Beschlussvorlage Aktenzeichen OVA/194/2023

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Rhein-Ruhr-Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt (PFA 2.0) „Hellerhof - Reisholz" - Gesamtstädtische Stellungnahme

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bayreuther Straße 76 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 3Dokumente 14. November 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt als Träger öffentlicher Belange die Auswertung der Planungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 2.0 Hellerhof - Reisholz durch die Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Grundlage der beigefügten Stellungnahme der Stadt an das Eisenbahn -Bundesamt, dass dem Bauvorhaben der Deutschen Bahn Netz AG zugestimmt wird . Der Rat der Stadt begrüßt grundsätzlich den Infrastrukturausbau für den Rhein -Ruhr -Express, verlangt aber die Aufnahme der geltend gemachten Forderungen, Auflagen und Hinweise in den Planfeststellungsbeschluss bzw. die Beachtung im Rahmen der Ausführungsplanung und Baudurchführung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Eisenbahn -Bundesamt führt für das o.g. Bauvorhaben auf Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch.

Für das vorliegende Bauvorhaben wird auf Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG, In frastrukturprojekte West, ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt. Die Planfeststellungsunterlagen lagen vom 21.08.2023 bis zum 20.09.2023 öffentlich aus. Die Stadt ist vom Eisenbahn - Bundesamt (EBA) im R ahmen der Durchführung des Anhörungsverfahrens beteiligt und als Trägerin öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bauvorhaben bis zum 20.10.2023 gebeten worden. Dem Antrag der Stadt auf Fristverlängerung zur finalen Abgabe der Stellungnahme bis zum Ratse ntscheid am 22. Februar 2024 aufgrund der umfangreichen Gremienbeteiligung hat das EBA zugestimmt. Diese Frist endet jetzt Ende Februar 2024.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 14. November 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00503641.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00503641.pdf Published Time: Fri, 01 Dec 2023 08:48:00 GMT Number of Pages: 7 Markdown Content: OVA/194/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Rhein -Ruhr -Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt (PFA 2.0) „Hellerhof - Reisholz" Gesamtstätische Stellungnahme Fachbereich : 05/0 - Dezernat für Mobilität und Umweltschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 28.11.2023 Anhörung Bezirksvertretung 8 07.12.2023 Anhörung Bezirksvertretung 9 08.12.2023 Anhörung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 17.01.2024 Vorberatung Ausschuss für Umwelt -, Klima - und Verbraucherschutz 18.01.2024 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 24.01.2024 Vorberatung Haupt - und Finanzausschuss 29.01.2024 Vorberatung Rat 22.02.2024 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt als Träger öffentlicher Belange die Auswertung der Planungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 2.0 Hellerhof - Reisholz durch die Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Grundlage der beigefügten Stellungnahme der Stadt an das Eisenbahn -Bundesamt, dass dem Bauvorhaben der Deutschen Bahn Netz AG zugestimmt wird . Der Rat der Stadt begrüßt grundsätzlich den Infrastrukturausbau für den Rhein -Ruhr -Express, verlangt aber die Aufnahme der geltend gemachten Forderungen, Auflagen und Hinweise in den Planfeststellungsbeschluss bzw. die Beachtung im Rahmen der Ausführungsplanung und Baudurchführung. Seite 2 Sachdarstellung: Das Eisenbahn -Bundesamt führt für das o.g. Bauvorhaben auf Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das vorliegende Bauvorhaben wird auf Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG, In frastrukturprojekte West, ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt. Die Planfeststellungsunterlagen lagen vom 21.08.2023 bis zum 20.09.2023 öffentlich aus. Die Stadt ist vom Eisenbahn - Bundesamt (EBA) im R ahmen der Durchführung des Anhörungsverfahrens beteiligt und als Trägerin öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bauvorhaben bis zum 20.10.2023 gebeten worden. Dem Antrag der Stadt auf Fristverlängerung zur finalen Abgabe der Stellungnahme bis zum Ratse ntscheid am 22. Februar 2024 aufgrund der umfangreichen Gremienbeteiligung hat das EBA zugestimmt. Diese Frist endet jetzt Ende Februar 2024. Das Bauvorhaben umfasst in diesem Planfeststellungsabschnitt im Wesentlichen den Ausbau der bestehenden Gleistrasse auf 6 Gleise für den Fern -, RRX - und S- Bahnverkehr ab Benrath in Richtung Hauptbahnhof, die Herstellung neuer Weichenverbindungen zur Aus - und Einfädelung der neuen Gleistrasse für den RRX in Benrath sowie den Bau eines neuen Kreuzungsbauwerkes in Reisholz. Die Gleiserweiterung erfolgt auf der Ostseite der Bahntrasse. Am Bahnhof Benrath wird der bestehende Bahnsteig für den Regionalverkehr abgetragen und ein neuer Bahnsteig für die Züge des RRX soll gebaut werden. Das neue Kreuzungsbauwerk in Re isholz ermöglicht die höhenfreie Kreuzung der RRX -Gleise mit den Gleisen für die Fernzüge und der S -Bahn und den Bau des RRX -Systemhalts am Benrather Bahnhof. Die Gleisneuordnung in Reisholz bedingt zudem den Neubau des S -Bahnhofs Reisholz und ermöglicht e in Puffergleis für den Güterverkehr am Reisholzer Güterbahnhof. Der Ausbau der Gleisanlagen erfordert die Erweiterung bzw. den Neubau mehrere Eisenbahnüberführungen (Henkelstraße, Bamberger Straße, Forststraße und Hildener Straße). Beidseits der Bahntrasse sollen auf einer Länge von gut 9 km Schallschutzwände mit Höhen zwischen 2 bis 6 m errichtet werden. Dazu gehört auch eine 3 m hohe Schallschutzwand, die auf dem geplanten Kreuzungsbauwerk in Reisholz errichtet werden soll. Im Streckenabschnitt südlich de s Schwarzen Weges in Benrath bis zur südlichen Stadtgrenze in Hellerhof erfolgen keine Streckenaus - oder umbaumaßnahmen, so dass in der RRX -Planung für diesen Abschnitt auch keine neuen Schallschutzwände geplant und vorgesehen sind. Die im Bedarfsbeschlus s 01/98/2019 gefassten Planungsaufträge/ -forderungen sind vollständig in die RRX -Planung aufgenommen worden # - Verbreiterung der Personenunterführung (PU) Paulsmühlenstraße mit einer durchgängigen lichten Breite von 9,0 m und einer lichten Höhe von 3,5 m gemä ß der dazu erstellten städtischen Machbarkeitsstudie sowie # - Anbindung des künftigen RRX -Mittelbahnsteigs an die PU Paulsmühlenstraße # - Ermöglichung einer attraktiven Wegeverbindung von der PU zum Benrather Zentrum Seite 3 # - Hinwirkung, dass der östliche Zugang zum Bahnhofsgebäude aufgeweitet und barrierefrei hergestellt wird # - Ermöglichung von Weiterentwicklungen des Bahnhofsumfeldes zu einem attraktiven Mobilitätshub, u.a. mit der Errichtung einer Mobilstation, eines Fahrrad -Parkturms, etc. # - Bei der Neuplanung der Eise nbahnüberführung (EÜ) Forststraße die volle Einsehbarkeit von der Fahrbahn auf Geh - und Radweg berücksichtigen # - Bei der Neuplanung der EÜ Henkelstraße sollen beidseitig Bushaltestellen unter der EÜ angelegt werden können. Im Rahmen des RRX -Planungsprozesses fanden umfangreiche Abstimmungsrunden mit der DB im eigens eingerichteten Arbeitskreis RRX statt. Darüber hinaus hat die DB im Beisein der Verwaltung mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen, zuletzt am 23. August im Bürgerhaus Benra th, und mehrmals in der BV 9 die aktuellen Planungsstände vorgestellt. Lärmschutz Die Schallschutzwände (SSW) wurden gegenüber dem zuletzt 2020 vorgestellten Planungsstand an einigen Stellen von 4 auf 5 m erhöht. Die Erhöhung führt dazu, dass sich r d. 10 % mehr Lärmschutzfälle aktiv lösen lassen. Im gesamten Planfeststellungsabschnitt (auch in den sog. „Baulücken“) von der südlichen Stadtgrenze bis nach Reisholz sieht das Schallschutzkonzept durchgehend den Einsatz der Maßnahme „Besonders überwachtes Gleis “ (BüG) auf allen 4 Gleisen der Strecken 2650 und 2670 vor. Im Bereich der „Baulücke“ werden durch die Maßnahme BüG alle Schutzfälle gelöst. In Abschnitten mit baulichen Eingriffen sind zusätzlich hochabsorbierende Schallschutzwände rechts und links der Ba hn mit Höhen von 2 bis 6 m (in der Regel von 4 bis 5 m) vorgesehen. Im Bereich mit erheblichen baulichen Eingriffen können mit den Schallschutzmaßnahmen 100% der Schutzfälle tagsüber und 96% der Schutzfälle nachts gelöst werden. Es verbleiben 8 ungelöste S chutzfälle nachts. In Abschnitten mit baulicher Erweiterung werden mit den Schallschutzmaßnahmen 94% der Schutzfälle tagsüber und 79% der Schutzfälle nachts gelöst. Es verbleiben 101 Schutzfälle tagsüber und 621 Schutzfälle nachts. Die Lärmminderungen bet ragen in allen Baubereichen mit Schallschutzwänden 10 dB(A) und mehr. Die gegenwärtige Lärmbelastung wird in diesen Abschnitten durch den RRX -Ausbau durchgängig halbiert. Kreuzungsbauwerk Reisholz Für das Kreuzungsbauwerk hat die DB nach Aufforderung durc h die Stadt die Hoch - und Tieflage intensiv geprüft. Ausführliche Informationen zu beiden Planungsvarianten wurden mit der Informationslage OVA/025/2020 geliefert. Beide Varianten kommen ohne Eingriffe in den Straßenraum der Further Straße aus. Für die Va riante Tieflage wäre eine Verlegung des Hoxbachs Richtung Norden (Grünzug und Kleingartenanlage) erforderlich. Bauzeitlich wird für die Variante Tieflage eine größere Fläche für Baustelleneinrichtungs - und Lagerflächen erforderlich. Die städtebauliche Int egration wird zwar durch die Hochlage in Teilbereichen zu einer stärkeren Beeinträchtigung führen als die Tieflage, jedoch werden sich die Sichtbeziehungen im direkten Wohnumfeld allein durch die neu zu errichtenden hohen Schallschutzwände entlang der Bahn trasse stark verändern. Da die in Nord - Süd -Richtung verlaufende Bahnlinie bereits heute eine städtebauliche Zäsur darstellt, sind aus städtebaulicher Sicht beide Planungsvarianten vertretbar. Seite 4 Hinsichtlich der Sicherheitsbelange der Feuerwehr ergeben sich b ei der Hochlage im Schadensfall übliche Erschwernisse, wie sie im Verlauf einer freien Strecke auch anzutreffen sind. Im Rahmen eines Schadensereignisses mit Brand (Rauchentwicklung) oder giftigen Gasen ergibt sich zusätzlich zu den Erschwernissen der Hoch lage für die Tieflage eine erschwerte Erreichbarkeit des Zuges im Tunnel. Gleiches gilt für die Rettung von Fahrgästen im Tunnelbereich, Entrauchung im Brandfall und Funkkommunikation. Jedoch sind die genannten zusätzlichen Erschwernisse bei der Variante T ieflage planerisch / technisch lösbar. Beide Varianten sind als wasserrechtlich erlaubnisfähig einzuschätzen. Die Verlegung des Hoxbachs in der Variante Tieflage wäre wasserwirtschaftlich kein Nachteil, sondern bietet die Möglichkeit einer Verbesserung und ökologischen Aufwertung. Die Bauzeit wird für Variante Tieflage 9 Monate länger eingeschätzt, was zu entsprechenden Nachteilen für Anwohner und Pendler führt. Ebenso ist bei Variante Tieflage mit einem größeren Baustellenverkehr auszugehen. Die Variante H ochlage ist zudem nach Aussage der DB kostengünstiger zu realisieren (15 Mio. €). Durch die geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen können in beiden Varianten nicht nur Mehrbelastungen abgewehrt, sondern großflächige Entlastungen des Schienenlärms um teil weise über 10 dB(A) erreicht werden. Die für die Planfeststellung eingereichte Planung für das Kreuzungsbauwerk Reisholz in Hochlage wird von der Fachverwaltung nach intensiver Prüfung und Abwägung in allen Punkten (Flächeninanspruchnahme, Bauzeit, Lärmsc hutz, städtebauliche Integration, Gewässerschutz) als akzeptabel bewertet. Es werden jedoch Forderungen für die Ausführung gestellt. Kernforderungen der Stellungnahme # - Kreuzungsbauwerk Reisholz Bereits jetzt stellt die Bahntrasse zwischen Düsseldorf und Köln eine städtebauliche Zäsur dar. Im Rahmen des RRX -Ausbaus werden neben den entlang des Trassenverlaufes erforderlichen Schallschutzwänden, die die vorhandene städtebauliche Zäsur noch verstärken werden, insbesondere das Überkreuzungsbauwerk in Reisholz sowie der Neubau des S -Bahnhofes Reisholz zu einer Veränderung der städtebaulichen Situation führen. Besonders die Bereiche der Bahnhöfe, der Straßenunterführungen/Brücken und der Bereich der Further Straße sind insbesondere wegen der Sichtbeziehungen und Kriminalprävention sowie der Streckenabschnitt Further Straße (teilweise), Alfelder Straße und Einbecker Straße wegen der erheblichen Verschattungswirkung dabei zu berücksichtigen. Unter Beachtung des Planungskriteriums Schutzgut Mensch wird für die Gest altung der Schallschutzwände entlang der Wohngebiete an der Further, Alsfelder und Einbecker Straße eine qualitätsvolle Gestaltung mit transparenten Wandelementen zwingend eingefordert. Beide Seiten des Überwerfungsbauwerkes müssen zudem eine schallabsorbi erende Auskleidung erhalten, um den bestmöglichen Schallschutz für die hoch verdichteten Wohngebiete zu erreichen. # - Ausgestaltung der Schallschutzwände und Bahnunterführungen Der RRX bringt der Stadt Düsseldorf einen großen verkehrlichen Nutzen, der erford erliche Infrastrukturausbau erzeugt aber auch eine große Anzahl von Betroffenheiten. Durch die neue RRX -Trasse entsteht die rechtliche Verpflichtung, im erheblichen Maß Schallschutzwände zu errichten. Zudem sind Trassenverbreiterungen und Verlängerungen vo n Unterführungen die Folge. Die dadurch erzeugten städtebaulichen Folgen einer verstärkten Trennwirkung und Seite 5 Reduzierung der Sichtbeziehungen muss durch eine geeignete Gestaltung entgegengewirkt werden. Die städtebauliche Integration des Trassenausbaus ist ein zentrales Anliegen für die Akzeptanz der RRX -Planung. Eine die örtliche Situation berücksichtigende Ausgestaltung der Schallschutzwände sowie der Bahnquerungen/ Personenunterführungen ist zwingend erforderlich. Um die gestalterische Integration sicherz ustellen, fordert die Stadt die Transformation der vorliegenden Wettbewerbsergebnisse des gemeinsam mit dem Vorhabenträger durchgeführten Gestaltungswettbewerbs in die Planung. Die Leitidee ist ein Biodiversitätsband, das sich aus unterschiedlichen Element en zusammenfügt. Dieses Band nimmt die begleitenden hohen Schallschutzwände nicht als Störung, sondern als Potenzial an und gibt damit sowohl der Vorhabensträgerin (DB) als auch der Stadt Düsseldorf einen nachhaltigen ökologischen und somit ökonomischen Me hrwert. In den Planfeststellungsbeschluss ist aufzunehmen, dass die Ergebnisse des qualitätssichernden Verfahrens verbunden mit finanziellen Mehraufwänden bei der Entwurfs -, Ausführungsplanung und Ausschreibung zu berücksichtigen sind. Sichtwände (Schalls chutzwände und Brückenwiderlage sowie Stützwände) sind grundsätzlich mit verschmutzungsresistenten Oberflächenmaterialien auszuführen. Die Stadt Düsseldorf fordert insbesondere im Bereich der Bahnhöfe aus Gründen der Sicherheit und Erkennbarkeit eine sicht durchlässige transparente Gestaltung. Daher wird gefordert, den Anteil der transparenten Elemente in Abstimmung mit der Stadt zu erhöhen, sofern zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung hochabsorbierende Schallschutzelemente zugelassen sind. Für das Kreuzungs bauwerk Reisholz fordert die Stadt eine geschlossene Bauweise, damit dieses zur Wohnbebauung nach Osten hin den Lärm der übrigen Gleise abschirmt. Außerdem wird gefordert, die Rampen mit beidseits absorbierenden Schallschutzwänden auszustatten, um unerwüns chten Reflexionen zu vermeiden. # - Eisenbahnüberführung Hildener Straße Die DB hatte ursprünglich eine Fachwerkkonstruktion des Teilneubaus vorgesehen, die eine freie Einsichtnahme der Fuß - und Radwege vom Fahrbahnbereich aus ermöglicht hätte. Aus Kostengrün den hat die DB diese Variante verworfen und stattdessen die WIB -Variante (Walzträger -in -Beton) entwickelt, die aufgrund der Breite der vorgesehenen Stützen eine Verschlechterung der Sichtbeziehungen gegenüber der Bestandssituation sowie dem verbleibenden B rückenträger darstellt. Kritisch wird ebenso die schlechtere Belichtung des Rad -/Gehwegbereichs sowie eine Graffitianfälligkeit der Stützen gesehen. Außerdem entsteht eine Engstelle auf dem Fuß - und Radweg am Übergang zwischen Bestandsbauwerk und der erste n Stütze des neuen Bauwerks. Die Stadt fordert daher eine den örtlichen Gegebenheiten qualitativ angepasste Bauausführung und die Errichtung als Fac

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Gesamtstellungnahme_RRX-PFA2.0 als Text anzeigen
Title: 00503646.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00503646.pdf Published Time: Tue, 14 Nov 2023 10:00:32 GMT Number of Pages: 43 Markdown Content: Landeshauptstadt Düsseldorf # Amt für Verkehrsmanagement Seite 1/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX - > PFA2.0_Stand_02112023.docx > Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 66 ,40200 Düsseldorf Eisenbahn -Bundesamt Sachbereich 1 Essen/Köln Planfeststellung Außenstelle Köln Werkstattstraße 102 50733 Köln Gesamtstellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Plan- feststellung für das Verfahren „R hein -Ruhr -Express (RRX), PFA 2.0 Düsseldorf -Hellerhof - Düsseldorf -Reisholz “ Sehr geehrte r Herr Pursch , mit Schreiben vom 25.08.2023 haben Sie mir die Planfeststellungsunterla- gen im oben genannten Verfahren zukommen lassen und um Stellung- nahme gebeten . Mit Schreiben vom 11.09.2023 haben Sie der von der Lan- deshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend: Stadt ) beantragten Vorgehens- weise mit der Einreichung einer Stellungnahme unter dem Vorbehalt der Gremienbeschlussfassung bis Ende November 2023 zugestimmt . Untenstehend übersende ich Ihnen den Entwurf der Gesamtstellungnahme der Stadt, der von der Verwaltungskonferenz für die Beteiligung der politi- schen Gremien freigegeben wurde, verbunden mit dem Vorbehalt möglicher Änderungen resultierend aus der Beteiligung der kommunalpolitischen Gre- mien und der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorab zur Kenntnis. I. Kernf orderung en 1. Überprüfung der Planungsgrundlagen /Verkehrsprognose Der RRX -Planung für den PFA 2.0 liegen Zugzahl -Prognosen für die Jahre 2025 bzw. 2030 aus dem Bundesverkehrswegeplan ( BVWP ) zu- grunde. Dieser Zeithorizont greift viel zu kurz, da mit den bauvorberei- tenden M aßnahmen erklärtermaßen frühestens ab 2027 begonnen wer- den soll und eine Fertigstellung des Infrastrukturausbaus nicht vor Mitte des nächsten Jahrzehnts zu erwarten sein wird . Veraltet ist auch der als Anhang 1 zum Erläuterungsbericht beigefügte eisenbahnbetriebswissenschaftliche Fachbeitrag von 2014. Die verwen- deten betriebli chen Annahmen beziehen sich auf den Ist -Fahrplan von 2011 und das Zielkonzept mit Stand von 2012. Als Zielhorizont wurde das Jahr 2025 angesetzt. > Landeshauptstadt > Düsseldorf > Der Oberbürgermeister > Amt für > Verkehrsmanagement > Strategische > Mobilitätsplanung > Auf'm Hennekamp 45 > 40225 Düsseldorf > Kontakt > Herr Nelles > Zimmer > 4.06 > Telefon > 0211.89 -98790 > Fax > E-Mail > philipp.nelles@ > duesseldorf.de > Datum > xx.xx.2023 > AZ > 66/7 –RRX PFA 2.0 > Internet > www.duesseldorf.de > Bus, Bahn, U -Bahn > Auf´m Hennekamp > Feuerbachstraße > Uni -Kliniken > Bankkonto > Stadtsparkasse > Düsseldorf > IBAN DE61 3005 0110 > 0010 0004 95 > BIC DUSSDEDDXXX > Gläubiger -ID > DE15DUS00000011727 # Landeshauptstadt Düsseldorf # Amt für Verkehrsmanagement Seite 2/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX - > PFA2.0_Stand_02112023.docx Vor dem Hintergrund de r im bestehenden Koalitionsvertrag der Bun- desregierung aufgenommenen Ziel e, den Schiene ngüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern , die Verkehrsleistung im Personenver- kehr zu verdoppeln und den Zielfahrplan eines Deutschlandtaktes sowie die Infrastrukturkapazität darauf auszurichten, fordert die Stadt zwin- gend die nachvollziehbare Überprüfung und Dokumentation der für die Ermittlung der infrastrukturellen Leistungsfähigkeit der Planung not- wendigen Grundlagen im weiteren Verfahren. Auch die schalltechnische Untersuchung verwendet den Prognosehori- zont 2030. Aus vorgenannten Gründen s ind daher insbesondere die der Lärmberechnung zugrundgelegten Prognose zugzahlen und Fahrzeugty- pen nachvollziehbar zu überprüfen und im weiteren Verfahren zu doku- mentieren. 2. Ausgestaltung der Schallschutzwände und Bahnunterführungen Der RRX bringt der Stadt Düsseldorf einen großen verkehrlichen Nut- zen, der erforderliche Infrastrukturausbau erzeugt aber auch eine große Anzahl von Betroffenheiten. Durch die neue RRX -Trasse entsteht die rechtliche Verpflichtung, im erheblichen Maß Schall schutzwände zu er- ri chten. Zudem sind Trassenverbreiterungen und Verlängerungen von Unterführungen die Folge. Die dadurch erzeugten städtebaulichen Fol- gen einer verstärkten Trennwirkung und Reduzierung der Sichtbezie- hungen muss durch eine geeignete Gestaltung entgegengewirkt wer- den. Die städtebauliche Integration des Trassenausbaus ist ein zentrales An- liegen für die Akzeptanz der RRX -Planung. Eine die örtliche Situation berücksichtigende Ausgestaltung der Schall schutzwände sowie der Bahnquerungen/ Personenunterführungen ist zw ingend erforderlich. Um die gestalterische Integration sicherzustellen, fordert die Stadt die Trans formation der vorliegenden Wettbewerbsergebnisse des gemein- sam mit dem Vorhabenträger durchgeführten Gestaltungswettbewerbs in die Planung . Die Leitidee ist ein Biodiversitätsband, das sich aus un- terschiedlichen Elementen zusammenfügt. Dieses Band nimmt die be- gleitenden hohen Schall schutzwände nicht als Störung, sondern als Po- tenzial an und gibt damit sowohl der Vorhabensträgerin (DB) als auch der Stadt Düssel dorf einen nachhaltigen ökologischen und somit öko- nomischen Mehrwert. In den Planfeststellungsbeschluss ist aufzunehmen, dass die Ergebnisse des qualitätssichernden Verfahrens verbunden mit finanziellen Mehrauf- wänden bei der Entwurfs -, Ausführungsplanung und Ausschreibung zu berücksichtigen sind. Sichtwände (Schallschutzwände und Brückenwiderlage sowie Stütz- wände) sind grundsätzlich mit verschmutzungsresistent en Oberflächen- materialien auszuführen. Die Stadt Düsseldorf fordert insbesondere im Bereich der B ahnhöfe aus Gründen der Sicherheit und Erkennbarkeit Landeshauptstadt Düsseldorf # Amt für Verkehrsmanagement Seite 3/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX - > PFA2.0_Stand_02112023.docx eine sichtdurchlässige transparente Gestaltung. Daher wird gefordert, den Anteil der transparenten Elemente in Abstimmung mit der Stadt zu erhöhen, sofern zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung hochabsorbi e- rende Schallschutzelemente zugelassen sind. Für d as Kreuzungsba uwerk Reisholz fordert die Stadt eine geschlossene Bauweise, damit dieses zur Wohnbebauung nach Osten hin den Lärm der übrigen Gleise abschirmt. Außerdem wird gefordert, die Rampen mit beidse its absorbierenden Schallschutzwänden auszustatten, um un- erwünschten Reflexionen zu vermeiden. 3. Kreuzungsbauwerk Reisholz Bereits jetzt stellt die Bahntrasse zwischen Düsseldorf und Köln eine städtebauliche Zäsur dar. Im Rahmen des RRX -Ausbaus werden neben den entlang des Trassenverlaufes erforderlichen Schall schutzwänden , die die vorhandene städtebauliche Zäsur noch verstärk en werden, ins- besondere das Überkreuzungsbauwerk in Reisholz sowie der Neubau des S -Bahnhofes Reisholz zu einer Veränderung der städtebaulichen Si- tuation führen. Besonders die Bereiche der Bahnhöfe, der Straßenunterführungen/Brü- cken und der Bereich der Fur ther Straße sind insbesondere wegen der Sichtbeziehungen und Kriminalprävention sowie der Streckenabschnitt Further Straße (teilweise), Alfelder Straße und Einbecker Straße wegen der erheblichen Verschattungswirkung dabei zu berücksichtigen. Unter Beachtu ng des Planungskriteriums Schutzgut Mensch wird für die Gestaltung der Schall schutzwände entlang der Wohngebiete an der Further, Alsfelder und Einbecker Straße eine qualitätsvolle Gestaltung mit transparenten Wandelementen zwingend eingefordert. Beide Seit en des Überwerfungsbauwerkes müssen zudem eine schallabsorbierende Auskleidung erhalten, um den bestmöglichen Schallschutz für die hoch- verdichteten Wohngebieten zu erreichen. 4. Bauwerkskonstruktion Eisenbahnüberführung (EÜ) Hildener Straße Die DB hat te ursprünglich eine Fachwerkkonstruktion des Teilneubaus vorgesehen, die eine freie Einsichtnahme der Fuß - und Radwege vom Fahrbahnbereich aus ermöglicht hätte. Aus Kostengründen hat die DB diese Variante verworfen und stattdessen die WIB -Variante (Walzträ- ge r-in -Beton) entwickelt , die aufgrund der Breite der vorgesehenen Stützen eine Verschlechterung der Sichtbeziehungen gegenüber der Be- standssituation sowie dem verbleibenden Brückenträger darstellt . Kri- tisch wird ebenso die schlechtere Belichtung des Rad -/Ge hwegbereichs sowie eine Graffitianfälligkeit der Stützen gesehen. Außerdem entsteht eine Engstelle auf dem Fuß - und Radweg am Übergang zwischen Be- standsbauwerk und der ersten Stütze des neuen Bauwerks. Die Stadt fordert daher eine den örtlichen Gegebenheiten qualitativ angepasste Bauausführung und die Errichtung als Fachwerkkonstruktion . Hilfsweise Landeshauptstadt Düsseldorf # Amt für Verkehrsmanagement Seite 4/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX - > PFA2.0_Stand_02112023.docx ist im Planfeststellungsbeschluss vorzugeben, dass in Abstimmung mit der Stadt eine hochwertige Ausgestaltung des Geh - und Radfahrberei- ches der Eisenb ahnüberführung vorzunehmen ist. II. Stellungnahmen und Forderungen Belange des Umwelt - und Verbraucherschutz es : Allgemeine Hinweise 1. Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Altablagerungen mit den Kataster -Nrn. 91, 187, 353, 456. (Definition siehe § 2 Abs. 5 Nr. 1 Bun- desbodenschutzgesetz (BBodSchG)) 2. Das Vorhaben befindet sich des Weiteren im Bereich der Altstandorte (Fläche mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung) mit den Katas- ter -Nrn.: 4078, 4070, 4105, 4101, 4116, 4114, 4126, 4146, 4165 , 19272 , 3946, 4158, 4168, 4177, 4322, 6446, 4227, 4775. (Definition siehe § 2 Abs. 5 Nr. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)) 3. Die Maßnahme liegt im Bereich der Grundwasserverunreinigung HB 78 Unterbach/Reisholz mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) inner- ha lb des Belastungsbereiches bis 500 μg/l (∑ CKW) sowie stellenweise im Bereich der Grundwasserverunreinigung HB 3 Hilden/Benrath mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) und per - und polyfluorierte Al- kylsubstanzen (PFAS). Beide Grundwasserverunreinigungen werden derzeit aktiv saniert. Innerhalb des HB 78 sind mehrere Eisenbahnüberführungen (Bamber- ger Straße, Henkelstraße, Hoxbach, Am Schlosspark) sowie zwei Kreu- zungsbauwerke (KrBw Benrath und Reisholz) vorgesehen, die teilweise tief gründen und teilweise mit den Fundamentunterkanten bzw . der Sohle des Bodenaustauschs unter dem Bemessungwasserstand liegen. Für den Fall, dass Wasserhaltungen erforderlich wer den, ist im Vorfeld der Nachweis zu erbringen, dass die Sanierungsmaßnahmen hydrau- lisch nicht beeinträchtigt und die Verunreinigunge n nicht verlagert wer- den. Aufgrund der vorhandenen Grundwasserverunreinigungen muss in die- sen Bereichen mit erhöhten Aufwendungen (z.B. Abreinigung des Grundwassers vor Ableitung, hydraulische/ hydrogeologische Gutach- ten, erforderlichenfalls zusätzliche M aßnahmen) gerechnet werden. Im Maßnahmenbereich befinden sich mehrere Grundwassermessstel- len, die zur Untersuchung und Überwachung des Grundwassers errich- tet wurden. Sie sind weiterhin notwendig und daher gegen Beschädi- gung zu sichern und zu erhalten. Ihr e Zugänglichkeit ist sicherzustellen. Teilweise liegen die Grundwassermessstellen im HB 3 in einem Gebiet, für das die Stadt Düsseldorf in 05/2019 eine Allgemeinverfügung erlas- sen hat (weitere Informationen unter: http://www.duesseldorf.de/Um- weltamt/pft ). Landeshauptstadt Düsseldorf # Amt für Verkehrsmanagement Seite 5/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX - > PFA2.0_Stand_02112023.docx 4. Die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten. 5. Natürliche Böden werden im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen, der Baustraßen und anderer gleisbegleitender Flächen in Anspruch ge- nommen. Als Grundlage für den schonenden Umgang mit dem Boden und der Wiederherstellung des Ausgangszustandes von bauze itig ge- nutzten Flächen ist das Informationsblatt des LANUV NRW 2019 „Boden - mehr als Baugrund. Bodenschutz für Bauausführende“ zu berücksich- tigen. 6. Der Pestizideinsatz zur Gleispflege bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt und wird daher im Planfeststellungs- verfahren nicht geregelt. Abfallrecht/Bodenschutzrecht 7. Der vom Aushub betroffene Bereich ist unter Berücksichtigung der vorliegenden und der noch durchzuführenden historischen Recher- chen im Hinblick auf die geplante Entsorgung (zu berücksichtigende Verordnungen: Ersatzbaustoffverordnung, Bundesbodenschutzver- ordnung, Deponieverordnung) zu untersuchen. Basierend auf diesen Untersuchungsergebnissen ist dem Amt für Umwelt - und Verbrau- cherschutz 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein Entsorgungs- konzept vorzulegen, in dem u.a. die Mengen der anfallenden Aus- hubmaterialien und die Entsorgungswege aufgezeigt werden. Das Entsorgungskonzept ist als ausfüllbares pdf -Dokument auf der Inter- netseite des LANUV herunterzuladen : https://www.la- nuv.n rw.de/umwelt/abfall/abfallstroeme/bau -und -abbruchabfaelle - 1/entsorgungskonzept -gem -2a -3-lkrwg (§§ 5, 6, 9, 14, 47 Kreislauf- wirtschaftsgesetz (KrWG), §2a Abs. 3 Landeskreislaufwirtschaftsge- setzes ( LKrWG)) 8. Die DB Netz AG hat für die Baumaßnahme eine veran twortliche Fach- bauleitung (mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich Altlasten und Abfall) zu benennen, welche die Aushubmaßnahme, insbesondere die Separierungsmaßnahmen, begleitet. (§ 53 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 56 Absatz 2 Landesbauordnung 2018 - BauO N RW 2018) 9. Werden bei den Aushubmaßnahmen optische oder geruchliche Auf- fälligkeiten wie z.B. Müllablagerungen , Schlacken, Diesel -, Lösemit- telgerüche o. ä. vorgefunden, die nicht aufgrund der Vorerkundung bekannt sind, sind die Erdarbeiten umgehend einzustellen und das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz (Tel. 89 -21066, 89 -25078) ist zu informieren. (§ 3 Abs. 1 Landesbauordnung - BauO NRW; § 5 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG; § 2 Abs. 1 Landesboden- schutzgesetz - LBodSchG) Landeshauptstadt Düsseldorf # Amt für Verkehrsmanagement Seite 6/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX - > PFA2.0_Stand_02112023.docx 10. Bei der Verwertung von Aushubmaterialien sind die Ersatzbau- stoffverordnung (technische Bauwerke) und die Bundesbodenschutz- verordnung zu bea chten. (§ 48 Abs. 2 WHG, § 6 Bundes -Boden- schutzgesetz (BBodSchG) i. V. m. § 6 und 7 Bundesbodenschutzver- ordnung (BBodSchV)) 11. Aushubmaterial

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Ergänzungsantrag BV 9 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - ~6955685.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00512651.pdf Published Time: Mon, 19 Feb 2024 10:45:45 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: # CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN # in der Bezirksvertretung 9 > Herrn Bezirksbürgermeister > Dr. Karl-Heinz Graf > Benrodestr. 46 > 40597 Düsseldorf Düsseldorf, 20.01.2024 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 02.02.2024 Betrifft: Gesamtstellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Planfeststellung für das Verfahren „Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 2.0 Düsseldorf-Hellerhof - Düsseldorf- Reisholz“ - Antrag von Herrn Dr. Diesing; CDU und Herrn Kürten; Bündnis 90/Die Grünen Antrag: Die Bezirksvertretung 9 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf, die nachfolgenden Ergänzungen in die Gesamtstellungnahme aufzunehmen. 1. Als zweitgrößter Bahnhof Düsseldorfs sollten in Benrath Rolltreppen zu beiden Bahnsteigen Standard sein. Diese sind zumindest platzmäßig planerisch vorzusehen, so dass diese auf jeden Fall einfach nachrüstbar sind. Als Maßstab verweisen wir auf die komfortable Ausstattung der U-Bahnhöfe. 2. Benrath und Paulsmühle werden durch massive Verkehrsachsen getrennt. Um diese Wirkung abzumildern, werden an den Neubau der Paulsmühlenunterführung höchste Anforderungen gestellt. Dazu leistet die Stadt bereits einen erheblichen, finanziellen Eigenanteil. Entstehen muss hier deshalb eine ebenerdige, geradlinige städtebauliche Achse (statt der 1,60 m tiefer liegenden und mit ca. 25° Knick geführten Planung) 3. Durch dieses Höherlegen und minimales Verschieben eines S-Bahngleises werden barrierefreie Rampen (5,5% Steigung) zu beiden Bahnsteigen statt nur einer mit 8% nicht barrierefreien Rampe zum RRX-Bahnsteig möglich. 4. In weiten Teilen der Stadt, aber zumindest in allen Bahnhofsbereichen ist nach unseren Vorstellungen ausschließlich innovativer Lärmschutz kombiniert mit nur noch maximal 2 m Lärmschutzwänden außen und freier Sicht akzeptabel. 5. Für den Neubau des S-Bahnsteigs Reisholz fordern wir eine transparente, städtebaulich attraktive Lösung mit barrierefreier Rampe, da die prinzipiellen Schwächen, wie Angstraum, Aufzugsausfall, Uneinsehbarkeit durch den aktuellen Plan nicht erkennbar verbessert werden. Begründung: Aus unserer Sicht ist das jetzt historisch gesehen die letzte Chance für Jahrzehnte, um wesentliche Verbesserungen der Infrastruktur des SPNV hier im Süden sowohl in städtebaulicher, als auch in funktioneller Hinsicht wie der Barrierefreiheit zu erreichen. Wenn die 25 km lange Mauer längs durch unsere Stadt erst mal steht, wird die nicht nur optische Trennwirkung für alle fühlbar, aber dann ist es zu spät für kreative Alternativen. Dazu zählen z.B. - eine RSW-Trasse (Radschnellweg) zwischen S-Bahngleis und Bahnhofsgebäude zur Entflechtung von Rad- und Fußverkehr - eine Prüfung der favorisierten Hochlage des Kreuzungsbauwerks Reisholz gegenüber einer vermutlich deutlich kostengünstigeren Mediumlage . Zu 1. Eine mögliche Anordnung mit Rolltreppen ergibt sich durch die nach rechts gerückte Positionierung des Aufzugs mit der dahinter verschwenkten Treppe. Zu 2. Im Bild ist (blau) die vorhandene Unterführung und (gelb) die geforderte ebenerdige, geradlinige städtebauliche Achse dargestellt. Zu 3. Im oberen Bild die geplante Gleislage, grün S-Bahn, gelb RRX, rot ICE im unteren Bild das minimal verschobene S-Bahngleis, wodurch Platz für die zusätzliche barrierefreie Rampe entsteht. Zu 4. Zur Veranschaulichung speziell der Optik dient die folgende Darstellung. Im oberen Bild der Blick vom Bahnsteig über eine 4 m hohe Wand, darunter die gleiche Situation bei einer 2 m hohen Wand. Die nächsten Bilder zeigen die Ausbreitung und Intensität der Schallwellen bei 4m SSW (oben) und bei 0,75 m nSSW in Kombination mit 2 m SSW (unten). Während im ersten Fall die Fahrgäste auf dem Bahnsteig ca. 75 dB(A) ausgesetzt sind, sind es im zweiten Fall nur ca. 70 dB(A) . Auf den ersten Stock des Gebäudes treffen ca. 56 dB(A) , bei der Kombination nur ca. 51 dB(A). Das sind keine exakten Werte, aber tendenziell zeigt sich eindeutig, was möglich wäre, SSW Schallschutzwand nSSW niedrige Schallschutzwand Zu 5. Der Ersatz für den bisherigen Bahnsteig darf nicht wieder ein typischer Angstraum werden, der dann zusätzlich durch hohe Lärmschutzwände komplett eingekapselt wird (links im Bild). Dieses Szenario ist bereits in der Gesamtstellungnahme enthalten, nicht jedoch eine praktikable Lösung. Mit Treppe, Aufzug und barrierefreier Rampe, von der große Teile des Bahnsteigs bereits von unten gut einsehbar sind (rechts im Bild), werden die Anforderungen dagegen bestens erfüllt. Mit freundlichen Grüßen Dr. Detlef Diesing und Josef Kürten

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/194/2023