Anfrage Aktenzeichen BV2/013/2026

Kinderspielplatz an der Neanderstraße - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Neanderstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 12. Januar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Sachdarstellung“

Der Kinderspielplatz an der Neanderstraße (Standort-Nr. 9772) ist seit etwa sechs Monaten aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt. In der umliegenden Nachbarschaft besteht ein großes Interesse daran, den Spielplatz für Familien mit Kindern zeitnah wieder nutzbar zu machen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Januar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Neanderstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV2/013/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Sie können die ausgelesenen Antworten direkt unten lesen.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung BV2 013 2026 Kinderspielplatz an der Neanderstraße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 8.3

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

Automatisch aus den eindeutig zugeordneten Antwortdokumenten ausgelesen. Die Darstellung von Tabellen und Zeilenumbrüchen kann vom Original abweichen.

Beantwortung BV2 013 2026 Kinderspielplatz an der Neanderstraße

Dateidatum: Datum nicht angegeben · Original-PDF

Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/013/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 12.01.2026 hier: Kinderspielplatz an der Neanderstraße Frage 1: Aus welchen Gründen wurde der Kinderspielplatz an der Neanderstraße in Flingern- Nord gesperrt? Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung eingeleitet bzw. sind vorgesehen, um die zur Sperrung führenden Mängel zu beheben, und zu welchem Zeitpunkt ist nach derzeitigem Stand mit einer Wiedereröffnung der Anlage zu rechnen? Antwort zu Frage 1 und 2: Unter dem Kinderspielplatz befindet sich eine private Tiefgarage. Im Rahmen der Ausschreibungen für die Bauarbeiten zur Sanierung des Spielplatzes wurde daher der Eigentümer um Übersendung der konkreten Statik zur Tiefgarage gebeten, da diese Informationen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, u.a. für den Einsatz von Maschinen, relevant sind. Die inzwischen vorliegende Statik hat dazu geführt, dass das gesamte Bauvorhaben gestoppt wurde, da sich die bestehenden Auflasten und die anstehenden Bauarbeiten dort statisch nicht abbilden lassen. Recherchen in diesem Zusammenhang haben ergeben, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Investor des Bauvorhabens und der Stadt verwaltung existiert, der das dauerhafte Betreiben eines öffentlichen Kinderspielplatzes sicherstellt. Im geschlossenen Vertrag sind hierzu auch Regelungen zur Statik enthalten. Dem Eigentümer wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung zu seinen Lasten in Vorleistung gehen wird, um eine Sicherstellung des bisherigen Spielplatzes und Spielbetriebs über die einzuholende Beurteilung eines Statikers herzustellen. Aktuell ist ein Statiker beauftragt, einen kurzfristigen Zugang zur Tiefgarage zu erhalten um anhand von Plänen und der Begutachtung vor Ort eine Beurteilung abzugeben. Je nach Ergebnis wird der Spielplatz zeitnah wieder geöffnet werden. Eine Entscheidung zum Umbau und / oder der Freigabe des Spielplatzes kann erst auf Grundlage der abzuwartenden Ergebnisse zur belastbaren Statik getroffen werden. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung unaufgefordert informiert.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/013/2026