SPD
Ö Vorlagen - Nr. 01/ 128/2004
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Herrn Oberbürgermeister
Joachim Erwin
Antrag
Antrag der SPD-Ratsfraktion: Kommunale Handlungsfelder für Sicherheit und Ordnung in
Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sicherheit und Ordnung sind wichtige Faktoren für das Wohlgefühl der Bürgerinnen und
Bürger in ihrer Stadt; sie sind auch von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaft, sowohl
für den Einzelhandel, das Handwerk als auch für Großunternehmen.
Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist eine zentrale Aufgabe des Staates,
die in unseren Städten von der Polizei und den Kommunalbehörden gemeinsam
wahrzunehmen ist.
Die Sicherheitslage in Deutschland ist sicherlich angespannt, aber sollte nicht dramatisiert
werden und auch Düsseldorf ist keine Stadt mit einer besonders auffälligen Sicherheits-
oder Bedrohungslage.
Stimmungsmache und Schuldzuweisungen an die Polizei helfen hier nicht weiter. Im
Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger kann nur die Entwicklung von gemeinsamen
Handlungsstrategien und Maßnahmen zwischen Polizei und den Ordnungsbehörden
zukunftsweisend sein.
Die Sicherheitsexperten sind sich seit langem darüber einig, dass durch Repression allein
die Kriminalität nicht erfolgreich bekämpft bzw. reduziert werden kann, sondern dass
frühzeitig einsetzende präventive Maßnahmen besonders wichtig sind. Deshalb tritt die
SPD-Ratsfraktion ein für eine soziale Sicherheitspolitik, bei der der Leitgedanke der
Prävention dem vorschnellen repressiven Handeln vorzuziehen ist.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Ratsfraktion folgenden Antrag und bittet um
Abstimmung in der nächsten Sitzung des Rates am 17.06.2004:
1. Kriminalprävention muss vor allem kleinräumig in den Stadtteilen stattfinden. Es hat
sich nämlich gezeigt, bevor soziale und/oder kriminelle Brennpunkte entstehen, gibt
es ausreichende Hinweise auf diese Fehlentwicklungen. Dramatische
Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur eines Stadtquartiers, Vandalismus,
Kleinkriminalität und Vermüllung usw. sind oft ein Zeichen von Fehlentwicklungen,
die frühzeitig entsprechende Gegenstrategien erfordern. Deshalb wird die
Verwaltung aufgefordert, den Auf- und Ausbau eines Stadtteil-Managements
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konsequent voranzutreiben. Jugend- und Seniorenfragen, Stadtteilentwicklung und
Verkehrsplanung, Sozialhilfe und Gewerbeförderung müssen professionell
organisiert und vernetzt werden. Konkret bedeutet dies u.a.,
Sdass Angsträume in den Stadtteilen abgebaut werden,
Sdass der Lichtmasterplan auch in den Stadtteilen voll zum Tragen kommt,
Sdass Sauberkeit nicht nur auf der Kö, sondern auch in den Stadtteilen garantiert
wird,
Sdass eine schnelle Beseitigung und Instandsetzung von Schäden durch
Vandalismus erfolgt,
Sdass entsprechende Maßnahmen zur W ohnumfeldverbesserung in den
Stadtteilen durchgeführt werden,
Sdass zukünftig Wohnungs-, Ansiedlungs- und Baupolitik in den Stadtteilen
verstärkt nach kriminalpräventiven Maßstäben durchgeführt wird,
Sdass Stadtteilkonferenzen einberufen werden, um weitere Kompetenz und
Bürgerwillen auch in die vorbeugende Stadtteilarbeit einzubeziehen.
2. Der Rat der Stadt appelliert an die Bezirksvertretungen, dass in allen Stadtbezirken
kriminalpräventive Räte eingerichtet werden.
Um zukünftig mehr Transparenz zu zeigen und mehr öffentliche Wirkung zu erzielen,
tagen die kriminalpräventiven Räte auf Stadt- und Stadtteilebene weitgehend
öffentlich.
3. Eine besondere Bedeutung kommt auch den Kindertagesstätten zu. Sie müssen noch
aktiver in die Sprachförderung und in den Bereich des sozialen Lernens eingebunden
werden. Wichtig ist hierbei sowohl die personelle Ausstattung, als auch die
Gruppengröße, um eine angemessene Sprachförderung zu gewährleisten. Die
Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich ein entsprechendes Konzept zu
erarbeiten und bereits für den Haushaltsplan 2005 die notwendigen Mittel
einzusetzen.
4. Durch den Ausbau der Schulsozialarbeit und von Anti-Gewalt-Projekten an den
Schulen, eine Erweiterung des Fortuna-Fan-Projektes sowie eine Offensive in der
kommunalen Integrationspolitik ist die Stadt Düsseldorf aufgefordert, eine klare
Programmatik gegen jugendliche Gewalt zu entwickeln und umzusetzen. Die
Straßensozialarbeit ist deutlich auszubauen. Die entsprechenden Haushaltsmittel und
die erforderlichen Stellen sind bereits im Haushaltsplan 2005 einzuplanen.
5. Im Bereich der Drogenpolitik belasten vor allem die Beschaffungskriminalität und die
Verunreinigung durch Spritzen usw die Innenstadt und die Stadtteile.Es besteht die
Notwendigkeit, Konsumräume einzurichten, um der Verelendung der
Drogenabhängigen entgegen zu wirken, aber auch um Druckvorgänge mit deren
Folgen in der Öffentlichkeit zu mindern. Es müssen ausreichend Gesprächs-, Hilfs-
und Therapieangebote zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt muss eine
geeignete Versorgungsstruktur, auch unter Einbeziehung von beruflichen
Wiedereingliederungsmaßnahmen und Modellen des betreuten Wohnens entwickelt
werden. Nur so wird der Teufelskreis von Sucht, Prostitution und
Beschaffungskriminalität durchbrochen. Die Verwaltung wird aufgefordert die
notwendigen Schritte hierzu einzuleiten.
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6. Der 1998 geschaffene kommunale Ordnungs- und Servicedienst hat sich bewährt.
Die personelle Verstärkung muss allerdings zur Folge haben, dass der OSD erheblich
deutlicher in den Stadtteilen präsent ist, z.B. auf Kinderspielplätzen, öffentlichen
Grünflächen, Friedhöfen usw.
Sie darf auch nicht zu Lasten anderer Stellen im Präventionsbereich gehen. Einer
intensiven Ausbildung bzw. Qualifizierung der Mitarbeiter kommt weiterhin eine hohe
Bedeutung zu.
7. Im Umfeld des Hauptbahnhofs/der Charlottenstraße muss der illegale Straßenstrich
beseitigt und zum Schutz der Frauen auf eine legale Basis gestellt werden.
8. Die Sicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen muss in ein
Marketingkonzept einbezogen werden, um Düsseldorf als ungefährdeten
Wirtschaftsstandort herauszustellen.
9. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt fest, dass die Videoüberwachung nur
ein Mittel neben anderen bei der Kriminalprävention ist. Sie ist kein Ersatz für
fehlende Präsenz von Polizeibeamten und OSD in der Öffentlichkeit, sondern
allenfalls eine Ergänzung. Durch Videoüberwachung sind Bürgerinnen und Bürger in
ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen. Die Einführung der Videoüberwachung
kommt daher nur in Betracht, wo es um Kriminalitätsschwerpunkte geht. Keinesfalls
darf Videoüberwachung flächendeckend oder zur Überwachung von Randgruppen
eingesetzt werden. Auf der Basis dieser Überlegungen kann Videoüberwachung das
Sicherheitsgefühl der in unseren Städten lebenden Menschen erhöhen.
10. Polizei und Stadt haben im Bereich der Ordnung und Sicherheit unterschiedliche
Aufgaben. Deshalb ist eine gut organisierte und von allen Beteiligten getragene
Zusammenarbeit zwischen Stadt und Polizei von entscheidender Bedeutung. Die
Menschen in unserer Stadt erwarten, dass auch die Chefs von Polizei und Stadt
konstruktiv zusammenarbeiten.
Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Wurm Martin Volkenrath
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat 17.06.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.