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Title: 00503641.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00503641.pdf
Published Time: Fri, 01 Dec 2023 08:48:00 GMT
Number of Pages: 7
Markdown Content:
OVA/194/2023
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Rhein -Ruhr -Express (RRX),
Planfeststellungsabschnitt (PFA 2.0) „Hellerhof - Reisholz"
Gesamtstätische Stellungnahme
Fachbereich :
05/0 - Dezernat für Mobilität und Umweltschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 10 28.11.2023 Anhörung
Bezirksvertretung 8 07.12.2023 Anhörung
Bezirksvertretung 9 08.12.2023 Anhörung
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss 17.01.2024 Vorberatung
Ausschuss für Umwelt -,
Klima - und Verbraucherschutz 18.01.2024 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 24.01.2024 Vorberatung
Haupt - und Finanzausschuss 29.01.2024 Vorberatung
Rat 22.02.2024 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt als Träger öffentlicher Belange die
Auswertung der Planungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den
Planfeststellungsabschnitt 2.0 Hellerhof - Reisholz durch die Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt auf Grundlage der beigefügten Stellungnahme der Stadt an das
Eisenbahn -Bundesamt, dass dem Bauvorhaben der Deutschen Bahn Netz AG
zugestimmt wird . Der Rat der Stadt begrüßt grundsätzlich den Infrastrukturausbau
für den Rhein -Ruhr -Express, verlangt aber die Aufnahme der geltend gemachten
Forderungen, Auflagen und Hinweise in den Planfeststellungsbeschluss bzw. die
Beachtung im Rahmen der Ausführungsplanung und Baudurchführung. Seite 2
Sachdarstellung:
Das Eisenbahn -Bundesamt führt für das o.g. Bauvorhaben auf Antrag der
Vorhabenträgerin DB Netz AG das Anhörungsverfahren nach § 73
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG) durch.
Für das vorliegende Bauvorhaben wird auf Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG,
In frastrukturprojekte West, ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff. Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt. Die Planfeststellungsunterlagen lagen vom
21.08.2023 bis zum 20.09.2023 öffentlich aus. Die Stadt ist vom Eisenbahn -
Bundesamt (EBA) im R ahmen der Durchführung des Anhörungsverfahrens beteiligt
und als Trägerin öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bauvorhaben bis zum
20.10.2023 gebeten worden. Dem Antrag der Stadt auf Fristverlängerung zur finalen
Abgabe der Stellungnahme bis zum Ratse ntscheid am 22. Februar 2024 aufgrund der
umfangreichen Gremienbeteiligung hat das EBA zugestimmt. Diese Frist endet jetzt
Ende Februar 2024.
Das Bauvorhaben umfasst in diesem Planfeststellungsabschnitt im Wesentlichen den
Ausbau der bestehenden Gleistrasse auf 6 Gleise für den Fern -, RRX - und S-
Bahnverkehr ab Benrath in Richtung Hauptbahnhof, die Herstellung neuer
Weichenverbindungen zur Aus - und Einfädelung der neuen Gleistrasse für den RRX in
Benrath sowie den Bau eines neuen Kreuzungsbauwerkes in Reisholz. Die
Gleiserweiterung erfolgt auf der Ostseite der Bahntrasse. Am Bahnhof Benrath wird
der bestehende Bahnsteig für den Regionalverkehr abgetragen und ein neuer
Bahnsteig für die Züge des RRX soll gebaut werden. Das neue Kreuzungsbauwerk in
Re isholz ermöglicht die höhenfreie Kreuzung der RRX -Gleise mit den Gleisen für die
Fernzüge und der S -Bahn und den Bau des RRX -Systemhalts am Benrather Bahnhof.
Die Gleisneuordnung in Reisholz bedingt zudem den Neubau des S -Bahnhofs Reisholz
und ermöglicht e in Puffergleis für den Güterverkehr am Reisholzer Güterbahnhof.
Der Ausbau der Gleisanlagen erfordert die Erweiterung bzw. den Neubau mehrere
Eisenbahnüberführungen (Henkelstraße, Bamberger Straße, Forststraße und Hildener
Straße). Beidseits der Bahntrasse sollen auf einer Länge von gut 9 km
Schallschutzwände mit Höhen zwischen 2 bis 6 m errichtet werden. Dazu gehört
auch eine 3 m hohe Schallschutzwand, die auf dem geplanten Kreuzungsbauwerk in
Reisholz errichtet werden soll.
Im Streckenabschnitt südlich de s Schwarzen Weges in Benrath bis zur südlichen
Stadtgrenze in Hellerhof erfolgen keine Streckenaus - oder umbaumaßnahmen, so
dass in der RRX -Planung für diesen Abschnitt auch keine neuen Schallschutzwände
geplant und vorgesehen sind.
Die im Bedarfsbeschlus s 01/98/2019 gefassten Planungsaufträge/ -forderungen sind
vollständig in die RRX -Planung aufgenommen worden
# - Verbreiterung der Personenunterführung (PU) Paulsmühlenstraße mit einer
durchgängigen lichten Breite von 9,0 m und einer lichten Höhe von 3,5 m gemä ß
der dazu erstellten städtischen Machbarkeitsstudie sowie
# - Anbindung des künftigen RRX -Mittelbahnsteigs an die PU Paulsmühlenstraße
# - Ermöglichung einer attraktiven Wegeverbindung von der PU zum Benrather
Zentrum Seite 3
# - Hinwirkung, dass der östliche Zugang zum Bahnhofsgebäude aufgeweitet und
barrierefrei hergestellt wird
# - Ermöglichung von Weiterentwicklungen des Bahnhofsumfeldes zu einem
attraktiven Mobilitätshub, u.a. mit der Errichtung einer Mobilstation, eines
Fahrrad -Parkturms, etc.
# - Bei der Neuplanung der Eise nbahnüberführung (EÜ) Forststraße die volle
Einsehbarkeit von der Fahrbahn auf Geh - und Radweg berücksichtigen
# - Bei der Neuplanung der EÜ Henkelstraße sollen beidseitig Bushaltestellen unter
der EÜ angelegt werden können.
Im Rahmen des RRX -Planungsprozesses fanden umfangreiche Abstimmungsrunden
mit der DB im eigens eingerichteten Arbeitskreis RRX statt. Darüber hinaus hat die
DB im Beisein der Verwaltung mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen, zuletzt
am 23. August im Bürgerhaus Benra th, und mehrmals in der BV 9 die aktuellen
Planungsstände vorgestellt.
Lärmschutz
Die Schallschutzwände (SSW) wurden gegenüber dem zuletzt 2020 vorgestellten
Planungsstand an einigen Stellen von 4 auf 5 m erhöht. Die Erhöhung führt dazu,
dass sich r d. 10 % mehr Lärmschutzfälle aktiv lösen lassen.
Im gesamten Planfeststellungsabschnitt (auch in den sog. „Baulücken“) von der
südlichen Stadtgrenze bis nach Reisholz sieht das Schallschutzkonzept durchgehend
den Einsatz der Maßnahme „Besonders überwachtes Gleis “ (BüG) auf allen 4 Gleisen
der Strecken 2650 und 2670 vor. Im Bereich der „Baulücke“ werden durch die
Maßnahme BüG alle Schutzfälle gelöst.
In Abschnitten mit baulichen Eingriffen sind zusätzlich hochabsorbierende
Schallschutzwände rechts und links der Ba hn mit Höhen von 2 bis 6 m (in der Regel
von 4 bis 5 m) vorgesehen. Im Bereich mit erheblichen baulichen Eingriffen können
mit den Schallschutzmaßnahmen 100% der Schutzfälle tagsüber und 96% der
Schutzfälle nachts gelöst werden. Es verbleiben 8 ungelöste S chutzfälle nachts.
In Abschnitten mit baulicher Erweiterung werden mit den Schallschutzmaßnahmen
94% der Schutzfälle tagsüber und 79% der Schutzfälle nachts gelöst. Es verbleiben
101 Schutzfälle tagsüber und 621 Schutzfälle nachts.
Die Lärmminderungen bet ragen in allen Baubereichen mit Schallschutzwänden
10 dB(A) und mehr. Die gegenwärtige Lärmbelastung wird in diesen Abschnitten
durch den RRX -Ausbau durchgängig halbiert.
Kreuzungsbauwerk Reisholz
Für das Kreuzungsbauwerk hat die DB nach Aufforderung durc h die Stadt die Hoch -
und Tieflage intensiv geprüft. Ausführliche Informationen zu beiden
Planungsvarianten wurden mit der Informationslage OVA/025/2020 geliefert.
Beide Varianten kommen ohne Eingriffe in den Straßenraum der Further Straße aus.
Für die Va riante Tieflage wäre eine Verlegung des Hoxbachs Richtung Norden
(Grünzug und Kleingartenanlage) erforderlich. Bauzeitlich wird für die Variante
Tieflage eine größere Fläche für Baustelleneinrichtungs - und Lagerflächen
erforderlich.
Die städtebauliche Int egration wird zwar durch die Hochlage in Teilbereichen zu einer
stärkeren Beeinträchtigung führen als die Tieflage, jedoch werden sich die
Sichtbeziehungen im direkten Wohnumfeld allein durch die neu zu errichtenden
hohen Schallschutzwände entlang der Bahn trasse stark verändern. Da die in Nord -
Süd -Richtung verlaufende Bahnlinie bereits heute eine städtebauliche Zäsur darstellt,
sind aus städtebaulicher Sicht beide Planungsvarianten vertretbar. Seite 4
Hinsichtlich der Sicherheitsbelange der Feuerwehr ergeben sich b ei der Hochlage im
Schadensfall übliche Erschwernisse, wie sie im Verlauf einer freien Strecke auch
anzutreffen sind. Im Rahmen eines Schadensereignisses mit Brand
(Rauchentwicklung) oder giftigen Gasen ergibt sich zusätzlich zu den Erschwernissen
der Hoch lage für die Tieflage eine erschwerte Erreichbarkeit des Zuges im Tunnel.
Gleiches gilt für die Rettung von Fahrgästen im Tunnelbereich, Entrauchung im
Brandfall und Funkkommunikation. Jedoch sind die genannten zusätzlichen
Erschwernisse bei der Variante T ieflage planerisch / technisch lösbar.
Beide Varianten sind als wasserrechtlich erlaubnisfähig einzuschätzen. Die Verlegung
des Hoxbachs in der Variante Tieflage wäre wasserwirtschaftlich kein Nachteil,
sondern bietet die Möglichkeit einer Verbesserung und ökologischen Aufwertung.
Die Bauzeit wird für Variante Tieflage 9 Monate länger eingeschätzt, was zu
entsprechenden Nachteilen für Anwohner und Pendler führt. Ebenso ist bei Variante
Tieflage mit einem größeren Baustellenverkehr auszugehen. Die Variante H ochlage
ist zudem nach Aussage der DB kostengünstiger zu realisieren (15 Mio. €).
Durch die geplanten aktiven Schallschutzmaßnahmen können in beiden Varianten
nicht nur Mehrbelastungen abgewehrt, sondern großflächige Entlastungen des
Schienenlärms um teil weise über 10 dB(A) erreicht werden.
Die für die Planfeststellung eingereichte Planung für das Kreuzungsbauwerk Reisholz
in Hochlage wird von der Fachverwaltung nach intensiver Prüfung und Abwägung in
allen Punkten (Flächeninanspruchnahme, Bauzeit, Lärmsc hutz, städtebauliche
Integration, Gewässerschutz) als akzeptabel bewertet. Es werden jedoch
Forderungen für die Ausführung gestellt.
Kernforderungen der Stellungnahme
# - Kreuzungsbauwerk Reisholz
Bereits jetzt stellt die Bahntrasse zwischen Düsseldorf und Köln eine
städtebauliche Zäsur dar. Im Rahmen des RRX -Ausbaus werden neben den
entlang des Trassenverlaufes erforderlichen Schallschutzwänden, die die
vorhandene städtebauliche Zäsur noch verstärken werden, insbesondere das
Überkreuzungsbauwerk in Reisholz sowie der Neubau des S -Bahnhofes Reisholz
zu einer Veränderung der städtebaulichen Situation führen.
Besonders die Bereiche der Bahnhöfe, der Straßenunterführungen/Brücken und
der Bereich der Further Straße sind insbesondere wegen der Sichtbeziehungen
und Kriminalprävention sowie der Streckenabschnitt Further Straße (teilweise),
Alfelder Straße und Einbecker Straße wegen der erheblichen
Verschattungswirkung dabei zu berücksichtigen.
Unter Beachtung des Planungskriteriums Schutzgut Mensch wird für die
Gest altung der Schallschutzwände entlang der Wohngebiete an der Further,
Alsfelder und Einbecker Straße eine qualitätsvolle Gestaltung mit transparenten
Wandelementen zwingend eingefordert. Beide Seiten des
Überwerfungsbauwerkes müssen zudem eine schallabsorbi erende Auskleidung
erhalten, um den bestmöglichen Schallschutz für die hoch verdichteten
Wohngebiete zu erreichen.
# - Ausgestaltung der Schallschutzwände und Bahnunterführungen
Der RRX bringt der Stadt Düsseldorf einen großen verkehrlichen Nutzen, der
erford erliche Infrastrukturausbau erzeugt aber auch eine große Anzahl von
Betroffenheiten. Durch die neue RRX -Trasse entsteht die rechtliche
Verpflichtung, im erheblichen Maß Schallschutzwände zu errichten. Zudem sind
Trassenverbreiterungen und Verlängerungen vo n Unterführungen die Folge. Die
dadurch erzeugten städtebaulichen Folgen einer verstärkten Trennwirkung und Seite 5
Reduzierung der Sichtbeziehungen muss durch eine geeignete Gestaltung
entgegengewirkt werden.
Die städtebauliche Integration des Trassenausbaus ist ein zentrales Anliegen für
die Akzeptanz der RRX -Planung. Eine die örtliche Situation berücksichtigende
Ausgestaltung der Schallschutzwände sowie der Bahnquerungen/
Personenunterführungen ist zwingend erforderlich. Um die gestalterische
Integration sicherz ustellen, fordert die Stadt die Transformation der vorliegenden
Wettbewerbsergebnisse des gemeinsam mit dem Vorhabenträger durchgeführten
Gestaltungswettbewerbs in die Planung. Die Leitidee ist ein Biodiversitätsband,
das sich aus unterschiedlichen Element en zusammenfügt. Dieses Band nimmt die
begleitenden hohen Schallschutzwände nicht als Störung, sondern als Potenzial
an und gibt damit sowohl der Vorhabensträgerin (DB) als auch der Stadt
Düsseldorf einen nachhaltigen ökologischen und somit ökonomischen Me hrwert.
In den Planfeststellungsbeschluss ist aufzunehmen, dass die Ergebnisse des
qualitätssichernden Verfahrens verbunden mit finanziellen Mehraufwänden bei
der Entwurfs -, Ausführungsplanung und Ausschreibung zu berücksichtigen sind.
Sichtwände (Schalls chutzwände und Brückenwiderlage sowie Stützwände) sind
grundsätzlich mit verschmutzungsresistenten Oberflächenmaterialien
auszuführen. Die Stadt Düsseldorf fordert insbesondere im Bereich der Bahnhöfe
aus Gründen der Sicherheit und Erkennbarkeit eine sicht durchlässige
transparente Gestaltung. Daher wird gefordert, den Anteil der transparenten
Elemente in Abstimmung mit der Stadt zu erhöhen, sofern zum Zeitpunkt der
Ausführungsplanung hochabsorbierende Schallschutzelemente zugelassen sind.
Für das Kreuzungs bauwerk Reisholz fordert die Stadt eine geschlossene
Bauweise, damit dieses zur Wohnbebauung nach Osten hin den Lärm der übrigen
Gleise abschirmt. Außerdem wird gefordert, die Rampen mit beidseits
absorbierenden Schallschutzwänden auszustatten, um unerwüns chten
Reflexionen zu vermeiden.
# - Eisenbahnüberführung Hildener Straße
Die DB hatte ursprünglich eine Fachwerkkonstruktion des Teilneubaus
vorgesehen, die eine freie Einsichtnahme der Fuß - und Radwege vom
Fahrbahnbereich aus ermöglicht hätte. Aus Kostengrün den hat die DB diese
Variante verworfen und stattdessen die WIB -Variante (Walzträger -in -Beton)
entwickelt, die aufgrund der Breite der vorgesehenen Stützen eine
Verschlechterung der Sichtbeziehungen gegenüber der Bestandssituation sowie
dem verbleibenden B rückenträger darstellt. Kritisch wird ebenso die schlechtere
Belichtung des Rad -/Gehwegbereichs sowie eine Graffitianfälligkeit der Stützen
gesehen. Außerdem entsteht eine Engstelle auf dem Fuß - und Radweg am
Übergang zwischen Bestandsbauwerk und der erste n Stütze des neuen
Bauwerks. Die Stadt fordert daher eine den örtlichen Gegebenheiten qualitativ
angepasste Bauausführung und die Errichtung als Fac
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Gesamtstellungnahme_RRX-PFA2.0 als Text anzeigen
Title: 00503646.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00503646.pdf
Published Time: Tue, 14 Nov 2023 10:00:32 GMT
Number of Pages: 43
Markdown Content:
Landeshauptstadt Düsseldorf
# Amt für Verkehrsmanagement
Seite 1/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX -
> PFA2.0_Stand_02112023.docx
> Briefpostanschrift: Stadtverwaltung Amt 66 ,40200 Düsseldorf
Eisenbahn -Bundesamt
Sachbereich 1 Essen/Köln Planfeststellung
Außenstelle Köln
Werkstattstraße 102
50733 Köln
Gesamtstellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Plan-
feststellung für das Verfahren „R hein -Ruhr -Express (RRX), PFA 2.0
Düsseldorf -Hellerhof - Düsseldorf -Reisholz “
Sehr geehrte r Herr Pursch ,
mit Schreiben vom 25.08.2023 haben Sie mir die Planfeststellungsunterla-
gen im oben genannten Verfahren zukommen lassen und um Stellung-
nahme gebeten . Mit Schreiben vom 11.09.2023 haben Sie der von der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend: Stadt ) beantragten Vorgehens-
weise mit der Einreichung einer Stellungnahme unter dem Vorbehalt der
Gremienbeschlussfassung bis Ende November 2023 zugestimmt .
Untenstehend übersende ich Ihnen den Entwurf der Gesamtstellungnahme
der Stadt, der von der Verwaltungskonferenz für die Beteiligung der politi-
schen Gremien freigegeben wurde, verbunden mit dem Vorbehalt möglicher
Änderungen resultierend aus der Beteiligung der kommunalpolitischen Gre-
mien und der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorab zur Kenntnis.
I. Kernf orderung en
1. Überprüfung der Planungsgrundlagen /Verkehrsprognose
Der RRX -Planung für den PFA 2.0 liegen Zugzahl -Prognosen für die
Jahre 2025 bzw. 2030 aus dem Bundesverkehrswegeplan ( BVWP ) zu-
grunde. Dieser Zeithorizont greift viel zu kurz, da mit den bauvorberei-
tenden M aßnahmen erklärtermaßen frühestens ab 2027 begonnen wer-
den soll und eine Fertigstellung des Infrastrukturausbaus nicht vor Mitte
des nächsten Jahrzehnts zu erwarten sein wird .
Veraltet ist auch der als Anhang 1 zum Erläuterungsbericht beigefügte
eisenbahnbetriebswissenschaftliche Fachbeitrag von 2014. Die verwen-
deten betriebli chen Annahmen beziehen sich auf den Ist -Fahrplan von
2011 und das Zielkonzept mit Stand von 2012. Als Zielhorizont wurde
das Jahr 2025 angesetzt.
> Landeshauptstadt
> Düsseldorf
> Der Oberbürgermeister
> Amt für
> Verkehrsmanagement
> Strategische
> Mobilitätsplanung
> Auf'm Hennekamp 45
> 40225 Düsseldorf
> Kontakt
> Herr Nelles
> Zimmer
> 4.06
> Telefon
> 0211.89 -98790
> Fax
> E-Mail
> philipp.nelles@
> duesseldorf.de
> Datum
> xx.xx.2023
> AZ
> 66/7 –RRX PFA 2.0
> Internet
> www.duesseldorf.de
> Bus, Bahn, U -Bahn
> Auf´m Hennekamp
> Feuerbachstraße
> Uni -Kliniken
> Bankkonto
> Stadtsparkasse
> Düsseldorf
> IBAN DE61 3005 0110
> 0010 0004 95
> BIC DUSSDEDDXXX
> Gläubiger -ID
> DE15DUS00000011727
# Landeshauptstadt Düsseldorf
# Amt für Verkehrsmanagement
Seite 2/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX -
> PFA2.0_Stand_02112023.docx
Vor dem Hintergrund de r im bestehenden Koalitionsvertrag der Bun-
desregierung aufgenommenen Ziel e, den Schiene ngüterverkehr bis
2030 auf 25 Prozent zu steigern , die Verkehrsleistung im Personenver-
kehr zu verdoppeln und den Zielfahrplan eines Deutschlandtaktes sowie
die Infrastrukturkapazität darauf auszurichten, fordert die Stadt zwin-
gend die nachvollziehbare Überprüfung und Dokumentation der für die
Ermittlung der infrastrukturellen Leistungsfähigkeit der Planung not-
wendigen Grundlagen im weiteren Verfahren.
Auch die schalltechnische Untersuchung verwendet den Prognosehori-
zont 2030. Aus vorgenannten Gründen s ind daher insbesondere die der
Lärmberechnung zugrundgelegten Prognose zugzahlen und Fahrzeugty-
pen nachvollziehbar zu überprüfen und im weiteren Verfahren zu doku-
mentieren.
2. Ausgestaltung der Schallschutzwände und Bahnunterführungen
Der RRX bringt der Stadt Düsseldorf einen großen verkehrlichen Nut-
zen, der erforderliche Infrastrukturausbau erzeugt aber auch eine große
Anzahl von Betroffenheiten. Durch die neue RRX -Trasse entsteht die
rechtliche Verpflichtung, im erheblichen Maß Schall schutzwände zu er-
ri chten. Zudem sind Trassenverbreiterungen und Verlängerungen von
Unterführungen die Folge. Die dadurch erzeugten städtebaulichen Fol-
gen einer verstärkten Trennwirkung und Reduzierung der Sichtbezie-
hungen muss durch eine geeignete Gestaltung entgegengewirkt wer-
den.
Die städtebauliche Integration des Trassenausbaus ist ein zentrales An-
liegen für die Akzeptanz der RRX -Planung. Eine die örtliche Situation
berücksichtigende Ausgestaltung der Schall schutzwände sowie der
Bahnquerungen/ Personenunterführungen ist zw ingend erforderlich.
Um die gestalterische Integration sicherzustellen, fordert die Stadt die
Trans formation der vorliegenden Wettbewerbsergebnisse des gemein-
sam mit dem Vorhabenträger durchgeführten Gestaltungswettbewerbs
in die Planung . Die Leitidee ist ein Biodiversitätsband, das sich aus un-
terschiedlichen Elementen zusammenfügt. Dieses Band nimmt die be-
gleitenden hohen Schall schutzwände nicht als Störung, sondern als Po-
tenzial an und gibt damit sowohl der Vorhabensträgerin (DB) als auch
der Stadt Düssel dorf einen nachhaltigen ökologischen und somit öko-
nomischen Mehrwert.
In den Planfeststellungsbeschluss ist aufzunehmen, dass die Ergebnisse
des qualitätssichernden Verfahrens verbunden mit finanziellen Mehrauf-
wänden bei der Entwurfs -, Ausführungsplanung und Ausschreibung zu
berücksichtigen sind.
Sichtwände (Schallschutzwände und Brückenwiderlage sowie Stütz-
wände) sind grundsätzlich mit verschmutzungsresistent en Oberflächen-
materialien auszuführen. Die Stadt Düsseldorf fordert insbesondere im
Bereich der B ahnhöfe aus Gründen der Sicherheit und Erkennbarkeit Landeshauptstadt Düsseldorf
# Amt für Verkehrsmanagement
Seite 3/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX -
> PFA2.0_Stand_02112023.docx
eine sichtdurchlässige transparente Gestaltung. Daher wird gefordert,
den Anteil der transparenten Elemente in Abstimmung mit der Stadt zu
erhöhen, sofern zum Zeitpunkt der Ausführungsplanung hochabsorbi e-
rende Schallschutzelemente zugelassen sind.
Für d as Kreuzungsba uwerk Reisholz fordert die Stadt eine geschlossene
Bauweise, damit dieses zur Wohnbebauung nach Osten hin den Lärm
der übrigen Gleise abschirmt. Außerdem wird gefordert, die Rampen
mit beidse its absorbierenden Schallschutzwänden auszustatten, um un-
erwünschten Reflexionen zu vermeiden.
3. Kreuzungsbauwerk Reisholz
Bereits jetzt stellt die Bahntrasse zwischen Düsseldorf und Köln eine
städtebauliche Zäsur dar. Im Rahmen des RRX -Ausbaus werden neben
den entlang des Trassenverlaufes erforderlichen Schall schutzwänden ,
die die vorhandene städtebauliche Zäsur noch verstärk en werden, ins-
besondere das Überkreuzungsbauwerk in Reisholz sowie der Neubau
des S -Bahnhofes Reisholz zu einer Veränderung der städtebaulichen Si-
tuation führen.
Besonders die Bereiche der Bahnhöfe, der Straßenunterführungen/Brü-
cken und der Bereich der Fur ther Straße sind insbesondere wegen der
Sichtbeziehungen und Kriminalprävention sowie der Streckenabschnitt
Further Straße (teilweise), Alfelder Straße und Einbecker Straße wegen
der erheblichen Verschattungswirkung dabei zu berücksichtigen.
Unter Beachtu ng des Planungskriteriums Schutzgut Mensch wird für die
Gestaltung der Schall schutzwände entlang der Wohngebiete an der
Further, Alsfelder und Einbecker Straße eine qualitätsvolle Gestaltung
mit transparenten Wandelementen zwingend eingefordert. Beide Seit en
des Überwerfungsbauwerkes müssen zudem eine schallabsorbierende
Auskleidung erhalten, um den bestmöglichen Schallschutz für die hoch-
verdichteten Wohngebieten zu erreichen.
4. Bauwerkskonstruktion Eisenbahnüberführung (EÜ) Hildener
Straße
Die DB hat te ursprünglich eine Fachwerkkonstruktion des Teilneubaus
vorgesehen, die eine freie Einsichtnahme der Fuß - und Radwege vom
Fahrbahnbereich aus ermöglicht hätte. Aus Kostengründen hat die DB
diese Variante verworfen und stattdessen die WIB -Variante (Walzträ-
ge r-in -Beton) entwickelt , die aufgrund der Breite der vorgesehenen
Stützen eine Verschlechterung der Sichtbeziehungen gegenüber der Be-
standssituation sowie dem verbleibenden Brückenträger darstellt . Kri-
tisch wird ebenso die schlechtere Belichtung des Rad -/Ge hwegbereichs
sowie eine Graffitianfälligkeit der Stützen gesehen. Außerdem entsteht
eine Engstelle auf dem Fuß - und Radweg am Übergang zwischen Be-
standsbauwerk und der ersten Stütze des neuen Bauwerks. Die Stadt
fordert daher eine den örtlichen Gegebenheiten qualitativ angepasste
Bauausführung und die Errichtung als Fachwerkkonstruktion . Hilfsweise Landeshauptstadt Düsseldorf
# Amt für Verkehrsmanagement
Seite 4/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX -
> PFA2.0_Stand_02112023.docx
ist im Planfeststellungsbeschluss vorzugeben, dass in Abstimmung mit
der Stadt eine hochwertige Ausgestaltung des Geh - und Radfahrberei-
ches der Eisenb ahnüberführung vorzunehmen ist.
II. Stellungnahmen und Forderungen
Belange des Umwelt - und Verbraucherschutz es :
Allgemeine Hinweise
1. Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Altablagerungen mit den
Kataster -Nrn. 91, 187, 353, 456. (Definition siehe § 2 Abs. 5 Nr. 1 Bun-
desbodenschutzgesetz (BBodSchG))
2. Das Vorhaben befindet sich des Weiteren im Bereich der Altstandorte
(Fläche mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung) mit den Katas-
ter -Nrn.: 4078, 4070, 4105, 4101, 4116, 4114, 4126, 4146, 4165 ,
19272 , 3946, 4158, 4168, 4177, 4322, 6446, 4227, 4775. (Definition
siehe § 2 Abs. 5 Nr. 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG))
3. Die Maßnahme liegt im Bereich der Grundwasserverunreinigung HB 78
Unterbach/Reisholz mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) inner-
ha lb des Belastungsbereiches bis 500 μg/l (∑ CKW) sowie stellenweise
im Bereich der Grundwasserverunreinigung HB 3 Hilden/Benrath mit
chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) und per - und polyfluorierte Al-
kylsubstanzen (PFAS). Beide Grundwasserverunreinigungen werden
derzeit aktiv saniert.
Innerhalb des HB 78 sind mehrere Eisenbahnüberführungen (Bamber-
ger Straße, Henkelstraße, Hoxbach, Am Schlosspark) sowie zwei Kreu-
zungsbauwerke (KrBw Benrath und Reisholz) vorgesehen, die teilweise
tief gründen und teilweise mit den Fundamentunterkanten bzw . der
Sohle des Bodenaustauschs unter dem Bemessungwasserstand liegen.
Für den Fall, dass Wasserhaltungen erforderlich wer den, ist im Vorfeld
der Nachweis zu erbringen, dass die Sanierungsmaßnahmen hydrau-
lisch nicht beeinträchtigt und die Verunreinigunge n nicht verlagert wer-
den.
Aufgrund der vorhandenen Grundwasserverunreinigungen muss in die-
sen Bereichen mit erhöhten Aufwendungen (z.B. Abreinigung des
Grundwassers vor Ableitung, hydraulische/ hydrogeologische Gutach-
ten, erforderlichenfalls zusätzliche M aßnahmen) gerechnet werden.
Im Maßnahmenbereich befinden sich mehrere Grundwassermessstel-
len, die zur Untersuchung und Überwachung des Grundwassers errich-
tet wurden. Sie sind weiterhin notwendig und daher gegen Beschädi-
gung zu sichern und zu erhalten. Ihr e Zugänglichkeit ist sicherzustellen.
Teilweise liegen die Grundwassermessstellen im HB 3 in einem Gebiet,
für das die Stadt Düsseldorf in 05/2019 eine Allgemeinverfügung erlas-
sen hat (weitere Informationen unter: http://www.duesseldorf.de/Um-
weltamt/pft ). Landeshauptstadt Düsseldorf
# Amt für Verkehrsmanagement
Seite 5/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX -
> PFA2.0_Stand_02112023.docx
4. Die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen
Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung -
ErsatzbaustoffV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.
5. Natürliche Böden werden im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen,
der Baustraßen und anderer gleisbegleitender Flächen in Anspruch ge-
nommen. Als Grundlage für den schonenden Umgang mit dem Boden
und der Wiederherstellung des Ausgangszustandes von bauze itig ge-
nutzten Flächen ist das Informationsblatt des LANUV NRW 2019 „Boden
- mehr als Baugrund. Bodenschutz für Bauausführende“ zu berücksich-
tigen.
6. Der Pestizideinsatz zur Gleispflege bedarf einer Ausnahmegenehmigung
durch das Eisenbahnbundesamt und wird daher im Planfeststellungs-
verfahren nicht geregelt.
Abfallrecht/Bodenschutzrecht
7. Der vom Aushub betroffene Bereich ist unter Berücksichtigung der
vorliegenden und der noch durchzuführenden historischen Recher-
chen im Hinblick auf die geplante Entsorgung (zu berücksichtigende
Verordnungen: Ersatzbaustoffverordnung, Bundesbodenschutzver-
ordnung, Deponieverordnung) zu untersuchen. Basierend auf diesen
Untersuchungsergebnissen ist dem Amt für Umwelt - und Verbrau-
cherschutz 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein Entsorgungs-
konzept vorzulegen, in dem u.a. die Mengen der anfallenden Aus-
hubmaterialien und die Entsorgungswege aufgezeigt werden. Das
Entsorgungskonzept ist als ausfüllbares pdf -Dokument auf der Inter-
netseite des LANUV herunterzuladen : https://www.la-
nuv.n rw.de/umwelt/abfall/abfallstroeme/bau -und -abbruchabfaelle -
1/entsorgungskonzept -gem -2a -3-lkrwg (§§ 5, 6, 9, 14, 47 Kreislauf-
wirtschaftsgesetz (KrWG), §2a Abs. 3 Landeskreislaufwirtschaftsge-
setzes ( LKrWG))
8. Die DB Netz AG hat für die Baumaßnahme eine veran twortliche Fach-
bauleitung (mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich Altlasten und
Abfall) zu benennen, welche die Aushubmaßnahme, insbesondere die
Separierungsmaßnahmen, begleitet. (§ 53 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. §
56 Absatz 2 Landesbauordnung 2018 - BauO N RW 2018)
9. Werden bei den Aushubmaßnahmen optische oder geruchliche Auf-
fälligkeiten wie z.B. Müllablagerungen , Schlacken, Diesel -, Lösemit-
telgerüche o. ä. vorgefunden, die nicht aufgrund der Vorerkundung
bekannt sind, sind die Erdarbeiten umgehend einzustellen und das
Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz (Tel. 89 -21066, 89 -25078)
ist zu informieren. (§ 3 Abs. 1 Landesbauordnung - BauO NRW; § 5
Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG; § 2 Abs. 1 Landesboden-
schutzgesetz - LBodSchG) Landeshauptstadt Düsseldorf
# Amt für Verkehrsmanagement
Seite 6/43 C: \Users \daa622 \AppData \Local \Temp \notesE08CDE \Gesamtstellungnahme RRX -
> PFA2.0_Stand_02112023.docx
10. Bei der Verwertung von Aushubmaterialien sind die Ersatzbau-
stoffverordnung (technische Bauwerke) und die Bundesbodenschutz-
verordnung zu bea chten. (§ 48 Abs. 2 WHG, § 6 Bundes -Boden-
schutzgesetz (BBodSchG) i. V. m. § 6 und 7 Bundesbodenschutzver-
ordnung (BBodSchV))
11. Aushubmaterial
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Ergänzungsantrag BV 9 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - ~6955685.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00512651.pdf
Published Time: Mon, 19 Feb 2024 10:45:45 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
# CDU-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
# in der Bezirksvertretung 9
> Herrn Bezirksbürgermeister
> Dr. Karl-Heinz Graf
> Benrodestr. 46
> 40597 Düsseldorf Düsseldorf, 20.01.2024
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 02.02.2024
Betrifft:
Gesamtstellungnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Planfeststellung für das
Verfahren „Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 2.0 Düsseldorf-Hellerhof - Düsseldorf-
Reisholz“
- Antrag von Herrn Dr. Diesing; CDU und Herrn Kürten; Bündnis 90/Die Grünen
Antrag:
Die Bezirksvertretung 9 bittet den Rat der Stadt Düsseldorf, die nachfolgenden
Ergänzungen in die Gesamtstellungnahme aufzunehmen.
1. Als zweitgrößter Bahnhof Düsseldorfs sollten in Benrath Rolltreppen zu beiden
Bahnsteigen Standard sein. Diese sind zumindest platzmäßig planerisch
vorzusehen, so dass diese auf jeden Fall einfach nachrüstbar sind. Als Maßstab
verweisen wir auf die komfortable Ausstattung der U-Bahnhöfe.
2. Benrath und Paulsmühle werden durch massive Verkehrsachsen getrennt. Um
diese Wirkung abzumildern, werden an den Neubau der Paulsmühlenunterführung
höchste Anforderungen gestellt. Dazu leistet die Stadt bereits einen erheblichen,
finanziellen Eigenanteil. Entstehen muss hier deshalb eine ebenerdige,
geradlinige städtebauliche Achse (statt der 1,60 m tiefer liegenden und mit ca.
25° Knick geführten Planung)
3. Durch dieses Höherlegen und minimales Verschieben eines S-Bahngleises
werden barrierefreie Rampen (5,5% Steigung) zu beiden Bahnsteigen statt nur
einer mit 8% nicht barrierefreien Rampe zum RRX-Bahnsteig möglich.
4. In weiten Teilen der Stadt, aber zumindest in allen Bahnhofsbereichen ist nach
unseren Vorstellungen ausschließlich innovativer Lärmschutz kombiniert mit nur
noch maximal 2 m Lärmschutzwänden außen und freier Sicht akzeptabel.
5. Für den Neubau des S-Bahnsteigs Reisholz fordern wir eine transparente,
städtebaulich attraktive Lösung mit barrierefreier Rampe, da die prinzipiellen
Schwächen, wie Angstraum, Aufzugsausfall, Uneinsehbarkeit durch den aktuellen
Plan nicht erkennbar verbessert werden. Begründung:
Aus unserer Sicht ist das jetzt historisch gesehen die letzte Chance für Jahrzehnte, um
wesentliche Verbesserungen der Infrastruktur des SPNV hier im Süden sowohl in
städtebaulicher, als auch in funktioneller Hinsicht wie der Barrierefreiheit zu erreichen.
Wenn die 25 km lange Mauer längs durch unsere Stadt erst mal steht, wird die nicht nur
optische Trennwirkung für alle fühlbar, aber dann ist es zu spät für kreative Alternativen.
Dazu zählen z.B.
- eine RSW-Trasse (Radschnellweg) zwischen S-Bahngleis und Bahnhofsgebäude
zur Entflechtung von Rad- und Fußverkehr
- eine Prüfung der favorisierten Hochlage des Kreuzungsbauwerks Reisholz
gegenüber einer vermutlich deutlich kostengünstigeren Mediumlage .
Zu 1. Eine mögliche Anordnung mit Rolltreppen ergibt sich durch die nach rechts
gerückte Positionierung des Aufzugs mit der dahinter verschwenkten Treppe. Zu 2. Im Bild ist (blau) die vorhandene Unterführung und (gelb) die geforderte
ebenerdige, geradlinige städtebauliche Achse dargestellt.
Zu 3. Im oberen Bild die geplante Gleislage, grün S-Bahn, gelb RRX, rot ICE
im unteren Bild das minimal verschobene S-Bahngleis, wodurch Platz für die zusätzliche
barrierefreie Rampe entsteht. Zu 4. Zur Veranschaulichung speziell der Optik dient die folgende Darstellung.
Im oberen Bild der Blick vom Bahnsteig über eine 4 m hohe Wand, darunter die gleiche
Situation bei einer 2 m hohen Wand.
Die nächsten Bilder zeigen die Ausbreitung und Intensität der Schallwellen bei 4m SSW
(oben) und bei 0,75 m nSSW in Kombination mit 2 m SSW (unten).
Während im ersten Fall die Fahrgäste auf dem Bahnsteig ca. 75 dB(A) ausgesetzt sind,
sind es im zweiten Fall nur ca. 70 dB(A) . Auf den ersten Stock des Gebäudes treffen ca.
56 dB(A) , bei der Kombination nur ca. 51 dB(A).
Das sind keine exakten Werte, aber tendenziell zeigt sich eindeutig, was möglich wäre,
SSW Schallschutzwand
nSSW niedrige Schallschutzwand Zu 5. Der Ersatz für den bisherigen Bahnsteig darf nicht wieder ein typischer Angstraum
werden, der dann zusätzlich durch hohe Lärmschutzwände komplett eingekapselt wird
(links im Bild). Dieses Szenario ist bereits in der Gesamtstellungnahme enthalten, nicht
jedoch eine praktikable Lösung.
Mit Treppe, Aufzug und barrierefreier Rampe, von der große Teile des Bahnsteigs bereits
von unten gut einsehbar sind (rechts im Bild), werden die Anforderungen dagegen
bestens erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Detlef Diesing und Josef Kürten