Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 174 66/2004

Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Düsseldorfer Straße 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Oktober 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Mitteilungen der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.11.2004 1. Verlängerung der Fußgängergrünzeit am Nikolaus-Knopp-Platz/Alt Heerdt Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, ob die Fußgängergrünzeit im angegebenen Bereich verlängert werden kann. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement folgendes mit: Die Fußgängergrünzeit an der signalisierten Überquerungsstelle beträgt je nach den zu unterschiedlichen Tageszeiten geschalteten Signalprogrammen zwischen 10 Sekunden und 30 Sekunden: Programm 1: 10 sec Grün alle 45 Sekunden (zwischen 19.00 und 04.30) Programm 2: 16 bis 23 sec Grün alle 90 Sekunden (zwischen 04.30 und 09.30) Programm 3: 30 sec Grün alle 90 Sekunden (zwischen 14.30 und 19.00) Programm 4: 12 sec Grün alle 60 Sekunden (zwischen 09.30 und 14.30) Unabhängig von der Tageszeit oder dem Signalprogramm werden zusätzlich zur Grünzeit konstant 5 Sekunden Räum- (oder Gelb-) zeit hinzugefügt. Damit steht auch mobilitätsbehinderten Personen ausreichend lange Zeit zum Queren zur Verfügung. Ein Sicherheitsmangel liegt nicht vor. Würde das Fußgängergrün verlängert werden, führte das zwangsläufig zu einer Verschlechterung des Verkehrsflusses im Zuge der Heerdter Landstraße und der Pariser Straße. Der Belag im Gleisbereich ist inzwischen von der Rheinischen Bahngesellschaft erneuert worden. 2. Kinderspielplatz Steffenstraße - Verbesserung der Spielmöglichkeiten Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, ob im Zuge der Spielplatzsanierungen die abgepollerte Fläche in den Spielplatz einbezogen und mit einer Asphaltdecke für Ballspielmöglichkeiten versehen werden kann. Die Verwaltung teilt mit, dass sich die Steffenstraße und alle angrenzenden Straßen im Denkmalbereich Oberkassel befinden und damit alle Maßnahmen, die die Gestaltung innerhalb des Denkmalbereichs betreffen, dem Erlaubnisvorbehalt des Denkmalschutzgesetzes unterliegen. Da zum Charakter des Gebietes auch die Straßenbeläge aus der Zeit um 1900 gehören, hat die Untere Denkmalbehörde Bedenken hinsichtlich des Austauschs des Straßenbelages. Im übrigen ist der Spielplatz im Masterplan Kinderspielplätze nicht zur Sanierung vorgesehen. Dort werden nur die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen. 3. Anpflanzung eines Silberweiden-Auenwaldes zwischen Freibad Lörick und Theodor-Heuss-Brücke Die Bezirksvertretung hatte die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob im o.a. Bereich ein Silberweiden-Auenwald angepflanzt werden kann. Hierzu teilt die Fachverwaltung folgendes mit: RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 a) Für Anpflanzungen im Rheinvorland ist eine "hochwasseraufsichtliche Genehmigung" des Staatlichen Umweltamtes (StUA) erforderlich. Dieses beteiligt im Verfahren die Deichverbände und das Wasser- und Schifffahrtsamt. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass eine flächige Anpflanzung des gesamten Bereiches nicht genehmigungsfähig ist. Eine lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und in der Fläche verteilten Pflanzinseln verspricht eher Aussicht auf Erfolg, da sie dem Hochwasser weniger Widerstand entgegensetzt und den Querschnitt des Fließgewässers weniger verengt. b) Eine flächige Anpflanzung hätte eine gravier ende Änderung des Landschaftsbildes in diesem innenstadtnahen Bereich zur Folge. Anstelle der Weitläufigkeit der Landschaft würde eine dichte, urwaldartige Bepflanzung entstehen. Dieser Auwald würde allerdings dem natürlichen Bewuchs entsprechen und könnte eine hohe biologische Wertigkeit entwickeln. c) Die Fläche befindet sich in städtischem Besitz. Sie ist verpachet. Der Pächter wendet sich aus Gr ünden der Bewirtschaftung gegen Anpflanzungen. Bei Pflanzmaßnahmen müßte auf die Pachteinnahme verzichtet werden. d) Nach Aussage des beteiligten Deichverbandes ist nicht beabsichtigt, alle Bäume auf dem Deich zu fällen. Aufgrund der Überbreite des Deiches stellen die Bäume hier keine unmittelbare hochwassertechnische Gefahr dar. Die in den letzten Monaten gefällten Bäume waren leider krank und nicht mehr standsicher, sie mußten d aher aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden. Allerdings kann in die Lücken wegen der Deichschutzverordnung nicht nachgepflanzt werden, ein Ausgleich wird an anderer Stelle erfolgen. Die Verwaltung favorisiert aus den vorgenannten Gründen die Erhaltung des weitläufigen, offenen Landschaftsbildes, das freie Blicke und Raumbezüge über größere Distanzen zulässt. Allerdings sollte die Landschaft mit Einzelbäumen, Gehölzgruppen und linienhaften Anpflanzungen angereichert werden. Konkret wird dazu im kommenden Winterhalbjahr eine aus dem Landschaftsplan resultierende Anpflanzung entlang des Wirtschaftsweges bzw. einer Geländekante ca. in der Mitte der Fläche erfolgen. Die Anpflanzung ist 75 Meter lang und ca. 5 Meter breit. Die Maßnahme wurde vor Ort mit dem Landwirt abgesprochen. Diese Anpflanzung hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 28.05.2003 genehmigt. Eine hochwasseraufsichtliche Genehmigung liegt vor. Es werden mit Feld-Ahorn, Spitz-Ahorn, Stiel-Eiche und Silberweide Großbaumarten gepflanzt. Diese werden ergänzt mit niedriger wachsenden Gebüschen von Hainbuche, Vogel- und Traubenkirsche sowie Eberesche. An den Rändern der heckenartigen Anpflanzung werden typische Sträucher der Aue untergepflanzt, wie z.b. Hartriegel, Schneeball, Pfaffenhütchen, Faulbaum, Weißdorn, Schlehe, Hasel usw. Weiterhin sind auf zwei streifenförmigen Parzellen zwischen der Hochflutrinne und dem Sommerdeich lockere Anpflanzungen aus Bäumen und Sträuchern geplant, Seite 3 von 4 die als Ausgleichsmaßnahme aus zwei Bebauungsplänen resultieren. 4. Widmung einer Verkehrsfläche Das Amt für Verkehrsmanagement teilt mit, dass die Straße "Am Ökotop" dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden soll. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt. 5. Sanierungsmaßnahmen im Freibad Lörick Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, ob durch geeignete Maßnahmen dargestellte Missstände behoben werden können. Die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH beantwortet den Prüfantrag wie folgt: a) Die Aufwärmhalle ist in das Technikgebäude direkt am Deich integriert. Die Halle wurde im letzten Jahr umgebaut, eine generelle Vergrößerung wäre wünschenswert, jedoch nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren. Andererseits wird sie ohnehin nur bei schlechtem Wetter von den Stammgästen morgens und abends genutzt. Die Stammgäste haben sich mit der Situation arrangiert. Eine Aufteilung zur getrennten Nutzung nach Geschlechtern wird als nicht zwingend notwendig ges ehen, weil ausreichend Wechselkabinen in diesem Bereich vorhanden sind. b) Die angesprochenen Umkleidekabinen stehen auf dem Freigelände. Sie werden im ungünstigsten Fall zweimal im Jahr durch das Rheinhochwasser überschwemmt. Ihre Anzahl ist erfahrungsgemäß ausreichend. Mit der Sanierung der Umkleiden wurde im Jahr 2004 begonnen, Türblätter werden vor der Sommersaison 2005 ausgetauscht, so dass sie sich optisch und funktional wieder in einwandfreiem Zustand befinden werden. c) Gewitterunterstände gehören nicht zu den Standards in Freibädern. Erfahrungsgemäß verlassen die Gäste bei einem drohenden Gewitter rechtzeitig das Bad. Ein Blitzschutzdach über den Warmduschen wird nicht für erforderlich gehalten, die Gäste begrüßen im Gegenteil die offene Situation. d) Die Überprüfung der Funktionalität und des bautechnischen Zustandes der Einrichtungen gehört zu den ständigen Aufgaben. Gerade in den letzten Jahren wurden viele Maßnahmen, von der Neugestaltung der Gastronomie und der Sanitärbereiche, über den Sandstrand bis hin zur Schaffung von Liegeflächen rund um die Becken erfolgreich umgesetzt. Die gesamte Badebeckenwasseraufbereitung ist darüber hinaus kostenaufwändig an die heutigen Anforderungen an die Hygienestandards erweitert und angepasst worden. Da das Bad im Landschaftsschutzgebiet und im Überschwemmungsgebiet des Rheins liegt, sind Neuerungen Grenzen gesetzt. Baumaßnahmen können allenfalls auf dem Deich mit den dazugehörigen Problemen realisiert werden. Andererseits lieben die Düsseldorfer das Bad so wie es ist. Das belegen die Besucherzahlen. Das Strandbad Lörick ist das bestbesuchte Freibad Düsseldorfs, im Jahr 2003 wurden über 196.000 Gäste gezählt. Um den Charakter des Bades nicht durch Baumaßnahmen und sonstige Veränderungen zu gefährden, bedarf es daher eines Seite 4 von 4 großen Einfühlungsvermögens. Das heißt nicht, dass die Entwicklung stehen bleibt, Jahr für Jahr werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weitere bestandssichernde und attraktivitätssteigernde Maßnahmen umgesetzt. 6. Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer beim Überqueren der Luegallee Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, durch welche geeigneten Maßnahmen die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer beim Überqueren der Luegallee an den Lichtzeichen geregelten Übergängen verbessert werden kann. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement folgendes mit: Eine nachhaltige Verbesserung der Situation an den Signal geregelten Überwegen beinhaltet im Wesentlichen eine Verbreiterung der Fußgänger-Warteflächen beiderseits des Gleisbereiches. Dies kann nur durch Eingriff in die verbleibende Verkehrsfläche (Fahrbahn, Parkstreifen, Gehweg) erfolgen. Die Wegnahme des Parkstreifens steht außerhalb jedweder Diskussion. Die Fahrbahnen verfügen heute über die Mindestbreite entsprechend den gültigen Richtlinien. Somit verbliebe nur eine Verengung der Gehwege. Auf der Nordseite der Luegallee befindet sich auf den ohnehin schmalen Gehweg ein Fahrradweg mit Mindestmaß. Eine Einengung auf dieser Seite scheidet aus. Eine Reduzierung der Gehwegbreite auf der Südseite erscheint in bestimmten Bereichen realisierbar. Hiermit könnte allerdings nur ein Teilziel erreicht werden, nämlich die Verbreiterung der Warteflächen auf der Südseite der Gleisanlagen; die Nordseite verbliebe aus den genannten Gründen in der heute vorhandenen Breite. Die Verbreiterung der Warteflächen auf der Südseite der Gleisanlage wäre nur mit erheblichen baulichen Veränderungen der gesamten Verkehrsfläche auf der südlichen Luegallee und damit mit entsprechendem finanziellen Aufwand realisierbar. Diese Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 10.11.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174 66/2004