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Ö Vorlagen - Nr. 178 108/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Haltverbot und Einbahnregelung Wäschlacker Weg
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Einrichtung eines absoluten Haltverbots zwischen
Wäschlacker Weg 6 und 10 und lehnt die teilweise Aufhebung der Einbahnregelung ab.
Sachdarstellung:
Der Penny-Markt der Firma REWE auf der Reisholzer Straße 48 wird zurzeit renoviert und
vergrößert, die Anlieferung erfolgt über den Wäschlacker Weg. Zu diesem Zweck wird
unmittelbar neben dem Haus Wäschlacker Weg 9 eine - aus Lärmschutzgründen
umhauste - Anlieferungsrampe gebaut.
Da die Rampe nur rückwärts angefahren werden kann, bittet die Firma REWE um
Einrichtung eines absoluten Haltverbots gegenüber der Anlieferungsrampe im Bereich
Wäschlacker Weg 6-10, um die notwendigen Rangiermanöver durchführen zu können.
Gleichzeitig bittet die Firma REWE um Prüfung, ob die Einbahnregelung des Wäschlacker
Weges bis zur Anlieferungsrampe aufgehoben werden könnte, damit Anlieferer und
Kunden des hier auch befindlichen Kundenparkplatzes nicht das angrenzende
Wohngebiet durchfahren müssen.
Die Anlieferungen erfolgen - bewilligt durch Umweltamt und Bauaufsicht - werktags von 6-
22 Uhr. Da eine Freigabe der Haltverbotsfläche morgens um 6 Uhr durch parkende
Anwohner unrealistisch erscheint, sollte das absolute Haltverbot ohne zeitliche Befristung
erfolgen. Als Ersatz für den Wegfall von 4-5 Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum
bietet die Firma REWE freiwillig die Herstellung von 3-4 öffentlichen Pkw-Abstellplätzen
auf einem 5 m breiten Streifen des Privatgrundstücks zwischen Gehweg und
Parkplatzeinzäunung an.
Der Wäschlacker Weg ist derzeit eine Einbahnstraße, abgehend von der Reisholzer
Straße. Eine Aufhebung der Einbahnregelung bis zur Anlieferungsrampe mit Ausfahrt zur
Reisholzer Straße ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Bei dem starken und
auch schnellen Verkehr von der Hauptstraße Am Turnisch her und der ohnehin schon
problematischen Straßenkurve im Knotenbereich ist ein zusätzlicher ungeregelter Verkehr
aus dem Wäschlacker Weg nicht zu verantworten, zumal in der Rotphase der Straße Am
Turnisch der Verkehr aus der Reisholzer Straße einschließlich des Straßenbahnverkehrs
abgewickelt werden muss. Aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten ist ein Eingriff in die
derzeitigen Verkehrsbeziehungen durch Öffnung des Wäschlacker Weges - auch mit
Signalanlage - nicht durchführbar.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zwischen Wäschlacker Weg 6 und 10 ein absolutes
Haltverbot einzurichten und die Aufhebung der Einbahnregelung bis zur
Anlieferungsrampe abzulehnen.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 178 108/2004
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt ein Planauszug
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
RSD AllVorlg.WPT