Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 10
Nacherfasst in PV Rat - Layout stimmt gfs. nicht 1:1 mit Original überein.
Beschlussvorlage
Betrifft:
Kommunale Beschäftigungsförderung
hier: Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit
Beschlussdarstellung:
1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (AGS) nimmt das vorgelegte Konzept
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (AGS) stimmt einer Anhebung der
Mehraufwandsentschädigung auf 1,00 EUR je Stunde zu.
Sachdarstellung:
In der am 25.11.2003 vom AGS beschlossenen Jahresplanung (50/112/2003) wurde zum
Ausdruck gebracht, dass die Verwaltung im Bereich der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit (gzA)
eine Ausweitung des Stellenpools anstrebt. Ziel ist, die Voraussetzungen zur Aufnahme einer
Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt oder zur Teilnahme an einer arbeitsmarktintegrativen
Maßnahme zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Sozialhilfeausgaben durch verstärkte
Missbrauchsverhinderung begrenzt werden.
Mit Vorlage 50/125/2003 beschloss der AGS am 25.11.2003 die Vorlage eines Konzeptes zur
Intensivierung der gzA durch die Verwaltung.
Zusätzliche Erläuterungen:
Mit Vorlage 50/86/2003 beschloss der AGS als Reaktion auf geänderte Förder- und
Refinanzierungsbedingungen den Umbau der Kommunalen Beschäftigungsförderung in Form
eines Rückbaus der Stellen im Bereich "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)" und "Arbeit statt
Sozialhilfe (ASS)" zugunsten einer Intensivierung der "betreuten gemeinnützigen Arbeit (betreute
gzA)". Die betreute gzA zeichnet sich dadurch aus, dass hier durch Träger gesonderte
Maßnahmen der Kommunalen Beschäftigungsförderung durchgeführt werden, in denen für die
Teilnehmenden wie bei ASS und ABM Anleitung, Betreuung und Qualifizierung bereitgestellt wird.
Diese betreute gzA, für die in 2004 ein Ausbau auf 180 Stellen geplant ist, unterliegt daher einer
anderen Zielsetzung und ist von der nachfolgenden Konzeption nicht betroffen.
Konzeption:
Zu Potentialanalyse, rechtlichen Rahmenbedingungen, möglichen Einsatzbereichen und Kosten
wird auf das beiliegende Konzept verwiesen.
Mehraufwandsentschädigung:
Die Mehraufwandsentschädigung in der regulären gzA beträgt derzeit 0,80 EUR je Stunde und
wurde seit Jahren nicht angepasst. Sie soll einerseits den tatsächlichen mit der Beschäftigung
verbundenen Mehraufwand, der nicht wie z.B. Fahrtkosten oder Arbeitskleidung gesondert
übernommen wird, ausgleichen, andererseits aber auch einen finanziellen Anreiz zur Aufnahme
einer gzA bilden. Im interkommunalen Vergleich liegt die derzeitige Entschädigung am unteren
Ende. Eine moderate Erhöhung auf 1,00 EUR je Stunde ist daher angezeigt. Bei Ausschöpfung der
bei verpflichtender gzA möglichen Stundenzahl (25 Stunden/Woche) erhalten Teilnehmer daher
neben der Sozialhilfe eine zusätzliche Entschädigung von rd. 100 EUR/Monat.
RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 10
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales 13.01.04 Mh. beschlossen
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Konzeption GzA
2 beigefügt Potenzialanalyse
3 beigefügt Ablauf
4 beigefügt Voraussetzungen
5 beigefügt Einsatzbereiche
Alternative:
Keine
Amt:
Sozialamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT
Seite 3 von 10
AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der
gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit
Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit
Ausgangslage:
Um arbeitslose Sozialhilfebeziehende in Beschäftigung integrieren zu können, unterhält
die Landeshauptstadt Düsseldorf zusamm en mit den Trägern der freien
Wohlfahrtsträgern und den Städtischen Töchtern Jugendberufshilfe und
Zukunftswerkstatt ein breit gefächertes System der Beschäftigungsförderung. Neben
der Umsetzung von durch die Europäische Union, die Bundesregierung und das Landes
Nordrhein-Westfalen finanzierten oder kofinanzierten Programmen werden hierbei in
erheblichem Umfang auch kommunal finanzierte Maßnahmen bereitgehalten.
Die vorhandenen Konzepte und Instrumente der Hilfe zur Arbeit richten sich in der
Regel an Sozialhilfebeziehende, bei denen durch Qualifizierung und/oder Beschäftigung
eine Arbeitsmarktintegration mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist oder
die durch modular aufgebaute Instrumente schrittweise an dieses Oberziel herangeführt
werden können. Hierdurch rechtfertigen sich auch die erheblichen finanziellen
Aufwendungen der Stadt Düsseldorf in der Kommunalen Beschäftigungsförderung.
Ein Teil insbesondere langzeitbeziehender arbeitsfähiger Sozialhilfeempfängerinnen und
Sozialhilfeempfänger mit Vermittlungshemmnissen wird durch diese Angebote nicht
erfasst. Die Intensivierung der gemeinnützigen Arbeit zielt auf diesen
Personenkreis.
Zielsetzung:
Die geplante Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit soll das bestehende
System der Kommunalen Beschäftigungsförderung durch gezielte Ansprache des oben
genannten Personenkreises wirksam ergänzen.
Mit dieser Maßnahme werden verschiedene Ziele auf unterschiedlichen Wirkebenen
angestrebt:
< Niederschwellige Erprobung der Arbeitsbereitschaft und -motivation:
Es soll insbesondere festgestellt werden, welche Sozialhilfeempfängerinnen und
Sozialhilfeempfänger aus diesem Personenkreis grundsätzlich für eine erneute
Arbeitsaufnahme auch mit Hilfe der bereits bestehenden Instrumentarien in Frage
kommen. Im Gegensatz zu den vorhanden Instrumentarien zur Orientierung und
Feststellung sollen durch die Heranziehung zur gemeinnützigen zusätzlichen
Arbeit vorrangig Arbeitsbereitschaft und -motivation sowie eine vorhandene
Basisqualifikation erprobt werden.
< Qualifizierung der Teilnehmenden:
Durch die gemeinnützige Tätigkeit bleibt der Kontakt zur Arbeitswelt während des
Sozialhilfebezuges erhalten. Die Ausübung der Tätigkeit selbst sichert die
Qualifizierung der Teilnehmer. Es wird erwartet, dass durch die Ausübung der
Tätigkeit auch das Selbstwertgefühls der Teilnehmenden gestärkt und dadurch
eine Motivation zur Erarbeitung neuer persönlicher Perspektiven geweckt wird.
< Mobilisierung dieses Personenkreises für arbeitsintegrative Maßnahmen:
Nach erfolgreichem Durchl aufen der gzA sollen geeignete
Seite 4 von 10
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger passgenau und lückenlos
durch die vorhandenen Instrumentarien in das bestehende System der Hilfe zur
Arbeit integriert werden. Personen, die aufgrund bestehender Hemmnisse nicht
mehr mit vertretbarem Aufwand integrierbar sind, soll auf freiwilliger Basis eine
Weiterbeschäftigung in gzA angeboten werden.
Gleichzeitig soll die Intensivierung der gzA dazu beitragen, Sozialhilfemißbrauch
zu verhindern.
Potenzialanalyse:
Mit Stand zum 01.12.2003 bezogen in Düsseldorf insgesamt 12.464 Personen im Alter
von 25 bis 54 Jahren laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Davon waren 6.054 Personen
arbeitsfähig, ohne einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen und
ohne vorrangige Ansprüche gegen das Arbeitsamt. Der Anteil derjenigen, die bereits
länger als 1 Jahr Sozialhilfe bezogen, betrug 4.578 Personen. Davon waren 2.554
weiblich und 2.024 männlich.
Für den Personenkreis der Langzeitbezieher standen zum 01.12.2003 Beschäftigungs-
und Beratungsangebote im Umfang von rd.1.150 Plätzen zur Verfügung, so dass rund
3.400 Personen derzeit ohne Angebot sind. Die entsprechenden Kennzahlen sind in
Anlage 1 umfassend dargestellt.
Nach bisherigen Erfahrungen kommt hiervon wegen datentechnisch nicht auswertbarer
massiver gesundheitlicher Einschränkungen, erheblicher psychosozialer Problemlagen
und Suchtverhalten sowie massiver Sprachprobleme nur ein Teil der Klienten für
Arbeitsangebote in Frage. Ziel ist daher, bis zu 2.000 Klienten ein Arbeitsangebot zu
unterbreiten.
Rahmenbedingungen:
Reguläre gemeinnützige zusätzliche Arbeit wird bisher nach dem vom AGS am
27.06.2001 verabschiedeten Aktionsplan für Beschäftigung in der Landeshauptstadt
Düsseldorf nur auf freiwilliger Basis angeboten. Von insgesamt 500 bei freien Trägern
und der Verwaltung eingerichteten Stellen sind durchschnittlich rund 260 Stellen besetzt.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Hilfebeziehende, die für arbeitsmarktintegrative
Maßnahmen derzeit nicht in Frage kommen und gzA als Alternative zur
Beschäftigungslosigkeit zum Teil dauerhaft verrichten. Dieses Angebot soll beibehalten
werden, aber gleichzeitig um ein zusätzliches, für Langzeitbeziehende bei Zumutbarkeit
verpflichtendes Beschäftigungsangebot ergänzt werden.
Hierfür gelten folgende Rahmenbedingungen:
< Der verpflichtende Einsatz ist in der Regel auf längstens 6 Monate begrenzt.
Sollten sich bereits während dieser Zeit weiterführende Perspektiven ergeben, ist
eine Beendigung der gzA-Tätigkeit jederzeit möglich. Der Einsatz endet mit einer
Klärung, ob und in welcher Form weiterführende Maßnahmen der
Beschäftigungsförderung in Frage kommen.
< Die wöchentliche Arbeitszeit soll im Regelfall zwischen 20 und 25 Stunden
betragen. Dadurch wird den Teilnehmern Gelegenheit gegeben, neben der gzA
eigene Bemühungen zur Loslösung aus der Sozialhilfe anzustrengen.
< Der durch die Teilnahme an gzA entstehende Mehraufwand wird mit 1 EUR je
geleisteter Arbeitsstunde zusätzlich zur Sozialhilfe vergütet. Fahrtkosten und
notwendige Arbeitskleidung werden zusätzlich übernommen.
Seite 5 von 10
< Über gemeinnützige Arbeit nicht abgewickelt werden:
< Pflichtaufgaben der Kommune
< Aufgaben, die sonst von regulär Beschäftigten erledigt werden
< Arbeiten, die nur zur Einsparung normaler Arbeitskräfte dienen bzw. die
wegen fiskalpolitisch bedingtem Personalmangel nicht im notwendigen
Umfang durchgeführt werden können.
Jede zur Besetzung angebotene Stelle wird vom Sozialamt auf die Einhaltung der
rechtlichen Anforderungen zur Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit geprüft.
Umsetzung:
Die Heranziehung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs durch die Zweigstellen
des Sozialamtes. Durch die Zentralstelle für Beschäftigungsförderung stellt das
Sozialamt auch die passgenaue Vermittlung in angebotene gzA-Tätigkeiten sicher und
organisiert den Informationsfluss zwischen den Einsatzstellen und den Zweigstellen. Die
Fachämter übernehmen die stellenbezogene fachliche Anleitung, Einsatzplanung und
Kontrolle. Nähere Einzelheiten sind in Anlage 2 und 3 dargestellt.
Kosten:
Die Kosten für Mehraufwand, Fahrtkosten und Arbeitskleidung betragen pro Teilnehmer
und Monat zwischen 130 und 200 EUR und sind aus der Haushaltsstelle 4100 73010
(Hilfe zum Lebensunterhalt) zu finanzieren. Im Gegenzug wird in dieser Haushaltsstelle
mit Einsparungen durch verstärkte Mißbrauchsverhinderung gerechnet, so dass
Mehrkosten möglicherweise vermieden werden können.
Der Aufwand für Anleitung und Begleitung vor Ort sowie für zusätzliche Arbeitsmittel ist
durch die jeweiligen Fachämter zu leisten, wobei in erster Linie auf vorhandene
Ressourcen zurückgegriffen werden soll. Der Einsatz von gzA ermöglicht andererseits
zusätzliche
kommunale Angebote und Leistungen.
Stellenumfang und -inhalte:
Ziel ist, eine möglichst breite Palette unterschiedlicher Einsatzbereiche zu schaffen, um
unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Sozialhilfebeziehenden gerecht
werden zu können. Wegen des hohen Beratungsaufwandes insbesondere bei Beginn
eines entsprechenden Einsatzes ist eine schrittweise Um- und Besetzung angezeigt.
Die verwaltungsweite Prüfung möglicher Einsatzstellen ist eingeleitet. Im Endausbau
sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für bis zu 2.000 Personen jährlich geschaffen
werden.
Beispielhaft können jetzt bereits die in Anlage 4 dargestellten Einsatzfelder benannt
werden.
Das Konzept ist darüber hinaus auch offen für die Einrichtung von Stellen bei Dritten,
sofern diese als gemeinnützig anerkannt sind, zum Beispiel auch in derzeit von den
Trägern der freien Wohlfahrtspflege wahrgenommenen Aufgabenfeldern.
Seite 6 von 10
AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der
gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit -Anlage 1-
Potenzialanalyse verpflichtende gzA (Stand Kennzahlen 01. Dezember 2003)
Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
wm
4
davon 0 - 24Jahre 12.139 6.370 5.769
davon ab 55 Jahre 6.666 3.648 3.018
verbleiben 25 - 54 Jahre 12.464 7.387 5.077
davon voll- oder teilzeiterwerbstätig 1.704 1.137 567
davon Ansprüche nach dem SGB III (Arbeitsamt) 1.582 597 985
davon Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit, Aus-
und Fortbildung, sonstige Gründe
davon hausgebunden mit Kindern unter 3 Jahren oder
mehreren Kindern im Haushalt
verbleiben 6.053 3.202 2.851
davon Sozialhilfe unter 1 Jahr 1.475 648 827
verbleiben 4.578 2.554 2.024
davon aktuell vorhandene Angebote für langzeit-
beziehende Klienten im Rahmen der Hilfe zur Arbeit
*1
1.150
verbleiben ca.
3.400
*1 Für den Personenkreis der langzeitbeziehenden Klienten stehen bereits
folgende Angebote zur Verfügung:
Maßnahmeart Plätze Erläuterungen
reguläre gzA
(besetzte Stellen)
260 Arbeitsgewöhnung,
keine Anleitung
betreute gzA
(Zielgröße)
180 Anleitung und Betreuung
vorhanden
Optima 240 Profiling bei unklarer Prognose
Arbeit für
Langzeitarbeitslose
(Zielgruppe
Sozialhilfeempfänger)
70 sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung im
Niedriglohnbereich
Sonderprojekte 50
Fallmanagement 350 Zweigstellen 9 und 10
Seite 7 von 10
Gesamt 1.150
Seite 8 von 10
AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit -Anlage 2-
verpflichtende gzA: Zusammenarbeit Amt 50 - Fachämter
Zweigstelle Amt 50 Koordinierungsstelle 50/05 Fachamt
Stellenvorschläge, Stellenbeschreibung
nach Standard:
Konkrete Darstellung der Einsatzstelle,
Arbeitszeiten und Aufgaben, Benennung
eines verbindlichen Ansprechpartners und
Vertreters und einer zeitlich garantierten
Erreichbarkeit (z.B. Montags 8.00 - 9.00
Prüfung der formalen Vorausset- zungen und Aufnahme in Stellen- plan gzA
Seite 9 von 10
AGS am 13.01.2004, Ö-Vorlagen-Nr. 50/01/2004 Konzept zur Intensivierung der gemeinnützigen zusätzlichen Arbeit -Anlage 3-
Übersicht über die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Umsetzung einer zentralen Koordinierungsstelle gzA von den Zweigstellen Sozialamt zu erfüllen:
• Auswahl der in Frage kommenden SHE
unter Aspekten der Hilfe zur Arbeit,
• Beratung der SHE vor Einleitung der
Heranziehung zu gzA,
• Grobprofiling der SHE, um
größtmögliche Übereinstimmung des
Anforderungsprofils der Stelle mit den
Kapazitäten der SHE zu erreichen,
• Zielvereinbarung mit den SHE, die
ausgewählte Stelle aufzusuchen und
anzutreten,
• ausreichende Information der SHE über
die Stelle, die Ansprechpartner, die
Zeiten, sich dort vorzustellen,
• Bescheidmäßige Umsetzung der
Heranziehung zur gzA,
• zeitnahe und rechtskonforme Reaktion
bei Nichtantritt
• zeitnahe Anweisung des Mehraufwands
vom Sozialamt zentral zu erfüllen:
• Aufrechterhalten einer "gzA-Hotline",
die zu den Arbeitszeiten von 50/22
durchgängig erreichbar i
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.