RheinTakt (Stufe 2) und zur Taktverdichtung in der Henkelsiedlung - Anfrage von Herrn Hampe und Herrn Gencer; CDU
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug2Dokumente16. Januar 2026veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
1. Aus welchen Gründen wurde die ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehene Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes bislang nicht realisiert oder wurde sie zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 durchgeführt?
2. Warum ist den veröffentlichten Informationen zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 keine Information zur Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes zu entnehmen, obwohl für Ende 2025 die Lieferung neuer Busse an die Rheinbahn AG angekündigt wurde?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Di e Bezirksvertretung 9 beantragte mit dem Antrag BV9/108/2025 eine Taktverdichtung für die Henkelsiedlung; der Antrag wurde zwischenzeitlich mit der Begründung beantwortet, eine Umsetzung sei derzeit unter anderem wegen Fahrzeugmangels nicht möglich. Die Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes war ursprünglich bereits für das Jahr 2024 vorgesehen; den aktuellen Presseveröffentlichungen zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 ist eine Umsetzung dieser zweiten Stufe jedoch nicht zu entnehmen gewesen, obwohl Ende 2025 die Lieferung neuer Busse angekündigt wurde.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
BV9/018/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 16.01.2026
CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung 9
An die
Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirkes 9
Frau Schwanke
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 30.01.2026
Betrifft:
RheinTakt (Stufe 2) und zur Taktverdichtung in der Henkelsiedlung
- Anfrage von Herrn Hampe und Herrn Gencer; CDU
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen wurde die ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehene
Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes bislang nicht realisiert oder wurde
sie zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 durchgeführt?
2. Warum ist den veröffentlichten Informationen zum Fahrplanwechsel am
07.01.2026 keine Information zur Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes
zu entnehmen, obwohl für Ende 2025 die Lieferung neuer Busse an die
Rheinbahn AG angekündigt wurde?
3. Kann mit der Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes zugleich die mit
dem Antrag BV9/108/2025 beantragte Taktverdichtung für die Henkelsiedlung
realisiert werden oder musste diese nochmals aus anderen Gründen verschoben
werden?
Begründung:
Di e Bezirksvertretung 9 beantragte mit dem Antrag BV9/108/2025 eine
Taktverdichtung für die Henkelsiedlung; der Antrag wurde zwischenzeitlich mit
der Begründung beantwortet, eine Umsetzung sei derzeit unter anderem wegen
Fahrzeugmangels nicht möglich.
Die Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes war ursprünglich bereits für
das Jahr 2024 vorgesehen; den aktuellen Presseveröffentlichungen zum
Fahrplanwechsel am 07.01.2026 ist eine Umsetzung dieser zweiten Stufe jedoch
nicht zu entnehmen gewesen, obwohl Ende 2025 die Lieferung neuer Busse
angekündigt wurde.
Seite 2
Antwort als Text anzeigen
TOP 7.1 BV9/018/2026
Sitzung der BV 9 am 30.01.2026
Anfrage von Herrn Hampe und Herrn Gencer ; CDU
RheinTakt (Stufe 2) und zur Taktverdichtung in der Henkelsiedlung
Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehene
Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes bislang nicht realisiert oder wurde sie
zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026 durchgeführt?
Antwort zur Frage 1:
Mit der Beschlussvorlage OVA/116/2022/1 wurde durch den Rat die kurzfristige
Optimierung des ÖPNV-Angebots in Düsseldorf in zwei Umsetzungsstufen beschlossen
(Projekt „RheinTakt"). Die Umsetzung der Stufe 1 erfolgte zum 07.01.2024.
Vor dem Hintergrund der angespannten Fahrzeug - und insbesondere
Fahrpersonalressourcen bei der Rheinbahn ist eine Umsetzung der Stufe 2 bisher
nicht erfolgt.
Frage 2:
Warum ist den veröffentlichten Informationen zum Fahrplanwechsel am 07.01.2026
keine Information zur Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes zu entnehmen,
obwohl für Ende 2025 die Lieferung neuer Busse an die Rheinbahn AG angekündigt
wurde?
Antwort zur Frage 2:
Die Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes konnte bislang nicht erfolgen.
Hauptgrund hierfür ist die weiterhin angespannte Situation bei den
Fahrpersonalressourcen. Unabhängig von der für Ende 2025 angekündigten
Lieferung neuer Busse an die Rheinbahn AG fehlen derzeit die personellen
Voraussetzungen, um die vorgesehenen Angebotsausweitungen umzusetzen.
Das vorrangige Ziel der Buslieferung dient dem Ersatz langjährig eingesetzter Busse.
Die Rheinbahn setzt hiermit die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz und der
Umstellung der Flotte auf alternative Antriebe um. Durch die Menge der Fahrzeuge
und Lieferverzögerungen seitens der Hersteller wird sich die Lieferung der Busse in
verschiedenen Losen in das gesamte Jahr 2026 und möglicherweise folgende
erstrecken.
Frage 3:
Kann mit der Umsetzung der zweiten Stufe des RheinTaktes zugleich die mit dem
Antrag BV9/108/2025 beantragte Taktverdichtung für die Henkelsiedlung realisiert
werden oder musste diese nochmals aus anderen Gründen verschoben werden?
Antwort zur Frage 3:
Wie bereits in der Stellungnahme zum Antrag BV9/108/2025 erläutert, ist eine
kurzfristige Taktverdichtung durch z.B. Verlängerung aller Fahrten der Linie 789 bis
„Am Falder" derzeit leider nicht so einfach möglich.
So wurde unter anderem bereits dargestellt, dass an beiden Endstellen der Linie
nicht ausreichend Abstellkapazitäten zur Sicherstellung von gesetzlichen
Pausenzeiten zur Verfügung stehen.
Die Verbesserung des Angebots im Bereich „Am Falder" wird grundsätzlich durch
Verwaltung und Rheinbahn als Ziel weiterverfolgt und spätestens im Rahmen der
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans weiterführend untersucht.
Belegte Verbindungen zu weiteren Vorlagen
Eigenständige Vorlagen mit ausdrücklichem Bezug. Eine Verknüpfung belegt weder einen gemeinsamen Beschluss noch eine Umsetzung.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.