Umlegungsausschuss -Bestellung von Mitgliedern-
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Dem Umlegungsausschuss ge hören gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches zwei Ratsmitglieder an sowie drei Fachleute inkl. der Vorsitzenden/des Vorsitzenden, die nicht dem Rat angehören oder städtische Bedienstete sein dürfen.
Die Ratsmitglieder werden für die Dauer der Amtszeit des Rates bestellt. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/350/2025