Sitzung · Sitzung beendet
Kulturausschuss
Sitzung · Sitzung beendet
Kulturausschuss · Sitzung vom 10.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 06.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Ergebnisse im Hinblick auf eine kulturelle Nachnutzung haben die Machbarkeitsstudie (inkl. Untersuchung des baulichen Zustands) und das ergänzende Schallgutachten zum Objekt Münsterstraße 446 erbracht?
2. Welche Nutzungskonzepte (von/mit welchen Anbietern/Partnern) liegen dem Kulturamt konkret vor, und wie wird deren Tragfähigkeit abschließend bewertet?
3. Welche nächsten Schritte und ggf. politischen Beschlüsse sind wann von der Verwaltung geplant?
1)Welche Ergebnisse im Hinblick auf eine kulturelle Nachnutzung haben die Machbarkeitsstudie (inkl. Untersuchung des baulichen Zustands) und das ergänzende Schallgutachten zum Objekt Münsterstraße 446 erbracht? 2)Welche Nutzungskonzepte (von/mit welchen Anbietern/Partnern) liegen dem Kulturamt konkret vor, und wie wird deren Tragfähigkeit abschließend bewertet? 3)Welche nächsten Schritte und ggf. politischen Beschlüsse sind wann von der Verwaltung geplant?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
KUA/136/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Ratsfraktion von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Kulturausschusses am 10.09.2026: Vorläufige Kulturelle Nachnutzung Münsterstraße 446/ Karl Röttger Platz 1 Frage 1: Welche Ergebnisse im Hinblick auf die kulturelle Nachnutzung haben die Machbarkeitsstudie (inkl. Untersuchung des baulichen Zustands) und das ergänzende Schallgutachten zum Objekt Münsterstraße 446 erbracht? Antwort: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die potenziellen Nachnutzungen für Theater und Tanz und die Nutzung eines jugendkulturellen sowie zirkus- und theaterpädagogischen Zentrums genauer untersucht. Dabei wurden die baulichen Umsetzungsmöglichkeiten, die Genehmigungsfähigkeit sowie die sinnvolle Flächennutzung analysiert und erste Kostenschätzungen erstellt. Zusätzlich wurde der Standort daraufhin überprüft, ob er sich als temporäre Interimslösung für ggf. anstehende Sanierungsmaßnahmen eignen könnte. Derzeit wird eine mögliche Nachnutzung als Probezentrum durch die Düsseldorfer Symphoniker geprüft; hierfür ist diesen Herbst ein Workshop geplant, um die Details zu besprechen. Alle gewonnenen Erkenntnisse aus der Nutzung‑ und Kostenanalyse, der Standortbewertung sowie dem Schallschutzgutachten werden abschließend in das umfassende bauliche Fazit einfließen. Frage 2: Welche Nutzungskonzepte (von/mit welchen Anbietern/Partnern) liegen dem Kulturamt konkret vor, und wie wird deren Tragfähigkeit abschließend bewertet? Antwort: In der ersten Phase der Machbarkeitsstudie wurden die bauliche Umsetzung und die Genehmigungslage untersucht. Es liegen noch keine fertigen Nutzungskonzepte, sondern nur erste Konzeptideen vor. Zwischenzeitlich wurde die Einrichtung des Yad Vashem Education Centers in Deutschland eingehend geprüft und die Landeshauptstadt Düsseldorf hatte sich mit diesem Standort beworben. Derzeit wird eine mögliche Nachnutzung durch die Düsseldorfer Symphoniker geprüft (siehe Antwort auf Frage 1). Frage 3: Welche nächsten Schritte und ggf. politischen Beschlüsse sind wann von der Verwaltung geplant? Antwort: Der Standort wird noch bis Ende 2027 von der Neuen Schauspiel GmbH genutzt. Die Machbarkeitsstudie wird zusammen mit dem Schallschutzgutachten final bewertet. Die Planung weiterer konkreter Schritte oder politischer Beschlüsse kann erfolgen, sobald eine geeignete kulturelle Nachnutzung gefunden worden ist.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Auswirkungen hat der Planungsstopp für das „Opernhaus der Zukunft" auf die in KUA/075/2026 dargelegten Planungen zur dauerhaften Lagerlösung für den Opernfundus?
2. Wie hoch ist der Kostenanteil der Landeshauptstadt Düsseldorf an der Anmietung der Übergangshalle in Reisholz?
3. Bis wann plant die Verwaltung, dem Rat eine dauerhafte Lagerlösung für den Opernfundus zur Beschlussfassung 1 Rheinische Post: Übergangshalle für Opern-Fundus kostet 45.055 Euro im Monat, abrufbar unter: rp-online.de vorzulegen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Wie hoch sind die Rückforderungsansprüche von Land und Stadt gegenüber dem Tanzhaus NRW für die Jahre 2023 bis 2025 (Bitte aufgeschlüsselt nach Zuwendungsgeber, Hauptforderung und Zinsen)?
3. Inwiefern wurden die Fördermittel für das Tanzhaus NRW in den Vorjahren regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft - und gab es dabei besondere Feststellungen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
KUA/138/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Kulturausschusses am 10.09.2026 Tanzhaus NRW - wenn Fördermittel zurückfließen: Rückforderungen und Prüfpraxis Frage 1: Was hat die bisherige Prüfung der Mittelverwendung des Tanzhauses NRW ergeben - insbesondere im Hinblick auf die Ursachen der Rückforderung für das Jahr 2022? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) hat gegenüber dem tanzhaus nrw für die Jahre 2020 bis 2022 einen Rückforderungsanspruch im Bezug auf die institutionellen Förderungen in Höhe von insgesamt 242.905 EUR geltend gemacht. Es erfolgte ein Prüfungsabschluss für die drei Jahre 2020 bis 2022 in Summe, da ein verlängerter Verwendungszeitraum während der Corona- Pandemie gewährt wurde. Der Rückforderungsbetrag setzt sich vor allem aus nicht verwendeten Zuschussmitteln zusammen. Der Rückforderungsanspruch der Stadt zeichnete sich bereits 2024 ab. Es wurde jedoch eine gemeinsame Abstimmung mit dem Land NRW angestrebt. Der Prüfprozess der Bezirksregierung NRW hat ebenfalls einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen, daher wurde das Rückforderungsverfahren im Frühjahr 2026 eingeleitet. Das tanzhaus hat die Zahlung fristgerecht geleistet. Frage 2: Wie hoch sind die Rückforderungsansprüche von Land und Stadt gegenüber dem Tanzhaus NRW für die Jahre 2023 bis 2025 (Bitte aufgeschlüsselt nach Zuwendungsgeber, Hauptforderung und Zinsen)? Antwort: Seit Juli dieses Jahres liegt dem Kulturamt der Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 vor, der sich noch in Prüfung befindet. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hat noch kein Prüfungsergebnis mitgeteilt. Die Verwendungsnachweise für 2024 und 2025 wurden beiden Förderern noch nicht vorgelegt. Frage 3: Inwiefern wurden die Fördermittel für das Tanzhaus NRW in den Vorjahren regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft - und gab es dabei besondere Feststellungen? Antwort: In den Vorjahren wurden die Verwendungsnachweise seitens des tanzhaus nrw rechtzeitig eingereicht und umfassend vom Kulturamt geprüft. Bei diesen Prüfungen ist es auch vereinzelt zu Rückforderungen gekommen. Dieser Umstand stellt in einem Zuwendungsverfahren jedoch keine besondere Feststellung dar. Es gilt das gesprochene Wort.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt das geänderte Konzept des „Approximation Festival 2026" mit einem reduzierten Förderbedarf in Höhe von 50.000 EUR für das Jahr 2026. Die Mittel stehen auf dem Sachkonto 53170000 (Zuwendungen an private Unternehmen) im Produkt 2528101 (Kulturamt) zur Verfügung.
1.Kurzdarstellung Das Approximation Festival 2026 kehrt mit dem Festival vom FFT Düsseldorf in den Salon des Amateurs an seinen Ursprungs- und Gründungsort zurück und findet dort am 13. und 14. November 2026 statt. Die ursprünglich für 2026 vorgesehenen Ausbauschritte werden aus organisatorischen Gründen auf das Jahr 2027 verschoben. Im Zuge dieser Neuausrichtung wird die kuratorische Leitung des Festivals neu organisiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt eine Zuwendung in Höhe von 9.300 EUR an den Verein „Düsseldorfs Vielfalt erleben e.V." für die Tilgung unvorhergesehener Kosten. Die Mittel stehen auf dem Produkt Kulturamt 2528101, Sachkonto 53170000 (Zuwendungen an private Dritte) zur Verfügung.
1.Kurzdarstellung Der Verein „Düsseldorfs Vielfalt erleben e.V." hat 2025 nach einer aufwändigen Umbauphase erfolgreich im Jahr 2025 den neuen Kulturort „Graf 39" an der Graf-Adolf-Str. 39 eröffnet. Der Umbau wurde auch durch die Bereitstellung von städtischen Mitteln ermöglicht (KUA/160/2024 und BV03 vom 26.11.2024). Aufgrund von verspätet eingegangenen Rechnungen droht eine Zahlungsunfähigkeit des Vereins, die den weiteren Betrieb gefährdet.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung empfiehlt, Frau Charleen Maliekal zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen.
Der Kulturausschuss beschließt, Frau Charleen Maliekal zur stellvertretenden Schriftführerin des Kulturausschusses zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Sanierung Gesamtfassade der Tonhalle, Ehrenhof 1, ausgenommen Westfassade" mit einer Gesamtsumme von 34.889.900 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH (IPM) zu. In diesem Zusammenhang stimmt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.861.183 EUR für das Jahr 2026 durch Frau Stadt Kämmerin Schneider zu. Darüber hinaus beschließt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Beauftragung der IPM mit der Durchführung von Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates. Die Bereitstellung für die einzelnen Haushaltsjahre ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.
Innerhalb und außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Jahre 1926 treten immer wieder Feuchtigkeitsschäden auf, die u.a. auf schadhafte Wasser- und Abwasserleitungen und Entwässerungsanlagen der Dachterrasse, aber auch auf nicht mehr funktionierende Abdichtungen der Fassadenelemente zurückzuführen sind. Am 19.9.2024 beschloss der Rat zunächst die Sanierung der Westfassade der Tonhalle im Zusammenhang mit den notwendigen Sanierungsarbeiten des Verwaltungstraktes (KUA/047/2024). Der Beschluss erfolgte losgelöst von den weiteren Sanierungsmaßnahmen an den übrigen Fassadenflächen der Tonhalle, eingeschlossen der Dachterrasse und dem wesentlichen Entwässerungssystem. Die Untersuchungen zur durchgeführten Planung laut Bedarfsbeschluss KUA/045/2025 konkretisieren die Maßnahmen zur vollständigen Sanierung der Außenhülle (Fassade und Terrasse) und Beseitigung der Schäden. Zur Erfassung des Leistungsumfangs und zur Vermeidung von Risiken aus nicht entdeckten Schäden im Bestand wurden Bestandsaufnahmen und Bauteilöffnungen zur Prüfung durch Gutachter und Fachingenieure durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der Planung verarbeitet und in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, Herrn Michael Driesch als ordentliches Mitglied aus dem Beirat für kulturelle Bildung abzuberufen und an seiner Stelle Ratsfrau Nicole Müller für die verbleibende Dauer der Wahlperiode des Stadtrates nachzuberufen. Herr Michael Driesch wird als ihr Stellvertreter berufen.
1. Kurzdarstellung Bisher war Herr Michael Driesch als Vertreter der Fraktion DIE LINKE Mitglied des Beirats für kulturelle Bildung. Zukünftig soll Ratsfrau Nicole Müller die Fraktion dort vertreten. Als Vertretung wird Herr Michael Driesch bestimmt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Kurzdarstellung In Kooperation mit dem Kulturamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf erstmalig einen zusätzlichen Förderpreis zu der bestehenden Bandprofessionalisierung vergeben. Die Düsseldorfer Singer-Songwriterin ruka erhält 2026 als erste Musikerin diesen neuen Förderpreis Bandprofessionalisierung der Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf. Die 25-Jährige Newcomerin überzeugte die Jury mit ihrem organischen Mix aus Indie- und Alternative-Pop, ergänzt durch rockige Elemente. ruka studierte Musik und Medien mit dem Schwerpunkt Jazz und Pop-Gesang an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf.
3 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Kulturausschuss kommt am Donnerstag, 10. September 2026, 15 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Sanierung der Fassade der Tonhalle sowie das Thema "Bandprofessionalisierung 2026". Alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist erreichbar über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.