Anfrage Freie Wähler Tierschutz PARTEI Aktenzeichen RAT/292/2026

Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Wann ist eine Fundkatze eine Fundkatze?

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 22. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Maßnahmen hat oder wird die Landeshauptstadt Düsseldorf, ggf. auch mit und über Dritte wie Städtetag, Bundestagsabgeordnete, etc. ergreifen, um die Problematik, dass Fundkatzen als Sache erst nach sechs Monaten als halterlos definiert werden, zu verkürzen, so dass dieser schneller an Katzenliebhaber abgegeben werden könnten?
  2. Auf welchen Arten und Weisen konkret arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf daran, ggf. auch durch Mithilfe Dritter, Freigängerkatzen im Stadtgebiet zu finden, zu registrieren und kastrieren?
  3. Welche Kosten entstehen dem Tierheim Düsseldorf je Fundkatze im Durchschnitt (von der Aufnahme, Tierarzt, Futter, Katzenhaus, Mitarbeiterkosten, etc. pp) bis zu einer möglichen Vermittlung, die dann in welcher Höhe von der Landeshauptstadt Düsseldorf erstattet werden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · RAT/292/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 11.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

Vorlage Rat/292/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 Hier: " Wann ist eine Fundkatze eine Fundkatze?"

Frage 1:

Welche Maßnahmen hat oder wird die Landeshauptstadt Düsseldorf, ggf. auch mit und über Dritte wie Städtetag, Bundestagsabgeordnete, etc., ergreifen, um die Problematik, dass Fundkatzen als Sache erst nach sechs Monaten als halterlos definiert werden, zu verkürzen, so dass dieser schneller an Katzenliebhaber abgegeben werden können?

Antwort:

Mit Datum vom 23.01.2026 hat die Bundestierschutzbeauftragte eine Klarstellung des Fundtierbegriffes veröffentlicht. Das darin zitierte und berücksichtigte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2018 konkludiert, dass verwilderte Haustiere nicht als herrenlose Tiere, sondern als Fundtiere zu behandeln sind. Gemäß § 90a BGB gelten Tiere nicht als Sachen, es sind jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Die Zuständigkeiten für die Verwahrung und den Umgang mit entsprechend besitzlosen, wenn auch nicht herrenlosen Fundtieren, werden gemäß § 90a BGB, in Verbindung mit den §§ 965 ff. BGB geregelt. Gesetzesänderungen für Fundtiere einzufordern, würde nach Einschätzung der Verwaltung zu Änderungen im BGB führen müssen und können daher nicht zu zeitnahen Ergebnissen führen. Daher wurde zwischen dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und dem Tierheim Düsseldorf eine praktische und auf das Wohl des Tieres ausgerichtete Vorgehensweise bei gleichzeitiger Rechtskonformität vereinbart, die bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich praktiziert wird. Der Finder übergibt die Katze dem Tierheim und Unterzeichnet vor Ort die Abgabe eines Fundtieres. Damit unterzeichnet der Finder auch, dass auf den Anspruch des Eigentums nach Ablauf von sechs Monaten, gemäß § 973 Abs.1 BGB, verzichtet wird. Sofern das Tier nicht mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und somit ein etwaiger Tierhalter nicht anderweitig ermittelt werden kann, veröffentlicht das Tierheim das Fundtier über verschiedene Kanäle (Soziale Medien, Webseite, etc.). Findet sich nach Ablauf von 14 Tagen kein Eigentümer, geht das Tier in die Vermittlung. Bei der Abholung des zu vermittelnden Tieres durch etwaige neue Tierhalter unterzeichnen diese vor Ort, dass sie mit einer Rückgabe des Tieres einverstanden sind, sofern sich der ursprüngliche Eigentümer binnen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten meldet und eindeutige Besitznachweise vorweisen kann. Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben wird die Aufenthaltsdauer der Tiere im Tierheim Düsseldorf damit auf ein Mindestmaß reduziert. 1

Frage 2:

Auf welchen Arten und Weisen konkret arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf daran, ggf. auch durch Mithilfe Dritter, Freigängerkatzen im Stadtgebiet zu finden, zu registrieren und kastrieren?

Antwort:

Hierzu besteht schon seit Jahren eine sehr gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, dem Katzenschutzbund Düsseldorf und dem Tierschutzverein. Die Umsetzung der „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen" der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt beispielsweise durch die Registrierung der Katzen im Institut und unterstützt somit die Identifizierung der Tiere und der möglichen Halter, bei Verstößen gegen die o.g. Verordnung erfolgen Meldungen durch den Katzenschutzbund an die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die daraufhin ordnungsbehördlich tätig werden und die Vorgaben der Verordnung durchsetzen und es wird die Öffentlichkeitsarbeit untereinander abgesprochen, um die Bürgerinnen und Bürger für dieses wichtige Tierschutzthema zu sensibilisieren.

Frage 3:

Welche Kosten entstehen dem Tierheim Düsseldorf je Fundkatze im Durchschnitt (von der Aufnahme, Tierarzt, Futter, Katzenhaus, Mitarbeiterkosten, etc. pp) bis zu einer möglichen Vermittlung, die dann in welcher Höhe von der Landeshauptstadt Düsseldorf erstattet werden?

Antwort:

Die genauen Kosten, die dem Tierheim Düsseldorf je Fundtier im Durchschnitt entstehen, wurden bisher nicht berechnet. Diese sind aber in die Gesamtkosten des Tierheims zur Unterbringung und Versorgung der Tiere eingeflossen, die seitens des Tierheims gegenüber der Stadtverwaltung entstehen und in den Pauschalbetrag eingerechnet. Damit konnte der Aufwand für Einzelberechnungen vermieden werden. Für das Jahr 2026 ist derzeit eine Einzelfallberechnung vorgesehen, um möglicherweise die Gesamtkosten anzupassen. Hierzu liegen aber wegen des damit verbundenen Personalaufwands insbesondere für den Tierschutzverein noch keine Ergebnisse vor. Beigeordneter Jochen Kral 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · RAT/292/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.5

    Rat. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/292/2026