Anfrage als Text anzeigen
ADIG/042/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 21.08.2026
An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Digitalisierung,
Personal und Organisation
Stephan Speit
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für
Digitalisierung, Personal und Organisation am 03.09.2026
Betrifft:
Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Sicherheit der kommunalen Bürger*innendaten bei
der Nutzung von Software aus Nicht-EU-Staaten
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 03.
September 2026 stellt Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
Die städtische Verwaltung verarbeitet zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben täglich
hochsensible Daten der Düsseldorfer Einwohner*innen. Hierzu gehören unter anderem
Meldedaten, Steuer- und Finanzdaten, Sozial- und Jugendamtsakten sowie vertrauliche
Personaldaten der städtischen Angestellten. Für die tägliche Arbeit nutzt die Verwaltung
maßgeblich Betriebssysteme und Cloud-Dienste ausländischer Anbieter, insbesondere
Microsoft Windows, Microsoft 365 (ehemals Office 365) und Microsoft Teams sowie
weitere Software aus Nicht-EU-Staaten.
Aus Sicht des Datenschutzes und der Cybersicherheit birgt diese digitale Infrastruktur
erhebliche Risiken für die kommunale Datensouveränität:
Die Position der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK): Die Konferenz der
unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat in ihrer
umfassenden Prüfung 2022 festgestellt, dass der Nachweis einer datenschutz-
rechtskonformen Nutzung von Microsoft 365 auf Basis der Standardverträge
nicht erbracht werden kann. Die DSK rügte insbesondere die Intransparenz
bezüglich der von Microsoft für eigene Zwecke erhobenen Daten. 1 Der
Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit betont, dass
Office 365 nur in einer angepassten Form datenschutzkonform ist. 2
Die Rüge des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB): Der EDSB
stellte im Rahmen einer langjährigen Untersuchung (u. a. beim Einsatz von
Microsoft 365 durch die EU-Kommission) erhebliche Verstöße gegen die
Datenschutzvorschriften fest. Zwar wurden seither vertragliche und technische
Nachbesserungen (wie die ) verhandelt, die Nutzung erfordert
jedoch weiterhin tiefgreifende, einzelfallbezogene Zusatzkonfigurationen und
Kontrollen durch die jeweilige Behörde. Ein pauschaler Freibrief für die Cloud-
Nutzung existiert nicht. 3, 4
Der US CLOUD Act: Dieses US-Gesetz verpflichtet amerikanische IT-Konzerne
dazu, US-Behörden auch dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren,
wenn sich die physischen Server in Europa befinden. Selbst führende Tech-
Konzerne räumten in parlamentarischen Anhörungen ein, dass eine Datenoffen-
legung auf Anordnung der US-Regierung ohne Zustimmung der europäischen
Verantwortlichen rechtlich nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.5
Mögliche Abschaltung von Software oder Clouds: Die US-Regierung hat im
Juni 2026 den KI-Entwickler Anthropic angewiesen, den weltweiten und inländi-
schen Zugang zu den fortschrittlichen KI-Modellen „Fable 5" und „Mythos 5" für
Ausländer zu sperren. Das Handelsministerium berief sich dabei auf nationale
Sicherheitsbedenken und die Gefahr eines Missbrauchs als Cyberwaffe.6 Der
Vorfall zeigt, wie verletzlich die digitale Infrastruktur anderer Länder ist, die stark
auf US-Technologie setzen.
Sollte es durch die unzureichend konfigurierte Nutzung dieser Systeme zu unzulässigen
Datenübermittlungen in Drittstaaten kommen, drohen erhebliche haftungsrechtliche und
finanzielle Konsequenzen für den kommunalen Haushalt.
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1.Welche technischen, organisatorischen und vertraglichen Zusatzmaß-
nahmen (z. B. eigene Verschlüsselung mit exklusiver Schlüsselgewalt,
Deaktivierung intransparenter Hintergrunddienste, Unterbindung des
Abflusses von Telemetriedaten) hat die städtische IT-Abteilung (bzw. ITK-
Rheinland) vorgenommen, um den strengen datenschutzrechtlichen
Kernforderungen der Datenschutzkonferenz (DSK) und den Erkenntnissen
des EDSB-Verfahrens beim Einsatz von Microsoft-Produkten (Windows,
Microsoft 365, Teams) in der Düsseldorfer Stadtverwaltung vollumfänglich
gerecht zu werden?
2.Ist die Stadtverwaltung, die ITK-Rheinland haftbar oder wer trägt im Falle
einer rechtswidrigen Datenübermittlung in Drittstaaten (z. B. unbefugte
Datenzugriffe unter dem US Cloud Act) oder bei einem sonstigen
datenschutzrechtlichen Schadensfall das rechtliche und finanzielle
Haftungsrisiko (inklusive potenzieller Schadensersatzforderungen
betroffener Bürger gemäß Art. 82 DSGVO)?
3.Welche Notfallpläne und langfristigen Migrationsstrategien verfolgt die
Verwaltung, um den Schutz sensibler Bürgerdaten unabhängig von US-
amerikanischen Cloud-Anbietern zu gewährleisten?
Mit freundlichen Grüßen
Chris DemmerMarcel KieferLuca Meyer
f.d.R. Christian Jäger
Seite 2
1https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/DSKBeschluessePositionsp
apiere/104DSK-Festlegung-Microsoft-Onlinedienste.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2 https://datenschutz.hessen.de/presse/hbdi-microsoft-365-kann-datenschutzkonform-
genutzt-werden
3 https://www.edps.europa.eu/system/files/2025-07/2025-07-28_Press-
Release_EDPS_Microsoft_EC_in_compliance_EN.pdf
4 https://www.dids.de/microsoft-365-jetzt-doch-datenschutzkonform/
5https://www.itmagazine.ch/artikel/85137/Unter_Eid_Microsoft_kann_Schutz_vor_Cloud
_Act_nicht_garantieren.html
6 https://www.deutschlandfunk.de/anthropic-fable-ki-shutdown-usa-trump-100.html
Seite 3