Genehmigung, Neanderstraße 16 – Vollständige Beseitigung eines 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Neanderstraße 16 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug10Dokumente16. Dezember 2025veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Bei der Bestandsbebauung handelt es sich um ein II-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahre 1951. Im Erdgeschoss, welches aufgrund seiner Lage im Hochparterre nur über Stufen erreichbar ist, befinden sich Büroräume und im 1. Obergeschoss eine Wohneinheit. Das Dachgeschoss ist ausgebaut, aber nicht als Wohnraum genehmigt. Die aktuelle Wohnfläche beträgt in etwa 105 m², die Büronutzfläche im Erdgeschoss hat in etwa 103 m². Das Gebäude steht seit Herbst 2024 leer.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein II-geschossiges Gebäude, das 1951 als Wiederaufbau II-geschossig mit Notdach errichtet wurde. Ein an gleicher Stelle bereits 1897 als Wohnhaus errichtete Gebäude war im Krieg vollständig zerstört worden. Das Satteldach mit Gauben wurde dann 1954 genehmigt und ausgeführt.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV2/001/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung, Neanderstraße 16
- Vollständige Beseitigung eines 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 27.01.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Rückbaus.
Sachdarstellung:
Bei der Bestandsbebauung handelt es sich um ein II-geschossiges Wohn- und
Geschäftshaus aus dem Jahre 1951. Im Erdgeschoss, welches aufgrund seiner Lage
im Hochparterre nur über Stufen erreichbar ist, befinden sich Büroräume und im 1.
Obergeschoss eine Wohneinheit. Das Dachgeschoss ist ausgebaut, aber nicht als
Wohnraum genehmigt. Die aktuelle Wohnfläche beträgt in etwa 105 m², die
Büronutzfläche im Erdgeschoss hat in etwa 103 m². Das Gebäude steht seit Herbst
2024 leer.
Aufgrund des stark sanierungsbedürftigen Zustands und der ungünstigen Lage der
Geschosse im Hinblick auf die Barrierefreiheit soll der Bestand zurückgebaut werden
und durch einen Neubau ersetzt werden.
Für den Neubau liegt bereits ein Bauantrag vor. Hier liegt die Zuständigkeit über die
Entscheidung auf Grund der Grundstücksgröße von weniger als 1000 m² und des
geplanten Bauvolumens von weniger als 7000m³ nicht bei der Bezirksvertretung.
Aufgrund der Lage innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2 im
Teilgebiet 2 fällt die Genehmigung des Abbruchs in den Zuständigkeitsbereich der
Bezirksvertretung.
Seite 2
Begründung:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein II-geschossiges Gebäude, das 1951 als
Wiederaufbau II-geschossig mit Notdach errichtet wurde. Ein an gleicher Stelle
bereits 1897 als Wohnhaus errichtete Gebäude war im Krieg vollständig zerstört
worden. Das Satteldach mit Gauben wurde dann 1954 genehmigt und ausgeführt.
Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB werden für Bereiche erlassen, die aufgrund
ihrer Eigenart als besonders wertvoll und schützenswert zu erachten sind. Diese
Eigenart kann in der städtebaulichen Gestalt eines Gebiets liegen, was in der
jeweiligen Erhaltungssatzung zu begründen ist. Der Begriff Eigenart wird hierbei
definiert durch das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild. Ziel der
Satzung ist nach § 2 der o.g. Satzung die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des
Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.
Flingern Nord wird durch eine Vielzahl gründerzeitlicher erhaltenswerter
ortsbildprägender Gebäude geprägt, die es in seiner städtebaulichen Eigenart zu
erhalten und zu schützen gilt. Das Wohn- und Geschäftsgebäude Neanderstraße 16,
das als Wiederaufbau 1951 errichtet wurde, ist nicht Teil der gründerzeitlichen
Bebauung Düsseldorf Flingerns und fällt daher in seiner städtebaulichen Eigenart
nicht unter den Schutz der Erhaltungssatzung, da es aufgrund seiner äußeren
Erscheinung, seiner Fassadengestaltung und auch des Zeitpunkts seiner Entstehung
nicht als prägend für die Straßenzeile und die Umgebung bewertet wird.
Gegen den Abbruch des Gebäudes bestehen keine städtebaulichen,
stadtgestalterischen und planungsrechtlichen Bedenken. Die vorhandene Fassade ist
in seiner Art und Gestaltung nicht prägend für die Straße oder die Umgebung.
Da das Planungsrecht die Möglichkeit gibt, bis zu VI-Geschosse zu errichten, kann
zudem durch einen Neubau dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Genehmigung keine Bedenken.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Foto Bestand Straße
Foto Bestand Garten
Abbruch Ansicht Straße
Abbruch Grundrisse
Abbruch Schnitt
Katasterauszug als Text anzeigen
Title: 00573369.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573369.pdf
Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:26:54 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Luftbild als Text anzeigen
Title: 00573370.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573370.pdf
Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:27:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00573371.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573371.pdf
Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:27:20 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Lageplan als Text anzeigen
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
denkmalgeschützte
Gaslaterne
denkmalgeschützte
Gaslaterne
Die im Lageplan dargestellten zu erhaltenden Bäume aus dem B-Plan
auf der geplanten Tiefgarage und den Vorgärten der angrenzenden
Nachbargrundstücke sind in der Örtlichkeit NICHT vorhanden!
nungen dargestellt).
werken entfallen,wenn in den Bauzeich-
Hauptgesimshöhe (kann bei Nachbarbau- HGH
Erdgeschoss Fußbodenhöhe OKE
E1
III
H
ED
Mülltonnenschrank
Nur Einzel-und Doppelhäuser zugelassen
Nur Hausgruppen zugelassen
Zahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B.III zwingend z.B.
geschlossene Bauweise g
offene Bauweise o
E
eingeschränktes Gewerbegebiet
urbanes Gebiet
WS
Grundflächenzahl GRZ
Geschossflächenzahl GFZ
Baumassenzahl BMZ
GRZ/GFZ z.B. 0,3
GRZ/BMZ z.B. 1,0
tragen.
zusammenfällt,ist die Signatur der Baulinie bzw.der Baugrenze einge-
Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw.der Baugrenze
Nutzungsgrenze
Baugrenze
Baulinie
Straßenbegrenzungslinie
rechtsverbindlich in Entwurf
Baugrundstück für den Gemein-
bedarf = B.f.G
D
Baugrundstück für besondere
Anlagen = B.f.A
C
1,0
Mittelgewerbegebiet
WR
WA
WB
MD
MI
MU
MK
GE
GEe
GI
SO
Geltungsbereichsgrenze
Detail: siehe Festsetzungen
im Bebauungsplan
abweichende Bauweise a
W ohngebiet
Sondergebiet
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Kerngebiet
Mischgebiet
besonderes Wohngebiet
Dorfgebiet
reines Wohngebiet
allgemeines WohngebietB
Kleinsiedlungsgebiet
Kleingewerbegebiet
Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung
Geschäftsgebiet
ZEICHENERKLÄRUNG BAURECHT
A
Baugebiet gemäß
Bauordnung vom 1.4.1939
Kleinsiedlungsgebiet
Großgewerbegebiet
Fläche für GemeinbedarfFläche von Bebaung freihalten
Fläche zur Erhaltung von Bäumen
Altlasten
Nebenanlagen
Garage/
Stellplätze/
Carports
Lärmschutz
GFL-Fläche
Immissionsschutz
Baum anzupflanzen
Denkmalschutz
Parken
Spielplatz
Baum zuerhalten
Einfahrtsbereich
Verkehrsfläche
besondere Zweck-
bestimmung
Fläche zur Anpflanzung von Bäumen
3,0
Verkehrsfläche
gemäß B-Plan
Bereich ohne Ein- Ausfahrt
DD
1m 3m 5m 10m
Maßstab 1:250
35,35/
Laserscanhöhen
Stadt Düsseldorf z.B.
35,35
interpolierte
Geländehöhe z.B.
35,35x
Geländehöhe z.B.
vorhandene
Geländehöhe z.B.
I
FD
geplant
KS
Asphaltdecke AP
Betondecke Bt
Kleinpflaster Kpfl
Verbundpflaster Vpfl
plattiert pl
nicht befestigt n.b.
Grünfläche Gr/Grün
Stellplatz St
Mineralgemisch MG
Oberkante Mauer OKM
Oberkante Dach OKD
Oberkante Dachrinne OKDr
KS
KD
Oberkante Erdgeschoss OKE
KD
Flurstücksgrenze
vorhandene
Flurstücksgrenze
Oberkante Eingang OKEing
Grenze der vorhandene
Abstandsflächen
Straßensinkkasten
Hängeleuchte
Vs
Gebäudehöhen z.B.
Verkehrsschild
Ampel
Hydrant
der Stärke
0,24
Nutzungsgrenze
Lichtschacht
gerechnetes Maß z.B. -(10,20)-
graphisch ermitteltes Maß z.B. -[10,20]-
Sh
I
P
I
Sheddach
Pultdach
Schieber (Gas,Wasser)
Einränderung
Baugrundstück
Stromanlagen
Baum
Flachdach
Kanalsohle
GWMSt
LS
Parkplatz
vorhandene
Gebäudehöhen z.B.
Verkehrsfläche
Oberkante First OKFi
Oberkante Traufe OKTr
geplante Firsthöhe
geplante Wandhöhe
geplante Brüstungshöhe
Kreisgrenze (Stadtgrenze)
Haltestelle
Flurgrenze
Gemarkungsgrenze
Schmutzwasserkanal
Flurstücksgrenze
Oberirdische Leitung Starkstrom
Straßenbahngleis
Zeltdach
Walmdach
Satteldach
Mauer mit Angabe
Eisenbahngleis mit Weiche
Regenwasserkanal
Mischwasserkanal
Gebäudegrenze
vorhanden
S-Bahn Station
Gully
(35,35)
Entwässerung
Kanaldeckel
ZEICHENERKLÄRUNG ALLGEMEIN
geplant Baulast z.B.
Bauliche Anlage
oberirdisch geplant
Bauliche Anlage
unterirdisch geplant
Oberkante Erdgeschoß
Kanaldeckel
Poller,Sperrpfosten
Fahnenmast
Kabelkasten
Schaltkasten
Garage G
Carport Cp
Polizeirufsäule
Spielplatz
Tankstelle
Laterne
Anschlagsäule
Grundwassermeßstelle
Rheinbahnmast
Polizeirufsäule
Rheinbahnmast
Bauliche Anlage vorhanden
Wohn-, Büro-, Geschäfts-
gebäude usw.
Bauliche Anlage vorhanden
Garagen, unbewohnte
Nebengebäude usw.
vorhandene Baulast
Hydrant
WH
FH
BrH
Grenze der geplante
Abstandsflächen
nachrichtlich von Architekten
übernommene
Gebäudehöhen z.B.
OKE
WH=53,20/
Bauliche Anlage
zu beseitigen
WH=53,20
WH=53,20
P
S
A
H
Pol Pol
WG
T
Abbruch Lageplan ÖbVI
Foto Bestand Straße als Text anzeigen
Title: 00573373.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573373.pdf
Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:28:04 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Foto Bestand Garten als Text anzeigen
Title: 00573374.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573374.pdf
Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:28:20 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.