Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 27/2004

Förderung einer Kita unter Trägerschaft des DRK

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) · Altstadt · 40213örtlicher Bezug 1Dokument 14. April 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuß beschließt die Förderung einer viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder mit zwei betrieblichen kleinen altersgemischten Gruppen (Familiengruppe) und einer betrieblichen Kindergartentagesstättengruppe der METRO-Group Düsseldorf sowie einer öffentlichen Familiengruppe. Die Trägerschaft soll durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Düsseldorf, wahrgenommen werden. Die Finanzierung der betrieblichen Plätze erfolgt gemäß § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und die der öffentlichen Plätze gemäß den vertraglichen Regelungen mit dem DRK, wobei mit Landesmitteln nicht zu rechnen ist.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Betrifft: Förderung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung unter Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuß beschließt die Förderung einer viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder mit zwei betrieblichen kleinen altersgemischten Gruppen (Familiengruppe) und einer betrieblichen Kindergartentagesstättengruppe der METRO-Group Düsseldorf sowie einer öffentlichen Familiengruppe. Die Trägerschaft soll durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Düsseldorf, wahrgenommen werden. Die Finanzierung der betrieblichen Plätze erfolgt gemäß § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und die der öffentlichen Plätze gemäß den vertraglichen Regelungen mit dem DRK, wobei mit Landesmitteln nicht zu rechnen ist. Sachdarstellung: Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Düsseldorf, beabsichtigt in Kooperation mit der METRO-Group Düsseldorf zum Frühjahr 2005 die Inbetriebnahme einer Kindertageseinrichtung auf dem städtischen Sportgelände Altenberger Straße im Stadtbezirk 2. Die Kindertageseinrichtung wird mit zwei kleinen altersgemischten Gruppen für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt (Familiengruppe) mit jeweils 15 Plätzen und einer Kindergartentagesstättengruppe für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt als betriebliche Gruppen betrieben. Des weiteren soll die Einrichtung eine Familiengruppe als öffentlich betriebene Gruppe aufnehmen. Das Gebäude für die geplante Kindertageseinrichtung wird durch die METRO-Group in Eigenleistung gebaut, ebenso werden die anfallenden Einrichtungskosten durch die METRO-Group übernommen. Zu den laufenden Betriebskosten wird eine Förderung des öffentlichen Jugendhilfeträgers beantragt. Die Bedarfsdeckungsquote für Kindergartenplätze im Stadtbezirk 2 auf der Basis der Einwohnermel dedaten beträgt entsprechend den Angaben der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2002 / 2003 derzeit 89,3 %. Die Versorgungsquote für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Stadtbezirk 2 liegt derzeit bei 4,6 %, somit leicht über dem Durchschnitt für das gesamte Stadtgebiet Düsseldorfs (4,3 %). Das bis zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 durch den Jugendhilfeausschuß beschlossene einheitliche Versorgungsniveau für Kinder unter 3 Jahren über alle Stadtbezirke des Stadtgebietes Düsseldorf beträgt 7,5 %. Hierfür ist - bezogen auf den Stadtbezirk 2 - die Einrichtung von mindestens 6 Familiengruppen notwendig. Für weitere Einzelheiten wird auf die Jugendhilfeausschußvorlage 51/12/04 vom 03.03.2004 verwiesen. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Insofern ist die Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk 2 vor dem Hintergrund der Bedarfsprognose für Kindergartenplätze und dem Ziel eines Versorgungsniveaus für Kinder unter 3 Jahren von 7,5 % im Kindergartenjahr 2008 / 2009 mit entsprechenden Plätzen in Familiengruppen geboten. Eine Kostendarstellung der voraussichtlich entstehenden laufenden Betriebskosten ist als Anlage beigefügt. Weder für neu zu schaffenden betrieblichen Gruppen noch für zusätzliche Regelgruppen kann zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten zur Zeit mit Landesmitteln gerechnet werden. Lediglich die zu erwartenden Elternbeiträge können kostendämpfend in die Berechnungen miteinbezogen werden. Nach Abzug der entsprec henden Elternbeiträge verbleibt hinsichtlich der betrieblichen Gruppen für die Stadt Düsseldorf ein Finanzierungsanteil von 36 % der laufenden Betriebskosten. Dieser Prozentsatz liegt lediglich geringfügig über dem städtischen Anteil an den Kosten einer Regelgruppe, die mit Landesmitteln gefördert wird. Durch die Beteiligung der METRO-Group an den Kosten der drei betrieblichen Kindertagesstättengruppen werden die fehlenden Landesmittel nahezu ausgeglichen. Für die neu zu schaffende öffentliche Familiengruppe kann für die laufenden Betriebskosten ebenfalls zur Zeit nicht mit Landesmitteln gerechnet werden. Auch hier wirken sich lediglich die zu erwartenden Elternbeiträge kostendämpfend aus. Nach Abzug der entsprechenden Elternbeiträge verbleibt der Stadt Düsseldorf hier allerdings ein Finanzierungsanteil von 92 % der laufenden Betriebskosten entsprechend der vertraglichen Regelung mit dem DRK vom 15.06.2000. Die Verwaltung wird sich bemühen, die Zustimmung zur Landesfinanzierung für die neu einzurichtenden Gruppen dennoch zu erhalten und einen Antrag gemäß § 18 (6) GTK an das Landesjugendamt richten. Die Förderung der neuen Tageseinrichtung für Kinder an der Altenberger Straße 2 soll aus den laufenden Ansatzmitteln bei Haushaltsstelle 4640 71815 erfolgen. RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 21.04.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche Seite 4 von 4 Berechnung der voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten für die geplante Kindertageseinrichtung Altenberger Straße unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Düsseldorf und unter Kooperation mit der METRO-Group, Düsseldorf Nr. betrieblich geführte Kindertagesstättengruppen F F T öffentlich geführte Kindertagesstättengruppe F 1 Personalkosten (gerundet) 387.000,00 143.000,00 2 Sachkosten (gerundet) 53.500,00 16.200,00 3 Miete 0,00 0,00 4 Zwischensumme 440.500,00 159.200,00 5 a) b) Anteil des Betriebes (54 %) bzw. Trägeranteil (9 %) 237.870,00 14.328,00 6 Elternbeiträge (10 % der Betriebskosten) 7 a) b) öffentl.Zuschuß (Betrieb 36 %) (Stadt 81 %) 158.580,00 128.952,00 8 Landesmittel 0,00 0,00 9 städtischer Zuschuß 158.580,00 128.952,00 10 a) b) freiwillig städtischer Zuschuß f. finanzschwache Träger 0 % bzw. 3 % 0,00 4.776,00 11 a) b) Sonderfinanzierung Î (0 %) bzw. Sonderfinanzierung /8 %) 0,00 12.736,00 12 Städtischer Zuschuß 158.580,00 146.464,00 13 Summe städtischer Zuschuß 305.044,00 Î Im Rahmen der Sonderfinanzierung des finanzschwachen Trägers DRK werden entsprechend des Vertrages aus dem Jahr 2000 freiwillige städtische Leistungen für die Übernahme von Overheadkosten bewilligt. Diese Aufwendungen betragen ca. 8 % der laufenden Betriebskosten. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen werden seitens des Jugendamtes kalkulatorisch mit 10 % der Betriebskosten veranschlagt.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 27/2004