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Beschlussvorlage
Betrifft:
Entwicklung der sozialen Transferleistungen in Düsseldorf
hier: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 21.03.2005, Ö Vorlage 50/28/2005
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales nimmt das geplante Berichtssystem zu den
Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites und Zwölftes Buch (SGB II und
XII) zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 05. April 2005 wurde die Verwaltung beauftragt,
dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales künftig halbjährlich und in geeigneter Form
über die Finanz- und Leistungsentwicklung in den Bereichen
" Sozialhilfe nach dem SGB XII
" Leistungen der Grundsicherung
" Kosten der Unterkunft für ALG II-Berechtigte
zu berichten.
Ausgehend von der durch den Antrag intendierten zielführenden Strategieentwicklung hat
die Verwaltung ein entsprechend ausgerichtetes Berichtssystem auf der Grundlage der im
Sozialamt praktizierten Controllingverfahren entwickelt.
Die turnusmäßige Berichterstattung hat einerseits das Ziel, die genannten kommunal
finanzierten Transferleistungen transparent darzustellen und andererseits durch einen
produktorientierten Aufbau den Zusammenhang zum neuen Haushaltswesen
(Neues
Kommunales Finanzmanagement - NKF)
mit seiner Ausrichtung auf Produkte herzustellen.
Der Bericht stimmt inhaltlich mit dem städtischen Verfahren des tertialen
Finanzcontrollings überein und bildet die steuerungsrelevanten Informationen in
komprimierter Form ab.
Berichtsstruktur
In Anlehnung an die Systematik des NKF werden drei Einzelberichte nach beiliegendem
Muster erstellt:
RSD AllVorlg.WPT
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Produkte
± Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
± Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
± Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, hier: Kosten der Unterkunft
und Heizung
Mit Blick auf eine geeignete Dokumentation und Berichterstattung werden die
Einzelberichte folgende Indikatoren beinhalten:
" Finanzdaten
(z.B. Transferausgaben differenziert nach Arten, Ersatz- und Erstattungsleistungen)
" Leistungsdaten (z.B. Anzahl der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger)
" Strukturdaten (z.B. Alter, Geschlecht, Haushalte)
" Kennzahlen
(z.B. Transferausgaben pro Person, Empfängerdichte).
In einem Erläuterungsteil werden argumentativ schlüssige Analysen zur Ist-Situation bzw.
zum prognostizierten Jahresergebnis geboten. Darüber hinaus werden an dieser Stelle
mögliche Gegensteuerungsmaßnahmen beschrieben bzw. über den Erfolg bereits
eingeleiteter Maßnahmen berichtet.
Berichtsturnus
Die Berichtslegung erfolgt halbjährlich zur Jahresmitte bzw. zum Jahresende, erstmalig
zur Sitzung am 8. September 2005. Der Jahresendbericht wird jeweils zur ersten Sitzung
des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres vorgelegt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Muster Einzelbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Sozialamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT
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