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Ö Vorlagen - Nr. 66/ 127/2003
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Konzept zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Mobilitätsbehinderte im
öffentlichen Raum sowie in Fahrzeugen und an Haltestellen
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt das Rahmenkonzept zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse für mobilitätsbehinderte Menschen
Sachdarstellung:
Mit Ratsbeschluss am 01.02.2001 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept Ver-
besserung der Verkehrsverhältnisse für Mobilitätsbehinderte im öffentlichen Raum sowie
in Fahrzeugen und an Haltestellen des ÖPNV zu erarbeiten.
Grundlagen:
Grundsätzlich gehören die Belange mobilitätsbehinderter Menschen bereits seit einigen
Jahren zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Im Rahmen der Möglichkeiten wurde
selbstverständlich auch bisher bei allen Projekten nach den vorliegenden Erkenntnissen in
Bezug auf die Anforderungen für mobilitätsbehinderte Menschen geplant und gebaut. Dies
drückt sich zum Beispiel durch die Einrichtung von geeigneten Überquerungsstellen und
Parkständen, die Abgrenzung des Gehweges durch taktile Platten, die behindertengerech-
te Ausstattung der Haltestellen und die Verbesserung der Einstiegsbedingungen im ÖPNV
oder durch die akkustische Anzeige zur besseren Auffindbarkeit der Lichtsignalmasten
aus.
Bei allen diesen Planungen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Summe der Anforde-
rungen aller Verkehrsteilnehmer i.d.R. die zur Verfügung stehenden Ressourcen bei
Weitem überschreiten. Es ist daher in jedem Einzelfall eine Abwägung erforderlich, um die
verschiedenen Anforderungen möglichst gerecht und sinnvoll zu gewichten.
Obwohl die Belange der Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen bei Planung, Bau und
Unterhaltung weitestgehend geregelt sind, werden immer wieder Maßnahmen geplant und
realisiert, bei denen die Möglichkeiten einer barrierefreien Gestaltung nicht ausreichend
ausgeschöpft wurden. Diese Defizite beruhen unter anderem auf dem - durchaus legitimen
- Ausschöpfen des Ermessensspielraums des Planers im Abwägungsprozess der ver-
schiedenen Nutzungsansprüche.
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und zur Änderung anderer
Gesetze, das am 01.05.2002 in Kraft getreten ist, fordert schwerpunktmäßig das Ziel einer
gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen an allen Lebensbereichen und selbst-
bestimmter Lebensführung grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Gemäß dem BGG sind
öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und
Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen
Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten. Um die Belange behinderter Menschen
wirksamer als bisher zu berücksichtigen, wird die Förderung von Maßnahmen mit Finanz-
mitteln nach dem Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an die Bedingung der
Beteiligung der Behindertenverbände bei der Vorhabenplanung geknüpft.
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Konzept:
Mit dem vorliegenden Konzept zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Mobilitäts-
behinderte wurden die Gestaltungsstandards für Haltestellen und den öffentlichen Straßen-
raum in Abstimmung mit den hiesigen Behindertenverbänden aktuellen Erfordernissen
und Regelwerken angepasst und auf die örtlichen Verhältnisse in Düsseldorf übertragen.
Es wird damit verdeutlicht, welche Möglichkeiten zur angemessenen Berücksichtigung der
Belange mobilitätsbehinderter Menschen im Planungsprozess bestehen. Das Konzept
korrespondiert somit mit den Zielsetzungen des Behindertengleichstellungsgesetzes,
dessen zentraler Inhalt die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche ist. Dazu
zählen die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Men-
schen, eine kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen und
die taktile Erkennbarkeit der Umwelt für blinde Menschen.
Die einzelnen, in diesem Konzept entwickelten Gestaltungsstandards fließen zukünftig in
den Planungsprozess ein. Sie bilden die Grundlage für eine systematische Berücksichti-
gung der Belange mobilitätsbehinderter Menschen bei verkehrlichen oder städtebaulichen
Konzepten/Planungen und dienen den verantwortlichen Planern als wichtiges Kriterium im
Abwägungsprozess der verschiedenen Nutzungsansprüche.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ordnungs- und Verkehrsausschuss 27.11.2003 Einstimmig beschlossen
Ausschuss für Gesundheit und Soziales 13.01.2004 -/-
2
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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