Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 1/2005

Tersteegenstraße 12

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Tersteegenstraße 12 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 4. Januar 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ).

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 171 1/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Tersteegenstraße 12 -- Aufstockung des vorhandenen Bürogebäudes Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ). Sachdarstellung: Das Grundstück Tersteegenstraße 12 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5380/27, der für das Baugrundstück eine IV-Geschossigkeit und eine GFZ von 2,0 festsetzt. Geplant ist, das vorhandene IV-geschossige Bürogebäude um zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss aufzustocken. Die zusätzliche Nettogeschossfläche, die ebenfalls eine Büronutzung erhalten soll, beträgt ca. 1.063 qm (Bestand: ca. 1.546 qm). Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte IV-Geschossigkeit um zwei Geschosse und die GFZ von 2,0 um 0,4 überschritten werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Durch die Aufstockung wird eine positivere Gestaltung des Straßenbildes erreicht, da das Gebäude dann in seiner Höhenentwicklung zwischen den Nachbargebäuden Tersteegenstraße 14 (B-Plan 5379/46) und Tersteegenstraße 10 vermittelt. Zusätzliche Stellplätze sind voraussichtlich nicht erforderlich, da im Bestand bereits 41 Stellplätze in einer Tiefgarage und auf dem bestehenden rückwärtigen Parkplatz vorhanden sind. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Einer Errichtung von Stellplätzen im Vorgarten wird nicht zugestimmt. Die Begrünung des Vorgartens ist weiterhin zu unterhalten. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Pläne - Ansicht RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 1/2005 Seite 2 von 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 1 28.01.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 1/2005