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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung
1. Am Ritterskamp - Absicherung der Trasse der Stadtbahnlinie U 79, Vorlagen
BV-Sitzungen 26.04.2002 und 24.06.2003
Die Bezirksvertretung 5 hatte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage
zur BV-Sitzung am 26.04.2002 gebeten:
Ist es möglich, entlang der Trasse der Stadtbahnlinie U 79 im Bereich "Am
Ritterskamp" Ecke St. Göres-Straße bis zur Brücke die zum sog. Dreiecks-
parkplatz führt einen Zaun zu setzen?
Nachdem die Verwaltung die Rheinische Bahngesellschaft AG um Beantwortung
gebeten hatte, hatte sie zur BV-Sitzung 01.10.2002 wie folgt Stellung genommen:
Die Installierung eines Zaunes ist nicht erforderlich, da die Gleise durch
einen Grünstreifen räumlich von der Straße getrennt sind und aufgrund der
gestreckten Führung eine ausreichende Sicht auf die Strecke gegeben ist,
so dass die Fahrerinnen und Fahrer der Stadtbahnlinie U 79 jederzeit
eingreifen können.
Die Bezirksvertretung 5 hatte die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und die
Verwaltung gebeten, die Lücken des Grünstreifens mit Büschen bzw. Hecken zu
schließen.
Im Frühjahr 2003 hatte die Rheinische Bahngesellschaft AG eine Anpflanzung von
kleinen Büschen vorgenommen. Diese Anpflanzung war unzureichend, so dass die
Bezirksvertretung 5 in ihrer Sitzung am 24.06.2003 einstimmig Folgendes be-
schlossen hatte:
Die Verwaltung wird gebeten, die Trasse der Stadtbahnlinie U 79 entlang
des Gehweges Am Ritterskamp von St. Göres-Straße bis zur Unterführung
zum sog. Dreiecksparkplatz durch Installierung einer Zaunanlage oder
durch andere geeignete Maßnahmen zu sichern.
Nachdem die Verwaltung die Rheinische Bahngesellschaft AG vergeblich gebeten
hat diesen Beschluss umzusetzen hat die Verwaltung Ende November/ Anfang
Dezember 2003 die Installierung der Zaunanlage vorgenommen.
2. Phasensteuerung der LZA an der Kreuzung Angermunder Straße/Kirchweg,
Vorlage 175 62/2003
BV-Sitzung 29.07.2003
Die Bezirksvertretung hatte einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
RSD AllVorlg.WPT
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Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, für die
o.g. LZA die Phasendauer dem Verkehrsaufkommen anzupassen.
Da der Beschluss unmittelbar vor den Sommerferien herbeigeführt worden
ist und erfahrungsgemäß sich das Verkehrsaufkommen in der Urlaubszeit
verändert wurde auf eine Untersuchung der Verkehrssituation während der
Ferienzeit verzichtet. Die anschließend vorgenommene Untersuchung hat
ergeben, dass ein Defekt an der Zeitschaltuhr des Steuergerätes der o.g.
LZA vorlag. Aufgrund des Defektes funktionierte die Umlaufzeit nicht; da-
durch bestand auch keine Koordinierung mit den nordöstlich gelegenen
Nachbaranlagen. Da die Lichtzeichenanlagen in Angermund wegen der not-
wendigen langen Übertragungswege nicht an einen Verkehrsrechner ange-
schlossen sind, werden Defekte nicht angezeigt. Um zukünftig derartige
Störungen schneller zu beseitigen, wird darum gebeten, die Verkehrs-
lenkungszentrale unter der Rufnummer 0211/89-93996 unmittelbar zu
informieren. Ein Defekt könnte vorliegen, wenn in der Zeit von 14:00 - 18:00
Uhr die Umlaufzeit nicht 70 Sek. Sondern 50 Sek. beträgt.
3. Lohauser Dorfstraße - Parkplatz, Vorlage 175 83/2003
BV-Sitzung 30.09.2003
Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten auf dem Grundstück "Lohauser Dorfstraße 34"
einen Parkplatz zu errichten und als Quartiersparkplatz für die Anwohner
der Lohauser Dorfstraße auszuweisen.
Das Amt für Immobilienmanagement nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Gegen die Parkplatzherrichtung bestehen keine Bedenken. Haushaltsmittel
für den Ausbau und die Verkehrssicherung sind beim Amt für Immobilien-
management nicht vorhanden. Derzeit wird geprüft, ob Dritte bei einer
unentgeltlichen Übertragung der Fläche bereit sind einen Parkplatz anzu-
legen und die Verkehrssicherung zu übernehmen.
4. Lohauser Dorfstraße - Zebrastreifen, Vorlage 175 112/2003
BV-Sitzung 25.11.2003
Die Bezirksvertretung 5 hatte um die Beantwortung folgender Frage gebeten:
Aufgrund eines Prüfungsantrages der Bezirksvertretung 5 bestätigte die
Verwaltung in der Sitzung am 26.11.2002, dass die Verbesserung der
Querung der Lohauser Dorfstraße in Höhe des Schützenplatzes durch die
Einrichtung eines Zebrastreifens verbessert werden könne und die Planung
hierfür in Kürze beginnen werde. Wann ist mit der Realisierung, Planung
und Ausführung zu rechnen?
Ein Konzept wurde erstellt. Der Zebrastreifen ist westlich des Schützen-
platzes vorgesehen. Aufgrund der inzwischen weiteren Planungsaufträge
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(Parkplatz Lohauser Dorfstraße und Neuplanung Lohauser Dorfstraße) die
räumlich mit der Erstellung des Zebrastreifens zusammenhängen muss eine
gemeinsame Planung erstellt werden. Mit dieser Planung wurde begonnen.
Sie wird voraussichtlich vor der Sommerpause 2004 vorgestellt. Die
Realisierung der Gesamtmaßnahme ist jedoch kurzfristig nicht möglich, ggf.
können Einzelmaßnahmen (Bsp. Zebrastreifen) vorab im Jahr 2004 ausge-
führt werden.
5. Lintorfer Waldstraße/Rahmer Straße - Straßenzustand, Vorlage 175 104/2003
BV-Sitzung 25.11.2003
Die Bezirksvertretung fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Lintorfer Waldstraße und die Rahmer
Straße verkehrssicher herzurichten.
Der schlechte Zustand der Lintorfer Waldstraße (Wurzelschäden) beginnt
erst nach dem Ortsausgangsschild "Düsseldorf". Zuständig für diesen Be-
reich ist der Landesbetrieb Straßenbau, der entsprechend des Beschlusses
der Bezirksvertretung um Herrichtung gebeten worden ist.
Bei den Schäden der Rahmer Straße handelt es sich um zu tief liegende
Straßenabläufe, Kanalschächte und alte Aufgrabungen. Diese werden
Anfang 2004 reguliert.
6. Klemensplatz - Straßenzustand, Vorlage 175 109/2003
BV-Sitzung 25.11.2003
Die Bezirksvertretung fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Verwaltung und Rheinbahn werden gebeten, im Bereich des Klemensplat-
zes die Verkehrswege so herzurichten, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer Straßen und Schienen problemlos und sicher
benutzen können.
Die provisorische Instandsetzung des Klemensplatzes im Straßenbereich
wird im 1. Quartal erfolgen.
7. Umbau Freiligrathplatz
Mit dem Umbau des Freiligrathplatzes wird, entsprechend der beschlossenen
Planung, Ende Januar 2004 begonnen. Mit der Fertigstellung ist, soweit es zu
keinen Verzögerungen kommt, für Ende September 2004 zu rechnen.
8. Mobilfunk-Sendeanlagen
Im Stadtbezirk 5 sind folgende Standorte von Mobilfunk-Sendeanlagen neu hinzu-
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gekommen:
- Nelly-Sachs-Straße 5
- Stockumer Kirchstraße 60
- Stockumer Kirchstraße 61
- Europaplatz 5
- Kaiserswerther Markt 40
- Am Schwarzbach 15
- Wacholderstraße 7
9. Anfragen / Anwendung der Geschäftsord nung des Rates
Aus gegebenem Anlass wurden alle Bezirksverwaltungsstellen gebeten die Be-
zirksvertreterinnen und Bezirksvertreter auf die Einhaltung der Geschäftsordnung
des Rates beim Stellen von Anfragen hinzuweisen.
Auszug aus der Geschäftsordnung des Rates
§ 7 Anfragen
(1) Die Ratsfraktionen oder die Ratsmitglieder können zu jeder Ratssitzung
bis zu zwei Anfragen stellen, die jeweils in nicht mehr als drei Unterfragen
unterteilt sein dürfen. Die Anfragen müssen spätestens zehn Tage vor der
Sitzung schriftlich bei der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister
eingebracht sein.
(2) Die Anfragen müssen sich auf einen bestimmten und kommunal-
bezogenen Sachverhalt beziehen und dürfen nur Tatsachen enthalten, die
zur Kennzeichnung der gewünschten Auskunft notwendig sind. Politische
Wertungen oder Darstellungen politischer Programme sind unzulässig. Die
Anfragen sind schriftlich zu begründen.
(3) Die Anfragen werden im Rat in der Reihenfolge behandelt, in der sie bei
der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister eingebracht worden sind.
Für die Anfragen und deren Beantwortung stehen in jeder Ratssitzung 45
Minuten zur Verfügung. Anfragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beant-
wortet sind, werden schriftlich beantwortet. Die/Der Anfragende hat bei
Bedarf das Recht, beim Tagesordnungspunkt Anfragen der nächsten Rats-
sitzung zwei Zusatzfragen zu stellen.
(4) Innerhalb des nach Abs. 3 vorgegebenen Zeitrahmens stehen den
Anfragenden für den Vortrag und die Erläuterung der Anfrage jeweils drei
Minuten zur Verfügung.
(5) Zu jeder Anfrage können vier Zusatzfragen gestellt werden, die kurz
gefasst sein müssen und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Das Recht
zur ersten Zusatzfrage hat die anfragende Fraktion oder das anfragende
Ratsmitglied. Eine Aussprache über Anfragen ist nicht zulässig.
(6) Fragen oder Zusatzfragen, welche die Voraussetzungen nach Abs. 1
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oder 2 nicht erfüllen, kann die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister
zurückweisen. Bei einer Zurückweisung entscheidet auf Antrag der anfra-
genden Fraktion oder des anfragenden Ratsmitgliedes der Rat sofort.
10. Dokumentationen
In der Bezirksverwaltungsstelle 5 sind folgende Dokumentationen zur Einsicht-
nahme ausgelegt:
- Wohnungsmarktbericht 2003
- Rahmenplan Hochhausentwicklung in Düsseldorf
- Perspektiven in der Pflege psychisch kranker älterer Mensc hen in
Düsseldorf
- Illegale Drogen - Aktuelle Situation und Entwicklung
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.01.2004 -/-
1
1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt: Bezirksverwaltungsstelle 5
RSD AllVorlg.WPT