Anfrage als Text anzeigen
BV9/104/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.05.2025
AfD
in der Bezirksvertretung 9
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirkes 9
Herrn Dr. Graf
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 16.05.2025
Betrifft:
Zunehmende Ordnungswidrigkeiten und fragwürdige Geschäfte im Umfeld der
Kölner Landstraße 360? - Anfrage von Herrn Salinger; AfD
Anfrage:
1. Welche Kontrollen seitens des Ordnungsamtes fanden 2024 und in 2025
im Umfeld der Kölner Landstraße 360 konkret statt?
2. Welche Kontrollen seitens des Gewerbeamtes fanden 2024 und in 2025
im Umfeld der Kölner Landstraße 360 konkret statt?
3. Welche Geschäfte können im Umfeld der Kölner Landstraße 360 auch im
Rahmen der Berücksichtigung baurechtlicher Genehmigungen (insbesondere im
Rahmen von Nutzungsgenehmigungen bzw. Nutzungsänderungen) betrieben
werden?
Begründung:
Im Umfeld der Ladenzeile rund um den früheren „Treffpunkt 62" an der Kölner
Landstraße 360 wird anwohnerseits von zunehmenden Ordnungswidrigkeiten
und dubiosen Geschäftspraktiken berichtet. Die Ordnungswidrigkeiten sollen
häufig an den Wochenenden insbesondere durch Fahrzeuge mit Kennze ichen
„UN" verursacht werden.
Antwort als Text anzeigen
TOP 5.2 BV9/104/2025
Sitzung der BV 9 am 26.09.2025
Anfrage von Herrn Salinger, AfD
Zunehmende Ordnungswidrigkeiten und fragwürdige Geschäfte im Umfeld
der Kölner Landstraße 360
Frage 1:
Welche Kontrollen seitens des Ordnungsamtes fanden 2024 und in 2025 im Umfeld
der Kölner Landstraße 360 konkret statt?
Frage 2:
Welche Kontrollen seitens des Gewerbeamtes fanden 2024 und in 2025 im Umfeld
der Kölner Landstraße 360 konkret statt?
Antwort zur Frage 1 und 2:
Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Die in der Sachverhaltsangabe erwähnten Berichte haben sich nicht in
entsprechenden Anregungen aus der Bürgerschaft an das Ordnungsamt
niedergeschlagen.
Die genannte Anschrift und ihre nähere Umgebung sind aus Sicht des
Ordnungsamtes insgesamt unauffällig. Das gilt sowohl für außendienstliche
Feststellungen der Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes als
auch für Erkenntnisse der Gewerbeabteilung. Daher wird der Bereich - wie alle
anderen Stellen im Stadtgebiet - im Außendienst sowohl der Verkehrsüberwachung
als auch des Ordnungs- und Servicedienstes im Rahmen der täglichen
Streifendienste überwacht.
Frage 3:
Welche Geschäfte können im Umfeld der Kölner Landstraße 360 auch im Rahmen der
Berücksichtigung baurechtlicher Genehmigungen (insbesondere im Rahmen von
Nutzungsgenehmigungen b eziehungsweise Nutzungsänderungen) betrieben werden ?
Antwort zur Frage 3:
Das Grundstück Kölner Landstraße 360 befindet sich im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5772/027 und setzt hinsichtlich der Art der
Nutzung ein Mischgebiet (MI) fest.
Nach der einschlägigen BauNVO von 1962 sind die folgenden Nutzungen zulässig:
Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht
wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche,
kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und
Tankstellen.
Ausnahmsweise können Ställe für Kleintierhaltung als Zubehör zu Kleinsiedlungen
und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen zugelassen werden.