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Beschlussvorlage
Betrifft:
Förderung einer viergruppigen Kindertageseinrichtung unter Trägerschaft des Deutschen
Roten Kreuzes
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuß beschließt die Förderung einer viergruppigen Tageseinrichtung
für Kinder mit zwei betrieblichen kleinen altersgemischten Gruppen (Familiengruppe) und
einer betrieblichen Kindergartentagesstättengruppe der METRO-Group Düsseldorf sowie
einer öffentlichen Familiengruppe. Die Trägerschaft soll durch das Deutsche Rote Kreuz,
Kreisverband Düsseldorf, wahrgenommen werden. Die Finanzierung der betrieblichen
Plätze erfolgt gemäß § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und
die der öffentlichen Plätze gemäß den vertraglichen Regelungen mit dem DRK, wobei mit
Landesmitteln nicht zu rechnen ist.
Sachdarstellung:
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Düsseldorf, beabsichtigt in Kooperation mit der
METRO-Group Düsseldorf zum Frühjahr 2005 die Inbetriebnahme einer
Kindertageseinrichtung auf dem städtischen Sportgelände Altenberger Straße im
Stadtbezirk 2. Die Kindertageseinrichtung wird mit zwei kleinen altersgemischten Gruppen
für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt (Familiengruppe) mit jeweils 15
Plätzen und einer Kindergartentagesstättengruppe für Kinder im Alter von 3 Jahren bis
zum Schuleintritt als betriebliche Gruppen betrieben.
Des weiteren soll die Einrichtung eine Familiengruppe als öffentlich betriebene Gruppe
aufnehmen.
Das Gebäude für die geplante Kindertageseinrichtung wird durch die METRO-Group in
Eigenleistung gebaut, ebenso werden die anfallenden Einrichtungskosten durch die
METRO-Group übernommen. Zu den laufenden Betriebskosten wird eine Förderung des
öffentlichen Jugendhilfeträgers beantragt.
Die Bedarfsdeckungsquote für Kindergartenplätze im Stadtbezirk 2 auf der Basis der
Einwohnermel dedaten beträgt entsprechend den Angaben der
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2002 / 2003 derzeit 89,3 %.
Die Versorgungsquote für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Stadtbezirk 2 liegt
derzeit bei 4,6 %, somit leicht über dem Durchschnitt für das gesamte Stadtgebiet
Düsseldorfs (4,3 %). Das bis zum Kindergartenjahr 2008 / 2009 durch den
Jugendhilfeausschuß beschlossene einheitliche Versorgungsniveau für Kinder unter 3
Jahren über alle Stadtbezirke des Stadtgebietes Düsseldorf beträgt 7,5 %. Hierfür ist -
bezogen auf den Stadtbezirk 2 - die Einrichtung von mindestens 6 Familiengruppen
notwendig. Für weitere Einzelheiten wird auf die Jugendhilfeausschußvorlage 51/12/04
vom 03.03.2004 verwiesen.
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Insofern ist die Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Stadtbezirk 2 vor
dem Hintergrund der Bedarfsprognose für Kindergartenplätze und dem Ziel eines
Versorgungsniveaus für Kinder unter 3 Jahren von 7,5 % im Kindergartenjahr 2008 / 2009
mit entsprechenden Plätzen in Familiengruppen geboten.
Eine Kostendarstellung der voraussichtlich entstehenden laufenden Betriebskosten ist als
Anlage beigefügt.
Weder für neu zu schaffenden betrieblichen Gruppen noch für zusätzliche Regelgruppen
kann zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten zur Zeit mit Landesmitteln
gerechnet werden. Lediglich die zu erwartenden Elternbeiträge können kostendämpfend
in die Berechnungen miteinbezogen werden. Nach Abzug der entsprec henden
Elternbeiträge verbleibt hinsichtlich der betrieblichen Gruppen für die Stadt Düsseldorf ein
Finanzierungsanteil von 36 % der laufenden Betriebskosten.
Dieser Prozentsatz liegt lediglich geringfügig über dem städtischen Anteil an den Kosten
einer Regelgruppe, die mit Landesmitteln gefördert wird. Durch die Beteiligung der
METRO-Group an den Kosten der drei betrieblichen Kindertagesstättengruppen werden
die fehlenden Landesmittel nahezu ausgeglichen.
Für die neu zu schaffende öffentliche Familiengruppe kann für die laufenden
Betriebskosten ebenfalls zur Zeit nicht mit Landesmitteln gerechnet werden. Auch hier
wirken sich lediglich die zu erwartenden Elternbeiträge kostendämpfend aus. Nach Abzug
der entsprechenden Elternbeiträge verbleibt der Stadt Düsseldorf hier allerdings ein
Finanzierungsanteil von 92 % der laufenden Betriebskosten entsprechend der
vertraglichen Regelung mit dem DRK vom 15.06.2000.
Die Verwaltung wird sich bemühen, die Zustimmung zur Landesfinanzierung für die neu
einzurichtenden Gruppen dennoch zu erhalten und einen Antrag gemäß § 18 (6) GTK an
das Landesjugendamt richten.
Die Förderung der neuen Tageseinrichtung für Kinder an der Altenberger Straße 2 soll
aus den laufenden Ansatzmitteln bei Haushaltsstelle 4640 71815 erfolgen.
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Jugendhilfeausschuss 21.04.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt
Alternative:
Keine
Amt:
Jugendamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
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Berechnung der voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten für die
geplante Kindertageseinrichtung Altenberger Straße unter der
Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Düsseldorf
und unter Kooperation mit der METRO-Group, Düsseldorf
Nr. betrieblich geführte
Kindertagesstättengruppen
F F T
öffentlich geführte
Kindertagesstättengruppe
F
1 Personalkosten (gerundet) 387.000,00 143.000,00
2 Sachkosten (gerundet) 53.500,00 16.200,00
3 Miete 0,00 0,00
4 Zwischensumme 440.500,00 159.200,00
5 a)
b)
Anteil des Betriebes (54 %)
bzw. Trägeranteil (9 %)
237.870,00
14.328,00
6 Elternbeiträge (10 % der
Betriebskosten)
7 a)
b)
öffentl.Zuschuß (Betrieb 36 %)
(Stadt 81 %)
158.580,00
128.952,00
8 Landesmittel 0,00 0,00
9 städtischer Zuschuß 158.580,00 128.952,00
10
a)
b)
freiwillig städtischer Zuschuß f.
finanzschwache Träger
0 % bzw.
3 %
0,00
4.776,00
11 a)
b)
Sonderfinanzierung Î (0 %)
bzw.
Sonderfinanzierung /8 %)
0,00
12.736,00
12 Städtischer Zuschuß 158.580,00 146.464,00
13 Summe städtischer Zuschuß 305.044,00
Î
Im Rahmen der Sonderfinanzierung des finanzschwachen Trägers DRK werden
entsprechend des Vertrages aus dem Jahr 2000 freiwillige städtische Leistungen für die
Übernahme von Overheadkosten bewilligt. Diese Aufwendungen betragen ca. 8 % der
laufenden Betriebskosten.
Die Einnahmen aus Elternbeiträgen werden seitens des Jugendamtes kalkulatorisch mit
10 % der Betriebskosten veranschlagt.