Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 108/2004

Haltverbot Wäschlacker Weg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wäschlacker Weg · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung beschließt die Einrichtung eines absoluten Haltverbots zwischen Wäschlacker Weg 6 und 10 und lehnt die teilweise Aufhebung der Einbahnregelung ab.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Wäschlacker Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 108/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Haltverbot und Einbahnregelung Wäschlacker Weg Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Einrichtung eines absoluten Haltverbots zwischen Wäschlacker Weg 6 und 10 und lehnt die teilweise Aufhebung der Einbahnregelung ab. Sachdarstellung: Der Penny-Markt der Firma REWE auf der Reisholzer Straße 48 wird zurzeit renoviert und vergrößert, die Anlieferung erfolgt über den Wäschlacker Weg. Zu diesem Zweck wird unmittelbar neben dem Haus Wäschlacker Weg 9 eine - aus Lärmschutzgründen umhauste - Anlieferungsrampe gebaut. Da die Rampe nur rückwärts angefahren werden kann, bittet die Firma REWE um Einrichtung eines absoluten Haltverbots gegenüber der Anlieferungsrampe im Bereich Wäschlacker Weg 6-10, um die notwendigen Rangiermanöver durchführen zu können. Gleichzeitig bittet die Firma REWE um Prüfung, ob die Einbahnregelung des Wäschlacker Weges bis zur Anlieferungsrampe aufgehoben werden könnte, damit Anlieferer und Kunden des hier auch befindlichen Kundenparkplatzes nicht das angrenzende Wohngebiet durchfahren müssen. Die Anlieferungen erfolgen - bewilligt durch Umweltamt und Bauaufsicht - werktags von 6- 22 Uhr. Da eine Freigabe der Haltverbotsfläche morgens um 6 Uhr durch parkende Anwohner unrealistisch erscheint, sollte das absolute Haltverbot ohne zeitliche Befristung erfolgen. Als Ersatz für den Wegfall von 4-5 Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum bietet die Firma REWE freiwillig die Herstellung von 3-4 öffentlichen Pkw-Abstellplätzen auf einem 5 m breiten Streifen des Privatgrundstücks zwischen Gehweg und Parkplatzeinzäunung an. Der Wäschlacker Weg ist derzeit eine Einbahnstraße, abgehend von der Reisholzer Straße. Eine Aufhebung der Einbahnregelung bis zur Anlieferungsrampe mit Ausfahrt zur Reisholzer Straße ist aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Bei dem starken und auch schnellen Verkehr von der Hauptstraße Am Turnisch her und der ohnehin schon problematischen Straßenkurve im Knotenbereich ist ein zusätzlicher ungeregelter Verkehr aus dem Wäschlacker Weg nicht zu verantworten, zumal in der Rotphase der Straße Am Turnisch der Verkehr aus der Reisholzer Straße einschließlich des Straßenbahnverkehrs abgewickelt werden muss. Aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten ist ein Eingriff in die derzeitigen Verkehrsbeziehungen durch Öffnung des Wäschlacker Weges - auch mit Signalanlage - nicht durchführbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, zwischen Wäschlacker Weg 6 und 10 ein absolutes Haltverbot einzurichten und die Aufhebung der Einbahnregelung bis zur Anlieferungsrampe abzulehnen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 108/2004 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt ein Planauszug Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 108/2004