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Ö Vorlagen - Nr. 178 74/2004
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Informationsvorlage
Haltverbot Gubener Straße
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 29.01.2004 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
Bezirksvertretung 8 bittet die Verwaltung, möglichst kurzfristig zu prüfen, ob für den
Zeitraum der Nutzungsbeschränkung für die Brücke an der Rampenstraße in
Gerresheim folgende Punkte zu einer Entlastung des Verkehrs auf der Gubener
Straße führen:
S Einführung eines Haltverbots auf der rechten Seite der Gubener Staße
(Höherhofweg - Richtung Sandträgerweg) in der Zeit von 7.00 - 9.00 Uhr
und von 15.00 - 18.00 Uhr werktags.
S Veränderung der LZA-Phase Gubener Straße / Sandträgerweg zugunsten
Ausfahrt Gubener Straße.
S Führung des LKW-Verkehrs über Sandträgerweg / Gubener Straße /
Höherhofweg.
Zu diesem Beschluss teilt die Verwaltung mit, dass die Einrichtung einer Haltverbotzone
auf der Gubener Straße in Fahrtrichtung Sandträgerweg werktags in der Zeit von 7.00 bis
9.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr aus Sicht der Polizei und der Fachverwaltung für
entbehrlich gehalten wird, da der fließende Verkehr an haltenden Fahrzeugen, z.B. im
Einmündungsbereich Oppelner Straße, relativ zügig vorbeifahren kann. Die Lücken im
Gegenverkehr sind hierfür groß genug. Vor Beginn der Baumaßnahme wurde bereits
geprüft, ob eine Veränderung der Signalsteuerung Sandträgerweg / Gubener Straße
vorgenommen werden kann. Da es sich bei dem Steuergerät jedoch um ein so genanntes
Altgerät handelt, sind Veränderungen aus technischen Gründen nicht möglich. Auf der
Gubener Straße wird statt dessen die Linksabbiegespur zwischen Plesser Straße und
Sandträgerweg verlängert, sowie in Gegenrichtung die Fahrspur teilweise über den
Seitenstreifen geführt. Somit kann zukünftig der Geradeausverkehr schneller abfließen
und der Rückstau verkürzt werden. Die nötigen baulichen Veränderungen sowie die
Markierungsarbeiten sind bereits vorgenommen worden. Die Streckenführung für
umzuleitende Lastkraftwagen wurde vor Beginn der Baumaßnahme geprüft. Dabei wurde
auch geprüft, ob die Lastkraftwagen über die Posener Straße und Höherhofstraße
umgeleitet werden können. Diese Umleitung wurde aber verworfen, da der
Einmündungsbereich Höherhofstraße / Gubener Straße unübersichtlich ist und langsam
anfahrende Lastkraftwagen an dieser Stelle den Querverkehr erheblich beeinträchtigen
könnten. Zudem wurde diese Umleitungsstrecke bereits 1998 im Rahmen der
Baumaßnahme Königsberger Straße genutzt. Dadurch erhöhten sich die Unfallzahlen an
der Einmündung Posener Straße / Höherweg / Höherhofstraße erheblich.
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