Anfrage Aktenzeichen BV9/072/2024

Benrather Schützenplatz und „Festi Düsstanbul“ - Anfrage von Herrn Salinger; AfD

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Altenbrückstraße 2 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 19. April 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Begründung“

Auf dem Benrather Schützenplatz fand im März und April 2024 eine Nutzung durch „Festi Düsstanbul “ statt. Unter diesem Motto wurde ein tägliches Ramadan -Fastenbrechen öffentlich praktiziert und dies bereits zum zweiten Mal nach 2023 im Festzelt auf dem Benr ather Schützenplatz und in der angrenzenden Elegance Eventlocation.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. Wem gehört der Benrather Schützenplatz, bzw. das dort stehende Festzelt?

2. Wurde „Festi Düsstanbul “ 2024, bzw. 2023 mit öffentlichen Mitteln der Stadt gefördert ?

3. Wurden die von „Festi Düsstanbul “ begünstigten Hilfsorganisationen „Umudum ol Dernegi e.V. “ und „Dokun e. V. “ im Rahmen einer im Raum stehenden, städtischen Genehmigung auf Verbindungen zu extremistischen Islamgruppierungen, wie etwa den Muslimbrüder n, hin geprüft?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. April 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Dokumenttexte

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Title: 00518255.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00518255.pdf Published Time: Thu, 23 May 2024 11:01:56 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/072/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.04.2024 AfD in der Bezirksvertretung 9 An den Bez irksbürger meister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 03.05.2024 Betrifft: Benrather Schützenplatz und „Festi Düsstanbul„ - Anfrage von Herrn Salinger; AfD Begründung: Auf dem Benrather Schützenplatz fand im März und April 2024 eine Nutzung durch „Festi Düsstanbul “ statt. Unter diesem Motto wurde ein tägliches Ramadan -Fastenbrechen öffentlich praktiziert und dies bereits zum zweiten Mal nach 2023 im Festzelt auf dem Benr ather Schützenplatz und in der angrenzenden Elegance Eventlocation. Presseberichten zufolge sei dies kostenfrei gewesen. https://rp -online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/duesseldorf -mehr - gaeste -beim -festi -duesstanbul -als -zur -premiere -2023_aid -109613925 Auf den Facebook -Seiten der Organisatoren wird allerdings von 3 EUR Eintritt gesprochen . > Qu elle: https://www.facebook.com/people/Festi -D%C3%BCsstanbul/100090293460462/ Seite 2 Anfrage: 1. Wem gehört der Benrather Schützenplatz, bzw. das dort stehende Festzelt? 2. Wurde „Festi Düsstanbul “ 2024, bzw. 2023 mit öffentlichen Mitteln der Stadt gefördert ? 3. Wurden die von „Festi Düsstanbul “ begünstigten Hilfsorganisationen „Umudum ol Dernegi e.V. “ und „Dokun e. V. “ im Rahmen einer im Raum stehenden, städtischen Genehmigung auf Verbindungen zu extremistischen Islamgruppierungen, wie etwa den Muslimbrüder n, hin geprüft?
Antwort BV9_072_2024_Benrather Schützenplatz und Festi Düsstanbul als Text anzeigen
Title: 00523863.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00523863.pdf Published Time: Fri, 14 Jun 2024 08:39:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP 7.2 BV9/ 072 /2024 Sitzung der BV 9 am 14.06 .2024 Anfrage von Herrn Salinger ; AfD Benrather Schützenplatz und Festi Düsstanbul Frage 1: Wem gehört der Benrather Schützenplatz bzw. das dort stehende Festzelt ? Antwort zur Frage 1 : Der Benrather Schützenplatz ist fiskalisch dem Sportamt zugeschrieben. Der Großteil der Flächen wurde per Gebrauchsüberlassungsvertrag an die Schützenbruderschaft St. Cäcilia Düsseldorf -Benrath e.V. übertragen. Sämtliche Veranstaltungen und Vermietungen auf dem Platz werden d urch den Verein organisiert, gegebenenfalls auch in Absprache mit der BV 9. Gemäß de s Gebrauchsüberlassungsvertrages ist der Verein für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht des Platzes verantwortlich. Der kleinere Teil des Parkplatzes ist Bestandteil des Erbbaurechtes für die Eventhalle . Über den Besitzstand des Festzeltes kan n seitens der Verwaltung keine Aussage getroffen werden . Frage 2 : Wurde „Festi Düsstanbul“ 2024 bzw. 2023 mit öffentlichen Mitteln der Stadt gefördert ? Antwort zur Frage 2 : Es sind keine Fö rderungen mit öffentlichen Mitt eln der Stadt bekannt. Frage 3 : Wurden die von „Festi Düsstanbul“ begünstigten Hilfsorganisationen „Umudum ol Dernegi e.V.“ und „Dokun e. V.“ im Rahmen einer im Raum stehenden, städtischen Genehmigung auf Verbindungen zu extremistischen Islamgrupp ierungen, wie etwa den Muslimbrüdern, hin geprüft ? Antwort zur Frage 3: Für d ie Nutzung des Platzes bedu rf te es keiner öffentlich -rechtlichen Genehmigung. des Ordnungsamt es.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/072/2024