Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 1. Halbjahr 2005 auf dem Schützenplatz Spangerstraße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss.
Originaldokument
Örtlicher Bezug
Wo passiert das?
Spangerstraße – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Ö Vorlagen - Nr. 179 106/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Trödelmärkte auf dem Schützenplatz Spangerstraße im 1. Halbjahr 2005
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Festsetzung von sechs Trödelmärkten im 1. Halbjahr 2005
auf dem Schützenplatz Spangerstraße als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an
folgenden Terminen:
Samstag/Sonntag:
08./09.01.2005 09./10.04.2005
12./13.02.2005 07./08.05.2005
12./13.03.2005 11./12.06.2005
Öffnungszeiten: samstags von 09.00 bis 18.00 Uhr
sonntags von 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Der Marktveranstalter beantragt die Festsetzung von 12 Trödelmärkten im Jahre 2005. Das von der
Bezirksvertretung geforderte einseitige Halteverbot auf der Spangerstraße (gegenüberliegende
Seite des Trödelmarktes) ist seit dem 17.06.2004 umgesetzt. Bei der zuletzt am 31.07/01.08.04
durchgeführten Kontrolle des Marktes wurden keine Mängel festgestellt. Es bestehen gegen die
Festsetzung von zunächst 6 Trödelmärkten für das 1. Halbjahr 2005 keine Bedenken. Die
Genehmigung weiterer Termine sollte von dem Verlauf dieser Veranstaltungen abhängig gemacht
werden.
Es wird empfohlen, dem Antrag unter den folgenden Auflagen zu entsprechen:
Auflagen:
1. Der Veranstalter ist für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Markt und in seiner Umgebung
verantwortlich.
2. Es ist ein Rettungsweg von 4,5 m lichter Breite stets freizuhalten.
3. Der Veranstalter sorgt mit eigenen Ordnungskräften für einen geordneten Parkverkehr. Das
unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen ist zu verhindern. Händler und Besucher sind auf
vorhandene Parkmöglichkeiten hinzuweisen.
4. Es ist ein Toilettenwagen mit Handwaschgelegenheit und Beaufsichtigung aufzustellen.
5. Die Toiletten müssen stets hygienisch einwandfrei sein.
6. Frittierfett muß ordnungsgemäß entsorgt werden. Anschriften von Fett-verwertungsbetrieben
unter Tel. 830-99258, Herr Giesen.
7. Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrweggeschirr verabreicht werden.
8. Das Firmengrundstück Spangerstr. 4 ist samstags durch Absperrmaßnahmen von parkenden
Fahrzeugen freizuhalten.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 15.10.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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Ö Vorlagen - Nr. 179 106/2004
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Alternative:
Keine
Amt:
Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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