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Ö Vorlagen - Nr. 171 62/2005
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Tersteegenstraße 19-23 -- Neubau von zwei Bürogebäuden mit Tiefgarage
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Überschreitungen der Baugrenzen, der Geschossigkeit,
der Geschossflächenzahl (GFZ) und der zulässigen Baukörperlänge.
Sachdarstellung:
Das Bauvorhaben Tersteegenstraße 19 - 23 wurde der Bezirksvertretung bereits zweimal
vorgestellt, zuletzt in der Sitzung am 27.09.2002. Die Bezirksvertretung hat seinerzeit
vorlagegemäß beschlossen. Eine Kopie der Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt.
Nunmehr liegt der Verwaltung eine neue Planung vor. Geplant ist wiederum die Errichtung
von zwei Bürogebäuden mit Tiefgarage.
Die Neubauten sollen I- bis VI-geschossig mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 19.100
qm entstehen; das Bauvolumen beträgt ca. 117.642 cbm.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die Baugrenzen und die Geschossigkeit überschritten werden sollen und
zusätzlich die GFZ von 2,0 geringfügig um 0,05 sowie die zulässige Gebäudelänge von
100 m um 4 m überschritten werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Bei dem Vorhaben handelt es sich um
eine weiterentwickelte Planung, die durch die Gliederung des Baukörpers stärker auf die
gegenüberliegende Bebauungsstruktur der Tersteegenstraße eingeht und
Begrünungsfreiräume schafft. Die Grundrisse wurden speziell auf die Bedürfnisse des
jetzt feststehenden neuen Nutzers abgestimmt. Im übrigen wird auf die Begründung in der
Vorlage vom 27.09.2002 verwiesen.
In der geplanten Tiefgarage sollen ca. 340 Stellplätze nachgewiesen werden. Ein exakter
Stellplatznachweis erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. Die Zufahrt zur Tiefgarage
erfolgt nach wie vor über die Straße Am Bonneshof. Nach Prüfung aller Alternativen ist
dies für alle Anwohner die günstigste Lösung
Die endgültige Gestaltung der Tersteegenstraße steht noch nicht fest. Das Bauvorhaben
beeinträchtigt die verschiedenen Alternativen nicht. Die Zahl der öffentlichen Stellplätze
soll beibehalten werden. Sollten dennoch durch Zufahrten oder Vorfahrten öffentliche
Stellplätze entfallen, werden diese auf dem Baugrundstück nachgewiesen und öffentlich-
rechtlich gesichert.
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Ö Vorlagen - Nr. 171 62/2005
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Das Grünkonzept einer gestalteten Parklandschaft wird beibehalten, die Flachdächer der
I-geschossigen Gebäudeteile werden begrünt.
Ein Modell des geplanten Vorhabens und ein Grünplan werden der Bezirksvertretung in
der Sitzung vorgestellt.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- BV-Vorlage vom 27.09.02 mit Lageplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 15.04.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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