Anfrage Aktenzeichen BV2/237/2026

Grüne fordern Prüfergebnis zum Tempo‑30 auf der Fichtenstraße

Amtlicher Titel: Prüfergebnis - Tempo 30 auf der Fichtenstraße - Anfrage von Herrn Schwenk

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Fichtenstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 2. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den Bezirksbürgermeister um das Prüfergebnis zur geplanten 30‑km/h‑Begrenzung auf der Fichtenstraße gebeten. Sie will wissen, ob die Verwaltung das Ergebnis zur Informationsvorlage BV2/076/2023 bereits hat und ob die durch den Verkehr verursachten Erschütterungen der Wohnhäuser in die verkehrsrechtliche Untersuchung einbezogen wurden. Der Antrag wurde in der Bezirksvertretung 2 zur Kenntnis genommen; eine Antwort steht noch aus.

Warum wichtig

Eine Aufnahme der Erschütterungen könnte die rechtliche Grundlage für ein Tempo‑30‑Limit schaffen und damit Lärm und Vibrationen für Anwohner reduzieren.

Die Details

  • Antragsteller: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bezirksvertretung 2)
  • Betreff: Prüfergebnis zum geplanten Tempo‑30 auf der Fichtenstraße
  • Frage 1: Ergebnis zur Informationsvorlage BV2/076/2023 (Tempo 30)
  • Frage 2: Ob Erschütterungen der Wohnhäuser in die verkehrsrechtliche Untersuchung aufgenommen wurden
  • Verwaltungssituation: Fehlende straßenverkehrsrechtliche Begründung für 30 km/h‑Limit; Prüfung von verkehrsplanerischen Maßnahmen am ZAKK, Fachmarktzentrum und Knotenpunkt Fichtenstraße/Pinienstraße
  • Status: Antrag wurde in der Bezirksvertretung 2 zur Kenntnis genommen; Antwort ausstehend

Einordnung

Das Thema betrifft die geplante Geschwindigkeitsbegrenzung im Abschnitt Fichtenstraße zwischen ZAKK und Werdener Straße sowie mögliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es hat direkte Auswirkungen auf den Durchgangsverkehr und die Anwohner, insbesondere wegen der berichteten Erschütterungen. Da bislang keine Entscheidung getroffen wurde, bleibt es ein offenes Verfahren.

Hintergrund

Ein Tempo‑30‑Verkehrszeichen begrenzt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Lärm‑ sowie Vibrationsbelastungen zu reduzieren. Erschütterungen, die durch schweren Verkehr entstehen, können als verkehrsrechtliche Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung dienen, wenn sie die Wohnqualität beeinträchtigen.

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • Prüfergebnis - Tempo 30 auf der Fichtenstraße
  • 1. Was ist das Prüfergebnis zur Informationsvorlage BV2/076/2023 Tempo 30 auf
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BV2/237/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2026 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Prüfergebnis - Tempo 30 auf der Fichtenstraße - Anfrage von Herrn Schwenk 1. Was ist das Prüfergebnis zur Informationsvorlage BV2/076/2023 Tempo 30 auf der Fichtenstraße? 2. Wurden die Erschütterungen durch den Kraftverkehr an den Häusern Fichten-/ Kiefernstraße in die straßenverkehrsrechtliche Untersuchung aufgenommen (mit Bitte um Begründung nach Fallkonstellation)? Sachdarstellung: Mit der Informationsvorlage BV2/076/2023 teilt die Verwaltung mit, dass eine straßenverkehrsrechtliche Begründung fehlt, um die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Abschnitt der Fichtenstraße zwischen zakk und der Werdener Straße zu begrenzen (BV2/149/2022). Weiterhin geht aus der Informationsvorlage hervor, dass die Verwaltung prüfen wird, ob verkehrsplanerische Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssicherheit im Bereich des zakk, der Grundstückszufahrt Fachmarktzentrum bzw. am Knotenpunkt Fichtenstraße/ Pinienstraße zu erhöhen. Des Weiteren fehlt in der Informationsvorlage verwaltungsseitig die Absicht, sich mit den problematisierten Erschütterungen bei den Wohnhäusern Fichten-/Kiefernstraße auseinandersetzen zu wollen. Obgleich Erschütterungen eine straßenverkehrsrechtliche Begründung für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgeben könnten. gez.Harald Schwenk Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/237/2026