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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 17/2005
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Informationsvorlage
Betrifft:
Stellungnahme der Bezirksregierung zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 03.01.2005
zur aktuellen Lehrerbesetzung an den Düsseldorfer Schulen
Mit Schreiben vom 11. und 17.01.2005 wurde die für die Lehrerversorgung zuständige
Bezirksregierung Düsseldorf gebeten, folgende Fragen für alle Schulformen zu beantworten:
1. Wie viele Lehrer werden im neuen Schulhalbjahr für die Düsseldorfer Schulen eingestellt?
2. Wie viele Lehrer sind in den letzten Jahren in Pension gegangen?
3. Wie viele Lehrer fehlen in den jeweiligen Schulformen? Gibt es gravierende Unterschiede
des Lehrermangels zwischen den einzelnen Schulen?
4. Wie hoch ist die Anzahl der Lehrerstellen, die krankheitsbedingt unbesetzt sind?
5. Wie hoch sind die Zeitanteile insgesamt, die von Lehrkräften für Tätigkeiten aufgewendet
werden, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Lehrauftrag stehen
(Stundenermäßigungen)?
Für die Beantwortung der einzelnen Fragen wurde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Zu 1.
Einstellungen zum 01.02.2005 und geplante Einstellungen im zweiten Schulhalbjahr (soweit
bekannt)
Zu 2.
Versetzungen in den Ruhestand getrennt nach den Schuljahren 2002/03, 2003/04 und 2004/05
(soweit bekannt)
Zu 3.
Darstellung von Soll- und Istbesetzung
Zu 4.
Krankheitszeiten von mehr als 3 Monaten zum Stichtag 01.02.2005, die nicht über "Geld statt
Stellen" vertreten werden können.
Zu 5.
Ermittlung der Stellenanteile, die aufgrund von Ermäßigungsstunden zur Unterrichtserteilung nicht
zur Verfügung stehen.
Mit Schreiben vom 21.01.2005 beantwortet die Bezirksregierung Düsseldorf die gestellten Fragen
wie folgt:
Zu Frage 1:
"An Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs wurden zum 01.02.
(und weiteren Einstellungsterminen bis zum 02.05.2005) insgesamt 38 Stellen ausgeschrieben.
Es ist davon auszugehen, dass die Stellen - mit einigen Ausnahmen im Berufskolleg - besetzt
werden können. Da an Realschulen eine leichte Überbesetzung vorliegt, konnten an dieser
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Schulform keine Stellenausschreibungen vorgenommen werden.
Im Bereich der Hauptschulen, die ebenfalls eine leichte Überbesetzung aufweisen, konnten zwei
Stellen zum 02.05.2005 ausgeschrieben werden. In den Grundschulen der Stadt Düsseldorf sind
insgesamt 32 Stellen (besetzbar zwischen dem 01.02. und dem 02.05.2005) ausgeschrieben. In
den Sonderschulen sind keine Stellen neu zu besetzen."
Zu Frage 2:
"Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da der in der Anfrage genannte Zeitraum ("in den
letzten Jahren") nicht präzise bestimmt ist und da aus einer Reihe systematischer Gründe eine
valide Beantwortung nicht möglich ist.: Unter anderem müsste berücksichtigt werden, wie viele
Pensionierungen durch Versetzungen ausgeglichen wurden und ob sonstige Parameter - z.B.
veränderte Schülerzahlen, veränderte Arbeitszeitregelungen, Teilzeitumfänge usw. - verändert
sind, bevor Rückschlüsse auf die Unterrichtsversorgung möglich sind. Grundsätzlich generiert
jede Zurruhesetzung im Haushaltsplan des Landes eine Nachbesetzung, sofern die
schulformbezogenen Schülerzahlen dies hergeben."
Zu Frage 3:
Die bereinigte Lehrerbesetzung stellt sich für das Schuljahr 2004/05 (Stichtag 15.11.2004) an den
Schulen der Stadt Düsseldorf wie folgt dar:
BEDARF: BESETZUNG:
Grundschulen 839,6 Stellen 828,7 Stellen
Hauptschulen 354,2 Stellen 357,4 Stellen
Realschulen 350,07 Stellen 345,25 Stellen
Gesamtschulen 287,14 Stellen 283,19 Stellen
Gymnasien 713,59 Stellen 713,00 Stellen
Berufskollegs 860,80 Stellen 799,61 Stellen
Sonderschulen 501,6 Stellen 493,7 Stellen
Zu Frage 4:
"Dieser Frage liegt die Annahme zugrunde, dass in Fällen von Erkrankungen Lehrerstellen
"unbesetzt" seien - diese Annahme ist unzutreffend. Sofern die Frage auf den
krankheitsbedingten Unterrichtsausfall zielt, müsste differenziert werden zwischen ad-hoc-
Erkrankungen (die teilweise durch kurzfristige Vertretung aufgefangen werden können) und
längerfristigen Erkrankungen, bei denen im Umfang der vom Land zugewiesenen Mittel im
Rahmen des Programms "Geld statt Stellen" befristet Ersatzeinstellugnen möglich sind. In den
weiterführenden Schulen stehen nach diesem Programm nach den Erfahrungen der letzten Jahre
durchschnittlich Mittel im Umfang einer halben Lehrerstelle pro Schule zur Verfügung. Für die
Kompensation kurzfristigen Ausfalls ist die Organisationseinheit Schule - wie in anderen
Bereichen auch - selbst verantwortlich (Direktionsaufgabe der Schulleitung)."
Zu Frage 5:
"Auch diese Frage geht möglicherweise von falschen Voraussetzungen aus: Soweit Lehrkräfte
Stundenermäßigungen für bestimmte Tätigkeiten erhalten (darunter z.B. Lehrerausbildung,
Fortbildung, Tätigkeit in einem Medienzentrum u.a.), werden diese Stellenanteile durch
entsprechende Erhöhung des Bedarfs und der Stellenzuweisung ausgeglichen. Richtig ist
allerdings, dass Lehrkräfte in vielen Fällen darüber hinaus Aufgaben wahrnehmen
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(Netzwerkbetreuung, auch Betreuung von Büchereien oder naturwissenschaftlichen
Sammlungen), für die keine Entlastungen gewährt werden. Solche Aufgaben müssten nach der
Verantwortungsteilung zwischen Land und Kommunen jedenfalls teilweise durch Personal, das
vom Schulträger im Rahmen seiner Verantwortung für äußere Schulangelegenheiten zu stellen
wäre, wahrgenommen werden."
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 22.02.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
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