Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 001/ 45/2015

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Theodor-Litt-Straße 5 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 12. Oktober 2015veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, 20 % der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Ver-wendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den ent-sprechenden Verwaltungsvorschriften.
  • 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die restlichen 80 % der ÖPNV-Pauschale für das Jahr 2016 an die öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen nach der Alternative A Invest zu gewähren. Können die Mittel nicht nach dieser Alternative ausgereicht werden, sollen die Mittel nach der Alternative A gewährt werden.
  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband VRR (ZV VRR) übertragen (DS-Nr. 001/ 20/2014).

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250486.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:44:48 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 001/ 45/2015 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 001/ 45/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00250486.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:44:48 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 001/ 45/2015 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein Ruhr Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW) für das Jahr 2016 Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, 20 % der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Ver-wendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den ent-sprechenden Verwaltungsvorschriften. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, die restlichen 80 % der ÖPNV-Pauschale für das Jahr 2016 an die öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen nach der Alternative A Invest zu gewähren. Können die Mittel nicht nach dieser Alternative ausgereicht werden, sollen die Mittel nach der Alternative A gewährt werden. Sachdarstellung : Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW auf den Zweckverband VRR (ZV VRR) übertragen (DS-Nr. 001/ 20/2014). Die Aufgabenträger können bis zu 20% der ÖPNV-Pauschale (20% = 1,9 Mio €) für eigene Zwecke des ÖPNV beanspruchen. Es wird vorgeschlagen, die Höchstgrenze von 20 % auszuschöpfen. Die der Stadt zugeführten Mittel werden eingesetzt, um die bestehenden ÖPNV-Infrastrukturausbaubedarfe der Stadt (insb. zum Bau von Bushaltestellen im Rahmen der Umsetzung von Netzplanungen und für den gesetzlich geforderten Ausbau barrierefreier Haltestellen) sowie erforderliche Aufträge im Zusammenhang mit der Ausführung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft zu finanzieren. Die restlichen Mittel in Höhe von 80 % der ÖPNV-Pauschale (80 % = 7,5 Mio €) sind vom ZV VRR für folgende Zwecke an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Dabei bestehen derzeit folgende Verwendungsmöglichkeiten: Alternative A: Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV. Alternative A Invest: Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV für investive Maßnahmen. Alternative B: Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif. Vorlage 001/ 45/2015 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage Der ZV VRR ermöglicht mit der Alternative A Invest die Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen des bestehenden Finanzierungssystems. Die Alternative A Invest ersetzt die bisherige Alternative C, die sich ausschließlich auf die investive Fahrzeugförderung beschränkte. Die Mittel sind im Sinne eines „Zuschusses für investive Maßnahmen im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“ (Alternative A Invest) über das Instrument des lokalen Anhörungsgesprächs auszureichen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt - und Finanzausschuss -/-¹ -/-² Rat -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt / Institut: Kämmerei Dezernentin / Dezernent:

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 001/ 45/2015