Anfrage Aktenzeichen BV8/181/2026

Herr Rotte fordert mehr Barrierefreiheit an Schulen im Bezirk 8

Amtlicher Titel: Barrierefreiheit in den Schulen des Bezirkes 8 (Anfrage Herr Rotte-BSW)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gertrudisplatz 8 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 24. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Stadtratssatzungsmitglied Herr Rotte (BSW) hat bei der Bezirksvertretung 8 eine Anfrage zur Barrierefreiheit an den Schulen des Bezirks gestellt. Die Anfrage soll Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen bereits umgesetzt sind und wo Nachbesserungen nötig sind. Der Vorgang befindet sich in der Kenntnisnahmephase; ein Beschluss steht noch aus.

Warum wichtig

Betroffene Eltern erhalten Informationen, die ihnen helfen, geeignete Schulplätze für ihre Kinder zu wählen.

Die Details

  • Antragsteller: Herr Rotte (BSW)
  • Thema: Barrierefreiheit in den Schulen des Bezirks 8
  • Verfahren: Anfrage, derzeit in Kenntnisnahme
  • Gremium: Bezirksvertretung 8
  • Termin: 10. September 2026, 18:00 Uhr

Einordnung

Die Anfrage betrifft alle Grund‑ und weiterführenden Schulen im Bezirk 8 und ist für Familien mit behinderten Kindern von Bedeutung, weil sie Klarheit über bauliche und organisatorische Barrieren erhalten wollen.

Hintergrund

Barrierefreiheit in Schulen bedeutet, dass Gebäude, Wege, Unterrichtsmaterialien und digitale Angebote so gestaltet sind, dass Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen uneingeschränkt teilnehmen können. Dazu gehören Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme, barrierefreie Toiletten und angepasste Lernmittel.

Themen

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Vorgang · BV8/181/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortunng BV8_181_2026 Barrierefreiheit in den Schulen des Bezirkes 8 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 10

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV8/181/2026 Herr Rotte - BSW in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.08.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Barrierefreiheit in den Schulen des Bezirkes 8 (Anfrage Herr Rotte - BSW) Sehr geehrte Frau von Dahlen, Düsseldorf möchte Barrierefrei werden. Diesbezüglich habe ich 2 Fragen. Welche und wieviele Schulen sind 100% Barrierefrei im Bezirk 8? Welche Schulen die nicht 100% Barrierefrei sind, ließen sich durch Umbaumaßnahmen in Schulen mit „echter" Barrierefreiheit umrüsten? Mit freundlichen Grüßen T. Rotte
Beantwortunng BV8_181_2026 Barrierefreiheit in den Schulen des Bezirkes 8 als Text anzeigen
BV8/181/2026 Barrierefreiheit in den Schulen des Bezirkes 8 (Anfrage Herr Rotte-BSW) 1. Welche und wieviele Schulen sind 100% Barrierefrei im Bezirk 8? 2. Welche Schulen die nicht 100% Barrierefrei sind, ließen sich durch Umbaumaßnahmen in Schulen mit „echter" Barrierefreiheit umrüsten? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit, dass eine hundertprozentige Barrierefreiheit bedeuten würde, ein Gebäude für jede erdenkliche Art von Einschränkung vorzurüsten. Da persönliche Beeinträchtigungen jedoch hochgradig individuell und vielfältig sind, lässt sich eine solche theoretische Maximalforderung in öffentlichen Gebäuden kaum pauschal abbilden. Der Fokus der Stadt liegt vielmehr auf einer echten, bedarfsorientierten Barrierefreiheit, um eine inklusive Beschulung zu ermöglichen und allen Kindern im Stadtbezirk den Besuch einer gewünschten Schule zu garantieren. In der Regel gelingt dies durch eine flexible Kombination aus baulichen und organisatorischen Maßnahmen bereits sehr erfolgreich, sodass die Beschulung aller Kinder im Bezirk regelhaft sichergestellt ist. Bei anstehenden Baumaßnahmen orientiert sich das Amt für Schule und Bildung dabei an festen baulichen Standards - wie der Schulbauleitlinie und dem Leitfaden für barrierefreies Bauen der Stadt Düsseldorf. Die Standards umfassen insbesondere die Sicherstellung stufenloser Zugänge, die Herstellung bzw. der Einbau von Rampen und Aufzugsanlagen sowie die Einrichtung barrierefreier Sanitärräume. Darüber hinaus sind taktile Leitsysteme, Türen mit Offenhaltefunktionen zu berücksichtigen. Ergänzend sind die raumakustischen Anforderungen an die Hörsamkeit und Sprachverständlichkeit einzuhalten, um eine barrierearme Kommunikation und Nutzung der Räumlichkeiten zu gewährleisten. Durch dieses gezielte und individuelle Reagieren auf die tatsächlichen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler wird sichergestellt, dass Barrieren dort abgebaut werden, wo es für den Schulalltag der Kinder wirklich entscheidend ist.

KI-gestützt aufbereitet am 1. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/181/2026