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BV9/235/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 24.11.2025
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
in der Bezirksvertretung 9
An die
Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirkes 9
Frau Schwanke
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 05.12.2025
Betrifft:
Laubbeseitigung auf Fuß- und Radwegen
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen werden aktuell auf den Fuß - und Radwegen im Bezirk 9
durchgeführt, um die Wege von Laub zu befreien und wie häufig findet das statt?
2. Nach welchen Kriterien werden die Wege priorisiert?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass vor dem Eintreten von Frost die
wichtigsten Fuß- und Radwegen von Laub befreit sind?
Begründung:
Durch die herbstliche Witterung sind derzeit die Fuß- und Radwege teilweise mit
sehr viel Laub verunreinigt. Das nasse Wetter lässt das Laub nun zu einer
schmierigen Schicht werden, siehe Fotos 1 bis 4.
Bei Frost gefrieren Pfützen unter dem Laub und stellen eine erhebliche
Unfallgefahr für alle, insbesondere für Mobilitätseingeschränkte, Sehbehinderte,
ältere Mitmenschen sowie Radfahrende dar. Verdeckt durch das Laub sind
vereiste Areale, Schlaglöcher oder Hindernisse nicht zu erkennen und führen
regelmäßig zu schweren Stürzen. Sehbehinderte können die taktilen Leitlinien
unter dem Laub nicht ertasten.
Anlage: 4 Fotos von 3 Standorten
Seite 2
Foto 1+2: Fuß- und Radweg von Bonner Straße nach Uferstraße (Rheinradweg
Foto 3: Fußweg von Haus-Endt-Straße Richtung Schlosspark
(in unmittelbarer Nähe zur Seniorenresidenz)
Foto 4: Fuß- und Radweg Hildener Straße Richtung Hilden, nach der
Unterführung unter der Münchener Straße
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TOP 7.2 BV9/235/2025
Sitzung der BV 9 am 05.12.2025
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Laubbeseitigung auf Fuß - und Radwegen
Frage 1:
Welche Maßnahmen werden aktuell auf den Fuß - und Radwegen im Bezirk
durchgeführt, um die Wege von Laub zu befreien und wie häufig findet das statt?
Antwort zur Frage 1:
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Fuß- und Radwege im öffentlichen
Straßenraum, die von der AWISTA Kommunal GmbH im Zuge der satzungsgemäßen
Straßenreinigung regelmäßig gereinigt werden, jedoch nicht auf Wege in Parkanlagen
oder im Wald. Auf den für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen
erfolgt eine Reinigung nach den Vorgaben der Straßenreinigungssatzung der
Landeshauptstadt Düsseldorf
https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/1/19/19-103
mit einer für jede Straße im Straßenreinigungsverzeichnis
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/abfall/pdf/Strassenreinigun
gsvz_2025.pdf
festgelegten Häufigkeit - mit wenigen Ausnahmen wöchentlich oder häufiger.
Schwierige Witterungsbedingungen können die Laubentfernung im Einzelfall
verzögern.
Speziell mit der Entfernung von Herbstlaub begann die AWISTA Kommunal GmbH in
diesem Jahr etwa Mitte September, gerechnet wird damit, dass dies etwa Mitte
Dezember abgeschlossen sein wird. Der Laubfall erstreckt sich in diesem Jahr damit
über einen eher überdurchschnittlich langen Zeitraum, bedingt unter anderem
dadurch, dass es bisher keinen ausgeprägten Frost gegeben hat, der den Laubfall
gegebenenfalls hätte beschleunigen können.
Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden die Wege priorisiert?
Antwort zur Frage 2:
Eine Priorisierung erfolgt insofern, als im Straßenreinigungsverzeichnis für besonders
verkehrswichtige Straßen eine mehrfache Reinigung pro Woche vorgesehen ist.
Frage 3:
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass vor dem Eintreten von Frost die wichtigsten
Fuß- und Radwege von Laub befreit sind?
Antwort zur Frage 3:
Der Laubfall erstreckt sich, abhängig von jährlich individuell unterschiedlichen
Witterungsbedingungen, über einen Zeitraum von mehreren Wochen. In der Regel
erfolgt über diesen Zeitraum mehrfach eine Reinigung der entsprechenden Straßen
und Wege.
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit möglicher Kälteeinbrüche im Spätherbst kann
allerdings keine Gewähr gegeben werden, dass die Arbeiten immer vor dem ersten
Frost erledigt sind. Für den Verkehr, egal ob mit Kraftfahrzeug, Bus oder Bahn, mit
dem Rad oder zu Fuß kann dies im Einzelfall eine Herausforderung darstellen. Für
alle gilt daher die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, besonders gegenüber
den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. So sollten
Verkehrsteilnehmer grundsätzlich für Fahrten und Wege mehr Zeit einplanen und
sich frühzeitig über die Wetter- und Verkehrslage informieren.