Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 29/2004

Eingeschränktes Haltverbot Sophienstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sophienstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. März 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt, das eingeschränkte Haltverbot auf der östlichen Seite der Sophienstraße (ungerade Hausnummern) zwischen Benrodestraße und Benrather Schloßallee aufzuheben und im Bereich der Häuser S ophienstraße 2-6 ein eingeschränktes Haltverbot, befristet auf mo.-fr. von 10-19 h und sa. von 9-14 h, einzurichten.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Sophienstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 179 29/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Eingeschränktes Haltverbot Sophienstraße Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt, das eingeschränkte Haltverbot auf der östlichen Seite der Sophienstraße (ungerade Hausnummern) zwischen Benrodestraße und Benrather Schloßallee aufzuheben und im Bereich der Häuser S ophienstraße 2-6 ein eingeschränktes Haltverbot, befristet auf mo.-fr. von 10-19 h und sa. von 9-14 h, einzurichten. Sachdarstellung: Die Sophienstraße ist eine Einbahnstraße von der Benrodestraße in Richtung Benrather Schloßallee, in der auf der westlichen Seite (gerade Hausnummern) beschränkungsfrei geparkt werden kann. Auf der östlichen Seite werden ebenfalls durchgehend Fahrzeuge zum Parken am Fahrbahnrand abgestellt, obwohl hier ein auf werktags von 7-19 h befristetes eingeschränktes Haltverbot besteht. Da die Notwendigkeit dieses eingeschränkten Haltverbots in der Örtlichkeit nicht nachvollzogen werden kann und defacto auch nicht beachtet wird, erscheint diese Regelung entbehrlich. Hingegen befinden sich auf der westlichen Seite im Bereich der Sophienstraße 2-6 mehrere Einzelhandelsgeschäfte (Weinladen, Holzgeschäft, Schmuckatelier und Imbissstätte), die zu Liefer- und Kundenzwecken zur Aufrechterhaltung ihrer Geschäftsbetriebe eine Ladezone benötigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das eingeschränkte Haltverbot auf der östlichen Seite der Sophienstraße zu entfernen und im Bereich der Häuser Sophienstraße 2-6 eine eingeschränkte Haltverbotszone, befristet auf mo.-fr. von 10-19 h und sa. 9-14 h, einzurichten (s. beigefügten Plan). Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 29/2004