Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 127/2003

Mobilitätsbehinderte

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 12 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 18. November 2003veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 127/2003 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Konzept zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Mobilitätsbehinderte im öffentlichen Raum sowie in Fahrzeugen und an Haltestellen Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt das Rahmenkonzept zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für mobilitätsbehinderte Menschen Sachdarstellung: Mit Ratsbeschluss am 01.02.2001 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept Ver- besserung der Verkehrsverhältnisse für Mobilitätsbehinderte im öffentlichen Raum sowie in Fahrzeugen und an Haltestellen des ÖPNV zu erarbeiten. Grundlagen: Grundsätzlich gehören die Belange mobilitätsbehinderter Menschen bereits seit einigen Jahren zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Im Rahmen der Möglichkeiten wurde selbstverständlich auch bisher bei allen Projekten nach den vorliegenden Erkenntnissen in Bezug auf die Anforderungen für mobilitätsbehinderte Menschen geplant und gebaut. Dies drückt sich zum Beispiel durch die Einrichtung von geeigneten Überquerungsstellen und Parkständen, die Abgrenzung des Gehweges durch taktile Platten, die behindertengerech- te Ausstattung der Haltestellen und die Verbesserung der Einstiegsbedingungen im ÖPNV oder durch die akkustische Anzeige zur besseren Auffindbarkeit der Lichtsignalmasten aus. Bei allen diesen Planungen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Summe der Anforde- rungen aller Verkehrsteilnehmer i.d.R. die zur Verfügung stehenden Ressourcen bei Weitem überschreiten. Es ist daher in jedem Einzelfall eine Abwägung erforderlich, um die verschiedenen Anforderungen möglichst gerecht und sinnvoll zu gewichten. Obwohl die Belange der Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen bei Planung, Bau und Unterhaltung weitestgehend geregelt sind, werden immer wieder Maßnahmen geplant und realisiert, bei denen die Möglichkeiten einer barrierefreien Gestaltung nicht ausreichend ausgeschöpft wurden. Diese Defizite beruhen unter anderem auf dem - durchaus legitimen - Ausschöpfen des Ermessensspielraums des Planers im Abwägungsprozess der ver- schiedenen Nutzungsansprüche. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und zur Änderung anderer Gesetze, das am 01.05.2002 in Kraft getreten ist, fordert schwerpunktmäßig das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen an allen Lebensbereichen und selbst- bestimmter Lebensführung grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Gemäß dem BGG sind öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten. Um die Belange behinderter Menschen wirksamer als bisher zu berücksichtigen, wird die Förderung von Maßnahmen mit Finanz- mitteln nach dem Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an die Bedingung der Beteiligung der Behindertenverbände bei der Vorhabenplanung geknüpft. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 66/ 127/2003 Seite 2 von 2 Konzept: Mit dem vorliegenden Konzept zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Mobilitäts- behinderte wurden die Gestaltungsstandards für Haltestellen und den öffentlichen Straßen- raum in Abstimmung mit den hiesigen Behindertenverbänden aktuellen Erfordernissen und Regelwerken angepasst und auf die örtlichen Verhältnisse in Düsseldorf übertragen. Es wird damit verdeutlicht, welche Möglichkeiten zur angemessenen Berücksichtigung der Belange mobilitätsbehinderter Menschen im Planungsprozess bestehen. Das Konzept korrespondiert somit mit den Zielsetzungen des Behindertengleichstellungsgesetzes, dessen zentraler Inhalt die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche ist. Dazu zählen die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Men- schen, eine kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen und die taktile Erkennbarkeit der Umwelt für blinde Menschen. Die einzelnen, in diesem Konzept entwickelten Gestaltungsstandards fließen zukünftig in den Planungsprozess ein. Sie bilden die Grundlage für eine systematische Berücksichti- gung der Belange mobilitätsbehinderter Menschen bei verkehrlichen oder städtebaulichen Konzepten/Planungen und dienen den verantwortlichen Planern als wichtiges Kriterium im Abwägungsprozess der verschiedenen Nutzungsansprüche. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 27.11.2003 Einstimmig beschlossen Ausschuss für Gesundheit und Soziales 13.01.2004 -/- 2 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 127/2003