Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/001/2026

Genehmigung, Neanderstraße 16 – Vollständige Beseitigung eines 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Neanderstraße 16 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 10Dokumente 16. Dezember 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Bei der Bestandsbebauung handelt es sich um ein II-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahre 1951. Im Erdgeschoss, welches aufgrund seiner Lage im Hochparterre nur über Stufen erreichbar ist, befinden sich Büroräume und im 1. Obergeschoss eine Wohneinheit. Das Dachgeschoss ist ausgebaut, aber nicht als Wohnraum genehmigt. Die aktuelle Wohnfläche beträgt in etwa 105 m², die Büronutzfläche im Erdgeschoss hat in etwa 103 m². Das Gebäude steht seit Herbst 2024 leer.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein II-geschossiges Gebäude, das 1951 als Wiederaufbau II-geschossig mit Notdach errichtet wurde. Ein an gleicher Stelle bereits 1897 als Wohnhaus errichtete Gebäude war im Krieg vollständig zerstört worden. Das Satteldach mit Gauben wurde dann 1954 genehmigt und ausgeführt.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV2/001/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Foto Bestand Straße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Foto Bestand Garten · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Abbruch Ansicht Straße · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    Abbruch Grundrisse · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Abbruch Schnitt · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Sitzung · TOP 4.1

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV2/001/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung, Neanderstraße 16 - Vollständige Beseitigung eines 2-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 27.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Rückbaus. Sachdarstellung: Bei der Bestandsbebauung handelt es sich um ein II-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahre 1951. Im Erdgeschoss, welches aufgrund seiner Lage im Hochparterre nur über Stufen erreichbar ist, befinden sich Büroräume und im 1. Obergeschoss eine Wohneinheit. Das Dachgeschoss ist ausgebaut, aber nicht als Wohnraum genehmigt. Die aktuelle Wohnfläche beträgt in etwa 105 m², die Büronutzfläche im Erdgeschoss hat in etwa 103 m². Das Gebäude steht seit Herbst 2024 leer. Aufgrund des stark sanierungsbedürftigen Zustands und der ungünstigen Lage der Geschosse im Hinblick auf die Barrierefreiheit soll der Bestand zurückgebaut werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Für den Neubau liegt bereits ein Bauantrag vor. Hier liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung auf Grund der Grundstücksgröße von weniger als 1000 m² und des geplanten Bauvolumens von weniger als 7000m³ nicht bei der Bezirksvertretung. Aufgrund der Lage innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2 im Teilgebiet 2 fällt die Genehmigung des Abbruchs in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Bei dem Gebäude handelt es sich um ein II-geschossiges Gebäude, das 1951 als Wiederaufbau II-geschossig mit Notdach errichtet wurde. Ein an gleicher Stelle bereits 1897 als Wohnhaus errichtete Gebäude war im Krieg vollständig zerstört worden. Das Satteldach mit Gauben wurde dann 1954 genehmigt und ausgeführt. Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB werden für Bereiche erlassen, die aufgrund ihrer Eigenart als besonders wertvoll und schützenswert zu erachten sind. Diese Eigenart kann in der städtebaulichen Gestalt eines Gebiets liegen, was in der jeweiligen Erhaltungssatzung zu begründen ist. Der Begriff Eigenart wird hierbei definiert durch das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild. Ziel der Satzung ist nach § 2 der o.g. Satzung die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Flingern Nord wird durch eine Vielzahl gründerzeitlicher erhaltenswerter ortsbildprägender Gebäude geprägt, die es in seiner städtebaulichen Eigenart zu erhalten und zu schützen gilt. Das Wohn- und Geschäftsgebäude Neanderstraße 16, das als Wiederaufbau 1951 errichtet wurde, ist nicht Teil der gründerzeitlichen Bebauung Düsseldorf Flingerns und fällt daher in seiner städtebaulichen Eigenart nicht unter den Schutz der Erhaltungssatzung, da es aufgrund seiner äußeren Erscheinung, seiner Fassadengestaltung und auch des Zeitpunkts seiner Entstehung nicht als prägend für die Straßenzeile und die Umgebung bewertet wird. Gegen den Abbruch des Gebäudes bestehen keine städtebaulichen, stadtgestalterischen und planungsrechtlichen Bedenken. Die vorhandene Fassade ist in seiner Art und Gestaltung nicht prägend für die Straße oder die Umgebung. Da das Planungsrecht die Möglichkeit gibt, bis zu VI-Geschosse zu errichten, kann zudem durch einen Neubau dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Genehmigung keine Bedenken. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Foto Bestand Straße Foto Bestand Garten Abbruch Ansicht Straße Abbruch Grundrisse Abbruch Schnitt
Katasterauszug als Text anzeigen
Title: 00573369.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573369.pdf Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:26:54 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Luftbild als Text anzeigen
Title: 00573370.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573370.pdf Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:27:05 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00573371.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573371.pdf Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:27:20 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Lageplan als Text anzeigen
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf denkmalgeschützte Gaslaterne denkmalgeschützte Gaslaterne Die im Lageplan dargestellten zu erhaltenden Bäume aus dem B-Plan auf der geplanten Tiefgarage und den Vorgärten der angrenzenden Nachbargrundstücke sind in der Örtlichkeit NICHT vorhanden! nungen dargestellt). werken entfallen,wenn in den Bauzeich- Hauptgesimshöhe (kann bei Nachbarbau- HGH Erdgeschoss Fußbodenhöhe OKE E1 III H ED Mülltonnenschrank Nur Einzel-und Doppelhäuser zugelassen Nur Hausgruppen zugelassen Zahl der Vollgeschosse Höchstgrenze z.B.III zwingend z.B. geschlossene Bauweise g offene Bauweise o E eingeschränktes Gewerbegebiet urbanes Gebiet WS Grundflächenzahl GRZ Geschossflächenzahl GFZ Baumassenzahl BMZ GRZ/GFZ z.B. 0,3 GRZ/BMZ z.B. 1,0 tragen. zusammenfällt,ist die Signatur der Baulinie bzw.der Baugrenze einge- Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw.der Baugrenze Nutzungsgrenze Baugrenze Baulinie Straßenbegrenzungslinie rechtsverbindlich in Entwurf Baugrundstück für den Gemein- bedarf = B.f.G D Baugrundstück für besondere Anlagen = B.f.A C 1,0 Mittelgewerbegebiet WR WA WB MD MI MU MK GE GEe GI SO Geltungsbereichsgrenze Detail: siehe Festsetzungen im Bebauungsplan abweichende Bauweise a W ohngebiet Sondergebiet Industriegebiet Gewerbegebiet Kerngebiet Mischgebiet besonderes Wohngebiet Dorfgebiet reines Wohngebiet allgemeines WohngebietB Kleinsiedlungsgebiet Kleingewerbegebiet Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung Geschäftsgebiet ZEICHENERKLÄRUNG BAURECHT A Baugebiet gemäß Bauordnung vom 1.4.1939 Kleinsiedlungsgebiet Großgewerbegebiet Fläche für GemeinbedarfFläche von Bebaung freihalten Fläche zur Erhaltung von Bäumen Altlasten Nebenanlagen Garage/ Stellplätze/ Carports Lärmschutz GFL-Fläche Immissionsschutz Baum anzupflanzen Denkmalschutz Parken Spielplatz Baum zuerhalten Einfahrtsbereich Verkehrsfläche besondere Zweck- bestimmung Fläche zur Anpflanzung von Bäumen 3,0 Verkehrsfläche gemäß B-Plan Bereich ohne Ein- Ausfahrt DD 1m 3m 5m 10m Maßstab 1:250 35,35/ Laserscanhöhen Stadt Düsseldorf z.B. 35,35 interpolierte Geländehöhe z.B. 35,35x Geländehöhe z.B. vorhandene Geländehöhe z.B. I FD geplant KS Asphaltdecke AP Betondecke Bt Kleinpflaster Kpfl Verbundpflaster Vpfl plattiert pl nicht befestigt n.b. Grünfläche Gr/Grün Stellplatz St Mineralgemisch MG Oberkante Mauer OKM Oberkante Dach OKD Oberkante Dachrinne OKDr KS KD Oberkante Erdgeschoss OKE KD Flurstücksgrenze vorhandene Flurstücksgrenze Oberkante Eingang OKEing Grenze der vorhandene Abstandsflächen Straßensinkkasten Hängeleuchte Vs Gebäudehöhen z.B. Verkehrsschild Ampel Hydrant der Stärke 0,24 Nutzungsgrenze Lichtschacht gerechnetes Maß z.B. -(10,20)- graphisch ermitteltes Maß z.B. -[10,20]- Sh I P I Sheddach Pultdach Schieber (Gas,Wasser) Einränderung Baugrundstück Stromanlagen Baum Flachdach Kanalsohle GWMSt LS Parkplatz vorhandene Gebäudehöhen z.B. Verkehrsfläche Oberkante First OKFi Oberkante Traufe OKTr geplante Firsthöhe geplante Wandhöhe geplante Brüstungshöhe Kreisgrenze (Stadtgrenze) Haltestelle Flurgrenze Gemarkungsgrenze Schmutzwasserkanal Flurstücksgrenze Oberirdische Leitung Starkstrom Straßenbahngleis Zeltdach Walmdach Satteldach Mauer mit Angabe Eisenbahngleis mit Weiche Regenwasserkanal Mischwasserkanal Gebäudegrenze vorhanden S-Bahn Station Gully (35,35) Entwässerung Kanaldeckel ZEICHENERKLÄRUNG ALLGEMEIN geplant Baulast z.B. Bauliche Anlage oberirdisch geplant Bauliche Anlage unterirdisch geplant Oberkante Erdgeschoß Kanaldeckel Poller,Sperrpfosten Fahnenmast Kabelkasten Schaltkasten Garage G Carport Cp Polizeirufsäule Spielplatz Tankstelle Laterne Anschlagsäule Grundwassermeßstelle Rheinbahnmast Polizeirufsäule Rheinbahnmast Bauliche Anlage vorhanden Wohn-, Büro-, Geschäfts- gebäude usw. Bauliche Anlage vorhanden Garagen, unbewohnte Nebengebäude usw. vorhandene Baulast Hydrant WH FH BrH Grenze der geplante Abstandsflächen nachrichtlich von Architekten übernommene Gebäudehöhen z.B. OKE WH=53,20/ Bauliche Anlage zu beseitigen WH=53,20 WH=53,20 P S A H Pol Pol WG T Abbruch Lageplan ÖbVI
Foto Bestand Straße als Text anzeigen
Title: 00573373.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573373.pdf Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:28:04 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Foto Bestand Garten als Text anzeigen
Title: 00573374.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573374.pdf Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:28:20 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf
Abbruch Ansicht Straße als Text anzeigen
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf 8.024.81 Neanderstraße 16Neanderstraße 14Neanderstraße 12 Neanderstraße 18 Neanderstraße Gehweg Grundstücksgrenze +48.45 +54.32 +55.54 +57.23 +61.11 +54.42 +55.64 +57.26 +60.82 +51.93 +56.08 Abbruch Ansicht Straßenseite
Abbruch Grundrisse als Text anzeigen
Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf TRH Keller Keller Keller Heizung NR. 14 NR. 18 Neanderstraße 16Neanderstraße 14Neanderstraße 12 Neanderstraße 18 Abbruch Grundriss 1.OG Büro Büro Büro TRH Flur Büro 5 12.12 3.97 5 6.09 3.70 Terrasse NR. 14 NR. 18 9.95 5 10.06 5 6.61 3.42 Balkon TRH Flur Balkon ZimmerBad Küche 9.95 5 15.13 5 Zimmer Zimmer NR. 14 NR. 18 Abbruch Grundriss KG Abbruch Grundriss EG
Abbruch Schnitt als Text anzeigen
Title: 00573377.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00573377.pdf Published Time: Wed, 14 Jan 2026 14:31:42 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Abbruch Neanderstraße 16, Düsseldorf > 2.70 3.24 3.24 4.99 12.78 5 > Neanderstraße Gehweg > Grundstücksgrenze Giebel Haus Nr. 14 KG EG 1.OG DG +39.08 Abbruch Schnitt

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/001/2026