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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 91/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Düsseldorfer Taxengewerbes
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt - entsprechend der Empfehlung des
Gutachtens über die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes von Mai 2004 - in
Abänderung seines Beschlusses vom 13.09.2000, die Anzahl der Genehmigungen für den
Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf 1.280 zu begrenzen.
Sachdarstellung:
In der Stadt Düsseldorf sind zur Zeit 1347 Taxen zugelassen. Am 03.09.2000 hatte der
Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossen, die Zahl der in Düsseldorf zugelassenen
Taxen bis zum Jahr 2005 auf 1380 zu erhöhen. Voraussetzung hierfür ist, dass die
öffentlichen Verkehrsinteressen nicht beeinträchtigt werden, denn gemäß § 13 Abs 4
PBefG ist beim Verkehr mit Taxen die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen
Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des
beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht
wird. Hierbei sind für den Bezirk der Genehmigungsbehörde insbesondere zu
berücksichtigen:
1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2. die Taxendichte,
3. die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der
Einsatzzeit,
4. die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben
Seit Januar 2001 ist die Stadt Düsseldorf Beklagte in einem verwaltungsgerichtlichen
Verfahren wegen der Erteilung einer Taxikonzession. In diesem Verfahren wird u.a. die
Zuteilung von Taxikonzessionen in Düsseldorf überprüft. Gleichzeitig mehrten sich
Anzeichen dafür, dass die Funktionsfähigkeit des Düsseldorfer Taxengewerbes
gefährdet sein könnte. Im selben Zeitraum wurden zwei unterschiedliche Anträge auf
Erhöhung des (seit 1.11.2000 unverändert geltenden) Taxitarifs gestellt. In Absprache
mit den im Ordnungs- und Verkehrsausschuss vertretenen Parteien wurde ein
entsprechendes Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der Ausschuss selbst
wurde in der Sitzung vom 27.11.2003 durch eine entsprechende Vorlage informiert.
Die beauftragte Firma Linne + Krause kommt in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis,
dass momentan in Düsseldorf - bedingt durch Kostensteigerungen sowie ein allgemein
rückläufiges Fahrgastaufkommen - die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes nicht
mehr gegeben ist, so dass die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt sind. Seit
2002 sei ein einschneidender Nachfrageeinbruch zu beobachten. Dabei stünden
sinkenden Umsatzzahlen steigende Kosten gegenüber. Die wohl gravierendste
Steigerung, die sich weit mehr als die Erhöhung der Treibstoffkosten auswirkt, sei in den
Bereichen der Abschreibungen und der Versicherungskosten zu verzeichnen.
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Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Abbau von 60 bis 70 Konzessionen
erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Düsseldorfer Taxengewerbes
wiederherzustellen.
Für nachfrageintensive Zeiten - z.B. Karneval, Messen, Großveranstaltungen -
können in Absprache mit benachbarten Genehmigungsbehörden Regelungen über den
betriebssitzübergreifenden Einsatz von Taxen aus den Nachbarstädten getroffen
werden, so dass das Angebot an Taxen bei kurzfristigen Nachfragespitzen bedarfsorient
erhöht werden kann.
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatu
m
Ergebnis
Ordnungs- und Verkehrsausschuss 24.06.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Management Summary
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Einwohnerwesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Löhr
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