Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 25/2005

Sonnenstraße 99-105; Neubau einer Wohnanlage

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sonnenstraße 99 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 28. Februar 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von den Baulinien und Baugrenzen sowie der Überschreitung der zulässigen W andhöhe. Außerdem beschließt die Bezirksvertretung 3 die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.

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Ö Vorlagen - Nr. 173 25/2005 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Sonnenstraße 99-105 -- Neubau von vier Wohnhäusern und einer Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von den Baulinien und Baugrenzen sowie der Überschreitung der zulässigen W andhöhe. Außerdem beschließt die Bezirksvertretung 3 die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften. Sachdarstellung: Das Grundstück Sonnenstraße 99 - 105 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan 5675/36 vom 26.07.2004. Dieser Bebauungsplan ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch mit folgenden Festsetzungen: - besonderes Wohngebiet (WB), - zwingend V und VII-geschossige Bebauung, - Grundflächenzahl (GRZ) # 0,3, - festgesetzte Baulinien sowie rückwärtige Baugrenze, - festgesetzte Wand- und Firsthöhen, - unterirdische Stellplätze, - Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen. Auf dem Gelände Sonnenstraße 99 - 105 ist nach Abbruch der bestehenden, größtenteils eingeschossigen Hallenbauten, eine Wohnbebauung mit 4 Mehrfamilienhäusern geplant. Insgesamt sollen 50 Wohneinheiten im freifinanzierten Wohnungsbau und eine Tiefgarage mit 50 Stellplätzen entstehen. Die Gesamtwohnfläche soll ca. 4.025 m² betragen, das Bauvolumen ca. 23.830 m³, davon 3.890 m³ für die Tiefgarage. Aufgrund der Harmonisierung mit den teilweise bereits errichteten Gebäuden entlang der Sonnenstraße und Kirchstraße (ehemaliges Awista-Gelände), die durch den gleichen Investor errichtet worden sind wie das jetzt geplante Vorhaben, sind folgende Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich: Durch untergeordnete Bauteile (Balkone und Vorbauten) werden die Baulinie und Baugrenze im Bereich der festgesetzten V-Geschossigkeit überschritten. Durch den gestalterischen Zusammenhang zu der bereits in großen Teilen realisierten Bebauung auf dem ehemaligen Awista-Gelände wurde der VII-geschossige Baukörper in die gleiche Achslage gebracht wie die übrigen Gebäude. Hierdurch müssen die festgesetzten Baulinien über- und unterschritten werden. Insgesamt gestaltet sich der Baukörper jedoch geringer als die im Bebauungsplan zulässige Bebauung. Diese verbleibende überbaubare RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 25/2005 Seite 2 von 3 Grundstücksfläche wird zusätzlich als Grünfläche angelegt. Die zulässige Wandhöhe in dem V-geschossigen Bereich von 14,50 m, wird im rückwärtigen Bereich aus konstruktiven Gründen um 0,22 bis 0,84 cm überschritten. Entlang der Sonnenstraße wird diese durch kleinere Giebelhäuser um 1.34 m überschritten. Die Hauptwandhöhe zur Sonnenstraße bleibt in diesem Bereich jedoch unter der festgesetzten Wandhöhe. Aufgrund der vom Bauherren gewünschten und von der Verwaltung mitgetragenen Betonung des Abschlussgebäudes Sonnenstraße 105 wird durch das Staffelgeschoss die zulässige Wandhöhe von 21,00 m um 2,60 m überschritten. Dieses Staffelgeschoss tritt von der eigentlichen Hauptwand zurück, so dass diese die vorgeschriebene maximale Wandhöhe einhält. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebauliche vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächen- vorschrift, nach der Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Aufgrund des schräg zulaufenden Grundstücks liegen im vorliegenden Fall die Abstandflächen des VII-geschossigen Baukörpers in einem kleinen Teilbereich auf dem benachbarten Schulgrundstück. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da brandschutztechnische Bedenken nicht bestehen und das Gebäude insgesamt weiter vom Schulgelände zurückweicht. Die erforderliche Nachbarzustimmung ist einzuholen. Das Vorhaben macht den Nachweis von 50 Stellplätze erforderlich. In der Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück sollen 50 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Sonnenstraße. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgern in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Zudem wird die Tiefgarage gemäß. den Festsetzungen des Bebauungsplanes begrünt, die übrigen Freiflächen in Anlehnung an den Sonnenpark bepflanzt, so dass diese sich mit der vorhandenen/geplanten Bepflanzung des Sonnenparks ergänzt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch und eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtspläne - B-Plan-Ausschnitt Ö Vorlagen - Nr. 173 25/2005 Seite 3 von 3 - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 15.03.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 25/2005