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Title: Vorlage 175/ 136/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00275475.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:05:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 136/2016
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
13.09.2016
Anfrage
Mängel an der Fußgängerbrücke Stadionweg
(Anfrage Herr Giannakis, CDU-Fraktion, vom 13.09.2016)
Die Fußgängerbrücke am Stadionweg verbindet Lohausen mit Stockum. Entlang ihres Verlaufes fallen diverse Mängel auf, die die Sicherheit von Passanten und Radfahrern gefährden. So hebt Wurzelwerk Pflastersteine erheblich über das Niveau der Wegfläche, so dass für Passanten und Radfahrer Sturzgefahr besteht. Überdies sind fehlende Pflastersteine uneben mit Asphaltmasse ersetzt worden. Neben diesen
genannten „Stolperfallen“ erscheint das Geländer an den Enden der Brücke zu kurz.
In diesen Bereichen befindet sich ein ungeschützter Treppenabhang zur A44, so dass auch hier Personenschäden zu befürchten sind.
Die Verwaltung wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Sind der Verwaltung oben genannte Mängel bereits bekannt?
2. Beabsichtigt die Verwaltung, die oben genannten Mängel auszubessern?
3. Falls ja, wann ist mit einschlägigen Maßnahmen zu rechnen?
gez. Alexander Giannakis
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 27.09.2016 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 15.bv-sitzung.27-09-2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00278818.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:57:26 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 136/2016
Anfrage Herr Giannakis, CDU-Fraktion, am 13.09.2016 hier: Mängel an der Fußgängerbrücke Stadionweg
Frage 1:
Sind der Verwaltung oben genannte Mängel bereits bekannt?
Frage 2:
Beabsichtigt die Verwaltung, die oben genannten Mängel auszubessern?
Frage 3:
Falls ja, wann ist mit einschlägigen Maßnahmen zu rechnen?
Antwort zu den Fragen 1 - 3:
Anlässlich der Anfrage wurde die Örtlichkeit aufgesucht. Dabei wurde ein verkehrssicherer aber verbesserungswürdiger Zustand vorgefunden. Die Beseitigung der Schäden wird zeitnah durch die Fachverwaltung veranlasst.