Anfrage Aktenzeichen BV9/182/2024

Sachstand barrierefreier Ausbau der Hochbahnsteige in Wersten und Holthausen - Anfrage von Frau Majewski; Bündnis 90/ Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Benrather Schloßufer 39 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 28. Oktober 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Wie ist der aktuelle Stand des barrierefreien Ausbaus der Bahnsteige in Wersten und Holthausen (Opladener Straße U, Ickerswarder Straße U, Elbruchstraße U, Holthausen U)?

2. Sind nach wie vor Hochbahnsteige vorgesehen oder lediglich Niederflurhaltestellen wie in der Vorlage OVA/133/2023 angegeben?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Zuletzt wurde die BV9 mit der Vorlage OVA/133/2023 am 22.09.23 zu den Niederflurhaltestellen informiert, in der es heißt, der Ausbau würde mit hoher Priorität voranschreiten. Interessierte Bürger und Bürgerinnen fragen nach, ob die vor der oben genannten Vorlage mal bekannt gegebene Umbauphase 2025-2029 noch zutrifft und falls nein, wann denn mit dem Ausbau gerechnet werden kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. Oktober 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV9/182/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.10.2024 Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 08.11.2024 Betrifft: Sachstand barrierefreier Ausbau der Hochbahnsteige in Wersten und Holthausen - Anfrage von Frau Majewski; Bündnis 90/ Die Grünen Anfrage: 1. Wie ist der aktuelle Stand des barrierefreien Ausbaus der Bahnsteige in Wersten und Holthausen (Opladener Straße U, Ickerswarder Straße U, Elbruchstraße U, Holthausen U)? 2. Sind nach wie vor Hochbahnsteige vorgesehen oder lediglich Niederflurhaltestellen wie in der Vorlage OVA/133/2023 angegeben? 3. Wie ist die zeitliche Schiene? Wir bitten um eine Einzelbetrachtung je Haltestelle. Begründung: Zuletzt wurde die BV9 mit der Vorlage OVA/133/2023 am 22.09.23 zu den Niederflurhaltestellen informiert, in der es heißt, der Ausbau würde mit hoher Priorität voranschreiten. Interessierte Bürger und Bürgerinnen fragen nach, ob die vor der oben genannten Vorlage mal bekannt gegebene Umbauphase 2025-2029 noch zutrifft und falls nein, wann denn mit dem Ausbau gerechnet werden kann.
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TOP 6.1 BV9/182/2024 Sitzung der BV 9 am 24.01.2025 Anfrage von Frau Majewski; Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Sachstand barrierefreier Ausbau der Hochbahnsteige in Wersten und Holthausen Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des barrierefreien Ausbaus der Bahnsteige in Wersten und Holthausen (Opladener Straße U, Ickerswarder Straße U, Elbruchstraße U, Holthausen U)? Antwort zur Frage 1: Für die Haltestellen Opladener Straße, Ickerswarder Straße und Elbruchstraße wurde von der Rheinbahn gemeinsam mit der Verwaltung in vergangenem Jahr eine Variantenbetrachtung durchgeführt. Die daraufhin abgestimmten Vorzugsvarianten wurden anschließend auf Vorplanungsniveau ausgearbeitet und sind aktuell in der amtsinternen Diskussion. Vor einer Beauftragung der weiteren Planungsleistungen ist die Beteiligung der politischen Gremien vorgesehen. Die Planung der Haltestelle Holthausen befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung mit dem angrenzenden Regenrückhaltebecken unter dem „Kamper Acker", bei dem aktuell umfängliche statische Prüfungen erfolgen, ist die weitere Vorgehensweise mit dem Stadtentwässerungsbetrieb abzustimmen. Frage 2: Sind nach wie vor Hochbahnsteige vorgesehen oder lediglich Niederflurhaltestellen wie in der Vorlage OVA/133/2023 angegeben? Antwort zur Frage 2: Gemäß Nahverkehrsplan soll der Streckenabschnitt voraussichtlich auch zukünftig mit Fahrzeugen beider Systeme (Hochflur und Niederflur) bedient werden. Die Vorlage OVA/133/2023 bezieht sich ausschließlich auf das Niederflurnetz, das sich hier heute mit dem Hochflurnetz überlappt, welches in der Vorlage nur nicht dargestellt ist. Die gleichzeitige Anlage von Hoch- und Niederflurbahnsteigen ist mit besonderen städtebaulichen und verkehrlichen Herausforderungen verbunden. So könnte auf dem Abschnitt Werstener Dorfstraße - Holthausen aufgrund des engen Straßenquerschnitts lediglich an der Haltestelle Holthausen eine parallele Anordnung der Hochflur- und Niederflurbahnsteige vorgenommen werden. Die restlichen Haltestellen erforderten eine hintereinander folgende Anordnung der unterschiedlich hohen Bahnsteige, in einem Fall auch vor und hinter einer Kreuzung liegend. Dies führt zu ungewöhnlich langen Bahnsteigbauten im Zuge der Kölner Landstraße und dazu, dass die Fahrgäste sich an verschiedenen Haltestellen (Bahnsteigen) aufstellen müssten, die eine gewisse Entfernung zueinander haben, je nachdem ob sie mit der Linie U 72 oder U 76 fahren möchten. Das führt gegenüber der heute praktizierten Abwicklung zu Nachteilen für Fahrgäste, die beide Linien nutzen möchten. Daher wird derzeit noch geprüft, ob es möglich ist, ausschließlich für Niederflurzüge barrierefreie Bahnsteige zu errichten, an denen dann auch die Hochflurfahrzeuge halten können. Frage 3: Wie ist die zeitliche Schiene? Antwort zur Frage 3: Die Weiterführung der Haltestellenplanung Holthausen ist von den Ergebnissen der weiteren Prüfung des Regenrückhaltebeckens abhängig. Sollte es hier zu einer schnellen Fortsetzung kommen, ist mit einem Umbau ab dem Jahr 2028 zu rechnen. Die Fortführung der Planung und die bauliche Umsetzung des barrierefreien Umbaus der Haltestellen Opladener Straße bis Elbruchstraße hängt von den Ergebnissen der weiteren Prüfung ab. Durch den Umfang der erforderlichen Umbauten ist dabei je Haltestelle mit einem Umbauzeitraum von ca. 1 ½ Jahren zu rechnen. Ob mehrere Haltestellen parallel ausgebaut werden können, ist nach Konkretisierung der Planung zu entscheiden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/182/2024