Stellungnahme Antrag Bü90/Gr. 'JHP + SchEP'
Aus der amtlichen Vorlage
Um eine verlässliche Planungsgrundlage für die vorgesehene Umgestaltung der Schulkindbetreuung zu erhalten, hat das Jugendamt bereits im Juni des vergangenen Jahres in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung eine gemeinsame Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung erstellt, die als Teil 4 (Seiten 25-34) in den Jugendhilfeplan aufgenommen wurde. Die Fortschreibung des Jugendhilfeplans 2003 - 2005 wurde zusammen mit dieser gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung am 30.06.2004 durch den Jugendhilfeausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen. Hiernach erfolgte am 21.07.2004 die Beratung im Schulausschuss (Ö Vorlagen-Nr. 40/ 57/2004), der ebenfalls einstimmig die Fortschreibung des Jugendhilfeplans und die gemeinsame Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis nahm. Wie in dieser Vorlage bereits erwähnt, soll in diesem Jahr die gemeinsame Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in aktualisierter Form Bestandteil des Schulentwicklungsplanes werden.
Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Jugendhilfeausschuss
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 71/2005