Verwaltungsvorlage
Aktenzeichen 173 25/2005
Sonnenstraße 99-105; Neubau einer Wohnanlage
Termine abgeschlossen
Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Sonnenstraße 99 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug
1Dokument
28. Februar 2005veröffentlicht
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von den Baulinien und Baugrenzen sowie der Überschreitung der zulässigen W andhöhe. Außerdem beschließt die Bezirksvertretung 3 die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
15.03.2005
Endgültige Beratung
Bezirksvertretung 3
Originale durchsuchen
Ö Vorlagen - Nr. 173 25/2005
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Sonnenstraße 99-105 -- Neubau von vier Wohnhäusern und einer Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich des Abweichens von den Baulinien und Baugrenzen sowie
der Überschreitung der zulässigen W andhöhe. Außerdem beschließt die
Bezirksvertretung 3 die Zulassung einer Abweichung nach der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abstandflächenvorschriften.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Sonnenstraße 99 - 105 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplan 5675/36 vom 26.07.2004. Dieser Bebauungsplan ist ein qualifizierter
Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch mit folgenden Festsetzungen:
- besonderes Wohngebiet (WB),
- zwingend V und VII-geschossige Bebauung,
- Grundflächenzahl (GRZ) # 0,3,
- festgesetzte Baulinien sowie rückwärtige Baugrenze,
- festgesetzte Wand- und Firsthöhen,
- unterirdische Stellplätze,
- Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen.
Auf dem Gelände Sonnenstraße 99 - 105 ist nach Abbruch der bestehenden, größtenteils
eingeschossigen Hallenbauten, eine Wohnbebauung mit 4 Mehrfamilienhäusern geplant.
Insgesamt sollen 50 Wohneinheiten im freifinanzierten Wohnungsbau und eine
Tiefgarage mit 50 Stellplätzen entstehen. Die Gesamtwohnfläche soll ca. 4.025 m²
betragen, das Bauvolumen ca. 23.830 m³, davon 3.890 m³ für die Tiefgarage.
Aufgrund der Harmonisierung mit den teilweise bereits errichteten Gebäuden entlang der
Sonnenstraße und Kirchstraße (ehemaliges Awista-Gelände), die durch den gleichen
Investor errichtet worden sind wie das jetzt geplante Vorhaben, sind folgende Befreiungen
nach dem Baugesetzbuch erforderlich:
Durch untergeordnete Bauteile (Balkone und Vorbauten) werden die Baulinie und
Baugrenze im Bereich der festgesetzten V-Geschossigkeit überschritten. Durch den
gestalterischen Zusammenhang zu der bereits in großen Teilen realisierten Bebauung auf
dem ehemaligen Awista-Gelände wurde der VII-geschossige Baukörper in die gleiche
Achslage gebracht wie die übrigen Gebäude. Hierdurch müssen die festgesetzten
Baulinien über- und unterschritten werden. Insgesamt gestaltet sich der Baukörper jedoch
geringer als die im Bebauungsplan zulässige Bebauung. Diese verbleibende überbaubare
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 173 25/2005
Seite 2 von 3
Grundstücksfläche wird zusätzlich als Grünfläche angelegt.
Die zulässige Wandhöhe in dem V-geschossigen Bereich von 14,50 m, wird im
rückwärtigen Bereich aus konstruktiven Gründen um 0,22 bis 0,84 cm überschritten.
Entlang der Sonnenstraße wird diese durch kleinere Giebelhäuser um 1.34 m
überschritten. Die Hauptwandhöhe zur Sonnenstraße bleibt in diesem Bereich jedoch
unter der festgesetzten Wandhöhe.
Aufgrund der vom Bauherren gewünschten und von der Verwaltung mitgetragenen
Betonung des Abschlussgebäudes Sonnenstraße 105 wird durch das Staffelgeschoss die
zulässige Wandhöhe von 21,00 m um 2,60 m überschritten. Dieses Staffelgeschoss tritt
von der eigentlichen Hauptwand zurück, so dass diese die vorgeschriebene maximale
Wandhöhe einhält.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebauliche vertretbar hält und die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächen-
vorschrift, nach der Abstandflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen. Aufgrund
des schräg zulaufenden Grundstücks liegen im vorliegenden Fall die Abstandflächen des
VII-geschossigen Baukörpers in einem kleinen Teilbereich auf dem benachbarten
Schulgrundstück. Es war deshalb zu prüfen, ob eine Abweichung nach der Bauordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zugelassen werden kann.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Abweichung zugelassen werden kann, da
brandschutztechnische Bedenken nicht bestehen und das Gebäude insgesamt weiter vom
Schulgelände zurückweicht. Die erforderliche Nachbarzustimmung ist einzuholen.
Das Vorhaben macht den Nachweis von 50 Stellplätze erforderlich. In der Tiefgarage auf
dem eigenen Grundstück sollen 50 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Zufahrt zur
Tiefgarage erfolgt über die Sonnenstraße.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgern in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
Zudem wird die Tiefgarage gemäß. den Festsetzungen des Bebauungsplanes begrünt,
die übrigen Freiflächen in Anlehnung an den Sonnenpark bepflanzt, so dass diese sich
mit der vorhandenen/geplanten Bepflanzung des Sonnenparks ergänzt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch und eine Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-
Westfalen erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtspläne
- B-Plan-Ausschnitt
Ö Vorlagen - Nr. 173 25/2005
Seite 3 von 3
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 15.03.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 25/2005