmenplan erwähnt worden.
Es wird erläutert, dass eine Bürgerbeteiligung für einen Rahmenplan als informelle
Planung gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Mit der Einladung zu der Veranstaltung zum
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Rahmenplan seien interessierte Bürgerinnen und Bürger angesprochen worden, sich über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. In dieser Rahmenplanung
werden die Bereiche Landesgrundstück Tannenstraße und das Rheinmetallgrundstück
zwischen der Ulmenstraße und der Rather Straße vorgestellt. Die gleichzeitige öffentliche
Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplanes für den Bereich Landesgrundstück
Tannenstraße und der Fläc hennutzungsplanänderung sei der gesetzliche
Verfahrensschritt für die Bauleitplanung.
Die Verwaltung erläutert die Flächennutzungsplanänderung.
2. Es wird festgestellt, dass die Darstellung von Kern- und Wohngebieten nahezu
parzellenscharf erfolgt.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht weitgehend dem Vorentwurf des
Bebauungsplanes. Die Grünachse ist im Maßstab des Flächennutzungsplanes wegen
ihrer geringen Breite teilweise nur symbolisch darstellbar. Sie wird dann mit einer
Punktlinie dargestellt.
3. Es wird angeregt, anstelle von Kerngebieten Mischgebiete festzusetzen. Somit
könnten die im MK-Gebiet zulässigen Einzelhandelsbetriebe verhindert und eine
Konkurrenz zu benachbarten Einzelhandelsstandorten vermieden werden.
Die Flächen sind aufgrund ihrer Lage an Hauptverkehrsstraßen in Innenstadtnähe für eine
hochwertige, verdichtete Büronutzung prädestiniert. Eine Mischgebietsdarstellung würde
dieser Standortgunst nicht gerecht werden. Städtebaulich Ziel ist hier die Konzentration
von hochwertigen gewerblichen Nutzungen (Bürogebäude) zur Abschirmung der
Wohnbebauung vor Verkehrslärm.
Durch die Darstellung eines Kerngebietes, welches im Bebauungsplanverfahren weiter
gegliedert werden soll, wird der hohen Wertigkeit des gesamten Gebietes besser
Rechnung getragen als durch die Darstellung eines Mischgebietes. Durch eine
entsprechende Gliederung des Kerngebietes wird im Bebauungsplan, der sich parallel in
Aufstellung befindet, großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden. Eine
Gliederung auf Flächennutzungsplanebene ist nicht möglich.
4. Es wird um Erläuterung der beabsichtigten Sondernutzung gebeten.
Es ist vorgesehen, im Bereich der ehemaligen Stallungen Infrastruktureinrichtungen für
das Gebiet, wie zum Beispiel Läden mit Versorgung für den täglichen Bedarf, aber auch
Ateliers o. ä. zu ermöglichen. Die Nutzungen sind im Allgemeinen Wohngebiet zulässig.
5. Es wird nachgefragt, inwieweit eine kulturelle Nutzung (Theater) vorgesehen ist.
Anlagen für kulturelle Zwecke sind im Allgemeinen Wohngebiet zwar generell zulässig,
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jedoch muss eine derartige Nutzung hinsichtlich des
Verkehrsaufkommens/Stellplatzbedarfs mit der benachbarten Wohnnutzung verträglich
sein.
Damit ist auch die später erfolgte schriftliche Nachfrage beantwortet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch noch 2 Wochen nach der Bürgerbeteiligung
Fragen und Anregungen schriftlich an das Planungsamt gerichtet werden können.
Die Sitzung endet um 19.15 Uhr.
II. Schriftliche Anregungen
Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung am 09.04.2003 wurden außerdem schriftliche
Bürgereingaben an das Planungsamt gerichtet.
Den Flächennutzungsplan betraf hiervon eine Anregung; diese ist bereits in der
Bürgerbeteiligung durch die Verwaltung beantwortet worden (s. Nr. 5).
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/ 61 /2003
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 -Entwurf-
- NDD- Tannenstraße -
Stadtbezirk 1 Stadtteil Derendorf
1. Lage des Plangebietes und gegenwärtige Flächennutzung
Plangebiet : Südlich Johannstraße,
westlich Ulmenstraße,
nördlich Tannenstraße,
östlich Roßstraße.
Besonderes Charakteristikum des Plangebietes ist die historische Nutzung als
Kasernengelände, die heute noch ablesbar ist und die dazu führte, dass der
Bereich als Denkmal geschützt ist.
Die Nutzung der Flächen im Plangebiet erfolgte im Wesentlichen durch verschie-
dene Polizeieinrichtungen und das Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesge-
richtes Düsseldorf; weiterhin sind einige Wohngebäude und Handwerksbetriebe
vorhanden. Es gibt im Plangebiet erhebliche Freiflächenanteile, die als Sportplatz
(der Polizei), Wegflächen / Parkplätze und Brachflächen genutzt wurden.
Nördlich der Tannenstraße werden die Flächen nicht in die Flächennutzungsplan-
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änderung mit einbezogen, die in Ihrer Gemeinbedarfsnutzung unverändert bleiben.
Hierbei handelt es sich um die Flächen des Rechenzentrums NRW und die daran
südlich angrenzenden gemischt genutzten Flächen, die in Ihrer Nutzung unver-
ändert bleiben.
Die Nutzung der Umgebung ist geprägt durch:
südlich: Wohnbebauung (Tannenstraße)
südwestlich: Büronutzung (Rechenzentrum), Wohnnutzung (Roßstraße)
westlich: Büronutzung (Kennedydamm), Wohnnutzung
nördlich: die Johannstraße als mehrspurige verkehrsreiche Hauptver-
kehrsstraße (B1, B7, B8) sowie das daran anschließende
Wohngebiet "Am Tannenwäldchen"
östlich: das Rheinmetallgelände, das bisher industriell / gewerblich
genutzt wurde und sich zukünftig zu einem Büro- und Wohn-
standort entwickeln soll.
1. Planungsanlaß
Die bisher an diesem Standort ausgeübten Nutzungen durch die Polizei und das
Gericht sind an eine andere Stelle in der Stadt verlagert und dort konzentriert
worden.
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens wurden im Mai 2002 für das Gelände
Vorschläge für eine neue Abgrenzung der Nutzungen ermittelt, die der hier vorlie-
genden Planung zugrunde gelegt wurden.
Diese weisen gegenüber der wirksamen Darstellung des Flächennutzungsplanes
einen höheren Anteil an Wohnnutzung auf. Um diese Planung realisieren zu
können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan
Nr. 5479/067 - NDD Tannenstraße - aufgestellt, der die Planung weiter konkreti-
siert und in verbindliches Baurecht umsetzt.
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1992 enthält für das
Plangebiet folgende Baugebietsdarstellungen:
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SKerngebiet
SWohnbaufläche
Sdarin Öffentliche Verwaltung (durch Planzeichen an der Ecke Ulmen-
straße / Tannenstraße)
SGrünfläche - Parkanlage -
Die Umgebung ist gekennzeichnet durch folgende Darstellungen
SWohngebiete (an der Tannenstraße und nördlich der Johannstraße)
SFläche für den Gemeinbedarf - Öffentliche Verwaltung- (Landesre-
chenzentrum)
SKerngebiet (westlich der Roßstraße)
SGewerbegebiet (östlich der Ulmenstraße)
SHauptverkehrsstraßen (Johannstraße, Roßstraße, Ulmenstraße)
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Sektors 33 der Querwindbahn des für
den Verkehrsflughafen Düsseldorf festgesetzten Bauschutzbereiches gemäß § 12
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vom 27.03.1999 (BGBl. I S. 530). Die differenzierteren
Festsetzungen und Hinweise betreffen u.a. die zulässigen bzw. genehmigungs-
bedürftigen Höhen sowie weitere Genehmigungserfordernisse gemäß Luftverkehrs-
gesetz, diese erfolgen aber nur im Bebauungsplan, da sie die Darstellungsschärfe
des Flächennutzungsplanes überschreiten.
Unmittelbar westlich des Plangebietes verläuft eine Richtfunkstrecke der Deut-
schen Telekom AG.
Für den Änderungsbereich existieren mehrere Fluchtlinien und Durchführungs-
pläne als übergeleitete Bebauungspläne.
Die ehemalige Infanterie-, Artillerie- und Ulanenkaserne ist als zusammenhängen-
des Denkmal unter Schutz gestellt.
Mit der Unterschutzstellung wurde nicht die endgültige Erhaltung oder die Unver-
änderbarkeit des Denkmals festgeschrieben. Es wurde lediglich festgestellt, dass
es sich um ein Objekt von besonderem öffentlichen Interesse handelt.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf weist
den gesamten Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Die landes-
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planerische Anfrage vom 1.9.2003 ergab lt. Bescheid der Bezirksregierung vom
27.11. 2003 keine landesplanerischen Bedenken.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Um den Anspruch der Landeshauptstadt Düsseldorf als Metropole Nordrhein-
Westfalens und als Standort für Firmenzentralen und Medienkonzerne decken zu
können, bedarf es vielfältiger Angebote an Bauflächen. Hierzu gehört auch ein
Angebot an Flächen für Nutzungsmischungen wie es das geplante Konzept mit
einer Mischung aus Wohnen und Büros sowie ergänzenden Nutzungen vorsieht.
Es bietet sich die Chance, an diesem innenstadtnahen Standort, die Wohnstruktu-
ren Derendorfs weiter zu entwickeln und sie mit Flächen für Büronutzungen und
Grünflächen zu verzahnen.
Östlich des Plangebietes unmittelbar östlich der Ulmenstraße befinden sich weitere
Flächen, die mit ähnlichen gemischten Nutzungen entwickelt werden. Dadurch
kann ein neues Stadtquartier mit einem insgesamt durch Mischnutzungen gepräg-
tem neuen innovativen Charakter gebildet werden.
5.1 Entwicklung von Wohngebieten
Der Stadtteil Derendorf ist in weiten Bereichen von gründerzeitlicher Wohnnutzung
geprägt. Die hier dargestellten Wohnbauflächen nehmen - zumindest indirekt - die
historische Wohnnutzung im Bereich des Kasernengeländes wieder auf und
runden die vorhandenen Wohnquartiere südlich der Tannenstraße ab.
5.2 Darstellung von Kerngebieten
Die unmittelbar an die Johannstraße angrenzenden Flächen sind auf Grund ihrer
Immissionsbelastung nicht zu Wohnbauzwecken geeignet. In der Abwägung
zwischen möglichen Alternativen, kristallisierte sich als Optimum die Nutzung durch
Büros heraus. Hiermit wurde eine Darstellung als Kerngebiet verbunden.
Diese fügt sich in besonderem Maße in die Reihe der Kerngebiete entlang der B7
ein (Seestern, Uerdinger Straße, Kennedydamm, Grashofstraße/ Mörsenbroicher
Ei), die alle in erheblichem Maße zentrale Einrichtungen aus Wirtschaft und Ver-
waltung beherbergen.
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Mit der Ausweisung als Kerngebiet wird der gewünschten städtebaulichen Dichte
an diesem hochwertigen Standort am ehesten Rechnung getragen und gleichzeitig
eine Abschirmung der geplanten Wohnbebauung zu den Verkehrsemissionen der
Johannstraße durch immissionsunempfindlichen Nutzungen ermöglicht.
Durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan werden durch das Kern-
gebiet selbst im angrenzenden Wohngebiet keine verkehrstechnisch bedingten
Immissionsbelastungen ausgelöst.
Da Kerngebiete aber als eine Hauptnutzung auch Handel beinhalten, war zu
untersuchen, welche Auswirkungen von Einzelhandel an diesem Standort ausge-
hen würden. Dabei wurde festgestellt, dass hier großflächiger Einzelhandel mit der
Düsseldorfer Zentrenstruktur nicht zu vereinbaren ist. Daher wird dieses Kern-
gebiet im Bebauungsplan dahingehend gegliedert, dass großflächiger Einzelhandel
ausgeschlossen wird, soweit von ihm störende Auswirkungen auf die Zentren-
struktur ausgehen; das heißt, dass nur reine Nahversorgungsläden mit bis zu 700
m² Verkaufsfläche im B
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.