Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 252/2004

Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Erkrather Straße 338 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 21. Oktober 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt schlägt gemäß § 63 i.V.m. § 113 GO NW dem Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen vor, unter Abberufung der bisherigen Mitglieder als ordentliche Mitglieder 1. Herrn Beigeordneten Werner Leonhardt als beauftragter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 2._________________________ als stellvertretende Mitglieder 1. Herrn Stadtkämmerer Helmut Rattenhuber 2._________________________ in die Kommission nach § 32 b LuftVG für den Flughafen Düsseldorf zu berufen.

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 252/2004 Seite 1 von 1 Beschlussvorlage Betrifft: Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz - Ersatzwahl - Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt schlägt gemäß § 63 i.V.m. § 113 GO NW dem Minister für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen vor, unter Abberufung der bisherigen Mitglieder als ordentliche Mitglieder 1. Herrn Beigeordneten Werner Leonhardt als beauftragter Stellvertreter des Oberbürgermeisters 2._________________________ als stellvertretende Mitglieder 1. Herrn Stadtkämmerer Helmut Rattenhuber 2._________________________ in die Kommission nach § 32 b LuftVG für den Flughafen Düsseldorf zu berufen. Sachdarstellung: Der Kommission gehören neben den Vertretern der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, die Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die Vertreter der Luftfahrzeughalter, die Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, die Vertreter des Flugplatzhalters und die Vertreter der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden an. In die Kommission können weitere Mitglieder berufen werden, soweit es die besonderen Umstände des Einzelfalles erfordern. In die Kommission sollen nicht mehr als 15 Mitglieder berufen werden. Bei der Entsendung der städtischen Vertreter/innen wurde das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Gesetze in Bezug auf die paritätische Repräsentanz beachtet. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerer Rattenhuber RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 252/2004