Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 174/ 113/2016

Lärmschutzwand Anfrage SPD Böhlerstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Böhlerstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 22. September 2016veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Das Anliegen wurde bereits geprüft. Im Rahmen des Straßenbauverfahrens zum Bau der Böhlerstraße ist zum Schutz des Wohngebietes eine 3 m hohe Lärmschutzwand zwischen Straße und den Wohnbauflächen des Ökotops vorgesehen. Im Südwesten wird diese Wand jedoch keinen Anschluss an den vorhandenen Wall entlang der Brüsseler Straße finden. In einer gutachterlichen Untersuchung (2004) ist eine Prognose des zukünftigen Ausbaus der Böhlerstraße einschließlich Anbindung an die Neusser Straße (Meerbusch) betrachtet worden. Die verwendeten Verkehrsprognosezahlen sind nach wie vor aktuell. Im Ergebnis ergäbe sich bei einer Verlängerung der Lärmschutzanlage an den nächstgelegenen Wohnbaugebäuden des Ökotops (350 m entfernt) keine Pegelminderung. Lediglich im Nahbereich hinter einer verlängerten geschlossenen Lärmschutzanlage würde sich eine Reduzierung um bis zu 5 dB(A) einstellen. Dieser Effekt ist - bedingt durch die zunehmende Entfernung zu den Verkehrswegen - aber schon nach einer Entfernung von etwa 100 m nicht mehr vorhanden. Bei dem so geschützten Bereich handelt es sich um extensiv genutzte Grünflächen, für die kein Rechtsanspruch auf Schallschutz besteht. Gleichzeitig ist die Fläche des Ökotops Heerdt in der stadtklimatischen Planungshinweiskarte als Grünzug mit stadtklimatischer Bedeutung ausgewiesen. Aufragende Hindernisse - wie beispielsweise Lärmschutzwände oder -wälle, beeinträchtigen den Luftaustausch. Somit sollte auch aus stadtklimatischen Aspekten auf eine Verlängerung der geplanten Lärmschutzwand entlang der Böhlerstraße verzichtet werden. Die aktuell vorgesehene „Lücke“ am südwestlichen Ende der Lärmschutzanlagen ermöglicht zumindest in diesem Bereich einen ungestörten Luftaustausch. Daher sieht die Verwaltung aus den vorher genannten Gründen keinen Anlass, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Die Ampel-Kooperation des Rates hat eine hauptamtliche Lärmschutzkoordination beschlossen. Ist hier bereits ein Kontakt zu der Initiative hergestellt worden?

Title: Antwort der Verwaltung zu Top 10 Lärmschutz Böhlerstr. URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281576.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:58:30 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 113/2016 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 05.10.2016 hier: Lärmschutzwand Verlängerung Böhlerstraße / Am Ökotop Frage 1: Welche Tätigkeiten wurden seitdem durch die Verwaltung unternommen, um das Anliegen zu prüfen? Antwort: Das Anliegen wurde bereits geprüft. Im Rahmen des Straßenbauverfahrens zum Bau der Böhlerstraße ist zum Schutz des Wohngebietes eine 3 m hohe Lärmschutzwand zwischen Straße und den Wohnbauflächen des Ökotops vorgesehen. Im Südwesten wird diese Wand jedoch keinen Anschluss an den vorhandenen Wall entlang der Brüsseler Straße finden. In einer gutachterlichen Untersuchung (2004) ist eine Prognose des zukünftigen Ausbaus der Böhlerstraße einschließlich Anbindung an die Neusser Straße (Meerbusch) betrachtet worden. Die verwendeten Verkehrsprognosezahlen sind nach wie vor aktuell. Im Ergebnis ergäbe sich bei einer Verlängerung der Lärmschutzanlage an den nächstgelegenen Wohnbaugebäuden des Ökotops (350 m entfernt) keine Pegelminderung. Lediglich im Nahbereich hinter einer verlängerten geschlossenen Lärmschutzanlage würde sich eine Reduzierung um bis zu 5 dB(A) einstellen. Dieser Effekt ist - bedingt durch die zunehmende Entfernung zu den Verkehrswegen - aber schon nach einer Entfernung von etwa 100 m ni…

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Title: Vorlage 174/ 113/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00275961.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:08:55 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 174/ 113/2016 Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 21.09.2016 Anfrage Lärmschutzwand Verlängerung Böhlerstraße / Am Ökotop Sachdarstellung: Eine linksrheinische Bürgerinitiative hat Unterschriften für die Verlängerung eines Teilstücks der geplanten Lärmschutzwand zum Ökotop, am Böhlerweg gesammelt und Herrn Oberbürgermeister Thomas Geisel überreicht. Ziel der Initiative ist es, den schon seit Jahren geforderten durchgehenden Lärmschutz (sog. „Lückenschluss“) bis zur Einmündung der geplanten Straße an der Neusser Straße in Meerbusch zu realisieren. Es hat Anfang des Jahres 2016 bereits eine Begehung des betroffenen Teilstücks mit dem Leiter des Umweltsamts, Herrn Stefan Ferber, stattgefunden. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Tätigkeiten wurden seitdem durch die Verwaltung unternommen, um das Anliegen zu prüfen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ließe sich der Lärmschutz dort realisieren? 3. Die Ampel-Kooperation des Rates hat eine hauptamtliche Lärmschutz-koordination beschlossen. Ist hier bereits ein Kontakt zu der Initiative hergestellt worden? Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertre tung 4 05.10.2016 -/-²
Anlage 1 zur Drucksache 174/113/2016 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu Top 10 Lärmschutz Böhlerstr. URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281576.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:58:30 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 113/2016 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 05.10.2016 hier: Lärmschutzwand Verlängerung Böhlerstraße / Am Ökotop Frage 1: Welche Tätigkeiten wurden seitdem durch die Verwaltung unternommen, um das Anliegen zu prüfen? Antwort: Das Anliegen wurde bereits geprüft. Im Rahmen des Straßenbauverfahrens zum Bau der Böhlerstraße ist zum Schutz des Wohngebietes eine 3 m hohe Lärmschutzwand zwischen Straße und den Wohnbauflächen des Ökotops vorgesehen. Im Südwesten wird diese Wand jedoch keinen Anschluss an den vorhandenen Wall entlang der Brüsseler Straße finden. In einer gutachterlichen Untersuchung (2004) ist eine Prognose des zukünftigen Ausbaus der Böhlerstraße einschließlich Anbindung an die Neusser Straße (Meerbusch) betrachtet worden. Die verwendeten Verkehrsprognosezahlen sind nach wie vor aktuell. Im Ergebnis ergäbe sich bei einer Verlängerung der Lärmschutzanlage an den nächstgelegenen Wohnbaugebäuden des Ökotops (350 m entfernt) keine Pegelminderung. Lediglich im Nahbereich hinter einer verlängerten geschlossenen Lärmschutzanlage würde sich eine Reduzierung um bis zu 5 dB(A) einstellen. Dieser Effekt ist - bedingt durch die zunehmende Entfernung zu den Verkehrswegen - aber schon nach einer Entfernung von etwa 100 m nicht mehr vorhanden. Bei dem so geschützten Bereich handelt es sich um extensiv genutzte Grünflächen, für die kein Rechtsanspruch auf Schallschutz besteht. Gleichzeitig ist die Fläche des Ökotops Heerdt in der stadtklimatischen Planungshinweiskarte als Grünzug mit stadtklimatischer Bedeutung ausgewiesen. Aufragende Hindernisse - wie beispielsweise Lärmschutzwände oder -wälle, beeinträchtigen den Luftaustausch. Somit sollte auch aus stadtklimatischen Aspekten auf eine Verlängerung der geplanten Lärmschutzwand entlang der Böhlerstraße verzichtet werden. Die aktuell vorgesehene „Lücke“ am südwestlichen Ende der Lärmschutzanlagen ermöglicht zumindest in diesem Bereich einen ungestörten Luftaustausch. Daher sieht die Verwaltung aus den vorher genannten Gründen keinen Anlass, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen ließe sich der Lärmschutz dort realisieren? Antwort: Lärmschutzmaßnahmen dienen grundsätzlich dem Schutz von Wohnbebauung. Diesem Anliegen wird durch die im Rahmen des Straßenbauverfahrens zum Bau der Böhlerstraße vorgesehene Lärmschutzwand genüge getan. Grün- bzw. Freiflächen selbst besitzen keinen speziellen Schutzstatus. Des Weiteren wird auf die Beantwortung von Frage 1 verwiesen. Frage 3: Die Ampel-Kooperation des Rates hat eine hauptamtliche Lärmschutzkoordination beschlossen. Ist hier bereits ein Kontakt zu der Initiative hergestellt worden? Antwort: Seitens der Stabstelle „Lärmschutzkoordination“ ist bereits Kontakt mit der Initiative aufgenommen worden.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174/ 113/2016