Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 1/2004

KB reguläre gzA Intensivierung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen) · Benrath · 40597örtlicher Bezug 1Dokument 8. Januar 2004veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 10 Nacherfasst in PV Rat - Layout stimmt gfs. nicht 1:1 mit Original überein. Beschlussvorlage Betrifft: Kommunale Beschäftigungsförderung hier: Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit Beschlussdarstellung: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (AGS) nimmt das vorgelegte Konzept zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (AGS) stimmt einer Anhebung der Mehraufwandsentschädigung auf 1,00 EUR je Stunde zu. Sachdarstellung: In der am 25.11.2003 vom AGS beschlossenen Jahresplanung (50/112/2003) wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Verwaltung im Bereich der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit (gzA) eine Ausweitung des Stellenpools anstrebt. Ziel ist, die Voraussetzungen zur Aufnahme einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt oder zur Teilnahme an einer arbeitsmarktintegrativen Maßnahme zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Sozialhilfeausgaben durch verstärkte Missbrauchsverhinderung begrenzt werden. Mit Vorlage 50/125/2003 beschloss der AGS am 25.11.2003 die Vorlage eines Konzeptes zur Intensivierung der gzA durch die Verwaltung. Zusätzliche Erläuterungen: Mit Vorlage 50/86/2003 beschloss der AGS als Reaktion auf geänderte Förder- und Refinanzierungsbedingungen den Umbau der Kommunalen Beschäftigungsförderung in Form eines Rückbaus der Stellen im Bereich "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)" und "Arbeit statt Sozialhilfe (ASS)" zugunsten einer Intensivierung der "betreuten gemeinnützigen Arbeit (betreute gzA)". Die betreute gzA zeichnet sich dadurch aus, dass hier durch Träger gesonderte Maßnahmen der Kommunalen Beschäftigungsförderung durchgeführt werden, in denen für die Teilnehmenden wie bei ASS und ABM Anleitung, Betreuung und Qualifizierung bereitgestellt wird. Diese betreute gzA, für die in 2004 ein Ausbau auf 180 Stellen geplant ist, unterliegt daher einer anderen Zielsetzung und ist von der nachfolgenden Konzeption nicht betroffen. Konzeption: Zu Potentialanalyse, rechtlichen Rahmenbedingungen, möglichen Einsatzbereichen und Kosten wird auf das beiliegende Konzept verwiesen. Mehraufwandsentschädigung: Die Mehraufwandsentschädigung in der regulären gzA beträgt derzeit 0,80 EUR je Stunde und wurde seit Jahren nicht angepasst. Sie soll einerseits den tatsächlichen mit der Beschäftigung verbundenen Mehraufwand, der nicht wie z.B. Fahrtkosten oder Arbeitskleidung gesondert übernommen wird, ausgleichen, andererseits aber auch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme einer gzA bilden. Im interkommunalen Vergleich liegt die derzeitige Entschädigung am unteren Ende. Eine moderate Erhöhung auf 1,00 EUR je Stunde ist daher angezeigt. Bei Ausschöpfung der bei verpflichtender gzA möglichen Stundenzahl (25 Stunden/Woche) erhalten Teilnehmer daher neben der Sozialhilfe eine zusätzliche Entschädigung von rd. 100 EUR/Monat. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales 13.01.04 Mh. beschlossen 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Konzeption GzA 2 beigefügt Potenzialanalyse 3 beigefügt Ablauf 4 beigefügt Voraussetzungen 5 beigefügt Einsatzbereiche Alternative: Keine Amt: Sozialamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 10 AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit Ausgangslage: Um arbeitslose Sozialhilfebeziehende in Beschäftigung integrieren zu können, unterhält die Landeshauptstadt Düsseldorf zusamm en mit den Trägern der freien Wohlfahrtsträgern und den Städtischen Töchtern Jugendberufshilfe und Zukunftswerkstatt ein breit gefächertes System der Beschäftigungsförderung. Neben der Umsetzung von durch die Europäische Union, die Bundesregierung und das Landes Nordrhein-Westfalen finanzierten oder kofinanzierten Programmen werden hierbei in erheblichem Umfang auch kommunal finanzierte Maßnahmen bereitgehalten. Die vorhandenen Konzepte und Instrumente der Hilfe zur Arbeit richten sich in der Regel an Sozialhilfebeziehende, bei denen durch Qualifizierung und/oder Beschäftigung eine Arbeitsmarktintegration mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist oder die durch modular aufgebaute Instrumente schrittweise an dieses Oberziel herangeführt werden können. Hierdurch rechtfertigen sich auch die erheblichen finanziellen Aufwendungen der Stadt Düsseldorf in der Kommunalen Beschäftigungsförderung. Ein Teil insbesondere langzeitbeziehender arbeitsfähiger Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger mit Vermittlungshemmnissen wird durch diese Angebote nicht erfasst. Die Intensivierung der gemeinnützigen Arbeit zielt auf diesen Personenkreis. Zielsetzung: Die geplante Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit soll das bestehende System der Kommunalen Beschäftigungsförderung durch gezielte Ansprache des oben genannten Personenkreises wirksam ergänzen. Mit dieser Maßnahme werden verschiedene Ziele auf unterschiedlichen Wirkebenen angestrebt: < Niederschwellige Erprobung der Arbeitsbereitschaft und -motivation: Es soll insbesondere festgestellt werden, welche Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger aus diesem Personenkreis grundsätzlich für eine erneute Arbeitsaufnahme auch mit Hilfe der bereits bestehenden Instrumentarien in Frage kommen. Im Gegensatz zu den vorhanden Instrumentarien zur Orientierung und Feststellung sollen durch die Heranziehung zur gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit vorrangig Arbeitsbereitschaft und -motivation sowie eine vorhandene Basisqualifikation erprobt werden. < Qualifizierung der Teilnehmenden: Durch die gemeinnützige Tätigkeit bleibt der Kontakt zur Arbeitswelt während des Sozialhilfebezuges erhalten. Die Ausübung der Tätigkeit selbst sichert die Qualifizierung der Teilnehmer. Es wird erwartet, dass durch die Ausübung der Tätigkeit auch das Selbstwertgefühls der Teilnehmenden gestärkt und dadurch eine Motivation zur Erarbeitung neuer persönlicher Perspektiven geweckt wird. < Mobilisierung dieses Personenkreises für arbeitsintegrative Maßnahmen: Nach erfolgreichem Durchl aufen der gzA sollen geeignete Seite 4 von 10 Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger passgenau und lückenlos durch die vorhandenen Instrumentarien in das bestehende System der Hilfe zur Arbeit integriert werden. Personen, die aufgrund bestehender Hemmnisse nicht mehr mit vertretbarem Aufwand integrierbar sind, soll auf freiwilliger Basis eine Weiterbeschäftigung in gzA angeboten werden. Gleichzeitig soll die Intensivierung der gzA dazu beitragen, Sozialhilfemißbrauch zu verhindern. Potenzialanalyse: Mit Stand zum 01.12.2003 bezogen in Düsseldorf insgesamt 12.464 Personen im Alter von 25 bis 54 Jahren laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Davon waren 6.054 Personen arbeitsfähig, ohne einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen und ohne vorrangige Ansprüche gegen das Arbeitsamt. Der Anteil derjenigen, die bereits länger als 1 Jahr Sozialhilfe bezogen, betrug 4.578 Personen. Davon waren 2.554 weiblich und 2.024 männlich. Für den Personenkreis der Langzeitbezieher standen zum 01.12.2003 Beschäftigungs- und Beratungsangebote im Umfang von rd.1.150 Plätzen zur Verfügung, so dass rund 3.400 Personen derzeit ohne Angebot sind. Die entsprechenden Kennzahlen sind in Anlage 1 umfassend dargestellt. Nach bisherigen Erfahrungen kommt hiervon wegen datentechnisch nicht auswertbarer massiver gesundheitlicher Einschränkungen, erheblicher psychosozialer Problemlagen und Suchtverhalten sowie massiver Sprachprobleme nur ein Teil der Klienten für Arbeitsangebote in Frage. Ziel ist daher, bis zu 2.000 Klienten ein Arbeitsangebot zu unterbreiten. Rahmenbedingungen: Reguläre gemeinnützige zusätzliche Arbeit wird bisher nach dem vom AGS am 27.06.2001 verabschiedeten Aktionsplan für Beschäftigung in der Landeshauptstadt Düsseldorf nur auf freiwilliger Basis angeboten. Von insgesamt 500 bei freien Trägern und der Verwaltung eingerichteten Stellen sind durchschnittlich rund 260 Stellen besetzt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Hilfebeziehende, die für arbeitsmarktintegrative Maßnahmen derzeit nicht in Frage kommen und gzA als Alternative zur Beschäftigungslosigkeit zum Teil dauerhaft verrichten. Dieses Angebot soll beibehalten werden, aber gleichzeitig um ein zusätzliches, für Langzeitbeziehende bei Zumutbarkeit verpflichtendes Beschäftigungsangebot ergänzt werden. Hierfür gelten folgende Rahmenbedingungen: < Der verpflichtende Einsatz ist in der Regel auf längstens 6 Monate begrenzt. Sollten sich bereits während dieser Zeit weiterführende Perspektiven ergeben, ist eine Beendigung der gzA-Tätigkeit jederzeit möglich. Der Einsatz endet mit einer Klärung, ob und in welcher Form weiterführende Maßnahmen der Beschäftigungsförderung in Frage kommen. < Die wöchentliche Arbeitszeit soll im Regelfall zwischen 20 und 25 Stunden betragen. Dadurch wird den Teilnehmern Gelegenheit gegeben, neben der gzA eigene Bemühungen zur Loslösung aus der Sozialhilfe anzustrengen. < Der durch die Teilnahme an gzA entstehende Mehraufwand wird mit 1 EUR je geleisteter Arbeitsstunde zusätzlich zur Sozialhilfe vergütet. Fahrtkosten und notwendige Arbeitskleidung werden zusätzlich übernommen. Seite 5 von 10 < Über gemeinnützige Arbeit nicht abgewickelt werden: < Pflichtaufgaben der Kommune < Aufgaben, die sonst von regulär Beschäftigten erledigt werden < Arbeiten, die nur zur Einsparung normaler Arbeitskräfte dienen bzw. die wegen fiskalpolitisch bedingtem Personalmangel nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Jede zur Besetzung angebotene Stelle wird vom Sozialamt auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zur Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit geprüft. Umsetzung: Die Heranziehung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs durch die Zweigstellen des Sozialamtes. Durch die Zentralstelle für Beschäftigungsförderung stellt das Sozialamt auch die passgenaue Vermittlung in angebotene gzA-Tätigkeiten sicher und organisiert den Informationsfluss zwischen den Einsatzstellen und den Zweigstellen. Die Fachämter übernehmen die stellenbezogene fachliche Anleitung, Einsatzplanung und Kontrolle. Nähere Einzelheiten sind in Anlage 2 und 3 dargestellt. Kosten: Die Kosten für Mehraufwand, Fahrtkosten und Arbeitskleidung betragen pro Teilnehmer und Monat zwischen 130 und 200 EUR und sind aus der Haushaltsstelle 4100 73010 (Hilfe zum Lebensunterhalt) zu finanzieren. Im Gegenzug wird in dieser Haushaltsstelle mit Einsparungen durch verstärkte Mißbrauchsverhinderung gerechnet, so dass Mehrkosten möglicherweise vermieden werden können. Der Aufwand für Anleitung und Begleitung vor Ort sowie für zusätzliche Arbeitsmittel ist durch die jeweiligen Fachämter zu leisten, wobei in erster Linie auf vorhandene Ressourcen zurückgegriffen werden soll. Der Einsatz von gzA ermöglicht andererseits zusätzliche kommunale Angebote und Leistungen. Stellenumfang und -inhalte: Ziel ist, eine möglichst breite Palette unterschiedlicher Einsatzbereiche zu schaffen, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Sozialhilfebeziehenden gerecht werden zu können. Wegen des hohen Beratungsaufwandes insbesondere bei Beginn eines entsprechenden Einsatzes ist eine schrittweise Um- und Besetzung angezeigt. Die verwaltungsweite Prüfung möglicher Einsatzstellen ist eingeleitet. Im Endausbau sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für bis zu 2.000 Personen jährlich geschaffen werden. Beispielhaft können jetzt bereits die in Anlage 4 dargestellten Einsatzfelder benannt werden. Das Konzept ist darüber hinaus auch offen für die Einrichtung von Stellen bei Dritten, sofern diese als gemeinnützig anerkannt sind, zum Beispiel auch in derzeit von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege wahrgenommenen Aufgabenfeldern. Seite 6 von 10 AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit -Anlage 1- Potenzialanalyse verpflichtende gzA (Stand Kennzahlen 01. Dezember 2003) Personen Hilfe zum Lebensunterhalt wm 4 davon 0 - 24Jahre 12.139 6.370 5.769 davon ab 55 Jahre 6.666 3.648 3.018 verbleiben 25 - 54 Jahre 12.464 7.387 5.077 davon voll- oder teilzeiterwerbstätig 1.704 1.137 567 davon Ansprüche nach dem SGB III (Arbeitsamt) 1.582 597 985 davon Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit, Aus- und Fortbildung, sonstige Gründe davon hausgebunden mit Kindern unter 3 Jahren oder mehreren Kindern im Haushalt verbleiben 6.053 3.202 2.851 davon Sozialhilfe unter 1 Jahr 1.475 648 827 verbleiben 4.578 2.554 2.024 davon aktuell vorhandene Angebote für langzeit- beziehende Klienten im Rahmen der Hilfe zur Arbeit *1 1.150 verbleiben ca. 3.400 *1 Für den Personenkreis der langzeitbeziehenden Klienten stehen bereits folgende Angebote zur Verfügung: Maßnahmeart Plätze Erläuterungen reguläre gzA (besetzte Stellen) 260 Arbeitsgewöhnung, keine Anleitung betreute gzA (Zielgröße) 180 Anleitung und Betreuung vorhanden Optima 240 Profiling bei unklarer Prognose Arbeit für Langzeitarbeitslose (Zielgruppe Sozialhilfeempfänger) 70 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Niedriglohnbereich Sonderprojekte 50 Fallmanagement 350 Zweigstellen 9 und 10 Seite 7 von 10 Gesamt 1.150 Seite 8 von 10 AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit -Anlage 2- verpflichtende gzA: Zusammenarbeit Amt 50 - Fachämter Zweigstelle Amt 50 Koordinierungsstelle 50/05 Fachamt Stellenvorschläge, Stellenbeschreibung nach Standard: Konkrete Darstellung der Einsatzstelle, Arbeitszeiten und Aufgaben, Benennung eines verbindlichen Ansprechpartners und Vertreters und einer zeitlich garantierten Erreichbarkeit (z.B. Montags 8.00 - 9.00 Prüfung der formalen Vorausset- zungen und Aufnahme in Stellen- plan gzA Seite 9 von 10 AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit -Anlage 3- Übersicht über die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Umsetzung einer zentralen Koordinierungsstelle gzA von den Zweigstellen Sozialamt zu erfüllen: • Auswahl der in Frage kommenden SHE unter Aspekten der Hilfe zur Arbeit, • Beratung der SHE vor Einleitung der Heranziehung zu gzA, • Grobprofiling der SHE, um größtmögliche Übereinstimmung des Anforderungsprofils der Stelle mit den Kapazitäten der SHE zu erreichen, • Zielvereinbarung mit den SHE, die ausgewählte Stelle aufzusuchen und anzutreten, • ausreichende Information der SHE über die Stelle, die Ansprechpartner, die Zeiten, sich dort vorzustellen, • Bescheidmäßige Umsetzung der Heranziehung zur gzA, • zeitnahe und rechtskonforme Reaktion bei Nichtantritt • zeitnahe Anweisung des Mehraufwands vom Sozialamt zentral zu erfüllen: • Aufrechterhalten einer "gzA-Hotline", die zu den Arbeitszeiten von 50/22 durchgängig erreichbar i

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 1/2004