Anfrage CDU/Grüne Aktenzeichen AUS/021/2026

CDU und Grüne fragen nach Energy Sharing

Amtlicher Titel: Anfrage der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energy Sharing

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. Juni 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen eine Anfrage zum Thema Energy Sharing. Die Anfrage trägt die Referenz AUS/021/2026 und wurde am 15. Juni 2026 erstellt. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz behandelt die Anfrage in seiner Sitzung am 25. Juni 2026.

Einordnung

Die Anfrage von CDU und Grünen befasst sich mit dem Konzept des Energy Sharing. Diese Form der Energieverteilung ermöglicht es, überschüssige Energie innerhalb einer Gemeinschaft zu teilen. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wird die Anfrage am 25. Juni 2026 um 15:00 Uhr besprechen.

Hintergrund

Energy Sharing ist ein zunehmend wichtiges Thema im Kontext der Energiewende. Es fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und die Reduzierung von CO2-Emissionen. Die Anfrage könnte Auswirkungen auf zukünftige Projekte in Düsseldorf haben.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung des Ausschusses könnte neue Impulse für die lokale Energiepolitik geben. Bürger sollten die Ergebnisse der Sitzung im Auge behalten, da sie zukünftige Entwicklungen beeinflussen könnten.

Nächste Schritte

Der Ausschuss wird die Anfrage am 25. Juni 2026 besprechen. Bürger können die Sitzung verfolgen und sich über die Ergebnisse informieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von CDU und Grünen zu Energy Sharing
  • Referenznummer: AUS/021/2026
  • Sitzung des Ausschusses am 25. Juni 2026 um 15:00 Uhr
  • Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz behandelt die Anfrage
  • Mögliche Auswirkungen auf lokale Energieprojekte

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung
  • Anfrage der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energy
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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590013.pdf Published Time: 2026-06-15T16:13:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: AUS/021/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.06.2026 Ratsfraktionen – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN An Ratsherrn Lukas Mielczarek Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 25.06.2026 # Betrifft: Anfrage der CDU-Ratsfraktion und der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energy Sharing Sehr geehrter Herr Mielczarek, die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 25.06.2026 zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen. - Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale durch Informations- und Beratungsangebote alle interessierten Akteure über Chancen, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten des Energy Sharing nach §42c EnWG zu informieren? - Wie plant die Stadt den Markt im Bereich Energy Sharing zu beobachten und zu begleiten, auch um die Auswirkungen auf die städtischen Klimaschutzbemühungen im Sektor Privathaushalte einschätzen zu können? Sachverhalt und Begründung: Am 1. Juni 2026 ist die neue gesetzliche Bestimmung zum Energy Sharing (§ 42c EnWG) in Kraft getreten. Als Energy Sharing wird die „gemeinsame Nutzung“ von Strom Seite 2 aus erneuerbaren Energien-Anlagen bezeichnet. Anders als bei anderen Modellen wird der Strom nicht im selben Haus erzeugt und verbraucht. Beim Energy Sharing erfolgt die Lieferung des Stroms über das Netz zum Beispiel in die Nachbarschaft, ohne dass der Anbietende – wie bislang – zum „Klein“-Unternehmer wird. Der Sharing-Lieferant betreibt eine Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise eine Solaranlage auf dem Hausdach und kann überschüssigen Strom an Sharing-Abnehmer liefern. Der Sharing-Abnehmer ist der Letztverbraucher des Stroms und lässt sich vom Sharing-Lieferanten mit Strom aus der EE-Anlage beliefern. Ergänzend erhält er von einem Reststrom-Lieferanten die fehlende Strommenge, die er nicht vom Sharing-Lieferanten erhält. Diese Reststrom-Lieferung kann von den entsprechenden Dienstleistern zusätzlich mit Unterstützung bei der Abwicklung des Energy Sharing, Hilfe bei der Einhaltung der verschiedenen energiewirtschaftlichen Anforderungen angeboten werden. Die neue Regelung soll es vereinfachen, überschüssigen Solarstrom weiterzugeben. Der Bundestag hat im November 2025 die neuen Regelungen zum Energy-Sharing beschlossen. Mit freundlichen Grüßen Philipp Thämer Frieda Niewald

KI-gestützt aufbereitet am 16. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/021/2026