Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen KUA/138/2026

SPD/Volt fragt nach Rückforderungen an Tanzhaus NRW

Amtlicher Titel: Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Tanzhaus NRW – wenn Fördermittel zurückfließen: Rückforderungen und Prüfpraxis

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 31. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Fraktion hat im Kulturausschuss eine Anfrage gestellt, weil das Tanzhaus NRW laut Rheinischer Post Geld an das Land NRW und die Stadt Düsseldorf zurückzahlen muss. Die Stadt hat 2025 rund 1,3 Mio. € institutionell gefördert, und die genaue Höhe des städtischen Rückforderungsanspruchs ist noch unbekannt. Die Fraktion will von der Verwaltung Auskunft zu den Ursachen der Rückforderung 2022, zu den noch offenen Forderungen für 2023‑2025 und zur bisherigen Prüf‑ und Kontrollpraxis. Die Fragen sollen im Kulturausschuss am 10. September 2026 behandelt werden.

Warum wichtig

Bürger:innen erfahren, ob öffentliche Gelder korrekt verwendet wurden und können die künftige Finanzierung von Kulturinstitutionen besser einschätzen.

Die Details

  • Fördersumme 2025: rund 1,3 Mio. € (institutionelle Förderung durch die Stadt)
  • Rückforderung 2022: Betrag noch nicht bekannt, Rückzahlung an Land und Stadt gefordert
  • Prüfungsstand: Verwendungsnachweise 2020‑2022 noch in Prüfung, für 2023‑2025 fehlen prüffähige Nachweise
  • Anfrage‑Inhalte: Ursachen 2022, Höhe 2023‑2025 (nach Zuwendungsgeber, Hauptforderung, Zinsen), bisherige Prüf‑ und Kontrollpraxis
  • Ausschuss‑Termin: 10. Sept. 2026, Kulturausschuss

Einordnung

Es handelt sich um eine reine Informationsanfrage, keine Entscheidung. Sie betrifft die Transparenz öffentlicher Kulturfördermittel und mögliche hohe Rückzahlungen, was Auswirkungen auf die künftige Haushaltsplanung und das Vertrauen in die Vergabe von Fördergeldern hat.

Hintergrund

Institutionelle Förderung bedeutet, dass die Stadt Düsseldorf dem Tanzhaus NRW Geld für kulturelle Aufgaben bereitstellt, das dann zweckgebunden eingesetzt werden muss. Kommt das Haus seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Stadt das Geld zurückfordern (Rückforderung). Der Kulturausschuss ist das Gremium, das solche Förderungen überwacht und bei Unstimmigkeiten nachfragt.

Nächste Schritte

Die Verwaltung soll die gestellten Fragen bis zum Kulturausschuss am 10. September 2026 beantworten.

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KUA/138/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.08.2026 An Ratsherrn Markus Raub Vorsitzender des Kulturausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Kulturausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf am 10.09.2026 Betrifft: Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Tanzhaus NRW - wenn Fördermittel zurückfließen: Rückforderungen und Prüfpraxis Sehr geehrter Herr Raub, die Rheinische Post berichtete am 1. April 2026, dass das Tanzhaus NRW Mittel aus der institutionellen Förderung für das Jahr 2022 an das Land NRW und die Landeshauptstadt Düsseldorf zurückzahlen muss. Die genaue Höhe des städtischen Rückforderungsanspruchs war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht bekannt.1 Die institutionelle Förderung des Tanzhauses NRW durch die Landeshauptstadt Düsseldorf belief sich im Jahr 2025 auf rund 1,3 Millionen Euro - auch für die Vorjahre ist von einer vergleichbaren Förderhöhe auszugehen. Die Mittelverwendung für die Jahre 2020 bis 2022 befindet sich aufgrund coronabedingt verlängerter Vorlagefristen noch in der Prüfung durch die Landeshauptstadt Düsseldorf als Zuwendungsgeberin. Für die Jahre 2023 bis 2025 lagen im Frühjahr 2026 noch keine prüffähigen Verwendungsnachweise vor - der Gesamtumfang möglicher Rückforderungsansprüche ist damit offen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Kulturausschusses am 10. September 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1.Was hat die bisherige Prüfung der Mittelverwendung des Tanzhauses NRW ergeben - insbesondere im Hinblick auf die Ursachen der Rückforderung für das Jahr 2022? 1 Rheinische Post: Tanzhaus soll Geld zurückzahlen, abrufbar unter: rp-online.de 2.Wie hoch sind die Rückforderungsansprüche von Land und Stadt gegenüber dem Tanzhaus NRW für die Jahre 2023 bis 2025 (Bitte aufgeschlüsselt nach Zuwendungsgeber, Hauptforderung und Zinsen)? 3.Inwiefern wurden die Fördermittel für das Tanzhaus NRW in den Vorjahren regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft - und gab es dabei besondere Feststellungen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Kai BrattkeKatharina Kabata Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/138/2026