Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 174/ 4/2017

Radfahrkompetenz Anfrage Grüne Grundschulen linksrheinisch Fahrrad lernen üben Verkehr Prüfung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Cimbernstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Januar 2017veröffentlicht

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Title: Antwort der Verwaltung zu Top 11 Radfahrkompetenz URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287406.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:07:43 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 4/2017 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 25.01.2017 hier: Radfahrkompetenz an linksrheinischen Grundschulen Frage 1: Ist der Verwaltung der Anteil an Grundschulkindern bekannt, die nicht Fahrradfahren können (nach Schule und wenn möglich nach Schuljahr oder Alter aufgliedern)? Antwort: Der Verwaltung sind keine Zahlen bekannt, da hierzu keine Erhebungen erfolgen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Verkehrserziehung im Elternhaus beginnt und in der Verantwortung der Eltern liegt. Die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in den Schulen liegt laut Erlass (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.12.2009) in der Verantwortung der Schulen. Die Schulen sowie die Eltern werden bei dieser Aufgabe durch umfangreiche, flankierende Maßnahmen und Angebote verschiedenster Institutionen unterstützt. Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei – in Kooperation mit der Stadt und der Verkehrswacht – umfasst folgende Angebote in den Düsseldorfer Grundschulen:

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Title: Vorlage 174/ 4/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00283908.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 10:11:46 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 174/ 4/2017 Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 11.01.2017 Anfrage Radfahrkompetenz an linksrheinischen Grundschulen Sachdarstellung: Wie den Medien immer wieder zu entnehmen ist, können immer weniger Kinder an den Grundschulen Fahrradfahren, was bereits dazu geführt hat, dass die Radverkehrsschulungen an den Grundschulen eingestellt werden mussten, da es an den Schulen keine Kapazitäten gibt den Kindern vorab das Radfahren von Grund auf beizubringen. Die Radfahrkompetenz ist sicherlich nur ein Bestandteil der Mobilitäts- und Verkehrserziehung an Schulen. Zur Teilhabe an einer der zukunftsfähigen und kostengünstigen Mobilitätsformen und zur Erweiterung seines Aktionsradius sicherlich ein sehr wichtige Kompetenz, die früh erlernt werden sollte. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Verwaltung der Anteil an Grundschulkindern bekannt, die nicht Fahrradfahren können (nach Schule und wenn möglich nach Schuljahr oder Alter aufgliedern)? 2. An welchen Schulen findet eine Radfahrausbildung inklusive Prüfung statt und wenn keine stattfindet, warum nicht? 3. Sieht die Verwaltung an den Schulen Handlungsbedarf und wenn ja, wie müsste dieser aussehen? Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 25.01.2017 -/-²
Anlage 1 zur Drucksache 174/4/2017 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu Top 11 Radfahrkompetenz URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287406.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:07:43 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 4/2017 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 25.01.2017 hier: Radfahrkompetenz an linksrheinischen Grundschulen Frage 1: Ist der Verwaltung der Anteil an Grundschulkindern bekannt, die nicht Fahrradfahren können (nach Schule und wenn möglich nach Schuljahr oder Alter aufgliedern)? Antwort: Der Verwaltung sind keine Zahlen bekannt, da hierzu keine Erhebungen erfolgen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Verkehrserziehung im Elternhaus beginnt und in der Verantwortung der Eltern liegt. Die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in den Schulen liegt laut Erlass (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 14.12.2009) in der Verantwortung der Schulen. Die Schulen sowie die Eltern werden bei dieser Aufgabe durch umfangreiche, flankierende Maßnahmen und Angebote verschiedenster Institutionen unterstützt. Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei – in Kooperation mit der Stadt und der Verkehrswacht – umfasst folgende Angebote in den Düsseldorfer Grundschulen: • Schulwegtraining sowie Begleitung des Fahrradtrainings (motorische Übungen) in den Jahrgangsstufen 1 und 2 durch den jeweiligen Bezirksbeamten der Polizei Düsseldorf • Begleitung von Elternabenden, Lehrerbeschulungen und die Radfahraus-bildung in der Jahrgangsstufe 4 durch die Verkehrsunfallprävention der Polizei Düsseldorf Frage 2: An welchen Schulen findet eine Radfahrausbildung inklusive Prüfung statt und wenn keine stattfindet, warum nicht? Antwort: Die Fahrradausbildung inklusive Prüfung findet an allen 86 Grundschulen statt. Dazu nutzt die Polizei die drei mobilen Verkehrsschulen sowie die stationäre Jugendverkehrsschule in Rath. Allen Grundschulen werden durch die Verkehrsunfallprävention der Polizei drei Übungseinheiten à 90 Minuten je Klasse an drei verschiedenen Tagen zum Schuljahresbeginn zugesagt. Sollte ein Kind die Prüfung nicht bestehen oder am Prüfungstag erkrankt sein, so besteht die Möglichkeit, diese an einer anderen Schule in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. EGS Cimbernstraße – Montessori Grundschule Salierstraße) zu wiederholen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Eltern mit dem Kind bis zum nächsten Termin üben und die Nachbarschule dazu bereit ist, fremde Schülerinnen und Schüler mit in ihre Klasse einzubinden. Dies scheitert ggf. an der Größe der Klasse, da es mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern kaum Sinn macht, im öffentlichen Verkehrsraum zu üben. Kinder, die eine körperliche Beeinträchtigung haben, können grundsätzlich an der Radfahrausbildung teilnehmen, soweit dies die Sicherheit der Kinder und auch der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. Schülerinnen und Schüler, die motorische Probleme haben und nicht sicher auf dem Fahrrad fahren können, können daher im öffentlichen Verkehrsraum nicht beschult werden. An dem theoretischen Teil nehmen sie aber trotzdem teil und können sich den praktischen Teil mit anschauen. Diese Vorgehensweise ist mit dem Schulamt abgestimmt. Frage 3: Sieht die Verwaltung an den Schulen Handlungsbedarf und wenn ja, wie müsste dieser aussehen? Antwort: Im letzten Schuljahr 2015/2016 haben rund 5.000 Grundschulkinder an der Fahrradausbildung in Jahrgangsstufe 4 teilgenommen. Ein Aufbau und eine Ergänzung zur Radfahrprüfung in der 4. Klasse erfolgt in Jahrgangsstufe 5. Veränderte Schulwegverhältnisse mit ÖPNV und Fahrrad und den damit verbundenen Anforderungen werden theoretisch und praktisch beschult. Die Kinder-Radfahrunfälle sind 2015 um -19,8 % zum Vorjahr auf insgesamt 65 Unfälle zurückgegangen. Auch bei den Radfahrunfällen, bei denen Kinder die Verursacher waren, wurde ein Rückgang von -9,1 % zum Jahr 2014 auf insgesamt 30 Unfälle verzeichnet. Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf und der Verkehrswacht Düsseldorf e.V. ist gut aufgestellt und wird stetig weiterentwickelt, so dass vonseiten der Verwaltung zurzeit kein Handlungsbedarf gesehen wird.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174/ 4/2017