Anfrage Aktenzeichen BV9/218/2025

Modernisierung der Gasversorgung in der Kappeler Straße zwischen Briedestraße und Nürnberger Straße - Anfrage von Herrn Hampe; CDU

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kappeler Straße (Abschnitt zwischen Briedestraße und Nürnberger Straße) · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 3. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Seit wann ist der allgemeine Zustand der Gasversorgungsinfrastruktur der Netzgesellschaft tatsächlich bekannt gewesen? Es ist kaum anzunehmen, dass der marode Zustand der Leitungen nicht bereits vor der Störung bekannt gewesen ist.

2. Wann kann die Netzgesellschaft der Bezirksvertretung 9 einen Sachstand zum Zustand ihrer Netze (Gas, Wasser, Strom) im Stadtbezirk vorstellen?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH hat am 10. Oktober 2025 die Anwohnenden der Kappeler Straße zwischen Briedestraße und Nürnberger Straße darüber informiert, dass zuvor eine Störung in der Gasversorgung in diesem Bereich erfolgreich beseitigt wurde und der allgemeine Zustand der Netzinfrastruktur in der Kappeler Straße umgehend weitere Instandhaltungsarbeiten erforderlich mache. Zwischenzeitlich soll der 1. Bauabschnitt fertig sein, der 2. Bauabschnitt soll am 10. November begonnen werden. Ende Januar 2026 sollen alle Arbeiten beendet sein.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kappeler Straße zwischen Briedestraße und Nürnberger Straße

Im Originaldokument genannter Straßenabschnitt. Die Linie ist keine genaue Maßnahmenfläche und sagt nicht aus, ob ein Vorschlag beschlossen oder bereits umgesetzt wurde.

  • Im Dokument genannter Abschnitt
  • Abschnittsgrenzen, keine Einzeladressen

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Geprüft am . Straßenverlauf laut Kartendaten vom 2026-10-06; keine Rekonstruktion des historischen Zustands.

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Dokumenttexte

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BV9/218/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 03.11.2025 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 14.11.2025 Betrifft: Modernisierung der Gasversorgung in der Kappeler Straße zwischen Briedestraße und Nürnberger Straße - Anfrage von Herrn Hampe; CDU Anfrage: 1. Seit wann ist der allgemeine Zustand der Gasversorgungsinfrastruktur der Netzgesellschaft tatsächlich bekannt gewesen? Es ist kaum anzunehmen, dass der marode Zustand der Leitungen nicht bereits vor der Störung bekannt gewesen ist. 2. Wann kann die Netzgesellschaft der Bezirksvertretung 9 einen Sachstand zum Zustand ihrer Netze (Gas, Wasser, Strom) im Stadtbezirk vorstellen? 3. Welche Instandhaltungsmaßnahmen an den Netzen der Netzw erkgesellschaft sind in den nächsten zwei Jahren geplant und wie gedenkt die Netzgesellschaft hierüber die betroffenen Anwohner, die Verwaltung und die Politik im Stadtbezirk Neun zu informieren? Begründung: Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH hat am 10. Oktober 2025 die Anwohnenden der Kappeler Straße zwischen Briedestraße und Nürnberger Straße darüber informiert, dass zuvor eine Störung in der Gasversorgung in diesem Bereich erfolgreich beseitigt wurde und der allgemeine Zustand der Netzinfrastruktur in der Kappeler Straße umgehend weitere Instandhaltungsarbeiten erforderlich mache. Zwischenzeitlich soll der 1. Bauabschnitt fertig sein, der 2. Bauabschnitt soll am 10. November begonnen werden. Ende Januar 2026 sollen alle Arbeiten beendet sein. Seite 2
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TOP 14.3 BV9/218/2025 Sitzung der BV 9 am 14.11.2025 Anfrage von Herrn Hampe; CDU Modernisierung der Gasversorgung in der Kappeler Straße zwischen Briedestraße und Nürnberger Straße Frage 1: Seit wann ist der allgemeine Zustand der Gasversorgungsinfrastruktur der Netzgesellschaft tatsächlich bekannt gewesen? Es ist kaum anzunehmen, dass der marode Zustand der Leitungen nicht bereits vor der Störung bekannt gewesen ist. Antwort zu Frage 1: Die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH ermittelt den Zustand ihrer Leitungen regelmäßig durch Material Beprobungen, Inspektionen und die Bewertung technischer Nutzungsdauern. Der betroffene Leitungsabschnitt ist seit längerem bekannt und wurde in die Erneuerungsplanung aufgenomm en. Aufgrund der komplexen örtlichen Gegebenheiten - insbesondere der Enge im Erdreich, die Vielzahl an Bäumen und der Nähe zu Entwässerungsleitungen - haben die Planungen Zeit in Anspruch genommen. Der Baustart war ursprünglich für Anfang 2025 vorgesehen. Die NGD hat entschieden den avisierten Start zu verschieben, um die Auswirkungen auf den Verkehr im Düsseldorfer Süden zu minimieren. Es gab bereits erhebliche Einschränkungen durch andere Baustellen - Bonner Straße - und die angekündigte Sperrung der A59. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde entschieden, die Verkehrssituation, die sich durch die Sperrung der a59 ergibt, zunächst zu beobachten. Zeitgleich wurde die Leitung engmaschig durch die NGD überwacht. Mehrere Störungsgeschehen und die damit verbundenen Reparaturerschwernisse haben die Dringlichkeit der Maßnahme kurzfristig deutlich erhöht. Daher hat die NGD die Arbeiten auf der Kappeler Str. im Bereich Briedestraße/Nürnberger Straße nun begonnen, um die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährl eisten. Dabei wurde versucht ein alternatives Bauverfahren einzusetzen, um den Einfluss auf die Verkehrsführung bestmöglich zu minimieren. Frage 2: Wann kann die Netzgesellschaft der Bezirksvertretung Neun einen Sachstand zum Zustand ihrer Netze (Gas, Wasser, Strom) im Stadtbezirk vorstellen? Antwort zu Frage 2: Eine Vorstellung ist gerne ab Februar 2026 möglich. Frage 3: Welche Instandhaltungsmaßnahmen an den Netzen der Netzwerkgesellschaft sind in den nächsten zwei Jahren geplant und wie gedenkt die Netzgesellschaft hierüber die betroffenen Anwohner, die Verwaltung und die Politik im Stadtbezirk Neun zu informieren? Antwort zu Frage 3: Geplante Instandhaltungsmaßnahmen der Netzgesellschaft Düsseldorf werden im Rahmen eines etablierten Regelprozesses geplant und begleitet. Dabei erfolgen Abstimmungen und Kommunikationsschritte mit relevanten Stellen. So gibt es beispielsweise mit dem Amt 66 das sogenannte Umlaufverfahren: Die NGD übermittelt geplante Maßnahmen und erhält Hinweise zu möglichen Einschränkungen und Auflagen. Darüber hinaus koordiniert die NGD langfristige Projekte regelmäßig mit der Rheinbahn, SEBD, verschiedenen Ämtern und weiteren Beteiligten über unterschiedliche Formate. Die Information der Anwohner erfolgt grundsätzlich unmittelbar vor Beginn einer Maßnahme mindestens über ein Anwohnerschreiben. Bei Projekten mit größeren Einschränkungen werden ergänzende Informationsma ßnahmen umgesetzt - bspw. durch Pressemitteilungen, Informationsveranstaltungen für Bürger bis hin zur Vorstellung der Maßnahme in der Bezirksvertretung. Aktuell laufende Maßnahmen können jederzeit über die Baustellenkarte der NGD eingesehen werden (Baustellenkarte | Netzgesellschaft Düsseldorf: https://www.netz- duesseldorf.de/unsere-infrastruktur/baustellenkarte). Für die kommenden zwei Jahre sind verschiedene Instandhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk 9 vorgesehen, die sich derzeit in der Detailplanung befinden. Über diese Maßnahmen wird die NGD die betroffenen Anwohner, die Verwaltung und die Politik wie beschrieben rechtzeitig informieren. Beispielhaft kann eine Leitungserneuerung im Bereich der Sophienstraße ab dem Jahr 2027 genannt werden oder die Erneuerung von Hausanschlüssen im Bereich der Heinrich-Opladen-Straße im Jahr 2026.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/218/2025