Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Fahrbahndecke im Rheinufertunnel, Fahrtrichtung Norden
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2Dokumente3. Juni 2026veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Die Fragen der Anfrage
Aus welchem Grund weist die neue Fahrbahndecke im Rheinufertunnel auf der linken Fahrspur in Fahrtrichtung Norden eine Wulst in der Fahrbahnmitte auf?
Wie bewertet die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Baulastträger die Gefahrenlage dieser Unebenheit, insbesondere für Kradfahrerinnen und Kradfahrer?
Ist vorgesehen, diese Wulst zu beseitigen oder nachzubessern, und falls ja, in welchem Zeitraum?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“
1. Aus welchem Grund weist die neue Fahrbahndecke im Rheinufertunnel auf der linken Fahrspur in Fahrtrichtung Norden eine Wulst in der Fahrbahnmitte auf?
2. Wie bewertet die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Baulastträger die Gefahrenlage dieser Unebenheit, insbesondere für Kradfahrerinnen und Kradfahrer?
Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.
OVA/075/2026
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am
24.06.2026: Fahrbahndecke im Rheinufertunnel, Fahrtrichtung Norden
Frage 1:
Aus welchem Grund weist die neue Fahrbahndecke im Rheinufertunnel auf der linken Fahr-
spur in Fahrtrichtung Norden eine Wulst in der Fahrbahnmitte auf?
Antwort:
Im Zuge des Einbaus der neuen Asphaltdeckschicht im Rheinufertunnel kam es auf einem
Teilabschnitt in Fahrtrichtung Norden zwischen der Parkhauseinfahrt und dem Josef-Beys-
Ufer zu einer technischen Beeinträchtigung am Einbaugerät für den Gussasphalt. Infolge der
Störung entstand beim Abziehen des Asphalts in der Mitte der linken Fahrspur eine linienför-
mige Vertiefung mit einer Tiefe von etwa 4 mm und einer Breite von ca. 5 cm. Diese Vertiefung
war während der Ausführung durch die frisch in frisch erfolgte Absplittung zunächst nicht er-
kennbar. Die Vertiefung trat erst nach dem Einfahren der Absplittung und Abtrag des über-
schüssigen Splittanteils einige Tage nach Verkehrsfreigabe zum Vorschein.
Frage 2:
Wie bewertet die Stadt Düsseldorf bzw. der zuständige Baulastträger die Gefahrenlage dieser
Unebenheit, insbesondere für Kradfahrerinnen und Kradfahrer?
Antwort:
Gemäß der Bewertung durch die beauftragte externe Bauüberwachung handelt es sich um
einen Mangel, welcher die Gebrauchstauglichkeit leicht einschränkt. Vor diesem Hintergrund
wurden für den Zeitraum bis zur vorgesehenen Mangelbeseitigung entsprechende Warnhin-
weise mittels Verkehrszeichen VZ 101 mit Zusatzbeschilderung aufgestellt.
Frage 3:
Ist vorgesehen, diese Wulst zu beseitigen oder nachzubessern, und falls ja, in welchem Zeit-
raum?
Antwort:
Es handelt sich um einen Mangel der im Rahmen der bestehenden Gewährleistung durch das
beauftragte Fachunternehmen sach- und fachgerecht zu beseitigen ist. Die Mangelbeseitigung
soll hierbei im Zuge der aktuellen nächtlichen „Sowieso"-Sperrzeiten des Rheinufertunnels für
die Ertüchtigung der Beleuchtung bis spätestens Mitte August erfolgen. Der genaue Zeitpunkt
wird derzeit mit dem Fachunternehmen abgestimmt. Durch diese Vorgehensweise entstehen
keine zusätzlichen verkehrlichen Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmenden.
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Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.