Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/056/2025

Freigabe Verkaufsoffener Sonntagnachmittage im Jahre 2025 in der Innenstadt (gesamte Stadtteile Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt)

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ernst-Schneider-Platz 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 10Dokumente 10. März 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten verkaufsoffenen zwei Sonntagnachmittage mit einer Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr: 1. In der Innenstadt (die gesamten Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) am Sonntag, dem 12.10.2025.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Handelsverband beantragt in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe von zwei verkaufsoffenen Sonntagnachmittagen im Bereich der Innenstadt (gesamte Stadtteile Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) für das Jahr 2025.

Die ebenfalls beantragten Freigaben für die Bereiche der Stadtteile Benrath, Eller, Kaiserswerth, Oberkassel, Pempelfort wurden bereits in der Ratssitzung am 26.02.2025 beschlossen (Vorlage OVA/007/2025/1).

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. März 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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OVA/056/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Freigabe Verkaufsoffener Sonntagnachmittage im Jahre 2025 in der Innenstadt (gesamte Stadtteile Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) Fachbereich: 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 28.03.2025 Anhörung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 07.05.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 19.05.2025 Vorberatung Rat 28.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Freigabe der nachfolgend aufgeführten verkaufsoffenen zwei Sonntagnachmittage mit einer Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr: 1. In der Innenstadt (die gesamten Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) am Sonntag, dem 12.10.2025. 2. In der Innenstadt (die gesamten Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) am Sonntag, dem 30.11.2025. Sachdarstellung: Der Handelsverband beantragt in Abstimmung mit den örtlichen Werbegemeinschaften die Freigabe von zwei verkaufsoffenen Sonntagnachmittagen im Bereich der Innenstadt (gesamte Stadtteile Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) für das Jahr 2025. Seite 2 Die ebenfalls beantragten Freigaben für die Bereiche der Stadtteile Benrath, Eller, Kaiserswerth, Oberkassel, Pempelfort wurden bereits in der Ratssitzung am 26.02.2025 beschlossen (Vorlage OVA/007/2025/1). Der Antrag für einen weiteren verkaufsoffenen Sonntagnachmittag in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt am 31. August 2025 wurde zurückgenommen. Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Ausgestaltung mit dem für Düsseldorf aufgestellten restriktiveren Kriterienkatalog wird auf die Ausführungen in der Vorlage OVA/007/2025/1 verwiesen. Die Sonntagnachmittagsfreigaben begründen sich im Einzelnen wie folgt: Beqründunq zu Nr. 1 der Beschlussdarstellunq - Ladenöffnunq in der Düsseldorfer Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) in Zusammenhang mit der K Messe (Kunststoffmesse) am 12.10.2025: Vom 08. Oktober bis zum 15. Oktober 2025 findet die internationale Fachmesse für Kunststoff, Kautschuk, Kunststoffverarbeitung und Kunststoffherstellung in Düsseldorf statt. Es handelt sich um eine Leitmesse der Kunststoff - und Kautschukindustrie mit weltweiter Bedeutung. Sie erstreckt sich über sämtliche Messehallen mit einer Gesamtausstellungsfläche von 177.516 qm. Das Ausstellungsangebot der 3020 nationalen und internationalen Aussteller umfasst Maschinen und Ausrüstungen, Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge, technische Teile und verstärkte Kunststofferzeugnisse. Die Messe findet im 3-Jahres-Rhythmus statt und zog nach Mitteilung der Messe Düsseldorf zuletzt - im Jahr 2022 - 177.486 Fachbesucher an. Die öffentliche Wirkung der Messe strahlt über ihren eigentlichen Veranstaltungsort auf dem Messegelände hinaus in die zentralen Innenstadtbereiche von Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt aus, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchenden und Ausstellenden genutzten Hotels und Restaurant gelegen sind. Messe gelände und die so umschriebene Innenstadt sind durch leistungsfähige ÖPNV -Verbindungen wechselseitig schnell erreichbar und insofern eng verklammert. Die internationalen Messebesucher sowie die Aussteller sind im Stadtbild der Düsseldorfer Innenstadt während der Messetage durchweg prägend erkennbar, zumal die Messebesucher in diesem Gebiet durch auffällige Werbeaktivitäten der Aussteller wie z. B. in Bahnhöfen oder auf großflächigen Außenwerbeanlagen besonders umworben werden. Zugleich versorgen sich die Messebesucher auch am verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt. Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein -Westfalen zu der insofern vergleichbaren Messe Interpack mit rund 150.000 Besuchern bestätigen diese Beurteilung (OVG Münster, Beschluss vom 05.05.2017, Az. 4 B 520/17). Den allein durch die Ladenöffnung angezogenen sonstigen Besuchern kommt in diesem Zusammenhang für sich genommen keine prägende Wirkung zu. Begründung zu Nr. 2 der Beschlussdarstellunq - Ladenöffnunq in de r Düsseldorfer Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) in Zusammenhang mit dem Innenstadtweihnachtsmarkt am 30.11.2025 : Der Weihnachtsmarkt im Innenstadtbereich hat sich seit der erstmaligen Durchführung im Jahr 1975 für Düsseldorf zu einem überregion alen Besuchermagneten entwickelt. Er findet auf voraussichtlich insgesamt 10 Teilflächen in der Düsseldorfer Innenstadt statt. Seite 3 Im vergangenen Jahr 2024 konnte der Weihnachtsmarkt Düsseldorf knapp 3 Millionen Besucher verzeichnen. Dies sind 16 Prozent mehr als in dem Vorjahr 2023. Die meisten der Besucher kamen aus Düsseldorf und der näheren Umgebung, 11,6 Prozent der Besucher kamen jedoch aus dem Ausland zum Düsseldorfer Weihnachtsmarkt. Die meisten davon reisten aus den Niederlanden an, es konnte aber auch ein Anstieg der Besucher aus anderen Ländern wie beispielsweise den USA, der Schweiz oder Spanien festgestellt werden. Die Anreise erfolgt weiterhin zum Großteil mit Touristenbussen, aber auch die Anreise mit dem Schiff spielt mittlerweile eine größer werdende Rolle. In 2023 waren es noch fünf Schiffe, im Jahr 2024 schon 27 Schiffe. Dass insbesondere die ausländischen Gäste nicht vorwiegend aus Anlass der Verkaufsstellenöffnungen anreisen, belegt schon der Umstand, dass die Möglichkeit zum Sonntagseinkauf z.B. in den Niederlanden ohnehin gegeben ist, eine Anreise nach Düsseldorf daher vorrangig wegen des Weihnachtsmarktes erfolgt. Durch die räumliche Begrenzung der Ladenöffnung auf die Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt wird zudem sichergestellt, dass der enge räumliche Bezug zwischen Veranstaltungsfläche und Ladenöffnung gegeben ist. Dieses Ergebnis bestätigt auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land-Nordrhein Westfalen speziell zu den Weihnachtsmärkten in Düsseldorf (Beschluss vom 7.12.2017, Az. 4 B 1538/17). Da trotz erweiterter gesetzlicher Möglichkeiten in der Landeshauptstadt Düsseldorf in keinem Stadtteil mehr als vier verkaufsoffene Sonntage durchgeführt werden, gesamtstädtisch insgesamt nicht mehr als neun Kalende rtage betroffen sind und zudem alle Freigaben entsprechend der Größe und des Zuschnittes der Veranstaltungen auf deren unmittelbares Umfeld räumlich begrenzt wurden, bleibt für die Bevölkerung klar erkennbar, dass die Freigaben lediglich Ausnahmen von dem am Sonntag grundsätzlich geschlossenen Einzelhandel sind und zudem ein bloßer Annex zu den zugrundeliegenden Veranstaltungen sind. Die räumlichen Beschränkungen beider Sonntagnachmittagsfreigaben lassen für die Öffentlichkeit klar erkennen, dass es sich l ediglich um Ausnahmen von dem sonstigen Verkaufsverbot am Sonntag handelt. Dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz des Regel-Ausnahmeprinzips ist damit entsprochen worden. Durch diese Einschränkungen wird zudem dem Grundsatz, dass die Öffn ungen der Verkaufsstellen in einem engen räumlichen Bezug zu der anlassgebenden Veranstaltung stehen müssen, Rechnung getragen. Es wird empfohlen, dem Antrag zu entsprechen. Der Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung liegt dieser Ratsvorlage als Anlage bei. Der betroffenen Bezirksvertretung, dem Ordnungs - und Verkehrsausschuss, der Gewerkschaft Ver.di, den Kirchen, der Industrie - und Handelskammer und der Handwerkskammer wird im Wege der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Den im politischen Prozess nicht beteiligten Verbänden (ver.di, Kirchen, IHK und HWK) wurde Gelegenheit zur Stellungnahme unter Übersendung des Antrags des Handelsverbandes zuzüglich des Entwurfes der ordnungsbehördlichen Verordnung gegeben. Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsfreigaben wie auch in den Vorjahren aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes grundsätzlich ab und sieht auch die gesetzlichen Voraussetzungen als nicht gegeben an. Tatsächlich liegen die für das Jahr 2025 nunmehr insgesamt vorgesehenen Freigaben einerseits deutlich unter der von dem Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeit zur Freigabe von acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Stadtteil und 16 betroffenen Kalendertagen pro Jahr und andererseits erfüllen beide Freigaben auf Grund ihres Annexcharakters und ihrer räumlichen Seite 4 Beschränkungen (siehe Begründungen zu Nr. 1 und Nr. 2) auch die qualitativen gesetzlichen Voraussetzungen. Auch die evangelische Kirche lehnt die Sonntagnachmittagsfreigaben aus Gründen des Sonntagsschutzes und des Arbeitnehmerschutzes ab und spricht sich für eine deutliche Reduzierung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage aus. Die katholische Kirche hat bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine Stellungnahme abgegeben. Die Handwerkskammer hat mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die beantragten Freigaben hat. Befürwortet werden die Sonntagsfreigaben von der Industrie - und Handelskammer (IHK), sofern die in der Verordnung genannten räumlichen Einschränkungen erfolgen. Die Anhörungen der betroffenen B ezirksvertretung und des Ordnungs - und Verkehrsausschusses werden bis zur behandelnden Ratssitzung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Anhörungen sowie gegebenenfalls die der katholischen Kirche werden in der Ratssitzung mündlich vorgetragen. Anlagen: 1 Handelsverband - Antrag VOS2025 2 Handelsverband - Rücknahme VOS Caravan 2025 3 Ordnungsbehördliche Verordnung Innenstadt 2025 4 Kriterienkatalog 5 Stellungnahme HWK 6 Stellungnahme IHK 7 Stellungnahme IHK Ergänzung 8 Stellungnahme Verdi 9 Stellungnahme Ev. Kirchenkreis
1 Handelsverband - Antrag VOS2025 als Text anzeigen
Handelsverband Nordrhein-Westfalen - Rheinland  Kaiserstr. 42 a  40479 Düsseldorf Herrn Christian Zaum Beigeordnete der Stadt Düsseldorf Zollstraße 4 40213 Düsseldorf - per Mail - Sammelantrag für Sonntagnachmittagsöffnungen im Düsseldor- fer Einzelhandel 2025 Sehr geehrter Herr Zaum, im Auftrag unseres Vorstandes beantragen wir gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW) die in der Anlage 1 aufgeführten Sonntagsöffnungen jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Antragsbegründungen sind als Anlage 2 beigefügt. Für das kommende Jahr hat sich die Abstimmungsrunde der Handels- vertreter auf die Beantragung von 9 Verkaufsöffnungen verständigt. Darin enthalten sind für den Stadtteil Eller zusätzlich zur Öffnung im Rahmen der Weihnachtsmärkte zwei weitere Termine. Hierzu ist an- zumerken, dass der auf alter Rechtsbasis begründende Düsseldorfer Kriterienkatalog eine Beschränkung auf, die damals landesrechtlich maximal zulässigen 12 Termine vorsieht, zudem die Maximalzahl für Stadtteile auf drei beschränkt. Die beantragten Termine entsprechen dem durch das LÖG NRW gefassten Rahmen und verleihen dem Wunsch des Düsseldorfer Handels damit Nachdruck, den Kriterienka- talog an die aktuell nach § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW zuläs- sigen Öffnungsmöglichkeiten anzupassen und damit regional gleich- wertige Wettbewerbsverhältnisse zu schaffen. Für Ihre unterstützenden Bemühungen bedanken wir uns vorab. Mit freundlichen Grüßen Rainer Gallus Geschäftsführer Anlagen: Anlage 1: Terminübersicht Anlage 2: Antragsbegründungen und nähere Angaben zu den Terminen Düsseldorf, 20.09.2024 Rainer Gallus Handelsverband Nordrhein-Westfalen Rheinland Geschäftsstelle Düsseldorf Kaiserstraße 42a 40479 Düsseldorf [email protected] www.rheinland.hv-nrw.de Vorsitzender Friedrich G. Conzen Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten Vereinsregister AG Düsseldorf VR 3617 Gerichtsstand Düsseldorf Anlage 1: Terminübersicht 2025 A. Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) ➢ 31. August: Im Zusammenhang mit der Messe „Caravan" ➢ 12. Oktober: Im Zusammenhang mit der „K Messe" ➢ 30. November: Im Zusammenhang mit den Weihnachtsmärkten B. Stadtteile ➢ 06. April, Eller: Im Zusammenhang mit dem Ostermarkt ➢ 11. Mai, Benrath: Im Zusammenhang mit dem Benrather Maimarkt ➢ 17. August, Oberkassel: Im Zusammenhang mit dem Luegallee Fest ➢ 14. September, Kaiserswerth: Im Zusammenhang mit dem „Kaiserswerther Kartoffelfest" ➢ 14. September, Eller: Im Zusammenhang mit dem „Gumbertstraßenfest" ➢ 28. September, Pempelfort/Derendorf: Im Zusammenhang mit dem Nord- straßenfest ➢ 12. Oktober, Eller: Im Zusammenhang mit dem Künstlermarkt ➢ 07. Dezember, Benrath, Eller, Kaiserswerth, Oberkassel, Pempelfort / Derendorf: Im Zusammenhang mit den Weihnachtsmärkten Anlage 2: Sachgründe zur Begründung des Öffentlichen Interesses zu den beantrag- ten Sonntagnachmittagsöffnungen im Jahr 2025 Die Öffnungen stehen im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähn- lichen Veranstaltungen (§6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW): Die Veranstaltungen finden in zeitlichen Überschneidungen mit den Verkaufsöffnungen statt. Weiterhin liegen sie in den Zentralen Versorgungsbereichen der Stadtteile. Der räumliche Bezug wird dadurch ergänzt, dass fußläufige Zuführungen, Anschlüsse an den ÖPNV sowie Parkmöglichkeiten für PKW-Reisende eine Verknüpfung schaffen. Eller am 06. April Der Gertrudisplatz in Düsseldorf-Eller wird einmal mehr zum Ziel für Kunst und kunsthand- werklich Interessierte: Am Sonntag findet dort zum 15. Mal der Ostermarkt statt und wird wieder bis zu 8.000 Besucher anziehen. Aussteller aus der Region und dem angrenzenden Ausland präsentieren zwischen 11.00 und 18.00 Uhr ihre außergewöhnlichen und originellen Kreationen. Die Palette des Kunsthandwerks ist wieder groß: Schmuckstücke, aus Gold und Silber, Glas und Filz und sogar aus Omas altem Tafelsilber werden die Besucher sicher begeistern. Filz- und Textildesigner zeigen Tragbares und Ausgeflipptes von schick bis leger. Mit feinen Me- tall- und Edelstahlobjekten, Skulpturen, Floristik und Gartenaccessoires, origineller Keramik, Acryl- und Ölmalerei, Mosaik-Kunst, geschmackvollen Patchworkarbeiten, Lieblingsstücken für die Kleinsten, Kunstwerken aus Holz, Schiefer und Glas bietet der Markt eine Vielfalt an Schönem, Seltenem und Individuellem. Ob kreative Köpfe, Designer oder Hobbykünstler - allesamt zeigen ihre ausgefallenen Ideen, Nützliches und Überraschendes sowohl für den großen als auch für den kleinen Geldbeutel. Kleine Marktbesucher haben Gelegenheit, ihre kreativen Fähigkeiten zu erproben. Basteln und vieles mehr wird den Kindern auf dem Markt nähergebracht. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eine kleine Schlemmermeile steht für die Besucher bereit. Es fehlt jedoch auch nicht der Süßigkeitenstand. Feinkost, Trockenfrüchte sowie handgemachte Marmelade und Gelee werden ebenfalls feilgeboten. Kurz: der individuEller Ostermarkt präsentiert sich wieder als ein Markt mit Schönem, Seltenem und Kreativem. Seite 4 von 7 Benrath am 11. Mai Der Maimarkt ist neben dem Weihnachtsmarkt und der Bierbörse die größte Veranstaltung im gesamten Stadtteil, läuft über das gesamte Wochenende und erfreut sich großer Beliebt- heit auch bei zahlreichen auswärtigen Besuchern. Die begleitende Verkaufsöffnung kann den Stadtteil im Angebot interessanter gestalten. Neben zahlreichen Marktständen werden viel- fältige Aktivitäten in dem Stadtteil Benrath angeboten. Die große Besucherresonanz hatte es ermöglicht, den Maimarkt zu erweitern sowie ein vielfältiges Bühnenangebot anzubieten. Ne- ben Bühnenaktionen wird die Fußgängerzone mit fast zahlreichen Ständen bespielt. Die Be- sucheranzahl sind stetig angestiegen, auch in Jahren, in denen keine Sonntagsöffnung statt- gefunden hat. Im Fokus stehen Familie und Kinder an diesem Tag, sowie die Erholung aus dem Alltag. Ein Wochenende mit Tradition, Vielfalt, Spiel, Spaß und eben auch Bummeln. Diese Veranstaltung ist für den Süden Düsseldorfs enorm wichtig, weil er alle Generationen vereint. Benrath besteht zu über 80 % aus inhabergeführten Geschäften, die Inhaber arbeiten zur Sonntagsöffnung meist alleine. Die Unternehmen vor Ort beteiligen sich am Bühnenprogramm (z.B. Styling, Einkleiden der Maikönigin, Autogrammstunde, Fotos mit Kids). Die geöffneten Geschäfte werden in das Programm integriert. Es wird davon ausgegangen, dass das Fest auch in diesem Jahr mehr als 10.000 Besucher zu verzeichnen hat. Der in 2017 ohne eine begleitende Geschäfts- öffnung durchgeführte Markt wies gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung der Besucherzahl auf und hat damit gezeigt, dass der Markt selbst wesentlicher Anziehungspunkt an diesem Tag ist. Oberkassel am 17. August Das Luegallee-Fest findet traditionell im dritten Quartal eines jeden Jahres statt, Veranstalter ist die Interessengemeinschaft „Wir in Oberkassel" e.V. 1998 zum ersten Mal veranstaltet zieht es seitdem jedes Jahr mehrere tausend Besucher an. Neben einem Markt werden viel- fältige Aktivitäten in und um den Stadtteil Oberkassel besonders im Umfeld von Barbarossa- platz und auf der Dominikanerstrasse geboten. Gefeiert wird auf beiden Seiten des Barba- rossaplatzes und auf der Dominikanerstraße. Auf der Bühne des Barbarossabrunnenplatzes treten Musikbands, Kindertheater und Jugendmusikgruppen auf, hinter dem Platz werden Attraktionen für Kinder aufgebaut. Auf und um den Platz sind Stände aufgebaut (Essen und Trinken, Automobile, Schmuck, Immobilien, Banken, Versicherungen, Zahnärzte, Kunst, Hei- matverein und erste Hilfe). Auf der Dominikanerstraße gibt es ein Musikprogramm und ein gastronomisches Angebot. Das bekannte Luegallee-Fest besitzt eine Strahlkraft auch über den Stadtteil hinaus und zieht zahlreiche auswärtige Besucher an. Die Besucherströme wer- Seite 5 von 7 den im Besonderen aus Richtung Luegplatz und Belsenplatz (Belsenpark) erwartet, basie- rend auf den Vorjahreserfahrungen wird mit 10.000 Besuchern gerechnet. Die Geschäfte begleiten die Veranstaltung mit zahlreichen Aktionen. Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) am 31. August Die Messe CARAVAN SALON DÜSSELDORF ist die weltgrößte Messe für Reisemobile und Caravans. Mehr als 700 internationale Aussteller präsentieren sich auf der CARAVAN SA- LON MESSE DÜSSELDORF mit Caravan - und Reisemobilmarken, aktuellen Fahrzeug- trends und Neuheiten sowie zahlreichen Urlaubsdestinationen den über 250.000 Besuchern. Verschiedene Highlights und ein Rahmenprogramm runden das Ausstellerangebot ab. Eller am 14. September Das Gumbertstraßenfest findet seit über 20 Jahren in Eller statt. Es wird seit Jahren als Jahr- markt festgesetzt und seit 1997 von Geschäftsöffnungen begleitet. Die Besucherzahl steigt von Jahr zu Jahr stetig an. In den zurückliegenden Jahren waren mehr als 7.000 Besucher des Festes zu verzeichnen, so dass auf dieser Erfahrungsbasis wieder von einer vergleich- baren Besucherzahl ausgegangen wird (Dies verteilt sich auf die gesamte Veranstaltungszeit am Sonntag, so dass zeitgleich zu Spitzenzeiten nicht mehr als 3.000 Personen anwesend sind). Der Trödelmarkt als Teilelement des Festes erstreckt sich über die komplette Gum- bertstraße und bietet für diesen Tag ein besonders belebendes Element. Kaiserswerth am 14. September Aus den traditionellen Veranstaltungen Kartoffelfest/Handwerker-/Büchermarkt hat sich das gemeinsame Format „Kaiserswerth feiert" der Werbegemeinschaft „Wir Kaiserswerther e.V." entwickelt. Aus kleinen Anfängen entstanden, erfreut sich das Fest im späten Sommer mit einem umfangreichen Rahmenprogramm steigender Beliebtheit und hat sich längst als ein fester Bestandteil in dem Düsseldorfer Veranstaltungskalender etabliert. Wie in den vergan- gen Jahren werden rund 7.000 Besucher erwartet. Pempelfort/Derendorf am 28. September Seit 2006 veranstaltet die Werbegemeinschaft „Nördliche Innenstadt" am vierten September- Sonntag das Straßenfest, zu dem wieder über 30.000 Besucher erwartet werden. Traditionell stehen an diesem Tag die Kinder im Mittelpunkt, die vom Kinderschminken bis zum Kletter- turm bestens unterhalten werden. Mehr als 120 Geschäfte, gastronomische Betriebe und Seite 6 von 7 öffentliche Einrichtungen nehmen am Nordstraßenfest durch Straßenstände und vieles an- deres teil und Beleben das weitere Umfeld der Nordstraße. Eller am 12. Oktober Immer am zweiten Sonntag im Oktober findet der Künstlermarkt in Düsseldorf-Eller statt. Geboten wird vielfältige bezahlbare Kunst und Kunsthandwerk mit Vorführungen am Stand. Maler, Bildhauer, Zeichner und Kunsthandwerker zeigen hier Außergewöhnliches. Für kleine Nachwuchskünstler gibt es ein ganz besonderes Kreativprogramm. Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) am 12. Oktober Gegründet bereits 1952 ist die Messe K Düsseldorf (Kunststoffmesse Düsseldorf) die inter- nationale Fachmesse für Kunststoff, Kautschuk, Kunststoffverarbeitung und Kunststoffher- stellung weltweit. Das Ausstellungsangebot der mehr als 3.000 nationalen und internationa- len Aussteller umfasst Maschinen und Ausrüstungen, Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbzeuge, technische Teile und verstärkte Kunststofferzeugnisse. Die Ausstellungsfläche von nahezu 200Tqm lockt alle drei Jahre über 180.000 Besucher in die Landeshauptstadt. Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) am 30. November Stadtteile Benrath, Eller, Kaiserswerth, Oberkassel und Pempelfort/Derendorf am 07. Dezember Düsseldorf in weihnachtlicher Stimmung: Lichterglanz, Weihnachtsmärkte, der Duft von ge- brannten Mandeln und Glühwein, der durch die Straßen zieht. Die Rheinmetropole lockt nicht nur die eigenen Bewohner und Menschen aus der Region an, über die Niederlande, Belgien, England und Frankreich hinaus wirkt die Strahlkraft der Landeshauptstadt weit ins Ausland. Auch die Weihnachtsmärkte in den Stadtteilen haben lange Tradition. Sie sind beliebter Treff- punkt und großer Besuchermagnet. Auch in diesem Jahr sollen wieder zahlreiche Besucher aus den benachbarten Stadtteilen angelockt werden. In Eller findet der Weihnachtsmarkt ge- meinsam mit dem Weihnachtsbasar der katholischen Kirche statt. Seit mehr als 20 Jahren verwandelt sich die Benrather Fußgängerzone zur Adventszeit in einen großen Weihnachtsbasar mit Kunsthandwerkern, Sammlern, Keramik- und Antiquitä- tenhändlern sowie Verkäufern von weihnachtlichen Artikeln. Der traditionsreiche Markt zieht Besucher weit über die Stadtteilgrenzen hinaus an. In Pempelfort haben Besucherbefragungen gezeigt, dass etwa ein Drittel der Besucher zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, weiterhin wird ein kostenloses Parken im Parkhaus Goebenstraße angeboten, so dass auch das Umfeld der Nordstraße belebt wird. Ergänzt Seite 7 von 7 wird der Weihnachtsmarkt durch ein buntes Programm mit Kinderkarussell, Kasperletheater und Live-Musik auf der Aktionsbühne. Der Kaiserswerther Weihnachtsmarkt öffnet schon traditionell jedes Jahr in der Vorweih- nachtszeit vielen Besuchern aus nah und fern seine Pforten in historischer und altehrwürdi- ger Kulisse. Der Weihnachtsmarkt, erstmals in 2004 auf Initiative der Werbegemeinschaft "Wir Kaiserswerther" e. V. als "Kaiserswerther Winterzauber" am zentralen Kaiserswerther Markt veranstaltet, erfreut sich seitdem allergrößter Beliebtheit. Insbesondere das jedes Jahr den Weihnachtsmarkt begleitende reichhaltige kulturelle Programm, terminiert vor allem an den Adventswochenenden, steht im Vordergrund und findet großen Zuspruch bei Groß und Klein. Und auch das Programm des Weihnachtsmarkts wird in dieser Tradition stehen: Seit 2009 auf dem Kaiserswerther Klemensplatz angesiedelt, bietet er hier auf ca. 1000 m² zehn weihnachtsmarkt-typischen Marktbuden Platz sowie zentral in seiner Mitte eine Veranstal- tungsbühne für Aufführungen aus dem reichhaltig geplanten Kulturprogramm. In der Ad- ventszeit täglich geöffnet werden erfahrungsgemäß pro Tag bis 500 Besucher - insgesamt ca. 15.000 Besucher - erwartet. Gleichermaßen bilden also Besinnlichkeit sowie kulturelle Abwechslung und Fröhlichkeit das Leitmotiv des vorweihnachtlichen Zaubers im historischen Kaiserswerth. Und genau in diesem Sinne öffnet auch der inhabergeprägte, stationäre Kai- serwerther Einzelhandel seit einigen Jahren an einem der vorweihnachtlichen Wochenenden seine Geschäfte. Nicht Kommerz und Umsatz stehen dabei im Vordergrund, sondern Zu- sammensein und Miteinander bei Glühwein, Gesang und Kommunikation in kulturell und his- torisch einmaliger Umgebung - ganz im Sinne des Leitmotivs und als Kontrast zum meist in eigenen vier Wänden sich abspielenden und eher kommunikationsfernen "E-Commerce". Auch sonntags hat der Weihnachtsmarkt also wieder, wie in jedem Jahr seit 2004, geöffnet. Bereits in den Jahren ohne verkaufsoffenen Sonntag war er für Kaiserswerth äußerst belieb- ter Treffpunkt mit sehr regem Besucherzuspr

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

3 Ordnungsbehördliche Verordnung Innenstadt 2025 als Text anzeigen
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Innenstadt (gesamte Stadtteile Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) - Ausnahmen vom Ladenschluss im Jahre 2025 Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der. Ladenöffnungszeiten (Laden- öffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113) in der zurzeit gültigen Fassung wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Ratsbeschluss vom 28.05.2025 für das Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Abweichend von § 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein - in der Innenstadt (die gesamten Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) in Zusammenhang mit der K Messe am Sonntag, dem 12.10.2025, - in der Innenstadt (die gesamten Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) in Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt in der Innenstadt am Sonntag, dem 30.11.2025, Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb des im Rahmen des § 1 zugelassenen räumlichen Bereiches oder außerhalb der im § 1 zugelassenen Geschäftszeiten für den geschäftlichen Verkehr mit dem Kunden offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöff- nungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Die ordnungsbehördliche Verordnung tritt mit dem Tag nach der Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 28.05.2025 beschlossene ordnungs- behördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshaupt- stadt Düsseldorf in der Innenstadt (gesamte Stadtteile Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) - Ausnahmen vom Ladenschluss - im Jahre 2025 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung NRW beim Zustandekommen dieser ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düs- seldorf - Ausnahmen vom Ladenschluss im Jahre 2025 - nach Ablauf von 6 Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige- verfahren wurde nicht durchgeführt, 2. die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Ausnahmen vom Ladenschluss im Jahre 2025 - ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Düsseldorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Düsseldorf, den . .2025 Dr. Stephan Keller Oberbürgermeister
4 Kriterienkatalog als Text anzeigen
Kriterienkatalog zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf Der Einzelhandelsverband beantragt jeweils für ein Jahr im Voraus einheitlich die Genehmigung von Sonntagsfreigaben durch die Landeshauptstadt Düsseldorf. Der nachfolgende Kriterienkatalog dient dazu, eine grundsätzlich genehmigungsfähige Antragstellung zu ermöglichen und die diesbezügliche Vorprüfung innerhalb der Stadtverwaltung zu erleichtern. Der Katalog beschränkt das Verordnungsermessen des Stadtrates nicht und begründet keinen An- spruch auf Erlass einer entsprechenden Rechtverordnung durch den Rat. Eine beabsichtigte Aufhebung oder Änderung dieses Kataloges soll den Beteiligten nach Möglichkeit bis zum Juni des vorangehenden Jahres mitgeteilt werden. Gesetzliche Vorgaben (§ 6 LÖG):  Nicht mehr als vier Freigaben pro Ortsteil  Nicht länger als fünf Stunden pro Tag  Beschränkung auf Bezirke, Ortsteile und Handelszweige ist möglich  Rücksichtnahme auf die Hauptzeit des Gottesdienstes  Beschränkung auf einen Adventssonntag pro Stadtteil  Ausgenommen 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feier- tage (Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag, Karfreitag) Beschränkungen angelehnt an den RdErl. des Ministeriums vom 09.08.1999 zum alten Ladenschluss- gesetz:  Freigaben sind nur aus Anlass von nach der GewO festgesetzten Märkten, Messen oder ähnli- chen Veranstaltungen zulässig.  Ähnliche Veranstaltungen wie Märkte und Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Heimatfeste o- der sportliche und kulturelle Veranstaltungen mit erheblichen Besucherzahlen (mindestens 30.000 Besucher) und mit grundsätzlich traditioneller, überörtlicher Bedeutung, die seit min- destens drei Jahren bestehen und regelmäßig wiederkehren.  diese Kriterien werden bei auf einzelne Stadtteile bezogenen Sonntagsöffnungen analog an- gewendet, der Anlass muss einen Bezug zum Stadtteil haben. Zusätzliche Kriterien der Landeshauptstadt Düsseldorf: 1. Es werden pro Jahr an nicht mehr als 12 Kalender-tagen verkaufsoffene Sonntage zugelassen. 2. Soweit gesamtstädtische Sonntagsfreigaben anlässlich von Messen erfolgen sollen, ist dies nur genehmigungsfähig, wenn es sich um äußerst besucherstarke Leitmessen (z.B. Drupa, K, me- dica, Caravan-Salon ö. ä.) handelt. 3. Es dürfen nicht mehr als 2 Adventssonntage mit verkaufsoffenen Sonntagen belegt werden. Insoweit hat eine Synchronisation der „Weihnachtsmarktfreigaben" zu erfolgen. 4. Beschränkung auf höchstens 2 Sonntagsfreigaben pro Stadtteil aufgrund von Stadtteilfesten, zuzüglich einer synchronisierten Weihnachtsmarktfreigabe. 5. Neben den durch § 6 LÖG ausgenommenen Feiertagen erfolgen keine Sonntagsfreigaben am Reformationstag und am Tag der Arbeit (1. Mai). 6. Öffnungsklausel: Erstmalig stattfindende Anlässe oder Veranstaltungen werden grundsätzlich nicht zur Recht- fertigung von Sonntagsfreigaben akzeptiert. Ausnahmsweise kann anlässlich von Veranstaltungen oder Ereignissen, die eine herausra- gende gesamtstädtische oder stadtteilbezogene Bedeutung haben und überörtlich große öf- fentliche Aufmerksamkeit erwarten lassen (z.B. Jubiläumsveranstaltungen, international her- ausragende Sport- oder Kulturereignisse) eine weitere Sonntagsfreigabe außerhalb der Zusatz- kriterien und ggf. auch an einem zusätzlichen Kalendersonntag zugelassen werden. Die Aus- nahme soll nicht in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren gewährt werden. Erläuterungen zu den Zusatzkriterien: Das im Jahre 2006 in Kraft getretene Ladenöffnungsgesetz hatte außerhalb der quantitativen Begren- zung keine Bedingungen mehr an die Freigaben geknüpft. Zwar wurde durch das Bundesverfassungs- gerichtsurteil vom 01.12.2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz und durch den diesbezüglichen Er- lass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2009 klargestellt, dass auch nach dem neuen Ladenöffnungsgesetz Sonntagsfreigaben nur auf- grund eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes erlaubt werden können, aber damit sind keine restriktiveren Bedingungen gemeint als es das alte Ladenschlussgesetz vorsah. Der nach dem Runderlass zum alten Ladenschlussgesetz geforderte weitergehende Aspekt, es müsse »ein dringendes Bedürfnis zur Versorgung der Besucher bestehen, das zu anderen Zeiten nicht erfüllt werden kann« fand wegen der Realitätsfremde bereits unter dem alten Ladenschlussgesetz keine Be- rücksichtigung und wird daher auch zukünftig nicht als Kriterium herangezogen. Durch die Beschränkung auf nicht mehr als zwölf betroffene Kalendertage wird eine Ausdehnung der Sonntagsfreigaben verhindert. Der Antragsteller ist insoweit gehalten, eine Auswahlentscheidung in Bezug auf die beantragten Termine zu treffen. Mit der Beschränkung auf zwei Stadtteilfreigaben und auf nicht mehr als zwei betroffene Adventssonn- tage wird der geforderten Synchronisation und Harmonisierung der Freigaben Rechnung getragen. Ferner muss eine Konzentration auf die bedeutenden Stadtteilfeste erfolgen. Eine Ausweitung auf Fei- ern einzelner Straßenzüge, die von wenigen Einzelhändlern organisiert werden, wird verhindert. Durch den Ausschluss des Reformationstages und des Maifeiertages von den Sonntagsfreigaben wird den Interessen der Kirchen und der Gewerkschaften Rechnung getragen. Der grundsätzliche Ausschluss neuer Anlässe soll Sonntagsfreigaben entgegenwirken, die von großen Einzelhandelsbetrieben zum Zwecke der Umsatzsteigerung mittels eines „vorgeschobenen" Stadtteil- festes initiiert werden könnten. Die Stadt soll aber durch die Öffnungsklausel ausnahmsweise die Mög- lichkeit haben, sich bei bedeutenden überregionalen Veranstaltungen als weltoffene Metropole zu präsentieren und den Besuchern während ihres Aufenthaltes auch ein entsprechendes attraktives Ein- kaufserlebnis zu bieten.
5 Stellungnahme HWK als Text anzeigen
1 Winkels, Olivia Von: Oberhoff.Petra <[email protected]> Gesendet: Dienstag, 22. Oktober 2024 11:00 An: Winkels, Olivia Betreff: VOS 2025 Sehr geehrte Frau Winkels, wir erheben keine Bedenken gegen die Sonntagsnachmittagsfreigaben. Freundliche Grüße Petra Oberhoff Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf Telefon: +49 211 8795 521 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwk-duesseldorf.de Facebook: www.facebook.com/hwkddorf Youtube: www.youtube.com/user/AkademieHWK Diese E-Mail sowie etwaige Anlagen sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt und können vertrauliche oder gesetzlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind, unterrichten Sie bitte den Absender und vernichten Sie diese Mail. Anderen als dem bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu speichern, weiterzuleiten oder ihren Inhalt, auf welche Weise auch immer, zu verwenden. Wir verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Für Schäden, die dem Empfänger gleichwohl durch von uns zugesandte, mit Viren befallene E-Mails entstehen, schließen wir jede Haftung aus.
6 Stellungnahme IHK als Text anzeigen
IHK Düsseldorf | Postfach 101017 | 40001 Düsseldorf Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf | Zertifiziert durch CERTQUA nach DIN EN ISO 9001:2015 Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf [email protected] www.duesseldorf.ihk.de Verkaufsoffene Sonntagnachmittage im Jahr 2025: Stellungnahme zum Antrag des Han- delsverbands vom 20.9.2024 und dem Entwurf der entsprechenden ordnungsbehördli- chen Verordnung Sehr geehrte Frau Winkels, in der Landeshauptstadt sind im Jahr 2025 insgesamt Ladenöffnungen an elf Sonntagnachmittagen ge- plant. Diese fußen auf Anlässen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW), die ein öffentliches Interesse begründen und nach unserer Auffassung somit sonntägliche Ladenöffnungen rechtfertigen. Die IHK stimmt den Anträgen somit zu. Bei der Würdigung der hier zugrundeliegenden Anlässe ist die Rechtslage und die Rechtsprechung ver- schiedener Verwaltungsgerichte zu berücksichtigen, die sich mit der Zulässigkeit verkaufsoffener Sonn- tage beschäftigt haben. Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen ging es bisher vor allem um die Fra- gen der räumlichen Abgrenzung von Verkaufsöffnungen sowie die Strahlkraft der Feste, Märkte, Messen oder Veranstaltungen, die weiterhin relevant für die Freigabe von Sonntagsöffnungen sind. So ist laut Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) nach wie vor nachzuweisen, dass Anlässe gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG gegenüber einer Ladenöffnung im Vordergrund stehen, insbesondere durch Angaben zu deren „Charakter, Größe und Zuschnitt" (Beschluss vom 2. November 2018; 4 B 1580/18). Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass das durch das Grundgesetz gewährleistete Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes nur gewahrt werde, wenn die im LÖG NRW weit gefassten gesetzlichen Vorausset- zungen für Ladenöffnungsfreigaben an Sonn- und Feiertagen einschränkend ausgelegt würden. In der Konsequenz ist das LÖG NRW somit grundsätzlich restriktiv auszulegen, was eine detaillierte Begrün- dungspflicht der Kommunen nach sich zieht. Die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung - die einerseits Restriktionen, andererseits Hinweise für die Argumentation von Sonntagsöffnungen liefert - erfolgt in der vorliegenden kommunalen Verordnung. Neben den Veranstaltungsdaten sind angemessene Abgrenzungen der Verkaufsöffnungen definiert. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2018 (AZ 3 L 1924/18) relevant. Das Gericht untersagte eine geplante Sonntagsöffnung am Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt Allgemeine gewerberechtliche Angelegenheiten Olivia Winkels Worringerstr. 111 40211 Düsseldorf Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Durchwahl Fax E-Mail 18.10.2024 III Schu 3557-234 3557-379 [email protected] 30. Oktober 2024 - 2 - 1. Juli 2018 in Teilen von Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt unter anderem, weil aus seiner Sicht der räumliche Geltungsbereich zu weit gedehnt worden sei. Vor dem Hintergrund, dass speziell die für die Innenstadt beantragten Sonntagsöffnungen im Zusammen- hang mit parallel stattfinden Messen stehen, weisen wir allerdings auch auf ein Urteil des Bundesverwal- tungsgerichts vom 16. März 2022 hin (BVerwG 8 C 6.21). Es stellt im Kern fest, dass aufgrund der Be- deutung von mehrtätigen internationalen Großveranstaltungen, vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung auf das Umfeld der Veranstaltungen abgesehen werden kann, weil sich deren Ausstrah- lungswirkung auf das gesamte Stadtgebiet erstrecke. Die Ausstrahlungswirkung internationaler Großmes- sen in Düsseldorf, auch auf die Innenstadt, haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 3 L 1823/17) sowie das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 4 B 520/17) bereits im Jahr 2017 bestätigt. Neben den Vorgaben des LÖG NRW und der Rechtsprechung gibt es in Düsseldorf die Besonderheit des „Kriterienkatalogs zur Reduzierung und Synchronisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Düsseldorf". Dieser begrenzt unter anderem die Zahl der zulässigen Sonntagsöffnungen pro Jahr auf insgesamt maxi- mal zwölf und höchstens vier pro Stadtteil. Die IHK hält diese Selbstbeschränkung für unangebracht, da sie den lokalen Handel unnötig hemmt; auch im Standortwettbewerb. Die vom Landesgesetzgeber mit der Novellierung des LÖG NRW im Jahr 2018 vorgenommene Liberalisierung sollte auch in der Landes- hautstadt anerkannt und der Kriterienkatalog gestrichen werden. Konkret beeinträchtigt ist durch die Vor- gaben des Kataloges etwa eine von der lokalen Interessengemeinschaft gewünschte und beantragte Sonntagsöffnung im Stadtteil Eller im Zusammenhang mit dem dortigen Künstlermarkt (relevantes Krite- rium: nicht mehr als zwei Freigaben aufgrund von Stadtteilfesten plus einer Adventsfreigabe). Folgende verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) sind aus Sicht der IHK freizugeben: ▪ Im Zusammenhang mit Messen am 31. August zur „Caravan" sowie am 12. Oktober zur „K". Laut § 6 LÖG NRW ist eine Sonntagsöffnung zulässig, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Das ist laut Gesetz beispielsweise dann gegeben, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt (s. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG.). Dies ist an den beiden genannten Terminen der Fall, da der Antrag vor dem Hintergrund besucherstarker, etablierter Messen gestellt wird. Neben dem öffentlichen Interesse ist zudem ein räumlicher Kontext zwischen den Messen und den Geschäftsbereichen, in denen Verkaufsöffnungen stattfinden, gegeben. Der räumliche Zusammen- hang zwischen der Düsseldorfer Messe und der Innenstadt wurde bereits mehrfach gerichtlich bestä- tigt: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am 2. Mai 2017 anlässlich der „Interpack" (Az. 3 L 1823/17), dass Messehallen und Düsseldorfer City aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse als Einheit zu betrachten sind. Drei Tage später sprach das OVG NRW mit Blick auf dieselbe Messe von einer besonderen Messeatmosphäre in der Innenstadt, die den verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmecharakter der Ladenöffnung am Messesonntag verdeutliche (Az. 4 B 520/17). Dasselbe gilt auch für die Messe „K" (mit üblicherweise Besucherzahlen von rund 200.000 Men- schen, siehe dazu: https://www.k-online.de/de/Media_News/Presse/Pressematerial/Pressemeldun- gen/K_2022_-_Messeverlauf_erf%C3%BCllt_h%C3%B6chste_Erwartun- gen#:~:text=176.000%20Fachbesucherinnen%20und%20%2Dbesucher%20aller,Prozent%20auf%20 - 3 - konstant%20hohem%20Niveau). Viele dieser Besucher und Aussteller werden in der Innenstadt übernachten, das gastronomische Angebot nutzen und im Einzelhandel einkaufen. Die Messe ist nach unserer Ansicht zweifellos geeignet, am 12. Oktober eine Verkaufsöffnung in der Innenstadt zu begründen. Ebenso gilt dies für die Messe „Caravan" mit regelmäßig mehr als 250.000 Besuchern (s. dazu https://www.messe-duesseldorf.de/de/News_Stories/Newsroom/CARAVAN_SALON_%C3%BCber- zeugte_mit_zufriedenen_Besuchern,_guten_Gesch%C3%A4ften_und_hervorragender_Stimmung ). Auch diese Messe ist unserer Ansicht nach geeignet, am 31. August eine Verkaufsöffnung in der In- nenstadt zu begründen. ▪ Am 30. November zu den innerstädtischen Weihnachtsmärkten: Mit einer Entscheidung vom 7. Dezember 2017 (AZ 4 B 1538/17) hat das OVG NRW festgestellt, dass der Weihnachtsmarkt in der Düsseldorfer Innenstadt eine beträchtliche Größe und Attraktivität habe, die während der Adventszeit eine große Zahl an Besuchern anziehe. Diese eindeutigen Aussa- gen gelten nach wie vor, so dass die Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung aufgrund des Charakters, der Größe und des Zuschnitts der Veranstaltung außer Frage steht; zumal die Bedeutung des Marktes weiter gestärkt wird (siehe dazu u.a. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/weihnachtsma- erkte/duesseldorf-weihnachtsmaerkte-2024-roncalli-baut-am-rheinufer-auf_aid-106554357). Zudem bestätigte das OVG NRW einen engen räumlichen Zusammenhang zwischen dem Weihnachtsmarkt und der Ladenöffnung in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt. Der Genehmigung steht aus Sicht der IHK somit nichts entgegen. Folgende verkaufsoffene Sonntage in den Stadtteilen sind aus Sicht der IHK freizugeben: Im Zusammenhang mit verschiedenen Veranstaltungen werden Verkaufsöffnungen in mehreren Düs- seldorfer Stadtteilen beantragt. Bei den Veranstaltungen handelt es sich durchgängig um etablierte Feste und Märkte, die seit Jahren regelmäßig zahlreiche Besucher anziehen. Sie sind deshalb grund- sätzlich geeignet, Verkaufsöffnungen zu rechtfertigen. In der kommunalen Verordnung werden zu- dem plausible Bereiche definiert, in denen Geschäftsöffnungen zulässig sein sollen. Diese wurden offensichtlich unter Bezugnahme auf das Format und die Größe der einzelnen Veranstaltungen abge- grenzt. ▪ Am 6. April in Eller zum Ostermarkt: Der etablierte Ostermarkt ist aus Sicht der IHK ein geeignetes Fest, um ein öffentliches Interesse und somit eine Geschäftsöffnung zu begründen. Es handelt sich um eine individuelle Veranstaltung mit dem Schwerpunkt Kunsthandwerk, die jährlich rund 8.000 Besucher anzieht. Zahlreiche online re- cherchierbare Presseberichte bestätigen die Besonderheit und Attraktivität dieses Marktes im Zent- rum des Stadtteils Eller. Das verdeutlicht auch der Blick auf entsprechende Zahlen, die den Stellen- wert des Marktes belegen: Während zum Ostermarkt rund 8.000 Besucher erwartet werden, zeigt eine Passantenzählung der IHK aus 2023, dass an Samstagen im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr durch- schnittlich 3.287 Menschen in der Gumbertstraße registriert wurden (s. dazu: https://www.ihk.de/blue- - 4 - print/servlet/resource/blob/4132958/c0b03df99ccd6bc261ed34a738a1c5fa/m3-passantenfrequenz- zaehlung-in-den-duesseldorfer-stadtteilzentren-data.pdf). 1 Dabei ist anzunehmen, dass lediglich rund zwei Drittel dieser Einzelhandelskundinnen und -kunden sind (s. dazu Untersuchungen „Vitale Innen- städte" des Instituts für Handelsforschung). Den Großteil der Menschen wird somit voraussichtlich der Markt anlocken und nicht die Ladenöffnung. ▪ Am 11. Mai in Benrath zum Maimarkt: Die IHK hält den Maimarkt für einen geeigneten Anlass für eine Sonntagsöffnung und begrüßt, dass der lokale Handel den Stadtteil mit seinen Qualitäten - inklusive der Geschäfte - präsentieren möchte. Der Maimarkt ist ein etabliertes Fest mit Tradition, das in Düsseldorf bekannt ist. Den Stel- lenwert belegt die hohe Besucherresonanz der letzten Jahre. Aus den Antragsunterlagen geht hervor, dass mehr als 10.000 Menschen erwartet werden. Das hält die IHK für realistisch. So handelt es sich beim Maimarkt um eine Veranstaltung, die hinsichtlich ihrer Ausstrahlungskraft und ihrer Besucher- zahlen mit dem Benrather Weihnachtsmarkt vergleichbar ist. Beim Weihnachtsmarkt wurden im De- zember 2016 an einem Sonntag ohne Verkaufsöffnung 8.000 Besucher gezählt. Hinzu kommt, dass der Maimarkt im Jahr 2017 ohne begleitende Geschäftsöffnung stattgefunden hat und eine beachtli- che - und gegenüber dem Vorjahr sogar gesteigerte Besucherzahl - verzeichnen konnte. Bestärkt wird dies dadurch, dass im Zuge der bereits zitierten IHK-Passantenzählung im Stadtteil Benrath an den grundsätzlich frequenzstarken Samstagen durchschnittlich 3.899 Menschen im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr im Benrather Zentrum gezählt wurden. Die Eignung des Maimarkes als Legitimation für eine Sonntagsöffnung durch seine prägende Wirkung und Anziehungskraft ist somit gegeben. ▪ Am 17. August in Oberkassel zum Luegallee-Fest: Die IHK hält das seit 1998 stattfindende Fest für geeignet, um eine Sonntagsöffnung zu begründen. Das Fest findet im Wesentlichen innerhalb des im Rahmenplan Einzelhandel der Stadt Düsseldorf definierten großen Stadtteilzentrums Luegallee, statt und bietet regelmäßig ein breites und anspre- chendes Rahmenprogramm, das für die Qualität des Festes an sich spricht. Dazu werden - wie in den Vorjahren - mehrere tausend Besucher erwartet, was eine Ladenöffnung legitimiert; zumal bei der IHK-Passantenzählung samstäglich von 13 bis 18 Uhr durchschnittlich lediglich 1.030 Personen - und potenzielle Einkaufskunden - in der Luegallee erfasst wurden. ▪ Am 14. September in Kaiserswerth zu „Kaiserswerth feiert": Aus den traditionellen Veranstaltungen Kartoffelfest, Handwerker- und Büchermarkt hat die lokale Werbegemeinschaft das Format „Kaiserswerth feiert" entwickelt. In diesem Zusammenhang wird ein verkaufsoffener Sonntag in Kaiserswerth beantragt. Dabei wird, wie in den vergangenen Jahren, von mehreren zehntausend Besuchern ausgegangen. Das wären weitaus mehr Menschen als Passanten zur samstäglichen Einkaufszeit in Kaiserswerth unterwegs sind (laut IHK-Passantenzählung ca. 3.400). ▪ Am 14. September in Eller zum Gumbertstraßenfest: Das Gumbertstraßenfest findet seit über 20 Jahren statt und ist fester Bestandteil des Veranstal- tungskalenders in Eller. Zudem zieht das Fest aufgrund des umfangreichen Rahmenprogramms etli- che Menschen aus dem Stadtteilumfeld und darüber hinaus an; der Antragsteller spricht von über 1 Analog zu den samstäglichen Erhebungen wurden auch Passantenzahlen an Donnerstagen erfasst. Diese Don- nerstagsdaten stützen die Aussagen zu den hier und im Weiteren zitierten Samstagsdaten und sind ebenfalls unter dem genannten Link abrufbar. - 5 - 7.000 Besuchern, die das Fest in den letzten Jahren hatte. Es war stets verknüpft mit Geschäftsöff- nungen und ist aufgrund seiner Größenordnung regelmäßig ein Thema in den lokalen Medien, wie eine Internetrecherche zeigt. Aufgrund der großen Besucherzahl und den von der IHK registrierten Frequenzen (siehe Link oben) ist eine solche Öffnung aus Sicht der IHK auch 2025 zu rechtfertigen. ▪ Am 28. September in Pempelfort/Derendorf zum Nordstraßenfest: Das Nordstraßenfest mit seinem breiten Rahmenprogramm war in den vergangenen Jahren immer wieder Besuchermagnet. Das wird nach Auffassung der Organisatoren auch 2025 so sein. So sind laut Antragsunterlagen rund 30.000 Personen zu erwarten. Diese Zahl rechtfertigt aus Sicht der IHK eine Geschäftsöffnung, zumal samstäglich von 13 bis 18 Uhr durchschnittlich rund 3.150 Menschen erfasst wurden (s. dazu IHK-Passantenzählung). ▪ Am 7. Dezember in den Stadtteilen Benrath, Eller, Kaiserswerth, Oberkassel und Pempelfort/Deren- dorf zu den dortigen Weihnachtsmärkten: Die IHK vertritt die Auffassung, dass alle genannten Weihnachtsmärkte zweifellos jeweils viele Besu- cher aus den einzelnen Stadtteilen sowie aus anderen Quartieren anziehen werden und sie grund- sätzlich Sonntagsöffnungen legitimieren. Dafür spricht auch, dass in den genannten Stadtteilen be- reits in den vergangenen Jahren Sonntagsöffnungen zu den jeweiligen Weihnachtsmärkten genehmigt wurden. Übergreifend ist festzuhalten, dass die Märkte nicht dazu dienen, die Umsätze des lokalen Handels zu steigern, sondern als Treffpunk

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7 Stellungnahme IHK Ergänzung als Text anzeigen
IHK Düsseldorf | Postfach 101017 | 40001 Düsseldorf Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf | Zertifiziert durch CERTQUA nach DIN EN ISO 9001:2015 Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf [email protected] www.duesseldorf.ihk.de Verkaufsoffene Sonntagnachmittage im Jahr 2025: Ergänzende Stellungnahme zum An- trag des Handelsverbands vom 20.9.2024 und dem Entwurf der entsprechenden ord- nungsbehördlichen Verordnung Sehr geehrter Herr Dr. Veelken, zum oben genannten Verfahren äußerst sich die IHK in dieser Stellungnahme ergänzend zu derjenigen vom 30. Oktober 2024. Anlass sind neue Erkenntnisse, unter anderem aus einer von der IHK beauftrag- ten, noch nicht veröffentlichten, Studie zur Düsseldorfer Innenstadtentwicklung. Diese liefert neue Daten und Erkenntnisse für eine fundiertere Bewertung der Zulässigkeit einzelner Sonntagsöffnungen in der City, insbesondere hinsichtlich der Besucherprognosen. Die vorliegende Stellungnahme ersetzt dabei nicht diejenige vom 30. Oktober 2024. Im Fokus stehen dabei die vom Einzelhandelsverband beantragten verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt (Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt) ▪ am 31. August zur Messe „Caravan Salon", ▪ am 12. Oktober zur Messe „K" sowie ▪ am 30. November zu den innerstädtischen Weihnachtsmärkten. Zur beantragten Sonntagsöffnung am 31. August zur „Caravan Salon": Für die Bewertung der Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen ist gemäß Rechtsprechung sicherzustellen, „dass nach der anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt für sich genommen auslöste, die Zahl der Besucher überstiege, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen". 1 Dies kon- kretisierte das OVG NRW im Weiteren dahingehend, dass Messeteilnehmer in die Prognose einzustellen sind und abzuschätzen ist, „wie viele von ihnen im Zeitraum der streitgegenständlichen Verkaufsstellen- öffnung bzw. allein am Messesonntag erwartet werden." 2 Gleichwohl betont das OVG NRW, dass es „für die prognostische Beurteilung der für die anlassgebende Veranstaltung einerseits und die Ladenöffnung andererseits jeweils erwarteten Besucherströme und deren vergleichende Gegenüberstellung [...] nicht 1 S. Urteil des BVerwG vom 11. November 2015 (8 CN 2.14) 2 S. Beschluss des OVG NRW vom 6. März 2024 (4 B 206/24.NE) Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt Allgemeine gewerberechtliche Angelegenheiten Dr. Sebastian Veelken Worringerstr. 111 40211 Düsseldorf Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Durchwahl Fax E-Mail 18.10.2024 III Schu 3557-234 3557-379 [email protected] 21. Februar 2025 - 2 - auf exakte Zahlen, sondern angesichts tatsächlich bestehender erheblicher Prognoseunsicherheiten le- diglich auf ungefähre Größenordnungen ankommt." 3 Im Fall der für den 31. August 2025 beantragten Sonntagsöffnung bedeutet dies aus Sicht der IHK, dass für eine fundierte Prognose eine Gegenüberstellung von Einzelhandelskundinnen und -kunden zur Sonn- tagsöffnung und Besuchern, die wegen der Messe die Innenstadt aufsuchen, erfolgen muss. Für eine sol- che Gegenüberstellung greift die IHK auf Daten vom 1. September 2024 zurück. An diesem Sonntag fand die Messe „Caravan Salon", verknüpft mit einer innerstädtischen Sonntagsöffnung, statt. Dabei ist festzu- halten, dass sich an diesem Tag, im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr bzw. zur Zeit der Sonntagsöffnung, ca. 15.110 Einzelhandelskundinnen und -kunden in der Innenstadt befanden (s. Abbildung 1) 4 . Diese Zahl ergibt sich wie folgt: Gemäß der Passantenfrequenzmessungen von hystreet.com wurden zwi- schen 13 und 18 Uhr an den drei zentral gelegenen Zählstandorten Flinger Straße Mitte, Schadowstraße Mitte und Königsallee Ostseite Mitte insgesamt 33.729 Passantinnen und Passanten gezählt. Dabei ist davon auszugehen, dass einige dieser an zwei oder gar allen drei Standorten registriert wurden. Die IHK geht daher von einem „Doppelerfassungsabschlag" von 20 Prozent aus. Das Verwaltungsgericht Düssel- dorf hat in seinem Beschluss vom 8. März 2018 zu einer zulässigen Sonntagsöffnung zur Düsseldorfer Messe ProWein diesen „vom Oberverwaltungsgericht akzeptierten ‚Passantenabschlag" und „auf der Grundlage der IHK-Expertise in nachvollziehbarer Weise [dargelegten] ‚Doppelerfassungsabschlag'" als fundiert und ausreichend begründet akzeptiert. 5 Eine 2024 von der IHK Düsseldorf beauftragte, noch nicht veröffentlichte, digitale Standortanalyse der Düsseldorfer Innenstadt stützt diese Einschätzung. So wurden für das Jahr 2023 auf Basis von In-App- Daten der Smartphonenutzung die Bewegungs- und Verhaltensmuster der Düsseldorfer Innenstadtbesu- cher untersucht. Dabei zeigt sich, dass 35 Prozent der Besucher der Königsallee am selben Tag auch die Flinger Straße aufsuchen bzw. 17 Prozent die Schadowstraße. Von den Schadowstraßen-Besuchern su- chen 20 Prozent auch die Flinger Straße auf, 22 Prozent die Königsallee (s. Abbildung 2). Die IHK inter- pretiert diese Daten so, dass der angesetzte „Doppelerfassungsabschlag" in Höhe von 20 Prozent realis- tisch erscheint. Diesen Abschlag zugrunde gelegt, waren am 1. September 2024 von 13 bis 18 Uhr 26.983 Personen in der City (s. Abbildung 1). 3 S. Beschluss des OVG NRW vom 7. Dezember 2017 (4 B 1538/17) 4 S. hystreet.com GmbH unter www.hystreet.com, abgerufen am 14. Februar 2025 5 S. Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 08. März.2018 (3 L 588/18) Abbildung 1: EinkaufskundInnen in der Düsseldorf Innenstadt am 1.9.2024 - 3 - Darüber hinaus ist ein weiterer - ebenfalls vom OVG NRW anerkannter - „Abschlag für solche „reinen" Passanten vorzunehmen" 6 , um die Zahl der tatsächlichen Einzelhandelskundinnen und -kunden zu ermit- teln. Die IHK legt in diesem Kontext die jüngst veröffentlichte Studie „Vitale Innenstädte 2024" des IFH Köln zugrunde. Diese besagt, dass sich von rund 68.000 bundesweit in Innenstädten befragten Personen 61 Prozent mit dem Motiv „Einkaufen" gekommen seien. 7 Nach Auskunft des Handelsverbandes, der die Durchführung der Studie in Düsseldorf begleitet hat, beträgt dieser Anteil in der Landeshauptstadt sogar lediglich 56 Prozent. 8 Dass auch dieser Wert realistisch ist, wird ebenfalls durch die zitierte IHK-Studie gestützt. So wurde erhoben, dass sich über das Jahr 2023 an Sonntagen (die bis auf wenige Ausnahmen keine Möglichkeit zum Einkaufen bieten) durchschnittlich rund die Hälfte der Menschen in der Innenstadt aufhält wie an Werktagen (Samstag ausgenommen, da er eine Sonderrolle einnimmt; s. Abbildung 3). Das zeigt, dass die Innenstadt auch ohne Einkaufserlebnis ein gut besuchtes Ziel ist. Für die konkrete Prognoseerstellung zur Caravan Salon ergibt sich somit letztlich, dass am 1. September 2024, im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr, rund 15.110 Einzelhandelskundinnen und -kunden in der Düssel- dorfer Innenstadt anwesend waren (s. Abbildung 1). Diesem Wert ist nun die Anzahl der Personen ge- 6 S. Beschluss des OVG NRW vom 5. Mai 2017 (4 B 520/17) 7 Siehe IFH Köln unter www.ifhkoeln.de/referenzen/eigene-studien/vitale-innenstaedte-was-besucherinnen-erwarten/, zum Down- load, abgerufen am 14. Februar 2025. 8 Auskunft des Handelsverbandes NRW vom 13. Februar 2024, Teilergebnisse für Düsseldorf sind noch nicht veröffentlicht Abbildung 2: Wegebeziehungen in der Düsseldorfer Innenstadt, Gesamtschnitt im Jahr 2023, Quelle: IHK Düs- seldorf (Lesebeispiel: Von den Besuchern der Ratinger Straße besuchen am selben Tag auch 6 Prozent die Ra- tinger Straße) Abbildung 1: Wöchentlicher (indexbasierter) Frequenzverlauf in der Düsseldorfer Innenstadt im Betrachtungszeitraum 2023, Quelle: IHK Düsseldorf - 4 - genüberzustellen, die sich aufgrund der zeitgleich stattfinden Messe in der Innenstadt befand. Dabei wur- den am 1. September 2024 rund 28.000 Messebesucher in den Messehallen registriert. 9 Allerdings ist davon auszugehen, dass nicht alle diese Personen auch die City besuchten. Damit der Charakter des Geschehens in der Innenstadt vor allem durch die Messe und deren Besucher geprägt wird, ist dies nach Auffassung der IHK allerdings auch nicht notwendig. Vielmehr reicht es aus, wenn rund 7.500 (bzw. mehr als die Hälfte der insgesamt gezählten Einkaufenden) in die Stadtmitte gekommen sind. Die IHK hält dies für realistisch. Dafür sprechen auch folgende Aspekte: 1. Räumliche Nähe von Messe und Innenstadt. So argumentiert das OVG NRW, dass „die Messehallen und Düsseldorfer City [...] aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse sozusagen zu einer Ein- heit verklammert seien" 10 . Dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche (Stadtmitte, Alt- stadt, Carlstadt) ausstrahle, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Hotels und Restaurants gelegen sei, und öffentliche Verkehrsverbindungen eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichten, liegt nahe. 2. Neben Messebesuchern sind weitere „Messeakteure" in der Stadt, z.B. Aussteller, Messepersonal, etc., die die Innenstadt aufsuchen. Auch diese Einschätzung teilt das OVG NRW und betont, dass „nicht nur Besucher, sondern auch Aussteller zu berücksichtigen [seien]. Denn auch sie halten sich gerade wegen der Messe in der Stadt auf und tragen so zu der spezifischen Prägkraft der Veranstal- tung bei" 11 . 3. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Messe - egal ob Besucherinnen und Besucher, Aussteller, Messeangestellte, etc. - ein internationales Publikum lockt. So wurden im Jahr 2024 insgesamt 250.000 Messebesucher aus 69 Ländern sowie 778 Aussteller aus 35 Ländern gezählt. 12 Zahlreiche dieser Personen kannten die Landeshauptstadt somit nicht und besuchten daher vermutlich die schnell zu erreichende Innenstadt für Aktivitäten im Zuge oder am Rande der Messe. Vor den genannten Gründen ist die IHK der Meinung, dass eine Sonntagsöffnung in der Düsseldorfer In- nenstadt am 31. August 2025 zur Messe Caravan Salon die rechtlichen Vorgaben erfüllt und zulässig ist. Zur beantragten Sonntagsöffnung am 12. Oktober zur Messe „K": Für den 12. Oktober 2025 ist aus Sicht der IHK für die Besucherprognose das identische Rechenmodell zugrunde zu legen; mit entsprechend angepassten Daten. In der Konsequenz ergibt sich daher folgende Ausgangslage 13 : 9 Telefonische Auskunft der Messe Düsseldorf GmbH vom 7. Februar 2024 10 S. Beschluss des OVG NRW vom 5. Mai 2017 (4 B 520/17) 11 12 S. Messe Düsseldorf GmbH unter https://www.messe-duesseldorf.de/de/News_Stories/Newsroom/CARAVAN_SA- LON_%C3%BCberzeugte_mit_zufriedenen_Besuchern,_guten_Gesch%C3%A4ften_und_hervorragender_Stimmung , abgerufen am 17. Februar 2025 13 S. hystreet.com GmbH unter www.hystreet.com, abgerufen am 14. Februar 2025 - 5 - Zeitgleich wurden an diesem Sonntag 22.000 Messebesucher zur „K" registriert. Auch hier gilt, dass si- cherlich nicht alle an dem Tag auch die City besuchten. Die IHK hält allerdings auch hier die Anforderung für erfüllt, dass das Geschehen in der Innenstadt wesentlich durch die Messebesucherinnen und -besu- cher geprägt ist. Dafür sprechen unter anderem folgende Aspekte: 1. Die oben genannten Punkte 1. und 2. zur Messe Caravan Salon. 2. Das im Fall einer globalen Leitmesse internationale Publikum (177.486 Besucher aus 167 Ländern) und das vor Ort beschäftigte Personal, das explizit und ausschließlich zur Messe vor Ort ist. Dazu zählen unter anderem 2.152 internationale Aussteller aus 59 Ländern (somit sind 71 Prozent aller Aussteller international) 14 . 3. Hinzuzuzählende Begleitpersonen zu entsprechenden Anlässen. So bestätigt das OVG NRW im ähn- lich gelagerten Fall der Messe Interpack, dass zum Kreis der bereits genannten Personen „erfah- rungsgemäß noch eine mit realistischem Aufwand nicht näher bestimmbare Zahl von Begleitperso- nen hinzu[kommt], die Messebesucher gerade am Wochenende zu einer solchen Veranstaltung mitbringen." 15 4. Relevant ist zudem, dass die Messe als mehrtägiges Event anzieht. Dabei „gewinnt die Messe ihre spezifische Prägkraft auch daraus, dass es sich bei ihr um ein über eine ganze Woche hinweg an- dauerndes außergewöhnliches Ereignis handelt, das eine - auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt - ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher anlockt [...] 16 . 5. Nicht zuletzt locken Hotels und Restaurants Messegäste bei entsprechenden Messen in die City. So betont das OVG NRW, „dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese [Innenstadt]Bereiche aus- strahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Hotels und Restaurants gelegen sind, und öffentliche Verkehrsverbindungen eine schnelle wechselseitige Er- reichbarkeit ermöglichen [...]." Die in einem solchen Fall „besondere ‚Messe-Atmosphäre', die durch zahlreiche Übernachtungsgäste und die vollständige Auslastung der innerstädtischen Hotelbetten ge- kennzeichnet ist, trägt zu dem verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmecharakter der Ladenöff- nung am Messesonntag bei." 17 14 S. Messe Düsseldorf GmbH unter www.messe-duesseldorf.de/VIS/PDF/Strukturdaten_K2022_DE.pdf, abgerufen am 17.2.2025 15 S. Beschluss des OVG NRW vom 5. Mai 2017 (4 B 520/17) 16 17 Abbildung 4. Einzelhandelskundinnen und -kunden in der Düsseldorf Innenstadt am 23.10.2022 - 6 - Somit sind aus Sicht der IHK Düsseldorf auch im Fall der zur „K" beantragten Sonntagsöffnung notwendi- gen Voraussetzungen erfüllt. Zur beantragten Sonntagsöffnung zum Weihnachtsmarkt am 30. November 2025: Im Fall der zum Weihnachtsmarkt beantragten Sonntagsöffnung gelten die gleichen rechtlichen Voraus- setzungen wie zu den vorgenannten Terminen, die IHK argumentiert bei der Prognoseerstellung aufgrund abweichender Rahmenbedingungen allerdings leicht angepasst. So kann einerseits die Zahl der an ei- nem Tag mit Weihnachtsmarkt und Sonntagsöffnung in der Innenstadt anwesenden Personen herange- zogen werden. Diese Voraussetzungen gelten beispielsweise für den 1. Dezember 2024. Analog zur Dar- stellung zu den beiden Messeterminen ergibt sich dabei folgendes Bild 18 : Diesen rund 41.500 in der City anwesenden Personen ist die Anzahl der Menschen gegenüberzustellen, die zu sonntäglichen Weihnachtsmarktterminen ohne Geschäftsöffnung registriert wurden. Laut hystreet.com sind dies an fünf weiteren Terminen (24. November 2024, 8. Dezember 2024, 15. Dezem- ber 2024, 22. Dezember 2024 und 29. Dezember 2024, jeweils im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr) durch- schnittlich 35.703 Menschen (s. Abbildung 6) 19 . Dies zeigt, dass der Weihnachtsmarkt auch an Sonnta- gen zahlreiche Menschen ohne Einkaufsabsicht in die Innenstadt lockt. Der Markt ist somit für den weitaus größeren Teil der Anwesenden der Anlass für den Innenstadtbesuch, nicht die Geschäftsöffnung. 18 S. hystreet.com GmbH unter www.hystreet.com, abgerufen am 14. Februar 2025 19 Abbildung 5: Einzelhandelskundinnen und -kunden in der Düsseldorf Innenstadt am 1.12.2024 Abbildung 2: Durchschnittliche Innenstadtbesucher an einem Weihnachts- marktsonnta

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8 Stellungnahme Verdi als Text anzeigen
1 Vorab per E-Mail Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Allgemeine Gewerberechtliche Angelegenheiten Abteilung 32/33 Worringer Str. 111 40210 Düsseldorf Stellungnahme bzgl. Anhörung zur Sonntagsöffnung in Düsseldorf 2025 Sehr geehrter Frau Winkels, sehr geehrte Damen und Herren, zu dem Antrag auf Zulassung einer Sonntagsöffnungen von Verkaufsstätten im Jahr 2025 nehmen wir wie folgt Stellung: Die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag bedeutet für die Beschäftigten des Einzelhandels Sonntagsarbeit, sie können an diesen Sonntagen nichts mit ihren Freunden und Familien unternehmen, nicht am kulturellen und politischen Leben teilnehmen. Deswegen werden verkaufsoffene Sonntage von uns aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt. Umgekehrt hat das Interesse der Verkaufsstelleninhaber an einer Öffnung der Geschäfte grds. ein geringeres Gewicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt: „Weder das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber, die von der Anziehungskraft der Veranstaltung profitieren, noch das Shopping-Interesse potenzieller Kunden kommen als Sachgründe einer Sonntagsöffnung in Betracht (vgl. oben Rn. 15). Dem Versorgungsinteresse kommt angesichts der völligen Freigabe werktäglicher Öffnungszeiten (§ 3 Abs. 1 LadÖG BW) und der weitreichenden Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung, die nach §§ 4 bis 6 und 7 bis 9 LadÖG BW für dort näher bezeichnete Verkaufsstellen, Orte und Warengruppen gelten, kein nennenswertes Gewicht mehr zu. Das gilt erst recht, wenn bereits die Anlassveranstaltung dem Warenverkauf und der Bedarfsdeckung dient. Veranstaltungen im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Datum 28. Oktober 2024 Ihre Zeichen Unsere Zeichen rp ver.di • Sonnenstr.14 • 40227 Düsseldorf Sonnenstr.14 40227 Düsseldorf Robert Puleski Gewerkschaftssekretär Telefon: 0211/15970283 Telefax: 0211/15970250 [email protected] www.verdi.de 2 LadÖG BW können daher nur Ladenöffnungen von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des betreffenden Sonntags rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 <100>). Dazu muss die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird". BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2020 - 8 CN 1/19 -, BVerwGE 168, 338-356, Rn. 21. Diese Anforderungen sind vom OVG NW wie folgt konkretisiert worden: „Bei Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gewährleistet sein, dass die Veranstaltung ‒ und nicht die Ladenöffnung ‒ das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Um das verfassungsrechtlich geforderte Regel-Ausnahme-Verhältnis zu wahren, muss die im Zusammenhang mit der Ladenöffnung stehende Veranstaltung selbst einen beträchtlichen Besucherstrom auslösen. Ferner müssen Sonntagsöffnungen wegen einer Veranstaltung in der Regel auf deren räumliches Umfeld beschränkt werden, nämlich auf den Bereich, der von der Ausstrahlungswirkung der jeweiligen Veranstaltung erfasst wird und in dem die Veranstaltung das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags prägt. Die prägende Wirkung muss dabei von der Veranstaltung selbst ausgehen. Die damit verbundene Ladenöffnung entfaltet nur dann eine lediglich geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint. Das kann für den Fall angenommen werden, dass die Ladenöffnung innerhalb der zeitlichen Grenzen der Veranstaltung ‒ also während eines gleichen oder innerhalb dieser Grenzen gelegenen kürzeren Zeitraums ‒ stattfindet und sich räumlich auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung beschränkt. Von einem Annexcharakter kann nur die Rede sein, wenn die für die Prägekraft entscheidende öffentliche Wirkung der Veranstaltung größer ist als die der Ladenöffnung. Die öffentliche Wirkung hängt wiederum maßgeblich von der jeweiligen Anziehungskraft ab. Die jeweils angezogenen Besucherströme bestimmen den Umfang und die öffentliche Wahrnehmbarkeit der Veranstaltung einerseits und der durch die Ladenöffnung ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit andererseits. Daher lässt sich der Annexcharakter einer Ladenöffnung kaum anders als durch einen prognostischen Besucherzahlenvergleich beurteilen. Erforderlich ist dabei, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten 3 Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl, der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde, größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag ‒ ohne die Veranstaltung ‒ kämen". Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. Oktober 2020 - 4 B 1514/20.NE -, Rn. 16, juris. Zu den im Entwurf der Verordnung vorgesehenen Terminen weisen wir auf folgendes hin: eine belastbare Abschätzung, dass das Besucherinteresse an den Veranstaltungen größer wäre, als das Interesse am Besuch der Einzelhandelsgeschäfte liegt bei keiner der Veranstaltungen vor. Dies betrifft alle Termine. 1. Innenstadt (die gesamten Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt) in Zusammenhang mit der Messe Caravan Salon am Sonntag, dem 31.08.2025 und in Zusammenhang mit der K Messe am Sonntag, dem 12.10.2025: Hier fehlt es an der vergleichenden Prognose. Maßgeblich ist ein Vergleich der für die Tage der jeweiligen Ladenöffnung erwarteten Besucher der Messe. Für die prägende Wirkung der Messe Caravan Salon etwa spielen allein die Besucher der Messe am 31.08.2025 eine Rolle. Besucher an anderen Tagen können das Geschehen am 31.08.2025 nicht prägen. Auf das Urteil des BVerwG vom 16. März 2022 - 8 C 6/21 - weisen wir hin. Es hat das Erfordernis einer vergleichenden Prognose auch bei internationalen Großmessen ausdrücklich betont. 2. Stadtteil Eller in Zusammenhang mit dem Ostermarkt räumlich beschränkt am Sonntag, dem 06.04.2025 3. Stadtteil Oberkassel in Zusammenhang mit dem Luegalleefest räumlich beschränkt am Sonntag, dem 17.08.2025 4 4. Stadtteil Eller in Zusammenhang mit dem Gumbertstraßenfest am 14.09.2025. Hier fehlt es an der räumlichen Begrenzung, da nach dem Entwurf der Verordnung die Öffnung im gesamten Stadtteil Eller erfolgen soll und nicht, wie bei der Öffnung im Zusammenhang mit dem Ostermarkt. 5. Stadtteil Kaiserswerth in Zusammenhang mit der Veranstaltung „Kartoffelfest", räumlich beschränkt am Sonntag, den 14.09.2025. Es fehlt an der vergleichenden Prognose, da der Bereich der Ladenöffnung über den unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzenden Bereich hinaus geht. 6. Stadtteil Pempelfort in Zusammenhang mit dem Nordstraßenfest räumlich beschränkt am Sonntag, dem 28.09.2025 7. Stadtteile Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt in Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt in der Innenstadt am Sonntag, dem 30.11.2025. 8. Stadtteil Benrath und in den Stadtteilen Kaiserswerth, Oberkassel, Eller und Pempelfort in Zusammenhang mit den örtlichen Weihnachtsmärkten jeweils räumlich beschränkt am Sonntag, dem 07.12.2025. Bitte teilen Sie uns mit, wie der Rat über den Antrag entschieden hat. Mit freundlichen Grüßen gez. Robert Puleski (Gewerkschaftssekretär)

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/056/2025