SPD/Volt fragt nach Rückforderungen an Tanzhaus NRW
Amtlicher Titel: Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Tanzhaus NRW – wenn Fördermittel zurückfließen: Rückforderungen und Prüfpraxis
Das Wichtigste
Die SPD/Volt‑Fraktion hat im Kulturausschuss eine Anfrage gestellt, weil das Tanzhaus NRW laut Rheinischer Post Geld an das Land NRW und die Stadt Düsseldorf zurückzahlen muss. Die Stadt hat 2025 rund 1,3 Mio. € institutionell gefördert, und die genaue Höhe des städtischen Rückforderungsanspruchs ist noch unbekannt. Die Fraktion will von der Verwaltung Auskunft zu den Ursachen der Rückforderung 2022, zu den noch offenen Forderungen für 2023‑2025 und zur bisherigen Prüf‑ und Kontrollpraxis. Die Fragen sollen im Kulturausschuss am 10. September 2026 behandelt werden.
Bürger:innen erfahren, ob öffentliche Gelder korrekt verwendet wurden und können die künftige Finanzierung von Kulturinstitutionen besser einschätzen.
Die Details
- Fördersumme 2025: rund 1,3 Mio. € (institutionelle Förderung durch die Stadt)
- Rückforderung 2022: Betrag noch nicht bekannt, Rückzahlung an Land und Stadt gefordert
- Prüfungsstand: Verwendungsnachweise 2020‑2022 noch in Prüfung, für 2023‑2025 fehlen prüffähige Nachweise
- Anfrage‑Inhalte: Ursachen 2022, Höhe 2023‑2025 (nach Zuwendungsgeber, Hauptforderung, Zinsen), bisherige Prüf‑ und Kontrollpraxis
- Ausschuss‑Termin: 10. Sept. 2026, Kulturausschuss
Einordnung
Es handelt sich um eine reine Informationsanfrage, keine Entscheidung. Sie betrifft die Transparenz öffentlicher Kulturfördermittel und mögliche hohe Rückzahlungen, was Auswirkungen auf die künftige Haushaltsplanung und das Vertrauen in die Vergabe von Fördergeldern hat.
Hintergrund
Institutionelle Förderung bedeutet, dass die Stadt Düsseldorf dem Tanzhaus NRW Geld für kulturelle Aufgaben bereitstellt, das dann zweckgebunden eingesetzt werden muss. Kommt das Haus seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Stadt das Geld zurückfordern (Rückforderung). Der Kulturausschuss ist das Gremium, das solche Förderungen überwacht und bei Unstimmigkeiten nachfragt.
Nächste Schritte
Die Verwaltung soll die gestellten Fragen bis zum Kulturausschuss am 10. September 2026 beantworten.
Themen
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Beratungsweg
Kulturausschuss
KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen KUA/138/2026