Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 59/2005

Grünwegeverbindung Ellerkirchstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ellerkirchstraße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 1. April 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 08 beschließt den Neubau der Grünverbindung Ellerkirchstraße incl. der Sanierung des Brückenbauwerks mit Kosten von 123.856,00 EURO vorbehaltlich der Förderung aus Mitteln der Stadterneuerung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\178 59_2005_22096.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00067468.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:08:26 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 178 59/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Grünwegeverbindung Ellerkirchstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss Haushaltsstelle: 2 M 00009090 6160 94037 UK 39403 Kosten einmalig: 123.856 EURO Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 08 beschließt den Neubau der Grünverbindung Ellerkirchstraße incl. der Sanierung des Brückenbauwerks mit Kosten von 123.856,00 EURO vorbehaltlich der Förderung aus Mitteln der Stadterneuerung. Sachdarstellung: Die geplante öffentliche Grünanlage mit einer Wegeverbindung zwischen Krippstraße und Ellerkirchstraße ist Teil eines übergeordneten Grünzuges zwischen dem Eller Forst und dem Unterbacher See. Im Zuge der neue Wegeverbindung soll auch der vorhandene öffentliche Kinderspielplatz “Alter Eller Friedhof” mit an den Grünzug angeschlossen werden. Im seit 1991 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5974/30 ist der Bereich nordwestlich der Ellerkirchstraße als öffentliche Grünfläche - Grünanlage mit Kinderspielplatz und Bolzplatz und nördlich der Josef-Wilbert-Straße als öffentliche Grünfläche - Grünanlage mit Kinderspielplatz ausgewiesen. Da im Bereich nördlich der Josef-Wilbert-Straße derzeit Pferdeunterstände vorhanden sind, wird in Abstimmung mit dem Pächter eine Verlagerung der Pferdeboxen in den Bereich nordwestlich der Rampe Ellerkirchstraße und südöstlich der Gleisanlagen der DB AG erfolgen. Die Grünverbindung verläuft vom öffentlichen Spielplatz in südöstliche Richtung zur Ellerkirchstraße. Auf der gegenüberliegenden Seite der Ellerkirchstraße setzt sich der Fußweg, nördlich der Josef-Wilbert-Straße in Richtung Düssel fort. Eine Anbindung an den parallel zur Düssel verlaufenden Fußweg ist über ein vorhandenes Brückenbauwerk möglich. Im Zug des Ausbaus der Grünverbindung soll das vorhanden Brückenbauwerk über die Düssel instand gesetzt werden. Hierbei müssen Isolierung, Abdichtung und Schutzeinrichtungen erneuert werden. Die Gesamtfläche des geplanten Grünzuges umfaßt 5.600 m² mit einer ca. 350 m langen Wegeverbindung. Der 3,0 m breite Fußweg wird in wassergebundener Decke auf Schotterunterbau ausgeführt. Pflasterungen sind im Zufahrtsbereich zu den neuen Pferdestallungen und auf dem Brückenbauwerk vorgesehen. Die wegbegleitenden Flächen werden mit Landschaftsrasen eingesät. Im Anschluss an die vorhanden Grundstücksgrenze und der Garagenrückseite nördlich der Josef-Wilbert-Straße soll eine gruppenhafte Anpflanzung von Gehölzen erfolgen. Aus RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 59/2005 Seite 2 von 2 Verkehrssicherungsgründen soll ein Abschnitt der vorhandenen Zaunanlage entlang der Bahnanlage erneuert werden. Baumaßnahmen am Gewässer erfolgen nicht. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von123.856,00 € (brutto) setzen sich wie folgt zusammen: S Herstellung des Grünzuges einschließlich Vorarbeiten, Erdarbeiten, Vegetationsarbeiten, Wegebau, Einfriedung 90.356,00 € S Nebenkosten, Planungsleistungen 13.000,00 € 103.356,00 € S Sanierung Brückenbauwerk 20.500,00 € Das Entfernen der Aufbauten und Zaunanlagen im Bereich der jetzigen Pferdeunterstände erfolgt ebenso wie der Neubau und die erneute Einzäunung auf dem Grundstück nordwestlich der Ellerkirchstraße durch den Pächter. Für die Maßnahme ist ein Zuschussantrag auf Landesmittel nach den geltenden Förderrichtlinien für Stadterneuerung gestellt. Im Rahmen dieses Programms werden Kosten für die Freilegung, Erschließung und Herrichtung bis zu 30,00 €/m² als zuwendungsfähig vom Land anerkannt. Unter der Voraussetzung, dass für die Maßnahmen mindestens 20% der Gesamtkosten für die Beschäftigung von ABM- und/oder ASS-Kräften aufgewendet werden, wäre unter Beachtung der vorgenannten Kostenobergrenze eine Bezuschussung von maximal 60% möglich. Die Zustimmung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses erfolgt vorbehaltlich der Landesfördermittel im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn das Land die Zustimmung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn erteilt hat und Mittel zur Vorfinanzierung im Haushalt bereitgestellt sind. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Garten-, Friedhofs- und Forstamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Nieß-Mache RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 59/2005