Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 6/2004

Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Curt-Beckmann-Straße 16 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 13. Januar 2004veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 5 Informationsvorlage Betrifft: Stellungnahmen und Mitteilungen der Verwaltung 1. Am Ritterskamp - Absicherung der Trasse der Stadtbahnlinie U 79, Vorlagen BV-Sitzungen 26.04.2002 und 24.06.2003 Die Bezirksvertretung 5 hatte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage zur BV-Sitzung am 26.04.2002 gebeten: Ist es möglich, entlang der Trasse der Stadtbahnlinie U 79 im Bereich "Am Ritterskamp" Ecke St. Göres-Straße bis zur Brücke die zum sog. Dreiecks- parkplatz führt einen Zaun zu setzen? Nachdem die Verwaltung die Rheinische Bahngesellschaft AG um Beantwortung gebeten hatte, hatte sie zur BV-Sitzung 01.10.2002 wie folgt Stellung genommen: Die Installierung eines Zaunes ist nicht erforderlich, da die Gleise durch einen Grünstreifen räumlich von der Straße getrennt sind und aufgrund der gestreckten Führung eine ausreichende Sicht auf die Strecke gegeben ist, so dass die Fahrerinnen und Fahrer der Stadtbahnlinie U 79 jederzeit eingreifen können. Die Bezirksvertretung 5 hatte die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und die Verwaltung gebeten, die Lücken des Grünstreifens mit Büschen bzw. Hecken zu schließen. Im Frühjahr 2003 hatte die Rheinische Bahngesellschaft AG eine Anpflanzung von kleinen Büschen vorgenommen. Diese Anpflanzung war unzureichend, so dass die Bezirksvertretung 5 in ihrer Sitzung am 24.06.2003 einstimmig Folgendes be- schlossen hatte: Die Verwaltung wird gebeten, die Trasse der Stadtbahnlinie U 79 entlang des Gehweges Am Ritterskamp von St. Göres-Straße bis zur Unterführung zum sog. Dreiecksparkplatz durch Installierung einer Zaunanlage oder durch andere geeignete Maßnahmen zu sichern. Nachdem die Verwaltung die Rheinische Bahngesellschaft AG vergeblich gebeten hat diesen Beschluss umzusetzen hat die Verwaltung Ende November/ Anfang Dezember 2003 die Installierung der Zaunanlage vorgenommen. 2. Phasensteuerung der LZA an der Kreuzung Angermunder Straße/Kirchweg, Vorlage 175 62/2003 BV-Sitzung 29.07.2003 Die Bezirksvertretung hatte einstimmig folgenden Beschluss gefasst: RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 5 Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, für die o.g. LZA die Phasendauer dem Verkehrsaufkommen anzupassen. Da der Beschluss unmittelbar vor den Sommerferien herbeigeführt worden ist und erfahrungsgemäß sich das Verkehrsaufkommen in der Urlaubszeit verändert wurde auf eine Untersuchung der Verkehrssituation während der Ferienzeit verzichtet. Die anschließend vorgenommene Untersuchung hat ergeben, dass ein Defekt an der Zeitschaltuhr des Steuergerätes der o.g. LZA vorlag. Aufgrund des Defektes funktionierte die Umlaufzeit nicht; da- durch bestand auch keine Koordinierung mit den nordöstlich gelegenen Nachbaranlagen. Da die Lichtzeichenanlagen in Angermund wegen der not- wendigen langen Übertragungswege nicht an einen Verkehrsrechner ange- schlossen sind, werden Defekte nicht angezeigt. Um zukünftig derartige Störungen schneller zu beseitigen, wird darum gebeten, die Verkehrs- lenkungszentrale unter der Rufnummer 0211/89-93996 unmittelbar zu informieren. Ein Defekt könnte vorliegen, wenn in der Zeit von 14:00 - 18:00 Uhr die Umlaufzeit nicht 70 Sek. Sondern 50 Sek. beträgt. 3. Lohauser Dorfstraße - Parkplatz, Vorlage 175 83/2003 BV-Sitzung 30.09.2003 Die Bezirksvertretung 5 fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten auf dem Grundstück "Lohauser Dorfstraße 34" einen Parkplatz zu errichten und als Quartiersparkplatz für die Anwohner der Lohauser Dorfstraße auszuweisen. Das Amt für Immobilienmanagement nimmt hierzu wie folgt Stellung: Gegen die Parkplatzherrichtung bestehen keine Bedenken. Haushaltsmittel für den Ausbau und die Verkehrssicherung sind beim Amt für Immobilien- management nicht vorhanden. Derzeit wird geprüft, ob Dritte bei einer unentgeltlichen Übertragung der Fläche bereit sind einen Parkplatz anzu- legen und die Verkehrssicherung zu übernehmen. 4. Lohauser Dorfstraße - Zebrastreifen, Vorlage 175 112/2003 BV-Sitzung 25.11.2003 Die Bezirksvertretung 5 hatte um die Beantwortung folgender Frage gebeten: Aufgrund eines Prüfungsantrages der Bezirksvertretung 5 bestätigte die Verwaltung in der Sitzung am 26.11.2002, dass die Verbesserung der Querung der Lohauser Dorfstraße in Höhe des Schützenplatzes durch die Einrichtung eines Zebrastreifens verbessert werden könne und die Planung hierfür in Kürze beginnen werde. Wann ist mit der Realisierung, Planung und Ausführung zu rechnen? Ein Konzept wurde erstellt. Der Zebrastreifen ist westlich des Schützen- platzes vorgesehen. Aufgrund der inzwischen weiteren Planungsaufträge Seite 3 von 5 (Parkplatz Lohauser Dorfstraße und Neuplanung Lohauser Dorfstraße) die räumlich mit der Erstellung des Zebrastreifens zusammenhängen muss eine gemeinsame Planung erstellt werden. Mit dieser Planung wurde begonnen. Sie wird voraussichtlich vor der Sommerpause 2004 vorgestellt. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme ist jedoch kurzfristig nicht möglich, ggf. können Einzelmaßnahmen (Bsp. Zebrastreifen) vorab im Jahr 2004 ausge- führt werden. 5. Lintorfer Waldstraße/Rahmer Straße - Straßenzustand, Vorlage 175 104/2003 BV-Sitzung 25.11.2003 Die Bezirksvertretung fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Lintorfer Waldstraße und die Rahmer Straße verkehrssicher herzurichten. Der schlechte Zustand der Lintorfer Waldstraße (Wurzelschäden) beginnt erst nach dem Ortsausgangsschild "Düsseldorf". Zuständig für diesen Be- reich ist der Landesbetrieb Straßenbau, der entsprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung um Herrichtung gebeten worden ist. Bei den Schäden der Rahmer Straße handelt es sich um zu tief liegende Straßenabläufe, Kanalschächte und alte Aufgrabungen. Diese werden Anfang 2004 reguliert. 6. Klemensplatz - Straßenzustand, Vorlage 175 109/2003 BV-Sitzung 25.11.2003 Die Bezirksvertretung fasste einstimmig folgenden Beschluss: Verwaltung und Rheinbahn werden gebeten, im Bereich des Klemensplat- zes die Verkehrswege so herzurichten, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Straßen und Schienen problemlos und sicher benutzen können. Die provisorische Instandsetzung des Klemensplatzes im Straßenbereich wird im 1. Quartal erfolgen. 7. Umbau Freiligrathplatz Mit dem Umbau des Freiligrathplatzes wird, entsprechend der beschlossenen Planung, Ende Januar 2004 begonnen. Mit der Fertigstellung ist, soweit es zu keinen Verzögerungen kommt, für Ende September 2004 zu rechnen. 8. Mobilfunk-Sendeanlagen Im Stadtbezirk 5 sind folgende Standorte von Mobilfunk-Sendeanlagen neu hinzu- Seite 4 von 5 gekommen: - Nelly-Sachs-Straße 5 - Stockumer Kirchstraße 60 - Stockumer Kirchstraße 61 - Europaplatz 5 - Kaiserswerther Markt 40 - Am Schwarzbach 15 - Wacholderstraße 7 9. Anfragen / Anwendung der Geschäftsord nung des Rates Aus gegebenem Anlass wurden alle Bezirksverwaltungsstellen gebeten die Be- zirksvertreterinnen und Bezirksvertreter auf die Einhaltung der Geschäftsordnung des Rates beim Stellen von Anfragen hinzuweisen. Auszug aus der Geschäftsordnung des Rates § 7 Anfragen (1) Die Ratsfraktionen oder die Ratsmitglieder können zu jeder Ratssitzung bis zu zwei Anfragen stellen, die jeweils in nicht mehr als drei Unterfragen unterteilt sein dürfen. Die Anfragen müssen spätestens zehn Tage vor der Sitzung schriftlich bei der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister eingebracht sein. (2) Die Anfragen müssen sich auf einen bestimmten und kommunal- bezogenen Sachverhalt beziehen und dürfen nur Tatsachen enthalten, die zur Kennzeichnung der gewünschten Auskunft notwendig sind. Politische Wertungen oder Darstellungen politischer Programme sind unzulässig. Die Anfragen sind schriftlich zu begründen. (3) Die Anfragen werden im Rat in der Reihenfolge behandelt, in der sie bei der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister eingebracht worden sind. Für die Anfragen und deren Beantwortung stehen in jeder Ratssitzung 45 Minuten zur Verfügung. Anfragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beant- wortet sind, werden schriftlich beantwortet. Die/Der Anfragende hat bei Bedarf das Recht, beim Tagesordnungspunkt Anfragen der nächsten Rats- sitzung zwei Zusatzfragen zu stellen. (4) Innerhalb des nach Abs. 3 vorgegebenen Zeitrahmens stehen den Anfragenden für den Vortrag und die Erläuterung der Anfrage jeweils drei Minuten zur Verfügung. (5) Zu jeder Anfrage können vier Zusatzfragen gestellt werden, die kurz gefasst sein müssen und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Das Recht zur ersten Zusatzfrage hat die anfragende Fraktion oder das anfragende Ratsmitglied. Eine Aussprache über Anfragen ist nicht zulässig. (6) Fragen oder Zusatzfragen, welche die Voraussetzungen nach Abs. 1 Seite 5 von 5 oder 2 nicht erfüllen, kann die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister zurückweisen. Bei einer Zurückweisung entscheidet auf Antrag der anfra- genden Fraktion oder des anfragenden Ratsmitgliedes der Rat sofort. 10. Dokumentationen In der Bezirksverwaltungsstelle 5 sind folgende Dokumentationen zur Einsicht- nahme ausgelegt: - Wohnungsmarktbericht 2003 - Rahmenplan Hochhausentwicklung in Düsseldorf - Perspektiven in der Pflege psychisch kranker älterer Mensc hen in Düsseldorf - Illegale Drogen - Aktuelle Situation und Entwicklung Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 27.01.2004 -/- 1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Bezirksverwaltungsstelle 5 RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 6/2004