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Ö Vorlagen - Nr. 171 1/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Tersteegenstraße 12 -- Aufstockung des vorhandenen Bürogebäudes
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl (GFZ).
Sachdarstellung:
Das Grundstück Tersteegenstraße 12 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5380/27, der für das Baugrundstück eine IV-Geschossigkeit und
eine GFZ von 2,0 festsetzt.
Geplant ist, das vorhandene IV-geschossige Bürogebäude um zwei Vollgeschosse und
ein Staffelgeschoss aufzustocken. Die zusätzliche Nettogeschossfläche, die ebenfalls
eine Büronutzung erhalten soll, beträgt ca. 1.063 qm (Bestand: ca. 1.546 qm).
Um das Bauvorhaben genehmigen zu k önnen, sind Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte IV-Geschossigkeit um zwei Geschosse
und die GFZ von 2,0 um 0,4 überschritten werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Durch die Aufstockung wird eine
positivere Gestaltung des Straßenbildes erreicht, da das Gebäude dann in seiner
Höhenentwicklung zwischen den Nachbargebäuden Tersteegenstraße 14 (B-Plan
5379/46) und Tersteegenstraße 10 vermittelt.
Zusätzliche Stellplätze sind voraussichtlich nicht erforderlich, da im Bestand bereits 41
Stellplätze in einer Tiefgarage und auf dem bestehenden rückwärtigen Parkplatz
vorhanden sind. Ein exakter Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Einer Errichtung von Stellplätzen im Vorgarten wird nicht zugestimmt. Die Begrünung des
Vorgartens ist weiterhin zu unterhalten.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Pläne
- Ansicht
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 171 1/2005
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 28.01.2005 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin