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Mitteilungen der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.11.2004
1. Verlängerung der Fußgängergrünzeit am Nikolaus-Knopp-Platz/Alt Heerdt
Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, ob die Fußgängergrünzeit im
angegebenen Bereich verlängert werden kann. Hierzu teilt das Amt für
Verkehrsmanagement folgendes mit:
Die Fußgängergrünzeit an der signalisierten Überquerungsstelle beträgt je nach
den zu unterschiedlichen Tageszeiten geschalteten Signalprogrammen zwischen
10 Sekunden und 30 Sekunden:
Programm 1: 10 sec Grün alle 45 Sekunden (zwischen 19.00 und 04.30)
Programm 2: 16 bis 23 sec Grün alle 90 Sekunden (zwischen 04.30 und 09.30)
Programm 3: 30 sec Grün alle 90 Sekunden (zwischen 14.30 und 19.00)
Programm 4: 12 sec Grün alle 60 Sekunden (zwischen 09.30 und 14.30)
Unabhängig von der Tageszeit oder dem Signalprogramm werden zusätzlich zur
Grünzeit konstant 5 Sekunden Räum- (oder Gelb-) zeit hinzugefügt. Damit steht
auch mobilitätsbehinderten Personen ausreichend lange Zeit zum Queren zur
Verfügung. Ein Sicherheitsmangel liegt nicht vor. Würde das Fußgängergrün
verlängert werden, führte das zwangsläufig zu einer Verschlechterung des
Verkehrsflusses im Zuge der Heerdter Landstraße und der Pariser Straße.
Der Belag im Gleisbereich ist inzwischen von der Rheinischen Bahngesellschaft erneuert
worden.
2. Kinderspielplatz Steffenstraße - Verbesserung der Spielmöglichkeiten
Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, ob im Zuge der Spielplatzsanierungen
die abgepollerte Fläche in den Spielplatz einbezogen und mit einer Asphaltdecke für
Ballspielmöglichkeiten versehen werden kann.
Die Verwaltung teilt mit, dass sich die Steffenstraße und alle angrenzenden Straßen im
Denkmalbereich Oberkassel befinden und damit alle Maßnahmen, die die Gestaltung
innerhalb des Denkmalbereichs betreffen, dem Erlaubnisvorbehalt des
Denkmalschutzgesetzes unterliegen. Da zum Charakter des Gebietes auch die
Straßenbeläge aus der Zeit um 1900 gehören, hat die Untere Denkmalbehörde Bedenken
hinsichtlich des Austauschs des Straßenbelages.
Im übrigen ist der Spielplatz im Masterplan Kinderspielplätze nicht zur Sanierung
vorgesehen. Dort werden nur die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen.
3. Anpflanzung eines Silberweiden-Auenwaldes zwischen Freibad Lörick und
Theodor-Heuss-Brücke
Die Bezirksvertretung hatte die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob im o.a. Bereich ein
Silberweiden-Auenwald angepflanzt werden kann. Hierzu teilt die Fachverwaltung
folgendes mit:
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a) Für Anpflanzungen im Rheinvorland ist eine "hochwasseraufsichtliche
Genehmigung" des Staatlichen Umweltamtes (StUA) erforderlich. Dieses
beteiligt im Verfahren die Deichverbände und das Wasser- und
Schifffahrtsamt. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist davon
auszugehen, dass eine flächige Anpflanzung des gesamten Bereiches nicht
genehmigungsfähig ist. Eine lockere Bepflanzung mit Einzelbäumen und in
der Fläche verteilten Pflanzinseln verspricht eher Aussicht auf Erfolg, da sie
dem Hochwasser weniger Widerstand entgegensetzt und den Querschnitt
des Fließgewässers weniger verengt.
b) Eine flächige Anpflanzung hätte eine gravier ende Änderung des
Landschaftsbildes in diesem innenstadtnahen Bereich zur Folge. Anstelle
der Weitläufigkeit der Landschaft würde eine dichte, urwaldartige
Bepflanzung entstehen. Dieser Auwald würde allerdings dem natürlichen
Bewuchs entsprechen und könnte eine hohe biologische Wertigkeit
entwickeln.
c) Die Fläche befindet sich in städtischem Besitz. Sie ist verpachet. Der
Pächter wendet sich aus Gr ünden der Bewirtschaftung gegen
Anpflanzungen. Bei Pflanzmaßnahmen müßte auf die Pachteinnahme
verzichtet werden.
d) Nach Aussage des beteiligten Deichverbandes ist nicht beabsichtigt, alle
Bäume auf dem Deich zu fällen. Aufgrund der Überbreite des Deiches
stellen die Bäume hier keine unmittelbare hochwassertechnische Gefahr
dar. Die in den letzten Monaten gefällten Bäume waren leider krank und
nicht mehr standsicher, sie mußten d aher aus Gründen der
Verkehrssicherheit entfernt werden. Allerdings kann in die Lücken wegen
der Deichschutzverordnung nicht nachgepflanzt werden, ein Ausgleich wird
an anderer Stelle erfolgen.
Die Verwaltung favorisiert aus den vorgenannten Gründen die Erhaltung des
weitläufigen, offenen Landschaftsbildes, das freie Blicke und Raumbezüge über
größere Distanzen zulässt. Allerdings sollte die Landschaft mit Einzelbäumen,
Gehölzgruppen und linienhaften Anpflanzungen angereichert werden.
Konkret wird dazu im kommenden Winterhalbjahr eine aus dem Landschaftsplan
resultierende Anpflanzung entlang des Wirtschaftsweges bzw. einer Geländekante
ca. in der Mitte der Fläche erfolgen. Die Anpflanzung ist 75 Meter lang und ca. 5
Meter breit. Die Maßnahme wurde vor Ort mit dem Landwirt abgesprochen. Diese
Anpflanzung hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 28.05.2003 genehmigt.
Eine hochwasseraufsichtliche Genehmigung liegt vor. Es werden mit Feld-Ahorn,
Spitz-Ahorn, Stiel-Eiche und Silberweide Großbaumarten gepflanzt. Diese werden
ergänzt mit niedriger wachsenden Gebüschen von Hainbuche, Vogel- und
Traubenkirsche sowie Eberesche. An den Rändern der heckenartigen
Anpflanzung werden typische Sträucher der Aue untergepflanzt, wie z.b.
Hartriegel, Schneeball, Pfaffenhütchen, Faulbaum, Weißdorn, Schlehe, Hasel usw.
Weiterhin sind auf zwei streifenförmigen Parzellen zwischen der Hochflutrinne und
dem Sommerdeich lockere Anpflanzungen aus Bäumen und Sträuchern geplant,
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die als Ausgleichsmaßnahme aus zwei Bebauungsplänen resultieren.
4. Widmung einer Verkehrsfläche
Das Amt für Verkehrsmanagement teilt mit, dass die Straße "Am Ökotop" dem öffentlichen
Verkehr gewidmet werden soll. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt.
5. Sanierungsmaßnahmen im Freibad Lörick
Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, ob durch geeignete Maßnahmen
dargestellte Missstände behoben werden können. Die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
beantwortet den Prüfantrag wie folgt:
a) Die Aufwärmhalle ist in das Technikgebäude direkt am Deich integriert. Die
Halle wurde im letzten Jahr umgebaut, eine generelle Vergrößerung wäre
wünschenswert, jedoch nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren.
Andererseits wird sie ohnehin nur bei schlechtem Wetter von den
Stammgästen morgens und abends genutzt. Die Stammgäste haben sich mit
der Situation arrangiert. Eine Aufteilung zur getrennten Nutzung nach
Geschlechtern wird als nicht zwingend notwendig ges ehen, weil
ausreichend Wechselkabinen in diesem Bereich vorhanden sind.
b) Die angesprochenen Umkleidekabinen stehen auf dem Freigelände. Sie
werden im ungünstigsten Fall zweimal im Jahr durch das Rheinhochwasser
überschwemmt. Ihre Anzahl ist erfahrungsgemäß ausreichend. Mit der
Sanierung der Umkleiden wurde im Jahr 2004 begonnen, Türblätter werden
vor der Sommersaison 2005 ausgetauscht, so dass sie sich optisch und
funktional wieder in einwandfreiem Zustand befinden werden.
c) Gewitterunterstände gehören nicht zu den Standards in Freibädern.
Erfahrungsgemäß verlassen die Gäste bei einem drohenden Gewitter
rechtzeitig das Bad. Ein Blitzschutzdach über den Warmduschen wird nicht
für erforderlich gehalten, die Gäste begrüßen im Gegenteil die offene
Situation.
d) Die Überprüfung der Funktionalität und des bautechnischen Zustandes der
Einrichtungen gehört zu den ständigen Aufgaben. Gerade in den letzten
Jahren wurden viele Maßnahmen, von der Neugestaltung der Gastronomie
und der Sanitärbereiche, über den Sandstrand bis hin zur Schaffung von
Liegeflächen rund um die Becken erfolgreich umgesetzt. Die gesamte
Badebeckenwasseraufbereitung ist darüber hinaus kostenaufwändig an die
heutigen Anforderungen an die Hygienestandards erweitert und angepasst
worden.
Da das Bad im Landschaftsschutzgebiet und im Überschwemmungsgebiet des
Rheins liegt, sind Neuerungen Grenzen gesetzt. Baumaßnahmen können allenfalls
auf dem Deich mit den dazugehörigen Problemen realisiert werden. Andererseits
lieben die Düsseldorfer das Bad so wie es ist. Das belegen die Besucherzahlen.
Das Strandbad Lörick ist das bestbesuchte Freibad Düsseldorfs, im Jahr 2003
wurden über 196.000 Gäste gezählt. Um den Charakter des Bades nicht durch
Baumaßnahmen und sonstige Veränderungen zu gefährden, bedarf es daher eines
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großen Einfühlungsvermögens. Das heißt nicht, dass die Entwicklung stehen
bleibt, Jahr für Jahr werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weitere
bestandssichernde und attraktivitätssteigernde Maßnahmen umgesetzt.
6. Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer beim Überqueren
der Luegallee
Die Bezirksvertretung hatte um Prüfung gebeten, durch welche geeigneten Maßnahmen
die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer beim Überqueren der Luegallee an den
Lichtzeichen geregelten Übergängen verbessert werden kann.
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement folgendes mit:
Eine nachhaltige Verbesserung der Situation an den Signal geregelten Überwegen
beinhaltet im Wesentlichen eine Verbreiterung der Fußgänger-Warteflächen
beiderseits des Gleisbereiches. Dies kann nur durch Eingriff in die verbleibende
Verkehrsfläche (Fahrbahn, Parkstreifen, Gehweg) erfolgen.
Die Wegnahme des Parkstreifens steht außerhalb jedweder Diskussion.
Die Fahrbahnen verfügen heute über die Mindestbreite entsprechend den gültigen
Richtlinien. Somit verbliebe nur eine Verengung der Gehwege. Auf der Nordseite
der Luegallee befindet sich auf den ohnehin schmalen Gehweg ein Fahrradweg mit
Mindestmaß. Eine Einengung auf dieser Seite scheidet aus.
Eine Reduzierung der Gehwegbreite auf der Südseite erscheint in bestimmten
Bereichen realisierbar. Hiermit könnte allerdings nur ein Teilziel erreicht werden,
nämlich die Verbreiterung der Warteflächen auf der Südseite der Gleisanlagen; die
Nordseite verbliebe aus den genannten Gründen in der heute vorhandenen Breite.
Die Verbreiterung der Warteflächen auf der Südseite der Gleisanlage wäre nur mit
erheblichen baulichen Veränderungen der gesamten Verkehrsfläche auf der
südlichen Luegallee und damit mit entsprechendem finanziellen Aufwand
realisierbar. Diese Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 10.11.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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